Übergangszeit zwischen Aus und Einzug => Finanzierungstilgung?!?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Übergangszeit zwischen Aus und Einzug => Finanzierungstilgung?!?

Hallo,
meine Frau und ich haben konkrete Pläne für den Hausbau.
Ein Grundstück ist vorhanden und wir müssen quasi "nur" den Hausbau bezahlen. Das Häuschen kostet laut aktueller Aufstellung 200.000 € inkl Nebenkosten (Bauantrag/Vermessung/Anschlüsse etc.) Wir werden einiges in Eigenleistung machen (selber fliesen/Innenputz/Malern/elektro da ich elektroniker+Schreiner bin ).
Ebenso haben wir Eigenkapital mit etwa 40  -  45.000 € und ansonnsten ab 15. Januar Schuldenfrei :-)
Verdienst habe ich 1850,- € Netto und meine Frau im Moment knapp 1000,- €
Nun unsere haupsächliche Frage.
Im Moment wohnen wir zur Miete und bezahlen 500,- € warm.
Wie ist das nun in der Übergangszeit, soll heißen das Häuslein wird begonnen zu bauen, die Baufirma erledigt hoffentlich alles im ungefähren Zeitplan und es geht alles gut. Man muss nach vollendeten BAUPHASENABSCHNITTE laut unserer Info Teilbeträge bezahlen bzw. natürlich bei Auftragserteilung eine Anzahlung tätigen. Ab wann läuft dann die Rückzahlung an? Denn es ist schon HART Miete + Rückzahlung zu bezahlen wenn man noch nicht in das Häuslein einziehen kann!
Wie verhält sich das ganze? Oder wie ist es wenn man z.B. im Januar die Finanzierung klar macht und der Baubeginn erst im August wäre und über Winter der bau wegen Kälte Brach liegt und es erst im Frühjahr weiter geht?!? (Wir wollen auf der ALB bauen da ist es doch etwas Kühl im Winter :-))
Schönen Tag
Dominic
  • Name:
  • Dominic
  1. Den Tilgungsbeginn

    verhandeln Sie mit Ihrer Bank. Die Mehrzahl der Finanzierungen läuft ähnlich ab.
    Die Finanzierung passen Sie genau Ihren Bedürfnissen an. d.h. Sie planen (je genauer desto besser) wann welcher Finanzbedarf anfällt, besprechen das mit Ihrem Finanzierer und gestalten den Kredit entsprechend. Wenn Sie einen Finanzierer finden, welcher möglichst lange auf Bereitstellungszinsen (mind. 6 Monate) verzichtet, geht es entsprechend einfacher.
    Die Zahlen habe ich jetzt nicht näher betrachtet.
  2. Die Baufirma in die Pflicht nehmen

    Ja, 6 Monate Bereitstellungszinsenfrei ist das Mindeste, was Ihre Bank bieten sollte. Zinsen zahlen Sie immer nur auf den Teil des Darlehens, den Sie bereits in Anspruch genommen haben, aber auf den Rest eben Bereitstellungszinsen (in der Regel ab 7. Monat 0,25 %/Monat = 3 % pro Jahr).
    Ich gehe mal davon aus, Sie (lassen) massiv bauen?
    Achten Sie bitte bei der Gestaltung des Bauvertrages, auf konkrete Termine für die einzelnen Bauabschnitte, auf Klauseln, die evtl. Nachteile durch Bauverzug ausgleichen (z.B. länger Miete zahlen, Bereitstellungszinsen f. Darlehen u.a.). Wenn die Firma seriös ist und überzeugt von ihrer Leistungsfähigkeit, wird sie darauf eingehen, wenn nicht: andere Firma.
    Eine gewisse Übergangszeit werden Sie aber schon eine Doppelbelastung haben.
    Zur Kostenminimierung könnten Sie vielleicht auch KfW-Programme in Anspruch nehmen, machen allerdings die günstigeren Banken nicht gerne.
    Wie ist das nun in der Übergangszeit, soll heißen das Häuslein wird begonnen zu bauen, die Baufirma erledigt hoffentlich alles im ungefähren Zeitplan und es geht alles gut. Man muss nach vollendeten BAUPHASENABSCHNITTE laut unserer Info Teilbeträge bezahlen bzw. natürlich bei Auftragserteilung eine Anzahlung tätigen. Ab wann läuft dann die Rückzahlung an? Denn es ist schon HART Miete + Rückzahlung zu bezahlen wenn man noch nicht in das Häuslein einziehen kann!
    Wie verhält sich das ganze? Oder wie ist es wenn man z.B. im Januar die Finanzierung klar macht und der Baubeginn erst im August wäre und über Winter der bau wegen Kälte Brach liegt und es erst im Frühjahr weiter geht?!? (Wir wollen auf der ALB bauen da ist es doch etwas Kühl im Winter :-))
    Schönen Tag
  3. In der Übergangszeit fallen Bauzeitzinsen an ...

    Foto von Hans Dittmer

    Bei der Gestaltung der Finanzierung ist darauf zu achten, dass auf abgefordete Teilbeträge für die Bezahlung der einzelnen Bauabschnitte zumindest die Zinsen zu zahlen sind.
    Beispiel: Sie fordern von der Bank 50.000 € für die Bezahlung eines Bauabschnittes an. Sie zahlen dann auf diese 50.000 den im Darlehensvertrag vereinbarten Zinssatz, bei einigen Banken auch anteilig die vereinbarte Tilgung. In Zahlen ausgedrückt: Bei einem angenommenen Zinssatz i.H.v. 4 % p.a. sind das für die 50.000 € monatlich 166,67 € Zinsbelastung. Dieses sind zusätzliche Ausgaben die Ihnen zu Ihrer Miete entstehen. Diese Zusatzbelastung nennt man Bauzeitzinsen.
    Bei der Planung der Finanzierung muss man dieses mit berücksichtigen und einen entsprechenden Puffer einbauen. D.h. man setzt einen Teil des Eigenkapitals für die Begleichung der Bauzeitzinsen und als Notreserve für evtl. Planabweichungen ein.
    Deshalb ist es sehr wichtig, dass eine Finanzierung  -  gerade bei einem Neubau  -  nicht zu knapp geplant wird. Lieber etwas mehr Eigenkapital als Reserve behalten und wenn alles gut geklappt hat, u.U. als Sondertilgung in das Darlehen einfließen lassen.
    Die bankseitig angebotenen bereitstellungszinsfreien Zeiten sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und lassen sich auch bei einigen Anbietern frei vereinbaren. Die Regel liegt bei 6 Monaten, es sind aber auch bis zu 24 Monate möglich.
    Auch gibt es einige Banken, die Ihnen bis zu 6 Monaten eine Zahlungspause anbieten. D.h. selbst wenn Sie das komplette Darlehen in den ersten 6 Monaten abgefordert haben, fängt Ihre Ratenzahlung erst nach Ablauf der 6 Monate an.
    Sie sehen es lässt sich vieles gestalten. Wichtig ist nur, das man die Gesamtkosten incl. der Bauzeitzinsen korrekt kalkuliert und in den eigenen Finanzplan berücksichtigt.

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