Steuerlicher Unterschied zwischen Ein- und Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus)
BAU-Forum: Baufinanzierung

Steuerlicher Unterschied zwischen Ein- und Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus)

Hallo,
ich bräuchte eure Hilfe bitte.
Ich und mein Vater haben vor ein Haus zu bauen. Wir wissen aber noch nicht wie wir ihn bezeichnen sollen. Ein Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen oder Zweifamilienhaus.
Ich denke es gibt höchstwahrscheinlich einen steuerlichen Unterschied. Oder nicht?
Wie ist es bei der staatlicher Bauförderung? Welche Angabe sollte man da machen?
MfG Klaus
  1. Da es fast

    keine Staatliche Hilfe mehr gibt (alte 10 e Regelung oder Eigenheimzulage), ist das fast egal.
    Relevant ist das dann eher bei Vermietung. Dann könnten Sie ggf. den Vermieteten Teil (bzw. dessen Herstellungskosten) anrechnen.
    Achtung: Baurechtlich und Steuerrechtlich kann es durchaus Unterschiede geben.
    Daher gibt es hier keine Rechtsberatung, sondern nur den Tipp > Steuerberater ggf. fragen VOR dem Bau.
  2. Das hier habe ich bei http://www.google.de gefunden: 6,0 ...

    Das hier habe ich bei

    6,0 ‰ für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft),
    2,6 ‰ für Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 € (75.000 DM) des Einheitswerts,
    3,5 ‰ für Einfamilienhäuser für den Rest des Einheitswerts,
    3,1 ‰ für Zweifamilienhäuser und
    3,5 ‰ für alle restlichen Grundstücke.
    Hier ist ein steuerlicher Unterschied zwischen Ein- und Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus) zu sehen.
    Aber wie hoch könnte der Einheitswert bei einem Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen werden? Ist es realistisch das es mehr als 38.346,89 € sein könnte?
    Habe Morgen schon ein Termin bei Landratsamt wegen der staatlicher Bauförderung und wollte mich deshalb über die Unterschiede zwischen EZH mit 2 Wohnungen und ZFHaudiinee-63ausbilduser1im Internet informieren

  3. Das hier habe ich bei http://www.google.de gefunden: 6,0 ...

    Das hier habe ich bei

    6,0 ‰ für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft),
    2,6 ‰ für Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 € (75.000 DM) des Einheitswerts,
    3,5 ‰ für Einfamilienhäuser für den Rest des Einheitswerts,
    3,1 ‰ für Zweifamilienhäuser und
    3,5 ‰ für alle restlichen Grundstücke.
    Hier ist ein steuerlicher Unterschied zwischen Ein- und Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus) zu sehen.
    Aber wie hoch könnte der Einheitswert bei einem Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen werden? Ist es realistisch das es mehr als 38.346,89 € sein könnte?
    Habe Morgen schon ein Termin bei Landratsamt wegen der staatlicher Bauförderung und wollte mich deshalb über die Unterschiede zwischen EZH mit 2 Wohnungen und Zweifamilienhaus Internet informieren. Ist nicht einfach.
    MfG Klaus

  4. Sorry für Doppelpost ...

    Sorry für Doppelpost
  5. Sorry für Doppelpost ...

    Sorry für Doppelpost

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