Eigenheimzulage übertragen: Zweites Haus, Vermietung & Bedingungen im Detail?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage übertragen: Zweites Haus, Vermietung & Bedingungen im Detail?
wir wohnen z.Z. in einem Haus und bekommen noch Eigenheimzulage. Nun haben wir noch ein zweites Haus gekauft in das wir umziehen möchten und das alte vermieten. Ist es möglich die Eigenheimzulage auf das neue zu übertragen? Wenn ich das andere vermiete erhalte ich ja keine Eigenheimzulage mehr.
Gruß
Thomas
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
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Ich verstehe, dass Sie die Eigenheimzulage von Ihrem aktuellen Haus auf ein neu erworbenes Haus übertragen möchten, während Sie das alte Haus vermieten.
Die Eigenheimzulage ist grundsätzlich an das selbstgenutzte Wohneigentum gebunden. Wenn Sie das erste Haus vermieten, entfällt der Anspruch auf Eigenheimzulage für dieses Objekt, da es nicht mehr selbst genutzt wird.
Ob eine Übertragung der Eigenheimzulage auf das zweite Haus möglich ist, hängt von den spezifischen Bedingungen und Förderrichtlinien ab, die zum Zeitpunkt der Bewilligung Ihrer ursprünglichen Eigenheimzulage galten. Diese Förderrichtlinien können sich im Laufe der Zeit geändert haben.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, sich diesbezüglich direkt an das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden. Diese können Ihre individuelle Situation prüfen und Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft geben.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Eigenheimzulage
- Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Sie wurde in den 1990er Jahren eingeführt und 2006 abgeschafft. Ziel war es, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern.
Verwandte Begriffe: Wohnungsbauprämie, Baukindergeld, Grunderwerbsteuer. - Finanzamt
- Das Finanzamt ist eine Behörde, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Es ist Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen und Angelegenheiten.
Verwandte Begriffe: Steuererklärung, Steuerberater, Einkommensteuer. - Steuerberater
- Ein Steuerberater ist ein Experte für Steuerrecht und berät Privatpersonen und Unternehmen in allen steuerlichen Fragen. Er erstellt Steuererklärungen, prüft Steuerbescheide und vertritt Mandanten vor dem Finanzamt.
Verwandte Begriffe: Steuerrecht, Steuererklärung, Finanzamt. - Vermietung
- Vermietung bezeichnet die Überlassung von Wohnraum oder anderen Gütern gegen Entgelt. Dabei wird ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter geschlossen, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
Verwandte Begriffe: Mietvertrag, Mieter, Vermieter. - Förderrichtlinien
- Förderrichtlinien sind die rechtlichen und administrativen Bestimmungen, die die Vergabe von staatlichen Fördergeldern regeln. Sie legen fest, wer unter welchen Bedingungen eine Förderung erhalten kann.
Verwandte Begriffe: Subventionen, Zuschüsse, Förderprogramme. - Wohneigentum
- Wohneigentum bezeichnet das Eigentum an einer Wohnung oder einem Haus. Es kann selbst genutzt oder vermietet werden und bietet langfristige finanzielle Sicherheit.
Verwandte Begriffe: Eigentumswohnung, Eigenheim, Immobilien. - Mietvertrag
- Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der die Bedingungen für die Überlassung von Wohnraum oder anderen Gütern regelt. Er enthält Angaben zu Mietdauer, Mietpreis und Kündigungsfristen.
Verwandte Begriffe: Vermietung, Mieter, Vermieter.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert mit der Eigenheimzulage, wenn ich mein Haus vermiete?
Wenn Sie Ihr Haus vermieten, in dem Sie bisher die Eigenheimzulage erhalten haben, entfällt der Anspruch auf diese Förderung, da das Objekt nicht mehr selbst genutzt wird. - Kann ich die Eigenheimzulage auf ein anderes Haus übertragen?
Ob eine Übertragung möglich ist, hängt von den Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Bewilligung ab. Es ist ratsam, sich direkt beim Finanzamt oder einem Steuerberater zu informieren. - Welche Unterlagen benötige ich für eine Anfrage beim Finanzamt?
Sie sollten die Bewilligungsunterlagen Ihrer Eigenheimzulage, den Kaufvertrag des neuen Hauses und gegebenenfalls den Mietvertrag des alten Hauses bereithalten. - Gibt es Fristen, die ich bei der Übertragung der Eigenheimzulage beachten muss?
Ja, es gibt möglicherweise Fristen. Diese sind in den Förderrichtlinien festgelegt. Klären Sie dies unbedingt mit dem Finanzamt. - Was passiert, wenn die Übertragung der Eigenheimzulage nicht möglich ist?
Wenn eine Übertragung nicht möglich ist, entfällt die Förderung für das vermietete Objekt. Für das neue Haus können Sie prüfen, ob andere Förderprogramme in Frage kommen. - Kann ich die Eigenheimzulage auch für ein Ferienhaus beantragen?
Nein, die Eigenheimzulage ist in der Regel an den Hauptwohnsitz gebunden und nicht für Ferienhäuser vorgesehen. - Was ist der Unterschied zwischen Eigenheimzulage und Wohnungsbauprämie?
Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Wohnungsbauprämie ist eine andere Form der staatlichen Förderung, die an Bausparverträge gebunden ist. - Wo finde ich die aktuellen Förderrichtlinien für Wohneigentum?
Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Ministerien oder bei Ihrem Steuerberater.
🔗 Verwandte Themen
- Wohnungsbauprämie
Informationen zur staatlichen Förderung von Bausparverträgen. - Baukindergeld
Förderung für Familien beim Bau oder Kauf von Wohneigentum. - Grunderwerbsteuer
Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. - Förderprogramme für energieeffizientes Bauen
Staatliche Zuschüsse und Kredite für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen. - Steuerliche Aspekte der Vermietung
Informationen zur Einkommensteuer bei Vermietung von Immobilien.
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Eigenheimzulage: Finanzamt-Link zu Übertragungs-Bedingungen
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Eigenheimzulage: Keine Übertragung auf Folgeobjekt möglich!
Herr Munder hat zwar Recht
... aber um die Sache abzukürzen: Nein, die Übertragung auf ein Folgeobjekt ist nicht möglich.
Gruß Susanne -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Eigenheimzulage: Übertragung auf zweites Haus bei Vermietung?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeit, die Eigenheimzulage von einem bestehenden Haus auf ein neu erworbenes Haus zu übertragen, während das alte Haus vermietet wird. Es wird geklärt, dass eine Übertragung der Eigenheimzulage auf ein Folgeobjekt laut aktueller Rechtslage nicht möglich ist. Ein Link zum Finanzamt Bayern wird bereitgestellt, der detaillierte Informationen zur Eigenheimzulage bietet. Die Vermietung des alten Objekts beeinflusst den Anspruch auf Eigenheimzulage.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Susanne (Eigenheimzulage: Keine Übertragung auf Folgeobjekt möglich!) ist eine Übertragung der Eigenheimzulage auf ein neues Objekt nicht realisierbar. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung eines Umzugs und der Vermietung des bisherigen Eigenheims.
✅ Zusatzinfo: Der Link im Beitrag von Thomas (Eigenheimzulage: Finanzamt-Link zu Übertragungs-Bedingungen) führt zu einer Seite des Finanzamts Bayern, die umfassende Informationen und FAQ zur Eigenheimzulage bereithält. Dort sind die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage detailliert beschrieben.
👉 Handlungsempfehlung: Aufgrund der klaren Aussage, dass eine Übertragung nicht möglich ist, sollte man sich direkt beim Finanzamt oder einem Steuerberater über die individuellen steuerlichen Konsequenzen der Vermietung und des Hauskaufs informieren. Die Informationen des Finanzamtes Bayern (siehe Eigenheimzulage: Finanzamt-Link zu Übertragungs-Bedingungen) sollten als Grundlage dienen.
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