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  • 11979: Wohnrecht an 1. Stelle, Grundschuld an zweiter im Grundbuch

Baufinanzierung

Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich
Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich

Wohnrecht an 1. Stelle, Grundschuld an zweiter im Grundbuch 13.03.2007    

Hallo, habe folgendes Problem:
Ein Enfamilienhaus soll zu einem Zweifamilienhaus umgebaut werden. Zukünftg sollen die Eltern und der Sohn mit Ehefrau in dem Haus wohnen. Auch die Besitzverhältnisse sollen auf die beiden Wohnparteien im Grundbuch aufgeteilt werden.
Nun zum Problem: Der Vater eines der Elternteile hat ein Wohnrecht im Grundbuch (1.Rang). Der Vater ist Demenzkrank und wird auch rechtlich gesehen betreut und ist nicht mehr geschäftsfähig. Zuständiger Betreuer des Vaters ist wiederum eines der Elternteile. Es besteht also rechtlich keine Möglichkeit das Wohnrecht aus dem Grundbuch zu streichen (So jedenfalls der Notar)
Diese Sachlage stellt für die Baufinazierung eine große Hürde dar, da die Bank nicht an die erste Stelle rücken kann. Die Finanzierungssummen belaufen sich auf ca. 50.000 € und 80.000 € je Wohneinheit.
Wer hat Tips und weiß Rat, wie man dennoch zu einer gesicherten Baufinazierung gelangen kann?
Vielen Dank!

Name:

  • Thorsten
  1. Löschen nicht, aber Rangrücktritt? 13.03.2007    

    Es wäre grundsätzlich zu klären ob ein Rangrücktritt
    möglich wäre und ob es dafür (von wem) die Zustimmung gäbe. Evtl. kann das Vormundschaftsgericht auf Antrag die Zustimmung ersetzen. Aber wenn Sie schon beim Notar waren.....?

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Hallo! Das mit dem Vormundschaftsgericht wird nicht gehen, ... 13.03.2007    

    Hallo!
    Das mit dem Vormundschaftsgericht wird nicht gehen, da hier die Rechte des Vaters beschnitten werden, und dieser ja selbst keine Zustimmung mehr geben kann.
    Der einzige Weg, mit einem blauen Auge davon zu kommen, ist der Weg über die Bank! Die tut sich aber sehr schwer mit dem zweiten Rang im Grundbuch!
  3. Dachte da an den 1822 Abs 13 BGB 13.03.2007    

    oder was ähnliches. Aber der Notar ist zweifellos der bessere juristisch Gebildete ;-)
    Nach meiner Auffassung ist es immer noch eine Auslegunssache. Wenn die Umbauarbeiten auch auf die Situation des Vaters ausgerichtet werden (evtl. sogar eine deutliche Verbesserung seiner Lebensumstände zu erreichen ist und er ja sein Wohnrecht nicht verliert, müsste es doch eine Lösung geben. Außerdem kann man das Risiko doch beziffern, dann geht die Bank halt an die zweite Rangstelle. Oder Sie versuchen es mit einer Bausparkasse, die sind ansonsten ja auch mit dem zweiten Rang zufrieden.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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