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  • Baufinanzierung

  • 11723: Maklercourtage etc. auf Kaufpreis + Modernisierungskosten?

Baufinanzierung

Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich
Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich

Maklercourtage etc. auf Kaufpreis + Modernisierungskosten? 19.05.2006    

Hallo,
wäre toll wenn einer die Antwort wüsste und Sie mir zusätzlich an meine Mail: Ente1@muenster.de schickt!
Ich kaufe mir eine Eigentumswohnung Kaufpreis 115.000,- Euro.
Zusätzlich fallen noch 35.000,- Modernisierungs/Renovierungskosten an, die ebenfalls mitfinanziert werden. Das ganze bei 20.000 Eigenkapital und 15.000 Muskelhypothek.
Nun möchte die Sparkasse die die immobilie auch vrkauft und das beste Finazierungsangebot vorgelegt hat, die Maklercourtage, Grunderwerbssteuer und Notar auf den Gesamtpreis (150.000,-) berechnen und nicht auf den Kaufpreis von 115.000! Das sind ja mal locker einige Tausend Euro Mehraufwand für mich.
Wie sieht es denn da rechtlich aus? Bei zwei anderen Anbietern waren diese Nebenkosten nämlich nur auf die 115.000 angefallen.
Eine kurze Antwort wäre toll!
Grüsse
Daniel

Name:

  • Daniel
  1. Nach meinem Rechtsverständniss 19.05.2006    

    fallen Courtage, Grunderwerbssteuer auf die im notariellen Kaufvertrag genannte Summe an und das ist dann ohne Modernisierungs/Renovierungskosten. Die spinnen wohl, so was von abzocke, lass dir blos nich übertölpeln!

    Name:

    • Bernhard Kuner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://home.arcor.de/bkuner
  2. Kaufen Sie die Wohnung denn komplett modernisiert... 19.05.2006    

    Foto von Hans Dittmer

    Die Wohnung hat einen Kaufpreis von 115.000 Euro. Deshalb fällt eine Maklercourtage auch nur auf den Kaufpreis an.
    Die einzige Ausnahme: Die Modernisierungskosten sind Bestandteil des Gesamtkaufpreises.

    Name:

    • Hans Dittmer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://hypokontor.com/
  3. Wohnung wird durch mich modernisiert/renoviert 19.05.2006    

    Also die Wohnung wird durch mich modernisiert.
    Muss ich also die Grunderwerbssteuer wirklich auf die 150.000,- Euro zahlen?
    Der notar und die Maklercourtage sind aber sicher nur auf die 115.000 oder?
    Alles andere wäre mir völlig neu.
  4. Worauf muß man Grunderwerbssteuer, Notar u. Gerichtskosten bezahlen 19.05.2006    

    Foto von Hans Dittmer

    Grunderwerbssteuern sind auf den Kaufpreis zu zahlen (115.000)
    Notar- und Grundbuchkosten fallen einmal für den Kaufvertrag 115.000 Euro an. Desweiteren sind für die Grundschuldbestellung Notar- und Grundbuchkosten an. Hier ist die Bemessungsgröße die Höhe der Grundschuld.
    Maklercourtage fällt nur auf den Kaufpreis an.

    Name:

    • Hans Dittmer
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://hypokontor.com/
  5. Super danke! 19.05.2006    

    Also dann alles von 115.000,-
    Und die Grundbuchsachen von Darlehensbetrag 125.000,-
    Und nicht wie Sparkasse alles 150.000,-...diese Schlawiner!
    Muss ja echt aufpassen wie ein Luchs kehr....:-)
    Danke für die Hilfe!
  6. Ziel 19.05.2006    

    Hallo,
    ich habe mir die Frage durchgelesen. Mir ist eines nicht klar. Was soll denn von der Sparkasse berechnet werden? Die Gesamtinvestition? Der Darlehensbetrag? Nebenkosten werden gerne pauschal noch mal draufgeschlagen. Das ist dann aber als Annäherung zu verstehen.
    Gerichtskosten und Grunderwerbsteuer werden von der Sparkasse nicht festgesetzt und auch nicht erhoben und auch die Bemessungsgrundlage dafür.
    Viele Grüße

    Name:

    • Marion Daffner
  7. nicht 19.05.2006    

    .... und auch NICHT die Bemessungsgrundlage dafür.

    Name:

    • Marion Daffner
  8. Notarkosten 19.05.2006    

    Und die Notarkosten natürlich auch nicht.
    Viele Grüße

    Name:

    • Marion Daffner
  9. Sparkasse 19.05.2006    

    Nein natürlich werden die o.a. Nebenkosten nicht von der Sparkasse festgesetzt sonder lediglich die Courtage.
    Bloss wenn sie den Kaufpreis künstlich auf 150.000 aufbähen erhöht sich Ihre Courtage, meine übrigen Nebenkosten und somitauch der Darlehensbetrag dementsprechend um über 3000 Euro.
  10. Zweck 19.05.2006    

    Noch mal gefragt, denn das ist aus den Beiträgen noch nicht klar geworden.
    Für welchen Zweck stellt die Sparkasse die Berechnung auf?
    Vielen Dank

    Name:

    • Marion Daffner
  11. Zweck 19.05.2006    

    Achso, dann war ich da wohl nicht so präzise.
    Die Sparkasse verkauft das Objekt und ist gleichzeitig auch der Darlehensgeber.
    Die Berechnung dient also der Ermittlung des Darlehensbetrages und somit der monatlichen Belastung.
  12. Da gibt es offensichtlich ein Problem 20.05.2006    

    zwischen Ihrem Kaufpreis und dem der Sparkasse.
    Wenn Sie das geklärt haben, ergibt sich alles andere aus den vorherigen Beiträgen.
    Ein Blick in den notariellen Kaufvertrag (wenn schon vorhanden) schafft Klarheit.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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