Meine Lebensgefährtin hat sich 1999 eine Eigentumswohnung gekauft. Dazu wurde eine Darlehen von damals noch 90000 DM (circa 47000 €) aufgenommen. Der Wert des Eigentums wurde damals von der Bank mit 145000 DM eingeschätzt.
Zinsen und Tilgung (Bausparvertrag) sind bis jetzt noch nicht gekoppelt. Aufgrund von einer Sondertilgung ist die erforderliche Ansparsumme 1 Jahr vor der eigentlichen Zuteilung erreicht. Die angesparte Bausparsumme beläuft sich auf 24000 €. Macht eine Restschuld von circa 23000 €. Es besteht allerdings die Möglichkeit durch eine weitere Sondertilgung von 10000 € das Restdarlehen nochmal zu reduzieren. Wobei dann nur noch 13000 € finanziert werden müsste. Die Bausparkasse lehnt allerdings eine Übernahme des Restdarlehenes ab, weil sich die finanziellen Verhältnisse (Arbeitslosigkeit, im Anschluss nur ein befristeter Arbeitsvertrag) verschlechtert haben. Aktuell wird für eine Zusage verlangt das sie einen Bürgen und eben diese oben schon angesprochende Sondertilgung von nochmal 10000 € erbringen muss damit der Vertrag zu Stande kommt. effkt. Zinssatz wäre dann 5.43 %. (Tilgung/Zinsen dann gekoppelt)
Die Frage die sich uns stellt. Muss bei einer Absage der Bausparkasse, der eigentliche Darlehensgeber also die Bank, den Darlehensvertrag übernehmen bzw. einen neuen abschließen? und wenn ja zu welchen Bedingungen? Besteht die Gefahr das der Kreditvertrag in diesem Fall auch einseitig von der Bank gekündigt werden kann? Und die Bank dann auf die Gesamtsumme sofort Anspruch hätte?
Bzw. lohnt es sich überhaupt noch eine Bauspardarlehen abzuschließen bei einer evtl Restsumme von 13000 € oder wäre ein normaler Ratenkredit da nicht besser? (ja ich weiß eine blöde Frage ist mir auch nur spontan eingefallen)
Bausparkasse lehnt Anschlussfinanzierung ab
BAU-Forum: Baufinanzierung
Bausparkasse lehnt Anschlussfinanzierung ab
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Kreditvergabe bei Arbeitslosigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag
Um Ihre Frage genau zu beantworten benötige ich mehr Details:
Besteht für das jetzt bestehende Bankdarlehen eine Zinsfestschreibung? Wenn ja, bis wann?
Innerhalb der Zinsfestschreibung wird eine Bank kaum den Kredit fälligstellen, wenn die Zahlungen termingerecht geleistet werden.
Wenn die Zinsbindung ausläuft und über eine neue Zinsfestschreibung verhandelt wird, kann es Probleme geben. Entscheidend ist einmal wie hoch der Beleihungsauslauf ist. Dann muss der Kreditnehmer in der Lage sein, die monatlichen Verpflichtungen aus seinem Einkommen zu bestreiten. Einige Banken haben da ein Problem bei befristeten Arbeitsverträgen, da sie die Nachhaltigkeit der Einkünfte gefährdet sehen.
Was Ihnen hier hilft, ist das Gespräch mit der Bank. Wenn Sie eine gute Geschäftsbeziehung zur Bank haben, wird es auch eine für beide Seiten positive Lösung geben. Eine "neue Bankverbindung" wird sich womöglich an dem befristeten Arbeitsvertrag stören - ähnlich wie die Bausparkasse. -
re/Zinsfestschreibung
ja es besteht eine Zinsfestschreibung bis zum 30.8.2007. Diese war gekoppelt mit der ersten Zuteilung des Baussparvertrages. Durch eine Sondertilgung wurde diese aber verkürzt bis zum 31.05.2006. Außerdem ist aus dem Bausparvertrag nicht ersichtlich das es sich hier nur um einen vorläufigen handelt, da sich die gesamtbausparsumme auf die ganzen 90000 DM bezieht. Wir sind davon ausgegangen das dieser nur ergänzt wird aber nicht komplett neu aufgesetzt werden muss. was eine nicht unwesentliche Rolle spielt da die Gebühr sich dafür auf 750 € bezieht. Alle Raten bezüglich des Kredits wurden seit Beginn immer pünktlich bezahlt. Laut (Fest) Darlehensvertrag möchte die Bank das ganze Darlehen bis 30.09.2007 wiederhaben. Wenn jetzt die Bausparkasse sich weiter weigert, das Anschlussdarlehen zu gewähren, welche konkreten Optionen gibt es dann noch? -
Das ist hier nicht zu lösen
Normal sollte Ihnen der Mitarbeiter/Vermittler der Bausparkasse Auskunft geben können. Kann er dies nicht, ziehen Sie den nächst höheren Vorgesetzten hinzu. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Ihnen das noch nicht erklärt worden ist. Außerdem haben Sie ja noch eine Bank.
Die Voraussetzungen, unter denen Sie einen Anspruch auf ein Darlehen erwerben, bzw. verwirken stehen in Ihren Verträgen.
Sie verwenden zu viele "Eigenbegriffe" aus denen nicht klar wird, was Sie damit meinen. Es fehlt an einer klaren Übersicht und exakten Beschreibung. So sehr Sie sich auch bemühen, dass wird so nichts.
Interne Fundstellen
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