Aber es Mangeld mir an spezifischem Wissen und Verständnis der Finanzierungsbranche, ich habe da oft schwer einen Durchblick und muss mich leider dem Rat meines Finanzberaters der Sparkasse gläubig stellen und hoffen das er es gut mit mir meint.

Es geht in erster Linie um ein laufendes Darlehen das noch zu 69.000 € besteht und mit 1 % getilgt wird.
Für dieses Darlehen muss ich monatlich ca. 396 € zahlen.
Davon sind 299 € Zinsen, mit dem Rest wird getilgt.
Summe des Darlehens war 75.000 €, aufgenommen 1998.
Nun ist es so das ich einen Bausparvertrag geraten bekommen habe, der nach 10 Jahren die Restschuld des Darlehens tilgt.
das heißt ich habe nun einen Bausparvertrag über 62.000 € den ich seit 2006 bespare mit 212,50 € und 40 € VWL monatlich und bei Abschluss gleich etwas über 6000 € eingezahlt habe (Auflösung alter Bausparvertrag ).
Zur Zeit sind etwas über 13.000 € angespart.
Also ist das Darlehen dann irgendwann weg und ich zahle dann den Bausparvertrag ab.
Nun die Frage, wäre es nicht besser zu den 200 € vom Bausparvertrag noch mal 100 € oder 150 € dazuzulegen (soviel spare ich zurzeit regelmäßig auf ein tageskonto )
Und dann mit 350 € monatlich zusätzlich zu tilgen?
Ich meine jetzt zahle ich doch nur unnötig einen hohen Zins fürs Darlehen und spare nebenbei etwas an auf Tagesgeld und Bausparvertrag anstatt mit dem Geld das Darlehen abzutragen und den Zins zu verkleinern!?
Oder bin ich auf dem Holzweg und wurde richtig beraten?
Nebenbei muss ich auch noch einen Vorfinanzierten Bausparvertrag abzahlen. Woran ich ja nichts ändern kann.
Einen kleineren Bausparvertrag habe ich schon vor Jahren abgezahlt.
Man liest also, meine Finanzierung hat 3 Säulen gehabt, Darlehen/vorfinanzierter Bausparvertrag/Bausparvertrag
Als Sicherheit diente damals meine Lebensversicherung die ich abtreten musste.
Dies aber nur als RandInfos.
Hauptfrage ist, mehr tilgen oder Bausparen?
Bin für jede Info und Anmerkung dankbar, weil ich im guten Glauben das richtige zu tun gehandelt habe und mich mangels besseren wissen auf die sparkassen beraten verlassen muss.