ich hatte voriges Jahr schon mal nachgefragt, wie man am Besten die Vermögenswirksamen Leistungen in unserem Fall einsetzt. Leider ist die damals vorgeschlagene Lösung anscheinend nicht möglich (siehe weiter unten).
Situation:
- wir sind beide Arbeitnehmer, Vollzeit (kann sich in ein paar Jahren ändern, wenn Nachwuchs ansteht)
- beide haben wir Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, einmal knapp 27 EUR, einmal knapp 40 € (Höchstsatz)
- bisher sind die VL von meinem Partner in einen Bausparvertrag eingeflossen, der jetzt aber ausgezahlt werden kann (keine nennenswerte Summe enthalten, nicht zuteilungsreif, aber Sperrfrist abgelaufen)
- bei mir besteht kein VL-Vertrag, aber ein ruhender Bausparvertrag, bei dem die Sperrfrist auch abgelaufen ist (keine nennenswerte Summe enthalten, nicht zuteilungsreif)
- wir sind beide nicht zulagenberechtigt (>50.000 € Jahreseinkommen)
- bestehender Darlehensvertrag (200.000 EUR) für Kauf/Umbau seit Ende letzten Jahres mit Sondertilgungsrecht ohne zusätzliche Gebühren, davon 50.000 € KfW-gefördert über CO2-Sanierungsprogramm
- Zinsbindung 15 Jahre
- erwartete Restschuld (ohne Berücksichtigung von Sondertilgungen): 90.000 EUR
Eine Auszahlung der VL an uns, sodass wir sie für die Annuität einsetzen können, scheitert momentan daran, dass der Arbeitgeber eine Bestätigung des Darlehensgebers verlangt (wie im VermBG erwähnt) und der Darlehensgeber diese verweigert (darf man das Institut hier nennen?).
Bleiben noch neuer Bausparvertrag bzw. Anpassung der Konditionen bei den bestehenden Verträgen oder ein Sparplan, der nach Ablauf der Sperrfrist als Sondertilgung verwendet werden kann.
Es geht im Grunde nur um die Verwendung der VL, was wir sonst noch im Monat "übrig" haben würden wir gerne direkt in Sondertilgungen stecken.
Welche Option ist in unserer Situation sinnvoller? Die Banken möchten uns Bausparverträge verkaufen, scheint gute Provisionen dafür zu geben. Sie locken mit niedrigen Zinsen für die Anschlussfinanzierung.
Danke & Viele Grüße,