Hallo,
wir beabsichtigen ein Reiheneigenheim zu kaufen. Wir sind schon dabei den Darlehensvertrag und den Kaufvertrag zu unterschreiben.
Übrigens bin ich ein wenig skeptisch, weil im Kaufvertrag folgendes steht: Die Baugenehmigung ist noch nicht erteil! Der Bauträger haftet natürlich keinerlei für Schadenersatz, usw. Also wenn ich den Darlehensvertrag unterschreibe und dann keine Baugenehmigung erteilt wird dann habe ich ein großes Problem, denn ich müsste dann den Darlehensvertrag kündigen und weitere Kosten kämen auf mich zu!
Ich habe die ganze Zeit geglaubt, dass der Bauträger schon die Baugenehmigung hat usw.! Leider würde mir nicht mal im Traum einfallen, dass die schon Häuser verkaufen, ohne dass die dafür die Baugenehmigung haben!
Es ist zu riskant einen Vertrag zu unterschreiben, wenn noch keine Baugenehmigung erteilt ist oder? Übrigens: im Vertrag steht auch kein Termin zu Baubeginn. Mündlich haben Sie uns gesagt, dass sie im Juli/August anfangen mit den Bauarbeiten ... aber im Vertrag steht kein Datum , da noch auch keine Baugenehmigung erteilt ist.
Ich würde mich freuen über ein paar Antworten oder Tipps usw.
Vielen Dank
LG
noch keine Baugenehmigung erteilt
BAU-Forum: Baufinanzierung
noch keine Baugenehmigung erteilt
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ein Mal reicht ...
ein Mal reicht selbst mit unterschiedlichen Headlines ... -
Steht denn wenigstens irgendwo geschrieben,
wann man denn einziehen kann?
Ich habe zwar keine Ahnung, ob ein Verkauf ohne Baugenehmigung üblich ist, aber mir persönlich wäre das aus den genannten Gründen "etwas zu heiß". -
Der Punkt ist doch ...
Der Punkt ist doch auch folgender: ohne Genehmigung gibt es kein (WEGAbk.) Grundbuch, und ohne Grundbuch sind erst mal alle auf einem. Dass da eine Bank überhaupt mitspielt, wundert schon. Oder ist das Ganze nur ein Vorvertrag, wobei, der ist eigentlich sinnlos. gibt es denn überhaupt irgendwas amtliches? -
Vielen Dank für eure Antworten! 🙂 Hmmm ...
Vielen Dank für eure Antworten! 🙂
Hmmm was die Finanzierung angeht, wir haben einen Finanzberater der uns ein Angebot gemacht hat und den Antrag sollten wir jetzt unterschreiben und er sollte den Antrag mit allen Unterlagen und Konditionen usw. an die Bank weiterleiten. Natürlich jetzt wo ihr schreibt ... wegen der Baugenehmigung möglicherweise die Bank nicht mal zusagt! Vielen Dank nochmals ... wir sind auch der Meinung ... uns gefällt nämlich die ganze Sache auch nicht wegen der noch nicht erteilter Baugenehmigung!
Wie sollten wir jetzt vorgehen? Erstmal die Baugenehmigung abwarten und nur danach den Darlehensvertrag + Kaufvertrag unterschreiben ... liege ich richtig? Oder sollten wir möglicherweise den Kaufvertrag unterschreiben und den Darlehensvertrag nur dann wenn die schon bauen anfangen? ... diese Möglichkeit gefällt uns auch nicht ... denn man sollte grundsätzlich vor Kaufvertrag schon eine Finanzierungszusage haben ...
Im Vertrag stehen keine Termine: keine Angabe von Baubeginn, Fertigstellung und Einzugstermin!
Es ist uns zu riskant und deswegen kaufen wir das Reihenhaus nicht ohne erteilter Baugenehmigung ... oder warten wir mal ab, ob die überhaupt anfangen zu bauen! 🙂
Danke
LG -
Eben, ...
Eben, andere Väter haben auch schöne Töchter (oder Mütter Söhne), denn wer so schon anfängt ...
Entweder hapert es schon bei den Kosten für den Architekten (1-4 erfüllt) oder der Zugriff auf das Grundstück ist nicht da, oder oder oder ... -
Auch wenn die Genehmigung da ist
würde ich das ganze mal von unabhängiger Seite checken lassen.
Nach deiner Schilderung kann sich der Generalunternehmer 10 Jahre Zeit bis zur Fertigstellung lassen, und du kannst GAR nix! machen : (((( -
Wie sieht die ganze Sache aus ...
wenn der Bauträger darauf so reagiert, dass wir erst die Baugenehmigung abwarten, dann wird der Kaufvertrag unterschrieben und der Kaufvertrag wird noch mit zusätzlichen Daten ergänzt genaue Baubeginndatum, Fertigstellungsdatum. Und im Falle, dass sie (der Bauträger) den Fertigstellungtermin nicht einhaltet, werden Sie an uns Strafe zahlen für jeden weiteren Monat.
Was sollten wir in dem Fall jetzt machen?
PS: Meiner Meinung nach sieht die Baufirma doch seriös aus oder?
Vielen Dank -
Verträge einfach ergänzen
"vorbehaltlich der Erteilung einer Baugenehmigung" bis zum ... ansonsten Rücktritt, oder "vorbehaltlich einer Finanzierungszusage" oder oder oder ..., so einfach ist das.
Wenn keiner mitmacht ... Finger weg, Punkt. -
Abwarten ...
Abwarten und Tee trinken. Vertragsstrafe hört sich zwar gut an, aber so lange die Grundbuchsituation nicht geklärt ist, bringt das alles nix. Szenario: Termin wird überschritten, Strafe müsste gezahlt werden, aber Bauträger streicht die Segel. Dann könnt Ihr froh sein, wenn es überhaupt in absehbarer Zeit fertig wird. Oder das Grundbuch wird nicht frei, weil eine Bank Ihre Finger draufhält, oder ...
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baubeschreibung/Leistungsbeschreibung finden: ExNorm Bergkristall 2005 – Tipps & Hilfe?
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- … Baugenehmigung einholenInformationen zum Baugenehmigungsverfahren und den erforderlichen Unterlagen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Freistehende Doppelhaushälfte: Probleme, Risiken & zusätzliche Kosten beim Bau?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baugenehmigung bei Insolvenz: Übergang auf Ersteher bei Zwangsversteigerung?
- … Baugenehmigung: Wem gehört sie bei Insolvenz? …
- … Baugenehmigung und Insolvenz: Geht die Baugenehmigung bei einer Zwangsversteigerung auf den …
- … Baugenehmigung, Insolvenz, Zwangsversteigerung, Architekt, Bauherr, Grundstück, Erwerber …
- … Baugenehmigung bei Insolvenz: Übergang auf Ersteher bei Zwangsversteigerung? …
- … insolvent, hatte die Leistungen des Architekten nicht vollständig bezahlt, darunter die Baugenehmigung. …
- … samt der Baugenehmigung auf den Ersteher über, oder wem gehören diese: dem Architekten, dem Bauherr, oder dem Grundststück Erwerber? …
- … Die Frage, wem die Baugenehmigung bei einer Zwangsversteigerung nach Insolvenz des Bauherrn gehört, ist rechtlich …
- … komplex. Grundsätzlich ist die Baugenehmigung an das Grundstück gebunden. …
- … Allerdings ist zu beachten, dass die Baugenehmigung auch Rechte des Architekten berühren kann, insbesondere wenn dieser noch …
- … Meiner Einschätzung nach geht die Baugenehmigung im Regelfall mit dem Grundstück auf den Ersteher über. Allerdings sollte …
- … BaugenehmigungEine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung …
- … Frage: Was passiert mit der Baugenehmigung bei einer Zwangsversteigerung?Antwort: Grundsätzlich geht die Baugenehmigung mit dem Grundstück …
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- … wurde, kann er möglicherweise Ansprüche geltend machen, die die Nutzung der Baugenehmigung durch den Ersteher einschränken. …
- … Zwangsversteigerung beachten, wenn es eine Baugenehmigung gibt?Antwort: Der Ersteher sollte prüfen, ob alle Leistungen im Zusammenhang mit der Baugenehmigung (insbesondere Architektenleistungen) vollständig bezahlt sind. Er sollte auch die Baugenehmigung …
- … der Baugenehmigung durch den Architekten ist in der Regel nicht möglich. Allerdings kann er seine Urheberrechte geltend machen und die Nutzung der Pläne untersagen, was faktisch einer Einschränkung der Baugenehmigung gleichkommen kann. …
- … bei der Baugenehmigung?Antwort: Die Insolvenz des Bauherrn ändert nichts an der Gültigkeit der Baugenehmigung an sich. Allerdings können durch die Insolvenz Ansprüche des Architekten …
- … Frage: Was ist, wenn die Baugenehmigung noch nicht vollständig ausgenutzt wurde?Antwort: Auch eine nicht vollständig ausgenutzte …
- … Baugenehmigung geht auf den Ersteher über. Er kann das Bauvorhaben im Rahmen …
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- … Baugenehmigung und NachbarrechteEinschränkungen und Anfechtungsmöglichkeiten. …
- … Änderung einer bestehenden BaugenehmigungVoraussetzungen und Verfahren. …
- … Zwangsversteigerung: Nur Grundstück, nicht Baugenehmigung …
- … Es wird nur das Grundstück versteigert, nicht die Baugenehmigung. …
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- … nicht, ob das länderabhängig unteschiedlich ist. In Brandenburg gilt die die Baugenehmigung auch für oder gegen den Rechtsnachfolger (Zitat). D.h. wenn ich ein …
- … Grundstück erwerbe, habe ich auch die Baugenehmigung erworben. Das ist auch logisch, sonst müsste bei jedem Hausverkauf eine neue Baugenehmigung beantragt werden. …
- … Ansprüche Ersteigerer: Architekt vs. Baugenehmigung bei Insolvenz …
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- … Baugenehmigung weiter Bestand hat ist klar. …
- … Baugenehmigungskopie: Verfügbar bei Bauaufsichtsbehörde …
- … Die Baugenehmigung samt Plänen gibt es ... …
- … Nur der Grundstückskauf allein reicht vermutlich nicht, da ja eine Baugenehmigung auch Nichteigentümern erteilt werden kann. …
- … d.h. der alte Bauherr muss die Rechte und Pflichten aus der Baugenehmigung abtreten und der neue Bauherr muss sich dem Bauamt gegenüber als …
- … Baugenehmigung: Grundstücksgebunden – Formaler Akt unnötig! …
- … Baugenehmigung ist grundstücksgebunden. …
- … Wenn jemand als Nichteigentümer eine Baugenehmigung erwirkt, gilt …
- … und Pflichten werden ja durch den formalen Akt des notariell beglaubigten Kaufvertrags an den neuen Eigentümer übergeben. Sicherlich muss der neue Bauherr dem …
- … Baugenehmigung bei Insolvenz: Übergang auf Ersteher? …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den Übergang einer Baugenehmigung und Architektenleistungen bei einer Zwangsversteigerung infolge einer Insolvenz. Kernfragen sind, …
- … ob die Baugenehmigung automatisch auf den Ersteher übergeht, welche Ansprüche der Architekt hat und wie die Rechtsnachfolge des Bauherrn geregelt ist. Es wird geklärt, dass die Baugenehmigung grundstücksgebunden ist und in Brandenburg für Rechtsnachfolger gilt. Der Architekt …
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- … ✅ Zusatzinfo: Die Baugenehmigung ist grundstücksgebunden, wie im Beitrag Baugenehmigung: Grundstücksgebunden – Formaler Akt unnötig …
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- … 🔴 Risiko: Unterschreiben Sie den Kaufvertrag nicht, bevor …
- … die genaue Grundstücksgröße zu ermitteln. Vergleichen Sie die Angaben mit dem Kaufvertragsentwurf und suchen Sie bei Unklarheiten rechtlichen Rat. Der Beitrag Grundbuch-Größe: …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Honorarvereinbarung Bauvoranfrage kündigen: Kosten, Fristen & Vorgehen?
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- … Rechtliche Beratung: Ein Anwalt für Immobilienrecht kann Ihre Rechte prüfen und Sie hinsichtlich der nächsten Schritte beraten. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder sogar Rücktritt vom Kaufvertrag. …
- … Sicherheit und Ordnung sowie dem Schutz der Umwelt.Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung …
- … ergibt?Antwort: Wenn die Vermessung eine erhebliche Abweichung von den im Kaufvertrag oder Katasterplan angegebenen Maßen ergibt, sollten Sie umgehend einen Anwalt für …
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- … Bauherren. Zentrale Fragen sind die Rechte der Bauherren, die Gültigkeit des Kaufvertrags unter Vorbehalt der Finanzierung und die Verantwortlichkeit für entstandene Mehrkosten. Ein …
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- … konsultieren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass keine Abweichungen von den Baugenehmigungen vorliegen. Der Beitrag Bauamt-Check: Abweichungen legalisieren beim Hauskauf? gibt hierzu …
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