Grunderwerbsteuer Ausbauhaus: Auch auf Ausbau?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grunderwerbsteuer Ausbauhaus: Auch auf Ausbau?

Hallo,
wir werden wohl auch GrdErwSt auf's Haus zahlen müssen, da wir
den Kaufvertrag über ein Ausbauhaus vor Grundstückserwerb unterzeichnet haben. Dabei sollte es ja nur eine Preisreservierung
sein und das Grundstück hatten wir auch schon vorher reserviert.
Bei Reservierung hatten wir noch keinerlei Planung, aber das interessiert das FA sicher nicht. Naja, da wir bald bauen wollen,
spräche der zeitliche Zusammenhang eh gegen uns, auch wenn
Massa uns hierüber aufgeklärt hätte ...
Nun zur Frage:
Im Massa-Kaufvertrag steht:
Zusatzleistungen: Bodenplatte, Holztreppe, Dämm- und Beplankungspaket = Gesamtpreis 76759,00 €.
Worauf ist nun zusätzlich zum Grundstück noch die Steuer zu
entrichten? Das Haus wird komplett in Eigenleistung und örtliche Handwerker ausgebaut. Dazu kommt noch eine Doppelgarage
und die Außenanlagen. Mal angenommen, der Objektwert ohne
Grundstück beträgt dann ca. 140000 €, ist dann auf diesen
Wert noch die zusätzliche Steuer zu entrichten oder nur auf
den Kaufpreis von 76759?
Noch ein Wort an die Finanzbehörden:
Mensch, was glaubt Ihr, wie vielen Leuten Ihr die Finanzierung
kippt, weil die meisten davon ausgehen, dass die Grunderwerbsteuer auf's Haus nicht anfällt, wenn man das Grundstück separat
erwirbt.
Dabei muss doch ganz klar nach der neuen Regelung jeder, der
auf normalem Weg ein Haus baut, die Grunderwerbsteuer voll
abführen. Wer kauft sich schon ein Grundstück und sagt sich
in 2 Jahren: "Mensch, ich könnte da ja mal ein Haus drauf bauen".
Man gewinnt den Eindruck, dass der Konkurs von Bauherren
billigend in Kauf genommen wird, Hauptsache man zieht die
Steuer unauffällig und ohne größeren öffentlichen Widerstand
ein. Es sollte ganz klar formuliert werden: "3.5 % auf Alles,
Ausnahmen sind folgende". Glücklicherweise haben wir rechtzeitig
von dem Umstand erfahren und konnten das in der Finanzierung
berücksichtigen.
Otten.
  1. Bin kein Baurechtexperte, aber

    soweit ich die Gesetzgebung und deren neuerliche Auslegung des BGH verfolgt habe sieht es so aus:
    Grunderwerbssteuer auf Grundstück und evtl. zum Zeitpunkt des Kaufes vorhandene Bauten darauf. Bei Bauträgerverträgen (um so etwas scheint es sich bei Ihnen zu handeln?) wird das auch von den Finanzämtern (und  -  gerichten) so ausgelegt, dass Grundstück und darauf zu errichtendes Gebäude in engem Zusammenhang stehen, also die Grunderwerbssteuer auf beides gezahlt werden muss. Dabei wird aber von den Vertragssummen ausgegangen, in Ihrem Fall dürften dass Grundstückspreis + Rohbau, also dass, was Sie mit dem Bauträger vereinbart haben, sein.
    Sicherheitshalber würde ich aber einen auf Baurecht spezialisierten RA befragen. Das kostet garantiert weniger Geld, als im Nachhinein dem FiAmt zu viel zu berappen.
    Hab da auch was zum nachlesen für Sie gefunden:

    oder

    vielleicht hilft es etwas weiter.
    viel Glück im neuen Jahr.

  2. Ok, danke, wir haben ja schon viel gelesen ...

    Ok, danke,
    wir haben ja schon viel gelesen. Die Links waren uns schon bekannt. Die Grunderwerbsteuer auf das Haus müssen wir sicher
    zahlen.
    Grundstück + Wert laut Kaufvertrag denke ich auch.
    Auf der anderen Seite wird ja die steuerliche Verbindung
    zwischen "Hauspojekt" (nicht nur Kaufvertrag) und Grundstück
    herbeigeführt. Somit wird das Finanzamt versuchen, auf den
    zukünftigen Wert des Objektes abzustellen. Weil ja auch hier
    schon bekannt war, wie das Grundstück genutzt und bebaut wird.
    Ob und wie bebaut wird, also mit Heizung, Elektro etc. war ja
    dann auch schon festgelegt bei Grundstückserwerb.
    Ist natürlich überhaupt nicht nachzuvollziehen, wie man das
    mit dem Erwerb des Grundstückes in Verbindung bringen will.
    Und wenn die Enkel in 80 Jahren ein neues Haus auf dem Grund-Stück errichten, war das ja auch schon bei GrundStückskauf
    abzusehen => Grunderwerbsteuer (25 %). Naja, was rege ich mich
    auf, man gewöhnt sich ja langsam dran.
    Aber hier haben doch schon einige ein Ausbauhaus gebaut, die
    sicher auch auf das Haus GrdErwSt zahlen mussten, weil z.B.
    das Grundstück auch über den Haushersteller kam. Da müssten
    doch schon einige Erfahrungen zum angesetzten Wert des Hauses
    gemacht worden sein.
    Grüße,
    Otten.
  3. Wenn Ihre Finanzierung wegen 4.900 € GESt kippt

    sollten Sie besser die Finger davon lassen, auch wenn Sie 15.000 € mehr bei heutigen Zinssätzen nicht stemmen können heißt es Finger weg. Schon oft hier erwähnt, die Summe aus Zins und Tilgung sollten minimal 8 % idealer Weise 9 % betragen (können). Nur wenn Sie das darstellen können, sollten sie wirklich finanzieren. Schauen Sie, Anfang der 90er Jahre lagen Zinssätze um die 8 % im Bereich des normalen, zzgl. 1 % Tilgung versteht sich. Machen sie heute Ihre Finanzierung für 10 Jahre fest und in 10 Jahren sind die Zinsen wieder da, wo sei Anfang der 90er waren, zahlen Sie ca. 300 € pro Monat mehr für Ihre Finanzierung. Wenn nicht sind Sie in 12 Jahren Kandidat für die Zwangsversteigerung.
  4. Völlig am Thema vorbei! Wie geschrieben, haben wir ...

    Völlig am Thema vorbei!
    Wie geschrieben, haben wir auch diese Eventualität in der
    Finanzierung mit berücksichtigt. Sie können sich also vorstellen, dass ansonsten sicher alle Kosten großzügig bemessen wurden und genügend Reserven eingerechnet wurden.
    Hätten sie mal richtig gelesen. Es ging hier auch um den Schutz
    der vielen Anderen, die eben nicht alle Kosten im Blick haben
    und für die meinsten ist diese zusätzliche Belastungsmöglichkeit
    sicher völlig neu. Es gibt Bauherren, die kaufen ein Grundstück
    für 40000 € und bauen ein Haus für 300000 € drauf. Auch
    wenn genügend Reserven vorhanden sind und der Rest wie so oft,
    dann am Ende gerne noch aufgebraucht wird, so wären eine Nach-Belastung mit GrdErwSt i.H.v. 10000 € in dem Fall einige
    Zeit später sicher kein Pappenstiel.
    Mir persölich geht mir nur darum, ob noch 3000 € für die
    Grunderwerbsteuer zusätzlich berücksichtigt werden müssen.
    Es soll halt nur das Notwendige finanziert werden und der Rest
    über das EKAbk. laufen. Wäre ja dumm, zu viel zu finanzieren und
    dann Zinsen darauf zu zahlen.
    Sich ein genaues Bild über die Kosten zu machen ist ja wohl
    angebracht. Wieviel Reserven man auf der Basis zusätzlich
    einplant, bleibt dann jedem selbst überlassen.
  5. Wieder nen netter anonymer Schlaumeier

    Frage hier nicht wenn Du eh alles besser weißt oder frag das Finanzamt, die setzen fest, nicht wir hier im Forum, schönen Abend noch ...
  6. Völlig am Thema vorbei! Wie geschrieben, haben wir ...

    Völlig am Thema vorbei!
    Wie geschrieben, haben wir auch diese Eventualität in der
    Finanzierung mit berücksichtigt. Sie können sich also vorstellen, dass ansonsten sicher alle Kosten großzügig bemessen wurden und genügend Reserven eingerechnet wurden.
    Hätten sie mal richtig gelesen. Es ging hier auch um den Schutz
    der vielen Anderen, die eben nicht alle Kosten im Blick haben
    und für die meinsten ist diese zusätzliche Belastungsmöglichkeit
    sicher völlig neu. Es gibt Bauherren, die kaufen ein Grundstück
    für 40000 € und bauen ein Haus für 300000 € drauf. Auch
    wenn genügend Reserven vorhanden sind und der Rest wie so oft,
    dann am Ende gerne noch aufgebraucht wird, so wären eine Nach-Belastung mit GrdErwSt i.H.v. 10000 € in dem Fall einige
    Zeit später sicher kein Pappenstiel.
    Mir persölich geht mir nur darum, ob noch 3000 € für die
    Grunderwerbsteuer zusätzlich berücksichtigt werden müssen.
    Es soll halt nur das Notwendige finanziert werden und der Rest
    über das EKAbk. laufen. Wäre ja dumm, zu viel zu finanzieren und
    dann Zinsen darauf zu zahlen.
    Sich ein genaues Bild über die Kosten zu machen ist ja wohl
    angebracht. Wieviel Reserven man auf der Basis zusätzlich
    einplant, bleibt dann jedem selbst überlassen.
  7. Über meinen eigenen Finanzierungsspielraum weiß ich nun wirklich ...

    Über meinen eigenen Finanzierungsspielraum weiß ich nun
    wirklich besser Bescheid. I. S GrdErwSt dagegen jedoch nicht.
    ... und wenn ich frage: "Was kostet ein Dachfenster? ", dann
    erwarte ich im Bauforum keine Antwort "Frag den Dachdecker"
    und "wenn Du dir darüber schon Gedanken machen musst, lass
    Dein Bauvorhaben lieber gleich ... ".
    Naja, hat keinen Sinn, ich rechne mal mit Maximum.
    Trotzdem, vielen Dank an die Anderen, die sich Mühe gegeben
    haben.
    Tschau, Otten (anonym aus steuerlichen Gründen
  8. Was soll m an dazu sagen,

    Herr Jähn hat Recht!
    Auch sein Beitrag ging an die vielen (hofft man zumindest) Leser, die sich über die Finanzierung nicht im klaren sind.
    Und wer nicht weiß, auf was er Steuern bezahlen soll, ist gut beraten, sich VOR der Unterschrift unter den Vertrag schlau zu machen.
    Guten Rutsch ...
  9. Also gut ... Herr Jähn hat ja auch ...

    Also gut ... Herr Jähn hat ja auch Recht. Ich bewege mich ja auch
    in dem von Ihm angesprochenen Rahmen, was Tilgung angeht. Wenn
    bei jeder Kostenfrage mit diesem Standardtext geantwortet wird,
    dann ist das auch richtig, wenn auch nicht hilfreich.
    Hier geht es doch um was ganz anderes:
    niemand weiß genau, was in dieser Konstellation auf Ihn zukommt und das hätte ich gerne aufgeklärt. An das FA möchte ich
    mich in der Frage natürlich nicht so gerne wenden, weil nach
    Telefonaten mit anderen Ausbauhaus-Bauern (was'n Wort) hier
    bisher wohl noch nichts gefordert wurde. Allen war diese Neuerung jedoch völlig unbekannt. Und es gibt Fälle in denen das
    FA nach Jahren noch die Möglichkeit prüft.
    Ich muss mich auch sehr wundern, dass diese Vorgehensweise
    des Gesetzgebers mittlerweile in Deutschland wohl niemanden
    mehr groß stört. Da wird einfach alles als Selbstverständlich
    hingenommen. Da wird nicht mal versucht, sich mit auseinanderzusetzen, sondern gesagt: "Erhöhe doch die Finanzierung".
    Aber ich lass es jetzt mal gut sein (ein Glück, oder?)
    Tschau,
    Otten.
  10. Na, ich dann noch mal

    Haben Sie schon eine Festsetzung zur GESt? Haben Sie den Fragebogen vom FA vorliegen. Füllen Sie Ihn wahrheitsgemäß aus, wie auch in der Ausgangsfrage beschrieben. Interessant ist auch die wirtschaftliche Verflechtung. Wenn der Massa-Verkäufer nicht der Grundstücksverkäufer war und Haus- und Grundstücksverkäufer (Hausverkäufer, Grundstücksverkäufer) nicht wirtschaftlich miteinander verflochten sind, sollten die Chancen gut stehen, eventuell nur aufs Grundstück GESt bezahlen zu müssen, .
    Lassen Sie sich den Fragebogen unbedingt zukommen (es gibt einen), kurz, wahrheitsgemäß beantworten, ggf. noch Angebot anderer Hausanbieter dazulegen die nach Grundstücksreservierung eingeholt wurden, wenn noch existent. Und dann wartet mal ab was kommt. Es kommt nach meiner Laienkenntnis auf die wirtschaftliche Identität von Grundstücks- und Hausverkäufer an.
  11. Objektplanungsfreiheit bei Grundstückskauf ist entscheidend

    ... also das "ob und wie" gebaut werden kann, muss bei Grundstückskauf noch völlig frei bleiben. Die Planung darf bei
    Grdst-Kauf noch nicht zur "Baureife" fortgeschritten sein.
    Für die Entscheidung hierüber gibt es verschiedene Indizien, die
    definiert wurden. Hierbei spielt neuerdings keine Rolle mehr,
    ob Grundstück und Haus von völlig verschiedenen Parteien gekauft
    wurden.
    • zeitlicher Zusammenhang (< 2 Jahre?!)
    • Hausplanung vor Grundstückskauf
    • Festlegung auf einen Bauträger vor Grundstückskauf
    • allein schon die Pflicht zur Bebauung bei Grundstückskauf

    kann ein Indiz sein, dass gebaut werden soll und oft schon
    sehr genau, wie gebaut werden soll.

    • Die Mitwirkung oder Veranlassung des Bauherren bei der Planung

    spielt hier keine Rolle
    Vereinfacht könnte man sagen: Schließt das Verhalten des
    Grundstückkäufers darauf, dass bei Grundstückskauf schon feststand, dass gebaut und wie gebaut werden soll, dann reicht das
    aus.
    Aber Herr Jähn, genauso wie Sie es vorschlagen, werden wir es
    auch machen. Den Fragebogen wahrheitsgemäß beantworten. Wenn
    die Frage lautet: Grundstückskauf ohne Haus, kann man das
    mit JA beantworten, entspricht der Wahrheit. Bei der Frage: Wird
    das Grundstück kurzfristig bebaut oder liegt eine Planung vor,
    währe ein JA vermutlich dem Finanzamt schon ausreichend. Lügen
    darf man hier natürlich nicht.
    Mich ärgert dieser Sachverhalt so sehr, da bei der Entscheidung,
    ob bauen oder kaufen, hier auch die GrdErwSt eine von vielen
    Gründen für das Bauen war.
    Schöne Grüße und einen guten Rutsch! (Sie merken, ich bin
    wieder etwas besser drauf als gestern)
    Otten.

  12. Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2007

    Woher kommt Ihre Auffassung, das es ausreichend sei, einen beliebigen Bauvertrag vorher geschlossen zu haben? Also auch die offiziellen Links die auf die schnelle zu er-googeln waren, sagen etwas anderes:
    1. FM MV: " ... wenn der Erwerber eines Grundstücks neben dem Kaufvertrag zugleich einen separaten Bauvertrag über die Errichtung eines Gebäudes auf dem erworbenen Grundstück mit dem Veräußerer oder einem mit diesem personell oder wirtschaftlich verbundenen Dritten abschließt. "
    oder
    2. FM RLP: " ... wenn der Grundstückskaufvertrag und die auf die Errichtung eines Gebäudes abzielenden Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen. "
  13. Also doch nur bei einer Beziehung zw. Grdst+Haus Verkäufer?

    Ihnen auch ein gutes Jahr 2007!
    Ich habe einige Links, welche zusammenfassend oder interpretierend waren, evtl. zu wörtlich genommen. Ich hoffe, Sie sind
    da eher auf der richtigen Spur.
    Hier mal ein interessanter Link:

    Im ersten Teil wird die Beziehung Grdst- und Hausverkäufer (Grundstücksverkäufer, Hausverkäufer)
    außen vor gelassen und allein die schädliche Planung bzw.
    Baureife vor Grundstückskauf als ausreichend angeführt (Verallgemeinerung, die hoffentlich irreführend war und die man auch
    in anderen Informationen wiederfindet).
    Liest man aber genau weiter, kommt man im 2. Teil eher zu
    dem Schluss, dass hiermit wohl nur die Fälle gemeint sind,
    bei denen zwischen Hausverkäufer und Grundstücksverkäufer
    eine Beziehung besteht. Also wenn der Hausverkäufer (Massa)
    ein Grundstück an die Hand gibt (Gemeinde). Die Verkäufer
    wären in diesem Falle unterschiedlich, was früher ausgereicht
    hatte, um keine GrdESt auf das Haus zu zahlen. Hier musste
    nur gezahlt werden, wenn Grundstück und Hauskauf aus einer
    Hand kamen und eine vertraglich dokumentierte Abhängigkeit
    vorhanden war (oder z.B. durch Makler Haus und Grdst.)
    Die Änderung scheint für diese Fälle der Abhängigkeit zu
    beiden Verkäufern nun lediglich darin zu bestehen, dass die
    Beziehung auch dann festgestellt wird, wenn hier verschiedene
    Personen auftreten (also die Beziehung "wegkonstruiert" wurde).
    Für mich wäre das schon eher nachvollziehbar.
    Ist es dann doch evtl. so zu verstehen, dass bei völlig fehlender
    Abhängigkeit zwischen Hausverkauf und Grundstücksverkauf hier
    überhaupt kein Problem auftritt?
    Auch einige andere Links drücken sich hier nicht immer ganz
    eindeutig aus:

  14. Ich denke, bei dem Urteil ging es darum,

    das der Bauträger doch wieder die Kombination aus Grundstück und Haus anbot. Dies ist durchaus in der Praxis häufig anzutreffen und, da in der Regel im Innenverhältnis zwischen Bauträger und Verkäufer z.T. Geld fließt, wurde dies auch bisher berücksichtigt. Im Fragebogen gibt es dazu sinngemäß eine Frage, wenn ich mich richtig erinnere. Im genannten Urteil hatte der Käufer ja faktisch erstmal keinen Einfluss auf das Gebäude, bekam beides als Einheit in Form eines Entwurfes angeboten und konnte sich auch keinen anderen Bauträger aussuchen. Die Realisierung des Vorhabens war an ein bestimmtes Grundstück mit einer nicht vorher vom Käufer beauftragten Fremdplanung gebunden. Einen Kommentar habe ich noch im Link gefunden, der wohl, wenn es denn die Finanzbeamten genau so sehen, die Situation besser beschreibt.
  15. Und ich glaube, den BFH hat es angestunken

    das ausgerechnet eine Steuerberatungs-GmbH hier die schon bisherige Praxis der Grunderwerbssteuerbemessung aushebeln wollte, in dem plötzlich Unterlagen verschwanden, Rechtsformen sich änderten und Verträge, die man auch anders hätte gestalten können, so man die volle Steuer bezahlen bereit gewesen wäre, "günstig" geändert hat.
    Das Ziel war wohl dem BFH zu offensichtlich, die Gestaltung zu plump, als das man sich dies hätte von einem Profi, der es von Anbeginn besser gewusst hatte, hätte gefllen lassen.
  16. Vielen Dank Herr Jähn

    ... für die Aufklärung und Recherchen.
    Voraussetzung für das Vorhandensein eines Leistungszusammenhanges ist also auch bei verschiedenen Verkäufern zunächst
    mindestens eine Absprache zwischen Grdst- und Hausverkäufer (Grundstücksverkäufer, Hausverkäufer).
    Allein aus den Leitsätzen des Urteils und den Interpretationen
    im Internet ist diese Voraussetzung nicht hervorgegangen.
    So habe ich den Leistungszusammenhang als eine grundsätzliche
    Unterstellung verstanden.
    Aber auch der Artikel im Tagesspiegel geht ja genau auf diese
    Beziehung zwischen den Verkäufern ein. Liest man das Urteil aufmerksam (nicht wie ich), dann erkennt man auch hier den Gegenstand der Erweiterung des Leistungszusammenhanges. Dieses ist
    das Zusammenwirken der Verkäufer.
    Wie Sie bemerkt haben, wurde hier versucht etwas verworren
    die Leistungsbeziehung wegzukonstruieren. Da kann man das
    Urteil auf jeden Fall nachvollziehen.
    Besteht also keine Verbindung zwischen den Verkäufern, ist die
    Sache wohl doch völlig unproblematisch.
    Tja, dann fehlt diesem Artikel hier (Focus) der Hinweis, dass
    das Problem nur bei einer Beziehung zwischen den Verkäufern
    besteht. Er liest sich, als bestünde das Problem grundsätzlich
    bei "Baurreife" vor Grundstückskauf.

    Also danke nochmals,
    Otten.

  17. Abschließend nochmal der Hinweis

    das es nur meine persönliche Meinung und Erfahrung ist und ich Laie auf dem Gebiet bin. Ich hoffe, Ihr Finanzamt sieht es ähnlich wie ich, wenn nicht haben Sie ja jetzt ein paar Argumentationshilfen zum ausdrucken. Viel Glück.

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