Gesamtschuldner Darlehensvertrag: Austritt, Haftung & Möglichkeiten bei Scheidung/Trennung?
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Gesamtschuldner Darlehensvertrag: Austritt, Haftung & Möglichkeiten bei Scheidung/Trennung?
Wir stecken derzeit in großen Schwierigkeiten.
Wir hoffen das uns hier jemand einen Rat geben kann!
Mein Mann hat in 2001 zusammen mit seinen Eltern ein sanierungsbedürftiges 10-Familienhaus gekauft.
Alle sind zu jeweils einem Drittel Eigentümer.
Wir haben in 2002 geheiratet. Ich habe keinerlei Kreditverpflichtungen übernommen.
Bei der BHW wurde eine Darlehensvertrag über 180.000 DM abeschlossen. Hier ist der Vater Darlehensnehmer, Sohn und Ehefrau sind Gesamtschuldner.
Bei der KfW wurden 90.000 DM Darlehen aufgenommen, hier sind alle drei Darlehensnehmer.
Die Zinsfestschreibung läuft 10 Jahre. Es wurde ein Bausparvertrag als Kreditsicherung abgeschlossen, hier sind derzeit ca. 6000 € angespart.
Nun sind meine Schwiegereltern völlig zerstritten, es gab Affären, neue Beziehungen usw. Ziemlich viel dreckige Wäsche eben ... : o (
Nun wollen sich beide scheiden lassen.
Mein Mann hat seine Eltern gebeten zu versuchen, das er aus den Darlehensverträgen entlassen wird (Umschuldung?).
Er überträgt im Gegenzug selbstverständlich seinen Eigentumsanteil, verlangt auch keinerlei Zahlungen o.ä.
Mein Schwiegervater ist damit nicht einverstanden.
Meine Schwiegermutter wäre dazu bereit.
Bei einer Umschuldung würde sowie zutage treten, das mein Mann nicht mehr kreditwürdig ist (Schufa-Eintrag wegen eines Handyvertrages, längere Arbeitslosigkeit, Unterhaltsverpflichtung gegenüber mir, unserer gemeinsamen Tochter sowie gegenüber einem unehelichen Kind, Verbindlichkeiten gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse).
Er würde doch also gar nicht mehr von einer Bank als Gesamtschuldner/Darlehensnehmer unter den genannten Bedingungen akzeptiert werden, oder?
Was würde nach Ablauf der Zinsfestschreibung passieren? Wird die Kreditwürdigkeit erneut geprüft?
Gibt es eine Möglichkeit für meinen Mann aus den Verträgen raus zu kommen?
Übrigens haben seinen Eltern damals lediglich 50 DM an Einkommen gefehlt, deshalb wurde er zu den Kreditverträgen hinzugezogen.
Er ist auch nicht berechtigt, über die Bausparsumme zu verfügen.
Kann die Kreditbelastung auch nicht steuerlich geltend machen, da alle Bescheinigungen/Darlehenskontoauszüge auf seinen Vater ausgeschrieben werden.
Was passiert im Falle einer Nichteinigung der Parteien? (die Raten sind derzeit durch Mieteinnahmen abgesichert)
Wäre eine Privatinsolvenz möglich/ratsam?
Es wäre schön, wenn uns jemand Tipps geben oder Ansprechpartner nennen könnte!
Vielen Dank im Voraus!
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Bei einer Privatinsolvenz können bestehende Schulden weiterhin bestehen bleiben, wenn diese durch vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen entstanden sind.
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Ich verstehe, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Als Gesamtschuldner haften Sie grundsätzlich für die gesamte Darlehenssumme, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Möglichkeiten für einen Austritt aus dem Darlehensvertrag:
- Einvernehmliche Vereinbarung: Die Bank muss einem Austritt zustimmen. Dies ist wahrscheinlicher, wenn die verbleibenden Darlehensnehmer (z.B. die Eltern) weiterhin kreditwürdig sind und ausreichende Sicherheiten vorhanden sind.
- Umschuldung: Ein neuer Kreditvertrag, bei dem Ihr Mann nicht mehr als Gesamtschuldner auftritt, könnte eine Lösung sein. Die Bank wird die Kreditwürdigkeit aller Beteiligten prüfen.
- Verkauf des Eigentumsanteils: Der Verkauf des Anteils Ihres Mannes am Haus könnte die Kreditbelastung reduzieren. Der Erlös könnte zur Tilgung des Darlehens verwendet werden.
- Privatinsolvenz: Dies sollte als letzter Ausweg betrachtet werden, wenn keine andere Lösung möglich ist. Eine Schuldnerberatung kann Ihnen hier weiterhelfen. 🔴
Wichtige Aspekte:
- Kreditwürdigkeit: Die Bank wird die Kreditwürdigkeit aller Beteiligten prüfen. Ein negativer Schufa-Eintrag kann die Chancen auf eine Umschuldung oder einen Austritt erschweren.
- Sicherheiten: Die Bank hat in der Regel Sicherheiten (z.B. Grundschuld) auf das Haus. Diese müssen bei einer Umschuldung oder einem Austritt berücksichtigt werden.
- Einkommen und Verbindlichkeiten: Die Bank wird Ihr Einkommen und Ihre Verbindlichkeiten prüfen, um Ihre finanzielle Situation zu beurteilen.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich umgehend von einem Anwalt für Immobilienrecht und einem unabhängigen Finanzberater beraten zu lassen. Diese können Ihre Situation individuell beurteilen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben. Klären Sie auch, ob eine Mediation mit den Schwiegereltern möglich ist, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Gesamtschuldner
- Ein Gesamtschuldner haftet zusammen mit anderen Schuldnern für die gesamte Schuld. Der Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er die Leistung verlangt.
Verwandte Begriffe: Schuldner, Gläubiger, Haftung, Bürgschaft - Darlehensvertrag
- Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld oder Sachen zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung.
Verwandte Begriffe: Kreditvertrag, Zinsen, Tilgung, Laufzeit - Kreditwürdigkeit
- Die Kreditwürdigkeit (Bonität) ist die Fähigkeit eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Sie wird von Banken und anderen Kreditgebern geprüft.
Verwandte Begriffe: Bonität, Schufa, Zahlungsfähigkeit, Insolvenz - Grundschuld
- Die Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Forderung dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen.
Verwandte Begriffe: Hypothek, Grundbuch, Sicherung, Immobilie - Privatinsolvenz
- Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren zur Entschuldung von natürlichen Personen. Nach Ablauf einer bestimmten Frist (in der Regel 3 Jahre) können die restlichen Schulden erlassen werden.
Verwandte Begriffe: Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, Schuldnerberatung, Zahlungsunfähigkeit - Umschuldung
- Eine Umschuldung bedeutet, dass ein bestehender Kredit durch einen neuen Kredit mit besseren Konditionen abgelöst wird. Ziel ist es, Zinsen zu sparen oder die monatliche Belastung zu reduzieren.
Verwandte Begriffe: Kreditablösung, Zinsersparnis, Kreditvergleich, Finanzierung - Bausparvertrag
- Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Bausparkasse und einem Bausparer. Der Bausparer zahlt zunächst einen Teil der Bausparsumme an und erhält später ein zinsgünstiges Darlehen.
Verwandte Begriffe: Bausparen, Bauspardarlehen, Ansparphase, Zuteilung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Gesamtschuldnerische Haftung?
Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass jeder Schuldner für die gesamte Schuld haftet. Der Gläubiger kann sich aussuchen, von welchem Schuldner er die gesamte Summe einfordert. Im Innenverhältnis der Schuldner untereinander kann es Ausgleichsansprüche geben. - Kann ich aus einem Darlehensvertrag aussteigen, wenn mein Ex-Partner/Ehepartner auch Darlehensnehmer ist?
Ein Austritt ist nur mit Zustimmung der Bank möglich. Die Bank wird prüfen, ob die verbleibenden Darlehensnehmer weiterhin kreditwürdig sind. Eine Umschuldung oder der Verkauf des Objekts können Alternativen sein. - Was passiert, wenn einer der Gesamtschuldner zahlungsunfähig wird?
Die Bank kann die gesamte Forderung von den anderen Gesamtschuldnern einfordern. Diese müssen dann untereinander klären, wie die Zahlung aufgeteilt wird. - Welche Rolle spielt der Eigentumsanteil am Haus bei der Haftung für das Darlehen?
Der Eigentumsanteil am Haus ist nicht direkt ausschlaggebend für die Haftung gegenüber der Bank. Die Haftung ergibt sich aus dem Darlehensvertrag. Der Eigentumsanteil kann jedoch bei einer Auseinandersetzung im Innenverhältnis der Schuldner relevant sein. - Was ist eine Schuldnerberatung und wann sollte ich sie in Anspruch nehmen?
Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, Ihre finanzielle Situation zu analysieren und einen Plan zur Schuldenregulierung zu erstellen. Sie sollten eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Schulden zu bezahlen oder wenn Ihnen die Privatinsolvenz droht. - Wie wirkt sich ein negativer Schufa-Eintrag auf meine Möglichkeiten aus, aus dem Darlehensvertrag auszusteigen?
Ein negativer Schufa-Eintrag erschwert die Umschuldung oder den Austritt aus dem Darlehensvertrag, da er Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigt. Die Bank wird ein höheres Risiko sehen und möglicherweise ablehnen. - Was ist der Unterschied zwischen einer Umschuldung und einer Anschlussfinanzierung?
Eine Umschuldung dient dazu, bestehende Kredite durch einen neuen Kredit mit besseren Konditionen abzulösen. Eine Anschlussfinanzierung erfolgt am Ende der Zinsbindungsfrist eines bestehenden Kredits. - Welche Unterlagen benötige ich für ein Gespräch mit der Bank bezüglich eines Austritts aus dem Darlehensvertrag?
Sie benötigen in der Regel aktuelle Einkommensnachweise, Kontoauszüge, den Darlehensvertrag, Grundbuchauszug und eine Aufstellung Ihrer Vermögenswerte und Schulden.
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Gesamtschuldner: Insolvenz vermeiden – Bankstrategie & Alternativen
Insolvenz?
Warum denn, noch fordert doch offenbar niemand von Ihnen etwas. Falls BHW ausgerechnet von Ihrem Mann (die können es sich nämlich aussuchen, von wem) Geld haben will, wären sie erstens ziemlich dumm. Außerdem, sofern die finanziellen Verhältnisse damals ähnlich waren, ist der ganze Kreditvertrag für die Bank schwierig (=> div. Urteile zum Zusammenhang wirtschaftl. Leistungsfähigkeit/eingegangene Verpflichtungen/abhängige Position). Kompliziert wird es, weil noch nach Außenverhältnis Bank/Gesamtschuldner und dem Innenverhältnis der Einzelschuldner zu untersuchen ist. Das kann nur ein Anwalt mit nötiger Sachkenntnis, die Angelegenheit ist zu wichtig, um einer unverbindlichen Beratungsstelle zu vertrauen. Nur so'ne Idee, die Schwiegermutter wird sowieso einen (Scheidungs-) Anwalt brauchen, den sollte sie auch auf dieses Problem ansprechen. Am besten nennt der Ihnen einen Kollegen, der sich im Finanzbereich hinreichend auskennt (wenn er genug zu tun hat, wird er das gerne weitergeben). (Erstberatung Anwalt maximal 190,-+St. /Stunde, war's jedenfalls vor zwei Jahren noch, in einer Stunde lässt sich eine ganze Menge klären)
Dem Schwiegervater würde ich übrigens in den A ... treten; aus seiner eigenen Sicht ist die Haltung verständlich, aber Leute gibt's ...
ausdrücklich: LAIENRAT!
Gruß
Volker -
Darlehensvertrag: Bankzustimmung bei Freistellung des Gesamtschuldners
Bei einer Freistellung der mit Haftung muss die Bank zustimmen
Wenn die Freistellung für Ihren Mann während der Darlehenslaufzeit erfolgen soll, muss die Bank zustimmen. Theoretisch ist dieses möglich.
Bei einer Umschuldung / Anschlussfinanzierung kann der "neue" Kreditantrag auf die Schwiegereltern laufen, die Miteigentumsanteile von Ihrem Mann werden auf die Schwiegereltern übertragen. Bei der Umschuldung wird aber wie bei einem Neuantrag eine Bonitätsprüfung erfolgen. Wenn Ihre Schwiegereltern als Darlehensnehmer die Kreditkriterien der jeweiligen Bank erfüllen, die Bank die Finanzierung genehmigt, sind Ihre Schwiegereltern zukünftig alleinige Kreditnehmer.
Wenn die Bonitätskriterien bei der Anschlussfinanzierung nicht erfüllt werden, ist auch die Anschlussfinanzierung bei der jetzigen Bank in Gefahr. Die Bank führt bei der Anschlussfinanzierung immer eine neue Bonitäts- und Objekteinwertung durch. Werden die Parameter nicht erfüllt, wird die Bank das Darlehen nicht verlängern und fälligstellen. -
Gesamtschuldner: Ruhe bewahren – Scheidung & Kreditraten im Blick
Nur ruhig Blut ...
NICHTS wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde ...
Scheidung ist immer ein Kleinkrieg ... (Oder auch ein größerer ...)
Sobald die Fronten etwas geklärt sind, zieht meist das rationale Denken wieder ein.
So lange die Kreditraten durch die Mietzahlungen gedeckt sind, besteht m.E. kein sofortiger Handlungsbedarf.
Insolvenz können sie in ihrer Situation immer noch beantragen, wenn einmal die Notwendigkeit dazu auftauchen sollte (wovon ich nach ihrer Schilderung allerdings NICHT ausgehe, da die Mietzahlungen die Kreditraten decken.)
1/3 Haus würde ICH nicht ohne Notwendigkeit einfach verschenken.
Dies bliebe z.B. bei einem Scheidungsverfahren auch außerhalb des zu teilenden Vermögens ...
Also Abwarten (und Tee trinken) und sehen, was sich nun genau ergibt. -
Vermögensüberschuss trotz Schulden? Auswirkungen auf Unterhalt & Insolvenz
keine Schulden, sondern Vermögen
dürfte der 1/3 Anteil Ihres Mannes in den Augen seiner Gläubiger darstellen. Ein 10 Familien-Haus mit "lediglich" ca. 135 000 € fremdfinanziert lässt einen positiven Vermögensüberschuss vermuten. So lange dies so ist wird z.B. die Unterhaltskasse die Verwertung dieses Vermögens einfordern. Wenn die laufenden Kosten des Hauses, einschließlich der Bedienung des Kredits aus den Mieten erwirtschaftet werden können, hat Ihr Mann somit Vermögen, keine Schulden. Ob er auf dieses auch so einfach verzichten dürfte (Unterhaltsverpflichtung) wage ich zu bezweifeln.
Bei einer Insolvenz wäre die Betrachtungsweise nicht anders.
Sicher gäbe es Wege, durch taktisches Verhalten den Vermögensanteil für sich zu vereinnahmen. Ich würde aber zu Lasten unterhaltsberechtigter Kinder bzw. der Staatskasse keine Beihilfe leisten.
Zu dem von Ihnen geschilderten Fall wird jeder der Beteiligten seine eigene Betrachtungsweise haben und jeder verfolgt offensichtlich unterschiedliche Interessen.
Wenn die Eigentümer sich nicht einigen können, das Haus frei zu verwerten, den Kredit zurückzuzahlen und den Überschuss zu teilen, bleibt noch die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
Dieses Verfahren kann man bei entsprechenden Kenntnissen entscheidend beeinflussen.
Die notwendigen Schritte erklärt Ihnen ein Anwalt, den Sie vor Erteilung des Mandats fragen, ob er sich damit (Zwangsversteigerungsverfahren) bestens auskennt. -
Immobilienfinanzierung: Ratenzahlung sichern – Bankverhalten verstehen
Gute Beratung
Die Kollegen haben das Problem ziemlich umfassend beleuchtet und sehr klug geschrieben. Einen Punkt möchte ich ganz deutlich herausarbeiten. Solange die Raten bezahlt werden, ist alles in Ordnung. Zwangsvollstreckungen und Umfinanzierungen machen die Bank misstrauisch und manchmal handelt die Bank. Können sich die Miteigentümer nicht auf einen Verwalter einigen? Für alle Beteiligten die beste Lösung. Sollte die Immobilie Überschüsse erwirtschaften sind diese für Ihren Mann Einkommen. -
Gesamtschuldner: Schwiegervater will Austritt – Was tun?
Danke! Ergänzung! Bitte auch Antworten!
Danke zunächst für Ihre Antworten!
Es ist so, das mein Schwiegervater entweder verlangt das seine Frau Ihren Eigentumsanteil überträgt und aus den Kreditverträgen entlassen wird (was mit meinem Mann als weiteren Kreditnehmer nicht funktionieren dürfte), oder aber, er selbst möchte aus den Kreditverträgen entlassen werden.
Er gibt dafür den Eigentumsanteil ab, verlangt aber das mein Mann für seine schwangere 19-jährige Schwester und später auch für deren Baby aufkommt solange sie in der Ausbildung ist.
Weiterhin will er weitere 15 Jahre sein Büro und einen Teil des Nebengelass unentgeltlich für seine Firma nutzen.
Einzig und allein die Kreditraten werden seit etwa Dezember durch Mieteinnahmen getilgt.
Vorher mussten wir bereits selbst etwas zu den Kreditraten dazu zahlen.
Außerdem müssen wir ja auch für die leerstehenden Wohnungen aufkommen.
Ein Gewinn in dem Sinne ist laut Steuerberater noch nicht zu verzeichnen (kenne mich damit überhaupt nicht aus).
Das Jugendamt und die Unterhaltsvorschusskasse weiß auch nichts von dem Haus.
Bislang waren wir trotz Arbeitslosigkeit meines Mannes immer sehr kooperativ und haben als Zeichen des guten Willens wenigstens kleine Beträge Unterhalt gezahlt. (ich sollte vielleicht dazu sagen, das dieses Kind bei einem One-Night-Stand vor meiner Zeit entstanden ist und erst nach zweieinhalb Jahren Post vom Jugendamt kam. Mein Mann wusste bei Hauskauf gar nicht, das er noch ein uneheliches Kind hat. Er hat dieses Kind auch noch nie gesehen)
Der vordere Gebäudeteil wurde neu eingedeckt, neue Fenster, Heizung, neue Elektrik, Decken abgehangen, neue Sanitärinstallation wurde durchgeführt.
Die restlichen 7 Wohnungen sind teilweise Baustelle (von meinem Schwiegervater fabriziertes Chaos, überall angefangen), teils in dem Zustand wie bei Kauf. Hier sind auch noch keine neue Dacheindeckung, Elektroinstallation, Heizung, Fenster usw. vorhanden.
Weiterhin plant die Stadt das Trink- und Abwassersystem zu erneuern. Bei einer derzeitigen Wohnfläche von 600 m² und voll ausbaufähigen Dachböden und einem Grundstück von 1750 m² dürfte sicherlich eine höhere Summe hierfür zu erwarten sein. (an der sich mein Schwiegervater natürlich nicht beteiligen will!)
Beim Hauskauf lag ein etwas älteres Gutachten vor das den Wert des Objekts auf etwa 450.000 DM schätzt.
Wenn ein derartiger Kaufpreis erzielt werden könnte (unabhängig von der Wertsteigerung die durch Sanierung bereits erzielt wurde), wäre der Kredit getilgt und alle hätten noch ein nettes Sümmchen Gewinn.
Das Haus ist aber architektonisch nicht gerade der Brüller (Vorderhaus angeschlossen an ehemaliges Fabrikgebäude, wurde als Schule genutzt) und wir leben in einer Kleinstadt 30 km südlich von Berlin.
Es würde sich also mehr als schwierig erweisen, das Haus zumindest den Kredit deckend zu verkaufen.
Sicherlich könnte man mit meinem Schwiegervater gemeinsame Sache machen.
Er ist aber ein ziemlicher Tyrann geworden, alle sind faul und dumm außer er selbst.
Meine Schwiegermutter hat er auch schon verprügelt und ihrem damaligen Freund ein blaues Auge gehauen.
Er ist auch nicht der leibliche Vater meines Mannes.
Er hat noch weitere zwei Söhne von verschiedenen Frauen und eine Tochter zusammen mit der Mutter meines Mannes (die jetzt eben schwanger ist und noch vier Jahre Ausbildung vor sich hat).
Dies würde also bedeuten, das nach seinem Ableben Erben da wären, die sicherlich gerne ein Stück vom Kuchen haben möchten. (mein Mann soll nichts erben)
Im schlimmsten Falle sogar eine Auszahlung ihres Erbes verlangen.
Wir würden also zu einem großen Teil für die Erben meines Schwiegervaters arbeiten.
Wir sind ganz einfach auch psychisch nicht mehr in der Verfassung, dieses ganze Theater und Genörgel mitzumachen.
Aus diesem Grund haben wir meine Schwiegereltern gebeten, meinen Mann aus den Kreditverträgen zu entlassen und uns so die Chance auf einen Neuanfang zu ermöglichen.
Wir mussten feststellen, das die Beschreibung des Maklers und dementsprechend auch der Kaufvertrag nicht stimmt.
Hier wurden 5 aufstehende Garagen genannt.
Die Grundstücksgrenze verläuft aber genau durch eine Garage, sodass nur 2,5 Garagen auf unserem Grundstück sind. Das haben wir erst jetzt erfahren.
Der Besitzer des Nachbargrundstücks verlangt jetzt einen Zaun zu ziehen. (früher keine Teilung, da das Nachbargrundstück als Schulhof mitgenutzt wurde)
Wäre dies ein Grund den Kaufvertrag anzufechten und davon zurück zu treten (das Objekt entspricht ja so nicht mehr dem unterzeichneten Kaufvertrag)? Oder ist hier bereits eine Verjährungsfrist eingetreten? Wie würde sich das auf den Kredit auswirken?
Ich weiß, viele Fragen und eine sehr verworrene Familiengeschichte.
Wir wollen nächste Woche zur Schuldnerberatung und dann auch noch zum Anwalt, ich möchte aber vorher schon ein paar Infos zur Sachlage haben ...
Vielen lieben Dank im Voraus! -
Darlehensvertrag: Anwaltliche Beratung dringend empfohlen!
Sorry, aber das ist eine Telenovela
jeden Tag neue Überraschungen.
Die Zeit hat niemand, Ihnen das hier aufzudröseln. Anwalt ist OK -
Gesamtschuldner: Vermögensvernichtung vermeiden – Anwalt konsultieren!
Doch etwas kompexer ...
Na, da haben sie uns aber den interessanteren Teil der Geschichte erst mal vorenthalten ...
Trotzdem kann ich mich nur wiederholen: KEINE unüberlegten, voreiligen Vermögensvernichtungen!
1.) Entscheidend ist NICHT, was ihr Schwiegervater alles durchsetzen möchte, sondern was er durchsetzen KANN. Da wird ihnen das Gespräch bei einem guten Anwalt, der auf das Fachgebiet Familien- und Vermögensrecht spezialisiert ist sicher mehr sagen können. Vor allem im Hinblick auf die "gewünschte" Unterhaltsverpflichtung der Schwester ihres Mannes gegenüber ... das klingt für mich schon SEHR exotisch ...
2.) Die Unterhaltsvorschusskasse kann mindestens 10 Jahre lang (!) Schenkungen (und um die dürfte es sich handeln, falls ihr Mann das Haus einfach weggeben möchte) ZURÜCKFORDERN ...
Allein daher verbietet es sich m. Ansicht nach die Rückübertragungsgedanken aufrecht zu erhalten ...
3.) So schlecht schaut das ganze doch nicht aus: Sollte die Auszahlung ihres Schwiegervaters nicht möglich sein, wird, bei kompletter Uneinsichtigkeit der Parteien von Gerichts wegen die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Wenn die Immobilienschätzung halbwegs gut war, dürfte sogar da noch ein kleiner, positiver Rest übrig bleiben ... allerdings ist das für ALLE Beteiligten (also auch für den Schwiegervater) die schlechteste, weil teuerste Lösung ... I.d.R. werden die Leute wieder kompromißbereit wenn es an den Geldbeutel geht ...
4.) Auch wenn Sie jetzt sehr unter der nervlichen Belastung leiden, ist es nicht gut deswegen Vermögen einfach zu vernichten ... lassen sie sich KOMPETENT beraten, dann werden Sie die Möglichkeiten erkennen, die durchaus gegeben sind!
Laienmeinung
Viel Glück und gute Nerven! -
Immobilienbewertung: Verkehrswert vs. Restschuld im Speckgürtel Berlins
30 km südlich von Berlin ist Jüterbog oder so,
da gibt es wohl kaum noch 220.000 € für nen teilsaniertes, überwiegend nicht vermietbares 10FH. Bleiben 135.000 € Darlehen. Bei 5 Jahren Tilgung bisher, dürften die noch annähernd vollständig valutieren. Und genau das ist die Summe, die es gilt zu erzielen. Vergessen Sie jeden Gewinn, sein Sie froh, wenn die Immobilie in einer Teilungsversteigerung weg geht und Sie keine Restschulden behalten. -
Darlehensvertrag: Wunsch nach Austritt – Realistische Einschätzung?
Hallo Herr Jähn, sie haben den Knackpunkt erkannt ...!
Es handelt sich genauer gesagt um Trebbin, schöne Kleinstadt (wir sind hier aufgewachsen), gute Verkehrsanbindung an die Hauptstadt usw. Jüterbog ist noch ein gutes Stück weiter.
An sich also toll.
In Berlin wäre sicherlich noch ein guter Preis zu erzielen, aber im Speckgürtel sieht das schon anders aus.
Wir bezweifeln, das überhaupt 135.000 € erzielt werden.
Deshalb unser Wunsch aus den Verträgen entlassen zu werden, und den Anteil zu übertragen. (Wie gesagt, die Beschreibung des Objekts in Bezug auf die Garagen stimmt nicht, Vertrag anfechten?)
Wenn uns nun jemand sagen könnte, wie wir das anstellen müssten/könnten (sprich, welche Formalitäten) und ob wir hierfür das Einverständnis der Miteigentümer bräuchten ... wäre das klasse!
Denn nur auf diesen Punkt zielte unser Beitrag ab ...
Noch einmal allen die sich die Mühe gemacht haben uns zu Antworten ein herzliches Dankeschön! -
Gesamtschuldner: Ausstieg aus Vertrag? Unterhaltsvorschuss beachten!
Ich bezweifle, dass sie dürfen ...
Ich bezweifle, dass sie so einfach aus den Verträgen aussteigen dürfen ... Wenn die Unterhaltsvorschusskasse draufkommt, dass sie Vermögen vernichten, dann bekommen Sie mächtigen Ärger ...
So negativ wie Herr Jähn sehe ich das ganze nicht ... Der Speckgürtel dürfte auch mittelfristig wieder sehr interessant werden. Zumal eine gute Verkehrsanbindung an die Hauptstadt besteht. Informieren sie sich zuerst über die Folgen ihrers kopflosen Wunsches ... an geeigneter Stelle.
Damit meine ich sicher KEINEN geldgierigen Makler, der ein super Geschäft wittert, nur weil SIE "die Hosen gestrichen voll haben" ...
Aus den Verträgen können sie NUR mit Zustimmung aller Beteiligter (Also auch der Bank!) entlassen werden ...
Fragen Sie mal bei der Unterhaltsvorschusskasse nach, ob sie das so einfach dürfen, oder ob das dann schon Betrug wäre. (Verschweigen von Vermögen!) -
Immobilienmarkt: Aktuelle Verkaufspreise – Vergleichswerte nutzen
Hallo Frau Gab-1542-För
folgen Sie in meinem Profil mal dem Link und schauen sich die Ergebnislisten vom Dezember oder die Ergebnisse unserer Internet-Tochter von Donnerstag an. Ich habe jeden Tag mit Immobilien dieser Art zu tun. Die Verwertung wird aus meiner Sicht nur zum valutierenden Dahrlehnensbetrag annähernd erfolgreich sein können, höhere Beträge unwahrscheinlich, niedrigere Erlöse eher leider wahrscheinlich. -
Immobilienstrategie: Verkauf vermeiden – Langfristig denken!
@Bernd Jähn
Eben - genau DESHALB würde ich momentan, da die Kreditraten durch die Mieteinnahmen vollständig gedeckt sind, eben ALLES vermeiden, was einem Verkauf oder einer Versteigerung gleich kommt. In 10 - 15 Jahren ist die Situation sicher anders als heute ... dann ist auch der Kredit viel kleiner und möglicherweise das "Häuschen" mehr Wert! Momentan eine Zwangsversteigerung wegen "kalten Füßen" zu riskieren - ohne Not - ist für mich die schlechteste aller Lösungen! -
Miteigentumsanteil: Schnellstmögliche Lösung bei Familienstreitigkeiten
Bei 10 FH mit 600 m²
davon nur 3 WEAbk. saniert und vermietet, 7 z.T. noch Urzustand, also ca. 420 m² zu sanieren, 1.750 m² Grundstück und anstehenden Ausbaubeiträgen würde ich sehen, das ich meinen geringen Miteigentumsanteil, der noch dazu zu weiteren Reibereien in einer ziemlich chaotischen Familiensituation führt, so schnell wie möglich von der Backe bekomme. Die Anschlussbeiträge werden keine (Verkaufs) Werterhöhung bringen, der Ausbau der anderen Wohnung mit viel Eigenleistungen minimal 200.000 € kosten, ohne das sicher ist, das der Mann der Fragestellerin jemals ein entsprechenden Gegenwert sieht, bzw. überhaupt der Bestand der Immobilie wirtschaftlich nach den auflaufenden Kosten gesichert ist. Lieber heute eine Einigung über den Verkauf herbeiführen und freihändig veräußern oder schnell in die Teilungsversteigerung gehen. Alles andere sieht nach hier geschilderten Fakten nach mittelfristigem Totalverlust aus. -
Immobilienverkauf: Komplexe Situation – Exakte Daten erforderlich!
Das Spielchen gibt es ja schon länger bei Immobilien
Käufer will möglichst billig, Verkäufer möglichst teuer.
Ist ja auch aus der jeweiligen Sicht zu verstehen.
Wir bekommen hier eine (verständlich) einseitige Meinung und Darstellung angeboten. Die Sache ist aber so komplex, dass es nach etlichen Beiträgen noch nicht einmal zu exakten Daten z.B. über die Kredite, Kredit- und Haftungsverhältnisse, Konditionen, Vertragsinhalte und mögliche sonstige Verträge und Nebenabreden gekommen ist.
Der Vater sieht dies bestimmt anders, die Bank, Die Unterhaltskasse usw.
Wenn der Kredit schon allein aus den Einnahmen der 3 sanierten Wohnungen (die Beträge wissen wir ja auch nicht, gelle..) bedient werden kann, müssten die anderen 7 Wohnungen ja auch noch was bringen, oder ist das unlogisch? Wäre die Hütte total marode, gäbe es doch schon auch keine anderen Mieter mehr?
Also irgendwie zwickt es. Wenn die Mutter bereit wäre den Anteil zu übernehmen, wo läge da das Problem? Braucht es die Zustimmung des 3. (Vaters)? wie lauten da die Verträge, Abmachungen etc. Wie kann die Bank dies beeinflussen?
Soll der Anteil vielleicht sogar auf die Mutter verschoben werden, um den Unterhaltsansprüchen zu entgehen? Wäre diese Möglichkeit so undenkbar? Wir können in die Menschen nicht reinschauen.
Das soll alles hier befriedigend aufgedröselt werden?
Es geht nicht, dass wäre die kostenlose Antwort für die Fragestellerin. Wer es fertig bringt, die Hoffnung zu signalisieren, macht auch möglicherweise das Geschäft. Der Vorschlag mit dem Anwalt wird ja auch nicht so recht geliebt, habe ich den Eindruck. -
Unterhaltszahlung: Vorwurf der Vermögensverschleierung zurückgewiesen!
@Herrn Witzgall!
Sehr geehrter Herr Witzgall,
unsere Gründe wurden, denke ich ausreichend dargelegt.
Eine entsprechende E-Mail haben Sie gesondert von mir erhalten.
Es ist eine Frechheit, zu behaupten, wir würden versuchen den Anteil loszuwerden um keinen Unterhalt zu zahlen.
Vielleicht sollten Sie vor solchen Vermutungen einmal daran denken, das Unterhaltsansprüche auch nachträglich einklagbar sind und im Falle eines rechtsgültigen Urteils auch 30 Jahre vollstreckbar sind.
Offensichtlich haben Sie meine Beiträge nicht richtig gelesen ...
Es würde rein gar nichts bringen, einfach nur den Anteil zu übertragen, denn damit wäre die Verpflichtung der Bank gegenüber ja nicht erloschen.
Und genau darum geht es eigentlich - wie ich Ihnen bereits in der E-Mail mitgeteilt habe.
Es wäre sicherlich höflicher gewesen, bei unklaren Punkten einfach nachzufragen, als derartige Unterstellungen öffentlich niederzuschreiben!
1. werden zwei der sanierten Wohnungen eigengenutzt
2. die Kreditsummen wurden bereits genannt
3. es wurde auch genannt wer in welchem Kredit Darlehensnehmer und Gesamtschuldner ist
4. sonstige Verträge/Nebenabreden gibt es nicht
5. habe ich selbst gesagt, das wir in der nächsten Woche sowohl zur Schuldnerberatung und anschlißend zum Anwalt gehen werden. (Der "Vorschlag" kam also von mir selbst) Hier ging es einfach nur darum schon ein paar Vorabinfos zu erlangen.
Und nun für Sie noch einmal:
Wir wollten lediglich wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Austritt aus den Verträgen möglich wäre, und was wir dazu tun müssten.
Denn wir könnten ja schließlich auch versuchen aus den Krediten entlassen zu werden und den Anteil zu behalten ... schon einmal daran gedacht? Die Eigentumsanteilübertragung stellt hier nur eine Gegenleistung für die Entlassung aus den Krediten gegenüber den Miteigentümern dar.
Da Sie offenbar meine Darstellung in Frage stellen, möchten Sie Kopien der polizeilichen Anzeigen gegen meinen Schwiegervater, die dazugehörigen Urteile, die richterliche Verfügung darüber wie weit er sich uns nähern darf übersandt haben?!
ICh denke nun dürfte alles gesagt sein.
Wie gesagt, wir wollten lediglich Ratschläge bzgl. der Kredite/Verträge etc. und keine ungerechtfertigten Unterstellungen über die zwischenmenschlichen Belange der Angelegenheit. Diese wurden nur genannt, da offenbar niemand verstehen konnte, warum wir freiwillig auf den Anteil verzichten wollen ... Geld und Grundbesitz ist eben nicht alles und lindert keine seelischen Schmerzen! -
Forum-Experte: Kompetente Beratung – Zusätzlicher Input benötigt!
Stopp, Stopp, Fragestellerin,
an der Stelle muss ich den Alfred mal in soweit in Schutz nehmen, als das ich ihn als kompetenten Antwortgeber schon seit Jahren hier im Forum kenne und er eigentlich niemanden etwas unterstellt. Er ist Finanzprofi was Immobilien angeht und ich denke, er wollte hier einfach noch mehr Input, gerade was prozentuale Anteile an der Immobilie im Grundbuch und Höhe der übernommenen Belastung durch Ihren Mann Anging um dann noch detaillierter beraten zu können. Hoffe Sie waren ihm nicht zu böse in der direkten E-Mail.
Ich habe versucht aus der mir ersichtlichen Situation eine Risikoabwägung zu machen. -
Gesamtschuldner: Einigung statt Streit – Erfolgsrezept!
a bissl absurd wird's jetzt scho Fragestellerin
und noch vor der Versenkung im selbstverschuldeten Elend um sich gehauen.
Ich habe nichts behauptet, da müssen Sie was verwechselt haben.
Mit den ange(drohten)gebotenen Streit-Unterlagen verschonen Sie mich bitte.
Ihr Erfolg wäre sofort möglich, wenn Sie sich alle Beteiligen "einigen" würden. Also nicht gegenseitig kloppen, beleidigen und prozessieren. -
Unterhaltsansprüche: Falsche Unterstellungen – Klärung gefordert!
@Awi: Wirklich drollig-Fakten überlesen, eigene Kommentare bestreiten?
Zitat:
"Soll der Anteil vielleicht sogar auf die Mutter verschoben werden, um den Unterhaltsansprüchen zu entgehen? Wäre diese Möglichkeit so undenkbar? Wir können in die Menschen nicht reinschauen.
Das soll alles hier befriedigend aufgedröselt werden?
Es geht nicht, dass wäre die kostenlose Antwort für die Fragestellerin. Wer es fertig bringt, die Hoffnung zu signalisieren, macht auch möglicherweise das Geschäft. Der Vorschlag mit dem Anwalt wird ja auch nicht so recht geliebt, habe ich den Eindruck. "
Wenn das keine unterschwellige Unterstellung in Bezug auf Unterhaltsansprüche ist, was dann?
Aufgedröselt sollte gar nichts werden, einfach nur die Frage beantwortet werden ob ein Ausstieg möglich wäre, wenn ja wie ...
Das wir zum Anwalt gehen habe ich selbst gesagt ...
Selbstverschuldetes Elend?! Darf man erfahren wieso?
Beleidigt, um sich gehauen oder prozessiert wurde gar nicht von unserer Seite ...
Sämtliche Anzeigen wurden von meiner Schwiegermutter gestellt, Verfügungen und Gerichtsurteile ebenfalls von ihr erwirkt.
Wie nun ausführlich dargelegt wurde liegt es nicht an unserer Seite, das eine gütliche Einigung nicht möglich ist ... -
Sachliche Antworten: Rechtlicher Unterschied – Hypothetische Frage
Sie erhielten auf Ihre Eingangsfrage 5 sachliche Antworten
bis zu Ihrem 2. Beitrag.
Der erste Tipp mit dem Anwalt stammte von Leue-Bahns.
Wenn Sie zum Anwalt gehen, dann erkundigen Sie sich nach dem rechtlichen Unterschied zwischen einer hypothetischen Frage und einer Tatsachenbehauptung.
An Unterstellungen und Vermutungen kommt man ja nicht vorbei, wenn etwas nicht eingehend überprüfbar ist. Mann unterstellt ja auch bei einer nassen Zimmerdecke, dass irgendwo Wasser herkommt.
Selbstverschuldetes Elend unterstelle ich dann, wenn wie in Ihrem Fall sich Ihr Mann z.B. wegen eines Handys (wenn er es nicht bezahlen kann, soll er es lassen ) die SCHUFA versauen lässt. Oder Sie einen Mann haben, der nicht weiß, mit wem er so alles schon Kinder gezeugt hat. Verstehen Sie? der Normalfall ist das ja nicht. Hierzu haben aber Sie Informationen beigesteuert, die waren nicht verlangt.
Aufgrund Ihrer Informationen hatte ich mir z.B. auch Gedanken gemacht, ob diese (mein Mann wusste nichts davon) Version, nur eine Beruhigungspille für Sie ist. Oder, ob diese Home-Story nicht auch evtl. ein Eigenhemizulageabgreifmodell ist. Oder ... Sie sind fast pleite, warum bedauern Sie dann, dass Sie nichts von der Steuer absetzen können. Von welcher denn? Geschrieben hatte ich das aber (bis jetzt) nicht.
Machen Sie um Gottes willen jetzt daraus nicht wieder eine Behauptung von mir, das habe ich alles nur "gedacht"
Wenn Sie schon solche Familienverhältnisse hier schildern, können Sie die Leser auch nicht daran hintern zu denken, zu vermuten, zu unterstellen.
Wenn Sie Leute hier schon so öffentlich nach Ihrer Meinung fragen dann müssen Sie auch die Antworten (auch kritische, nachdenkliche, nachfragende) akzeptieren.
Wenn Sie genau lesen und auch entsprechend verstehen wollen, haben Sie die Antworten auf Ihre Fragen bereits bekommen.
Näheres erklärt Ihnen Ihr Anwalt, bzw. die Schuldnerberatungsstelle.
Wenn Sie kein Geld haben, bekommen Sie evtl. Prozesskostenhilfe. Dabei prüft das Gericht auch Ihre Vermögensverhältnisse. Geht das Gericht davon aus, dass der Hausanteil eher Vermögen, denn Schulden darstellt, geht die Sache wieder von vorne los. Wissen Sie jetzt, was ich meine? -
Familiensituation: Darstellung der Fakten – Keine psychologische Deutung!
@AWi: So langsam reicht's!
Außer Ihnen haben noch andere geantwortet, hiervon hat sich niemand derart geäußert, sondern sich nur auf die Fakten bezogen ...
Zum x-ten Mal, ich habe diese chaotische und mir auch peinliche Familiensituation nur in groben Zügen dargestellt, um klar zu machen wie Verfahren die Situation ist (glauben Sie wir haben uns das so ausgesucht?).
Ich habe nicht nach Ihrer Meinung als Hobbypsychologe, sondern lediglich als Experte in puncto Darlehen gefragt (und hier auch nicht Sie persönlich). Denn das haben Sie wohl übersehen.
Das ist der kleine aber feine Unterschied.
Die Fakten habe ich genannt, Sie haben "Vermutungen" über deren Ursachen angestellt. Und das völlig ungebeten.
Und die Art und Weise wie Sie das tun und auf was für unsinnige Ideen Sie kommen ist lächerlich.
Ich hatte überhaupt nicht vor noch mehr hier zu schreiben (nach den Beiträgen von Herrn Jähn und Frau Gab-1542-För), ich lasse es mir aber nicht gefallen, das Sie hier ungefragt und unberechtigt derlei Vermutungen/Spekulationen anstellen.
Ich habe ja wohl das Recht, mich dazu zu äußern.
Das ist nicht der Normalfall? Haha, haben Sie in den letzten Jahrzehnten geschlafen oder im Kloster gelebt?
Wissen Sie eigentlich wie viele Kuckuckskinder es in "glücklichen" Ehen gibt?
Und auch wenn es Sie eigentlich nichts angeht:
Mein Mann hatte lediglich Pech, das bei einem One-Night-Stand das Kondom gerissen ist (und zu dem Zeitpunkt war er in keiner Beziehung, hat also niemanden betrogen o.ä.) und dieser leider Folgen hatte ... Was hat er also verwerfliches getan? Die Kindesmutter, die mehrere Männer in diesem Zeitpunkt hatte und beim Gerichtsverfahren zunächst nicht alle potentiellen Erzeuger angegeben hat, aber fleißig Unterhaltsvorschuss kassiert hat, ist hier die Schuldige ...
Hatten Sie noch nie Ärger mit Telefonanbietern? Damals hatten wir leider noch keine Rechtschutzversicherung und nicht das Kleingeld für einen Anwalt übrig um uns um 200 € zu streiten (die übrigens, trotzdem Sie unberechtigt waren, sofort nach Schufa-Eintrag gezahlt wurden)
Und gleich vorne weg:
Diese Angaben dienen nur der Richtigstellung ihrer "Vermutungen".
Eigenheimzulage-Abgreifmodell - reichen Sie das doch als Wort des Jahres ein, aber verschonen Sie mich damit (woher wollen Sie wissen, ob wir überhaupt welche beantragt haben oder bekommen?). Sind Sie wirklich so naiv das sich jemand nur wegen der paar tausend € ein solches Objekt ans Bein bindet?
Mein Mann ist übrigens Maurer, der Großteil der Arbeiten am Haus wurde von uns in harter Eigenleistung durchgeführt.
Wir sind keine Sozialschmarotzer die nur ein Haus kaufen um Eigenheimzulage abzukassieren. -
Humorvoller Ausklang: Erkenntnisse & Schweigegelübde
Soso, das Kondom war gerissen ...
wenn es zu lang ist ... immer hinten abschneiden, da wo es normal offen ist.
"Die Gedanken sind frei"
Danke auch für die interessanten Erkenntnisse. Man kann immer noch was lernen. Unterhaltsam war es ja letztendlich auch.
Ich ziehe mich zurück in mein Kloster, habe ab sofort für diesen Beitrag ein Schweigegelübte abgelegt😉 -
Kulturunterschiede: Empfindlichkeit vs. Tatsachenbehauptung
@AWi und Fragerin
Stimmt, mich geht's nichts an, aber ich kann halt auch nicht still sein ...
Was in Franken und (sorry an alle Franken) Bayern in Tatsachenbehauptung oder Hypothetische Frage unterschieden wird, kommt halt bei den empfindlichen Preußen als Unterstellung an (ich hätt's auch als solche gesehen und wollte das schon schreiben). Naja, wenn's denn nicht so gemeint war, aber welch ein Abgrund von mitteleuropäischen Kulturunterschieden ...
@Fragerin: Anwälte bekommen Geld dafür, dass sie sich mit solchem Ärger und Chaos ausdauernd und vor allem emotionslos beschäftigen. Darum sollten Sie einen nehmen und die ganze Sache soweit wie möglich in dessen Händen lassen, gerade wenn der eigene Ärger/die Überforderung groß ist. Ob irgendein Vertrag kündbar/veränderbar o.ä. ist, hängt von so vielen Einzelheiten ab, das gibt hier nur allgemeine Antworten (und die helfen nicht konkret).
Nebenbei: Nicht wirklich ratsam, im Netz so viele Details auszubreiten, es sei denn, die Nachbarn kennen eh schon alle die Jugendsünden Ihres Mannes ...
Gruß
Volker -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Gesamtschuldner Darlehensvertrag: Austritt, Haftung & Scheidungsfolgen
💡 Kernaussagen: Bei einem Gesamtschuldner Darlehensvertrag ist der Austritt während der Laufzeit nur mit Zustimmung der Bank möglich. Eine Umschuldung oder Anschlussfinanzierung kann eine Option sein, erfordert aber eine Bonitätsprüfung der verbleibenden Darlehensnehmer. Im Fall einer Scheidung/Trennung ist es wichtig, die Vermögensverhältnisse und Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen, um unüberlegte Vermögensvernichtungen zu vermeiden. Die Einholung von Rechtsrat durch einen Anwalt für Familien- und Vermögensrecht ist ratsam. Solange die Kreditraten durch Mieteinnahmen gedeckt sind, besteht in der Regel kein sofortiger Handlungsbedarf.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass bei einem geplanten Austritt aus dem Darlehensvertrag die Unterhaltsvorschusskasse involviert werden kann, insbesondere wenn Vermögen vernichtet wird, wie im Beitrag Gesamtschuldner: Ausstieg aus Vertrag? Unterhaltsvorschuss beachten! erläutert wird.
✅ Zusatzinfo: Eine frühzeitige Klärung der Fronten und rationales Denken sind im Scheidungsverfahren entscheidend. Die laufenden Kosten des Hauses, einschließlich der Bedienung des Kredits, sollten aus den Mieten erwirtschaftet werden, um eine Insolvenz zu vermeiden. Weitere Informationen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen finden Sie im Beitrag Gesamtschuldner: Ruhe bewahren – Scheidung & Kreditraten im Blick.
💰 Zusatzinfo: Der 1/3 Anteil des Mannes am 10-Familienhaus stellt in den Augen der Gläubiger Vermögen dar. Ein positiver Vermögensüberschuss kann die Unterhaltskasse zur Verwertung auffordern. Details zur Bewertung des Immobilienanteils finden Sie im Beitrag Vermögensüberschuss trotz Schulden? Auswirkungen auf Unterhalt & Insolvenz.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Situation mit einem Anwalt für Immobilienrecht und Finanzierung, um die individuellen Möglichkeiten und Risiken zu bewerten. Prüfen Sie die Option einer Umschuldung oder Anschlussfinanzierung, wie im Beitrag Darlehensvertrag: Bankzustimmung bei Freistellung des Gesamtschuldners beschrieben. Vermeiden Sie unüberlegte Handlungen und Vermögensvernichtungen, um negative Konsequenzen zu verhindern.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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