Wozu zählen Abrisskosten in der Baukostenaufstellung eines Finanzierers
BAU-Forum: Baufinanzierung

Wozu zählen Abrisskosten in der Baukostenaufstellung eines Finanzierers

Hallo,
Ich habe eine Ermittlung der Baukosten für ein Einfamilienhaus.
Für unser Vorhaben muss auf dem Grundstück noch ein altes Haus abgerissen, der Keller aufgefüllt und verdichtet werden. Hierfür habe ich zwei Angebote.
Die Frage rührt daher, da ich verschiedene Aussagen von Finanzierern habe wozu die Kosten letztendlich zählen.
  • Herstellungskosten des Hauses
  • Außenanlagen
  • Baunebenkosten

Ich wollte wenigstens erstmal wissen unter welcher Rubrik es auf der Baukostenerstellung des Architekten auftauchen muss, da ich diese erst jetzt nachgefordert habe um diese Verwirrung bei den Finanzierern endlich einmal auszuräumen.

  • Errichtung des Hauses
  • Grundstück
  • Außenanlagen
  • Medienerschließung
  • Gebühren/Kosten

Momentan steht der Abriss unter Grundstückskosten. Was mir bei den Finanzierern nicht wirklich weiterhilft da diese wieder nicht wissen wo sie die einordnen müssen (Scheint nicht häufig vorzukommen).
Wäre nett wenn mir jemand einen Tipp geben könnte wo dies in der Baukostenaufstellung des Architekten auftauchen muss und wo die Finanzierer das einornden müssten!

  1. Bauvorbereitungskosten

    ... wie auch Umlegung von Leitungen und der gleichen, d.h. Kosten, die anfallen, damit mit dem Bau des Gebäudes begonnen werden kann.
    Für Sie als Bauherr ist die Frage mindestens so wichtig wie für die Bank, weil diese Kosten in der Schätzung des Gebäudepreises (nach Kubatur oder wie auch immer) nicht berücksichtigt werden sollten, da sie auf den Endwert des Gebäudes kenen Einfluss haben. Für die Bank bedeutet das, dass kein entsprechender Gegenwert in der fertigen Immobile als Sicherheit da sein wird, der beleiht werden kann.
    In der Praxis würde man die mutmasslichen Abbruch- bzw. Baureifekosten bei der Bewertung des Kaufpreises für den Baugrund in Abzug bringen, wenn man das Land auch noch erwerben müsste.
  2. Kostengruppe

    nach DINAbk. 276
    100 = Grundstück
    200 = Herrichten und erschließen
    Gehört in Kostengruppe 200.
    Im übrigen mal nach "Kostengruppen DIN" googlen, da finden Sie eine Übersicht aller Kostengruppen.

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