Extra Finanzierung von Gewerbefläche beim Hausbau?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Extra Finanzierung von Gewerbefläche beim Hausbau?

Hi Leute,
ich betreibe seit zwei Jahren mein Kleingewerbe.
Jetzt ziehe ich um und habe mich für den Hausbau entschieden. Sinnvoll für mich ist, meine Gewerberäume (Produktionsraum und Verkauf/Büroraum) aus dem Haus herauszuziehen und dafür ein Nebengebäude zu errichten.
Und jetzt die Frage:
Macht es Sinn die Finanzierung genauso zu teilen, dass ich eine Finanzierung nur für das Kleingewerblich genutzte Objekt habe, oder ist das (steuerlich) egal? Also kann ich das genauso aus einem großen Pott bezahlen, da am Ende die Fläche doch nur Anteilig steuerlich geltend gemacht werden kann?
Und zweite Frage:
wenn die Gewerbeflächen auf 10 Jahre abgeschrieben werden, wi läuft das dann mit der Liebhaberei? Denn wenn ich jahrlich damit nur 3000 € Gewinn erziele aber über zehn Jahre hinweg z.B. 4000 € abschreibe, dann mache ich ja zehn Jahre lang Verlust. Bin ich dann trotzdem wegen Liebhaberei fällig?
Danke schon mal,
Gruß Sebastian
  • Name:
  • Sebastian Zwahr
  1. Aus Steuerangelegenheiten

    halte ich mich grundsätzlich raus.
    Da sollten sie besser einen Steuerberater fragen.
    Beste Grüße
  2. Steuerberater fragen

    aber aus eigener Erfahrung und ohne Gewähr (ähnliche Situation):
    Getrennte Finanzierung ist meist sinnvoll, sowohl weil besser abzugrenzen als auch steuerlich: Für die Geschäftsfinanzierung höheren Zins vereinbaren (= Geschäftskosten) und damit den Zins der anderen Finanzierung 'subventionieren'. Bis zu einer gewissen Grenze (sollte noch einigermaßen marktüblicher Satz sein, also nicht 20 % /1,5 %) spielt das Finanzamt da mit.
    Wieso werden Gewerberäume auf 10 Jahre abgeschrieben, waren das nicht 50 Jahre für Immobilien? Auch sehr langfristige Gewinnerwartungen werden meist anerkannt (z.B. 'rechnet sich, wenn nach 15 J. Finanzierung bezahlt ist'). Es werden der Gewinn über den gesamten Geschäftszeitraum und die GewinnerzielungsABSICHT gesehen (=> Steuerberater fragen).
    Immobilie im Geschäftsvermögen muss bei Geschäftsaufgabe/-verkauf übrigens als außerordentlicher Gewinn gewertet werden und niemand weiß, wie zu dem Zeitpunkt Immobilien bewertet werden. Es könnte deshalb sinnvoll sein, wenn einem (Ehe-) Partner die Geschäftsräume gehören und nur intern vermietet wird. (=> Mietkosten statt Abschreibung, allerdings vom Partner Ust auf Miete zu zahlen)
    Hängt alles sehr vom Einzelfall ab, aber es gibt interessante Möglichkeiten, die jeder Steuerberater kennen sollte. Man braucht allerdings IMMER eine genaue Abgrenzung in der Buchhaltung, sonst kann es Ärger geben.
    Gruß
    Volker Leue

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