Anschlussgrundstück zahlt keine Erschließungskosten
BAU-Forum: Baufinanzierung

Anschlussgrundstück zahlt keine Erschließungskosten

Guten Tag,
wir haben bei einer Neubaugebietserschließung in Bayern Grundstücksfläche mit eingeworfen und haben ein Baugrundstück dafür erhalten  -  rausgenommen. Mittlerweile haben wir gebaut und wohnen auch schon dort.
Das Baugebiet weißt ca. 26 Bauplätze aus. Insgesamt sind ca. noch 20 Stück frei. Unsere Straße wurde so konzipiert, dass eine Erweiterung des Baugebietes zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
Für die Erschließung fallen nun (für mich und diverse Nachbarn) je ca. 20-25 T€ (je nach Grundstücksgröße) und für Kanalkosten je ca. 8 T€ an.
Diskussionspunkt:

Offensichtlich hat die Gemeinde plötzlich ein Randgrundstück/ Anschlussgrundstück an einen Interessenten verkauft. Dieses Grundstück wurde nicht erschlossen. (hat Keine Straße!) Eine Kanalanbindung wurde bereits bei der Gesamterschließung vorgesehen. Das Grundstück wurde und wird niergens im Lageplan ausgewiesen und keinem der bisherigen Eigentümer angeboten. Der Käufer dieses Anschlussgrundstückes zahlt keinerlei Erschließungskosten und fährt so zu sagen über unsere bezahlte Straße bis an sein Grundstück. Bei künftiger Baugebietserweiterung soll dieses Grundstück erschlossen werden und die entsprechenden Kosten zahlen. (also vielleicht erst in 30 Jahre oder nie!)
Die Gemeinde sagt, dass das Anschlussgrundstück in deren Besitz war und somit verkauft werden darf. Der Gemeinderat hat diesem Vorgang zugestimmt. (wobei ich gehört habe, dass diesem der Bauplatz als eigener Gemeindebauplatz "vorgegaugelt" wurde). Das Grundstück muss nun erst noch separat vermessen werden.
Gem. Bürgermeister sei dieser Vorgang rechtlich absolut haltbar und wir (Nachbarn) müssten dies so akzeptieren.
Ist dies tatsächlich so? Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Mit welcher Frechheit nimmt sich die Kommunalpolitik das Recht raus freie Bauplätze (ca. 20 Stück) brach liegen zu lassen, auf den vorfinanzierten Erschließungskosten sitzen zu bleiben um die Bedürfnisse (Endgrundstück ...) eines Bürgermeisterkumpels zu befriedigen. Eben Kommunalpolitik!
Gruß
Noname

  • Name:
  • Noname
  1. Das wird wohl nicht ohne Anwalt gehen

    Suchen Sie sich einen Fachanwalt für öffentliches Baurecht. Vielleicht lassen sich in Abstimmung mit den anderen Anliegern gemeinsam die Zahlungen für die Straße aufschieben und die sofortige Eintragung des Neueigentümers im Bebauungsplan erzwingen, sodass auch der an der Erschließung beteiligt wird. Oder Die Gemeinde wird als Eigentümer für dieses Bauland eingetragen und muss die Kosten mittragen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.