Wohn-Riester zur Immobilienfinanzierung: Vor- und Nachteile, Förderung & Alternativen?
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Wohn-Riester zur Immobilienfinanzierung: Vor- und Nachteile, Förderung & Alternativen?

Hallo,
wir planen seit längerer Zeit uns ein Eigenheim anzuschaffen haben aber (unserer Meinung nach) leider nicht genügend Eigenkapital. Hier nochmal die Eckdaten:
modernisiertes Einfamilienhaus im Kölner Umland: 210.-230.000 €
Eigenkapital: ca. 30.000 € (wird für die Nebenkosten u. Umzug benötigt)
Ehemann Gehalt 2.200 €
Ehefrau im Erziehungsurlaub bis spätestens 2010 dann Teilzeit
2 Kleinkinder (3 und 1 Jahr)
Nach einigen Finanzierungsgesprächen kommen wir (Förderung WFA mit einbezogen) auf eine mon. Belastung von ca. 900 €
Wir haben jetzt gelesen das die Möglichkeit besteht die Riester-Rente in eine Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen.
Kann uns jemand darüber Auskunft geben wie dies rechnerisch in unserem Fall aussieht?
Wir hatten ehrlich gesagt unseren Traum schon aufgegeben bzw. verschoben bis meine Frau wieder arbeiten geht sollte sich aber die Möglichkeit ergeben durch die neue Riester Rente die mon. Belastung zu senken würden wir denke ich nicht mehr warten müssen.
  • Name:
  • Mittschke
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie sich für die Finanzierung Ihres Eigenheims mit Wohn-Riester interessieren. Wohn-Riester kann eine Möglichkeit sein, die staatliche Förderung für den Aufbau von Wohneigentum zu nutzen.

    Wichtige Aspekte:

    • Förderung: Sie erhalten staatliche Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile.
    • Tilgung: Das Riester-Guthaben wird zur Tilgung des Darlehens verwendet.
    • Versteuerung: Im Rentenalter wird die angesparte Summe nachträglich versteuert (nachgelagerte Versteuerung).
    • Flexibilität: Beachten Sie die Bedingungen für die Auszahlung und die möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung (z.B. Rückzahlung der Förderung).

    Alternativen: Prüfen Sie auch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. Bausparverträge oder klassische Bankdarlehen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater ausführlich zu den Vor- und Nachteilen von Wohn-Riester beraten und vergleichen Sie verschiedene Angebote.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wohn-Riester
    Eine staatlich geförderte Sparform zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Beiträge werden gefördert und im Rentenalter versteuert.
    Verwandte Begriffe: Riester-Rente, Bausparvertrag, Immobilienfinanzierung
    Riester-Rente
    Eine Form der Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert wird. Es gibt verschiedene Riester-Produkte, darunter auch Wohn-Riester.
    Verwandte Begriffe: Altersvorsorge, Zulagen, Steuervorteile
    Bausparvertrag
    Ein Vertrag zwischen einem Bausparer und einer Bausparkasse, der das Ansparen von Kapital und die spätere Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens zur Finanzierung von Wohnraum ermöglicht.
    Verwandte Begriffe: Ansparphase, Darlehensphase, Bausparsumme
    Immobilienfinanzierung
    Die Bereitstellung von Kapital zur Finanzierung des Erwerbs, Baus oder der Renovierung von Immobilien. Es gibt verschiedene Finanzierungsmodelle, wie z.B. Bankdarlehen, Bausparverträge oder Wohn-Riester.
    Verwandte Begriffe: Kredit, Hypothek, Eigenkapital
    Eigenkapital
    Der Teil des Kapitals, den ein Käufer selbst in die Finanzierung einer Immobilie einbringt. Je höher das Eigenkapital, desto geringer ist in der Regel der benötigte Kreditbetrag.
    Verwandte Begriffe: Finanzierung, Kredit, Beleihungswert
    Tilgung
    Die regelmäßige Rückzahlung eines Kredits. Die Tilgung besteht aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil. Mit jeder Tilgungsrate reduziert sich die Restschuld.
    Verwandte Begriffe: Kreditrate, Zinsen, Restschuld
    Nachgelagerte Versteuerung
    Ein Prinzip der Besteuerung, bei dem Beiträge zur Altersvorsorge während der Ansparphase steuerlich gefördert werden, die Auszahlungen im Rentenalter jedoch versteuert werden.
    Verwandte Begriffe: Steuerlast, Rentenbezug, Versteuerung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist Wohn-Riester?
      Wohn-Riester ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die speziell für den Erwerb oder die Entschuldung von Wohneigentum gedacht ist. Die geförderten Beiträge und Zulagen werden in einen Bausparvertrag oder zur Tilgung eines Immobilienkredits investiert. Im Rentenalter wird die angesparte Summe dann versteuert.
    2. Wer kann Wohn-Riester nutzen?
      Grundsätzlich können alle unbeschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland Wohn-Riester nutzen. Besonders interessant ist es für Familien mit Kindern, da diese von zusätzlichen Kinderzulagen profitieren können. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können die Vorteile von Wohn-Riester nutzen.
    3. Welche Vorteile bietet Wohn-Riester?
      Wohn-Riester bietet staatliche Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile während der Ansparphase. Zudem ermöglicht es, das Eigenheim schneller zu entschulden und somit im Alter mietfrei zu wohnen. Die Förderung kann insbesondere für Familien mit geringem Eigenkapital attraktiv sein.
    4. Welche Nachteile hat Wohn-Riester?
      Ein Nachteil ist die nachgelagerte Versteuerung im Rentenalter. Zudem ist die Flexibilität eingeschränkt, da das Geld zweckgebunden für Wohnzwecke eingesetzt werden muss. Bei einem Verkauf der Immobilie vor dem Rentenalter können Förderungen zurückgezahlt werden müssen.
    5. Wie funktioniert die Auszahlung im Rentenalter?
      Im Rentenalter wird das angesparte Kapital nicht direkt ausgezahlt, sondern dient zur Finanzierung des Wohnens. Die Summe wird fiktiv verrentet und muss jährlich versteuert werden. Alternativ kann man sich für eine Einmalzahlung entscheiden, die jedoch ebenfalls versteuert wird.
    6. Kann ich Wohn-Riester auch für eine Mietwohnung nutzen?
      Nein, Wohn-Riester ist ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum gedacht. Es kann nicht für den Erwerb einer Mietwohnung oder zur Finanzierung von Mietausgaben verwendet werden.
    7. Was passiert, wenn ich umziehe?
      Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen und das geförderte Objekt weiterhin selbst nutzen, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf die Förderung. Bei einem Umzug ins Ausland oder einer Vermietung des Objekts können jedoch Förderungen zurückgezahlt werden müssen.
    8. Wie hoch sind die staatlichen Zulagen bei Wohn-Riester?
      Die staatliche Grundzulage beträgt aktuell 175 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro pro Kind und Jahr (für Kinder, die vor 2018 geboren wurden) bzw. 300 Euro pro Kind und Jahr (für Kinder, die ab 2018 geboren wurden).

    🔗 Verwandte Themen

    • Bausparvertrag als Alternative
      Informationen zu Bausparverträgen und deren Eignung zur Immobilienfinanzierung.
    • Klassisches Bankdarlehen
      Vor- und Nachteile eines herkömmlichen Bankdarlehens für den Hauskauf.
    • Förderprogramme für Familien
      Überblick über staatliche Förderungen für Familien beim Immobilienerwerb.
    • Nebenkosten beim Hauskauf
      Detaillierte Auflistung der Nebenkosten, die beim Kauf eines Hauses anfallen.
    • Energieeffizientes Bauen und Sanieren
      Informationen zu Fördermöglichkeiten und Einsparpotenzialen bei energieeffizienten Maßnahmen.
  2. Wohn-Riester: Eigenheimrentengesetz – Tilgungsförderung geplant

    Das "Eigenheimrentengesetz" ...
    Das "Eigenheimrentengesetz" bei dem es wohl auch Änderungen bezüglich "Wohn-Riester" geben soll, ist noch nicht in trockenen Tüchern. Möglicherweise sollen Tilgungsleistungen für die selbstgenutzte Immobilie in die Förderung einbezogen werden. Eine großartigen Entlastung für Baufinanzierer sehe ich aber nicht: bei dem genannten Einkommen wird sich beispielsweise die Förderung auf Grund- und zwei Kinderzulagen beschränken, dies wären dann 524 € pro Jahr.
  3. Wohn-Riester: Baufinanzierung – Förderung direkt in Tilgung

    Baufinanzierung  -  Wohn-Riester
    Hallo Mittschke,
    die Förderung nach Wohn-Riester in der Baufinanzierung soll nach meinem Kenntnisstand auch die Möglichkeit beinhalten die Förderbeträge direkt in die Baufinanzierung einfließen zu lassen. Stand Juni 2008 ist die Bankenwelt aber auf diesem Gebiet noch nicht tätig geworden und bietet bislang keine derartigen Sondertilgungsoptionen an (Sondertilgungen im üblichen Sinne schon, aber mit Mindestgrenzen von i.d.R. 1.000  -  2.500 €). Was natürlich auch keine Bank zu großen Begeisterungsstürmen hinreißen lässt ist die Tatsache dass ein fiktives Förderkonto geführt werden muss auf dem die Förderbeträge dann mit 2 % verzinst werden, der Gesamtbetrag muss von Ihnen dann im Rentenalter versteuert werden wobei Sie dann wieder in den Genuss einer 30 %-igen Steuererstattung kommen wenn Sie den auf diesem fiktiven Förderkonto angesammelten Betrag in einem Zug versteuern.
    Klingt doch einfach, oder?
    Ehrlich von der Leber gesagt: So einen komplizierten Schwachsinn können nur deutsche Ministerien produzieren. So jedenfalls fördert man weder private Eigenvorsorge noch Wohnraumerwerb.
    Die Möglichkeit die auf Basis des neu beschlossenen Wohn-Riester bereits jetzt gegeben ist ist die klassische Nutzung der Riester-Förderung in einem herkömmlichen Vertrag (z.B. Fondsgebundene Rentenversicherung) und dann die Entnahme des Guthabens nach z.B. 10 Jahren. So kann ein Teil der Baufinanzierung nach einem bestimmten Zeitraum sondergetilgt werden, im Gegenzug kann die Tilgung dann beispielsweise auf den Mindestbetrag von 1 % anfänglich gesenkt werden.
    Mein Tipp: Lassen Sie die mögliche Riester-Förderung aus Ihrer Kalkulation der mtl. Rate heraus. So auf Messer's Schneide darf keine Baufinanzierung kalkuliert werden. Wenn es sich in 10 Jahren für Sie als sinnvoll erweist Riester-Guthaben als Sondertilgung einzusetzen können Sie das in 10 Jahren entscheiden.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wohn-Riester zur Immobilienfinanzierung: Vor- & Nachteile

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Nutzung von Wohn-Riester zur Immobilienfinanzierung, insbesondere im Hinblick auf die staatliche Förderung und die Einbeziehung von Tilgungsleistungen. Es wird die aktuelle Situation im Jahr 2008 beleuchtet, in der Banken noch keine speziellen Sondertilgungsoptionen für Wohn-Riester-Verträge anbieten. Das "Eigenheimrentengesetz" wird als mögliche zukünftige Änderung erwähnt, die Tilgungsleistungen fördern könnte.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Wohn-Riester: Eigenheimrentengesetz – Tilgungsförderung geplant wird darauf hingewiesen, dass das "Eigenheimrentengesetz", welches Änderungen bezüglich Wohn-Riester bringen soll, noch nicht final ist. Eine große Entlastung für Baufinanzierer wird jedoch nicht erwartet.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Wohn-Riester: Baufinanzierung – Förderung direkt in Tilgung erwähnt, dass die Förderung nach Wohn-Riester die Möglichkeit beinhalten soll, Förderbeträge direkt in die Baufinanzierung einfließen zu lassen. Dies war jedoch im Juni 2008 noch nicht von den Banken umgesetzt.

    👉 Handlungsempfehlung: Es empfiehlt sich, die Entwicklungen rund um das "Eigenheimrentengesetz" und die Angebote der Banken bezüglich Wohn-Riester-Förderung und Sondertilgungsoptionen genau zu beobachten, um die optimale Strategie für die Immobilienfinanzierung zu wählen. Eine individuelle Beratung zur Riester-Rente und deren Einsatz in der Immobilienfinanzierung ist ratsam.

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