Maklercourtage & Grunderwerbsteuer: Auch auf Modernisierungskosten bei Immobilienkauf?
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Maklercourtage & Grunderwerbsteuer: Auch auf Modernisierungskosten bei Immobilienkauf?

Hallo,
wäre toll wenn einer die Antwort wüsste und Sie mir zusätzlich an meine E-Mail: Ente1@muenster.de schickt!
Ich kaufe mir eine Eigentumswohnung Kaufpreis 115.000,- €.
Zusätzlich fallen noch 35.000,- Modernisierungs/Renovierungskosten an, die ebenfalls mitfinanziert werden. Das ganze bei 20.000 Eigenkapital und 15.000 Muskelhypothek.
Nun möchte die Sparkasse die die Immobilie auch vrkauft und das Beste Finazierungsangebot vorgelegt hat, die Maklercourtage, Grunderwerbssteuer und Notar auf den Gesamtpreis (150.000,-) berechnen und nicht auf den Kaufpreis von 115.000! Das sind ja mal locker einige Tausend € Mehraufwand für mich.
Wie sieht es denn da rechtlich aus? Bei zwei anderen Anbietern waren diese Nebenkosten nämlich nur auf die 115.000 angefallen.
Eine kurze Antwort wäre toll!
Grüße
Daniel
  • Name:
  • Daniel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie wissen möchten, ob die Maklercourtage und die Grunderwerbsteuer auch auf die Modernisierungskosten beim Kauf einer Eigentumswohnung anfallen.

    Maklercourtage: Die Maklercourtage wird in der Regel auf den reinen Kaufpreis der Immobilie berechnet. Allerdings können Vereinbarungen getroffen werden, die auch die Modernisierungskosten berücksichtigen, insbesondere wenn der Makler auch bei der Vermittlung der Modernisierungsmaßnahmen beteiligt ist. Prüfen Sie Ihren Maklervertrag genau.

    Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer wird auf den gesamten Kaufpreis inklusive aller damit verbundenen Leistungen erhoben. Wenn die Modernisierungskosten Bestandteil des Kaufvertrags sind (z.B. als Auflage zur Fertigstellung), können diese auch in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einfließen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Berechnungsgrundlage für Maklercourtage und Grunderwerbsteuer im Vorfeld mit dem Makler und dem Notar. Lassen Sie sich den Kaufvertrag vor Unterzeichnung genau erläutern.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maklercourtage
    Die Maklercourtage ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und ist entweder vom Käufer, vom Verkäufer oder von beiden Parteien zu tragen. Die genaue Höhe und Aufteilung der Courtage ist regional unterschiedlich und gesetzlich geregelt.
    Verwandte Begriffe: Provision, Vermittlungsgebühr, Erfolgshonorar
    Grunderwerbsteuer
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Höhe der Grunderwerbsteuer liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
    Verwandte Begriffe: Immobiliensteuer, Grundstückssteuer, Erwerbssteuer
    Modernisierungskosten
    Modernisierungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um den Wohnwert einer Immobilie zu erhöhen oder sie an aktuelle Standards anzupassen. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer neuen Heizungsanlage, die Erneuerung von Fenstern oder die Sanierung des Badezimmers. Diese Kosten können steuerlich absetzbar sein, wenn sie den Wert der Immobilie nachhaltig steigern.
    Verwandte Begriffe: Renovierungskosten, Sanierungskosten, Instandhaltungskosten
    Muskelhypothek
    Der Begriff Muskelhypothek beschreibt den Wert der Eigenleistung, die ein Käufer beim Bau oder der Renovierung einer Immobilie erbringt. Diese Eigenleistung wird bei der Finanzierung oft als Eigenkapitalersatz anerkannt und kann die benötigte Kreditsumme reduzieren. Die Bewertung der Muskelhypothek sollte realistisch erfolgen, um die Finanzierung nicht zu gefährden.
    Verwandte Begriffe: Eigenleistung, Eigenkapitalersatz, Bauhelferstunden
    Kaufpreis
    Der Kaufpreis ist der Betrag, den ein Käufer für den Erwerb einer Immobilie an den Verkäufer zahlt. Er ist die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls der Maklercourtage. Der Kaufpreis wird im Kaufvertrag festgelegt und ist bindend.
    Verwandte Begriffe: Verkaufspreis, Verkehrswert, Marktwert
    Gesamtpreis
    Der Gesamtpreis umfasst neben dem Kaufpreis auch alle Nebenkosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen. Dazu gehören beispielsweise die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls die Maklercourtage. Der Gesamtpreis ist die Summe, die der Käufer tatsächlich für den Erwerb der Immobilie aufwenden muss.
    Verwandte Begriffe: Erwerbskosten, Nebenkosten, Gesamtaufwand
    Finanzierungsangebot
    Ein Finanzierungsangebot ist ein Angebot einer Bank oder eines Kreditinstituts zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie. Es enthält Angaben zum Zinssatz, zur Laufzeit, zur Tilgung und zu den Konditionen des Kredits. Es ist wichtig, verschiedene Finanzierungsangebote zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden.
    Verwandte Begriffe: Kreditangebot, Darlehensangebot, Zinsangebot

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Maklercourtage?
      Die Maklercourtage ist die Provision, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, abhängig von den regionalen Gepflogenheiten und getroffenen Vereinbarungen. Die Höhe der Courtage ist gesetzlich nicht festgelegt, unterliegt aber dem Wettbewerb und den Marktbedingungen.
    2. Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
      Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Höhe der Grunderwerbsteuer liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
    3. Was sind Modernisierungskosten?
      Modernisierungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um den Wohnwert einer Immobilie zu erhöhen oder sie an aktuelle Standards anzupassen. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer neuen Heizungsanlage, die Erneuerung von Fenstern oder die Sanierung des Badezimmers. Diese Kosten können steuerlich absetzbar sein, wenn sie den Wert der Immobilie nachhaltig steigern.
    4. Was bedeutet Muskelhypothek?
      Der Begriff Muskelhypothek beschreibt den Wert der Eigenleistung, die ein Käufer beim Bau oder der Renovierung einer Immobilie erbringt. Diese Eigenleistung wird bei der Finanzierung oft als Eigenkapitalersatz anerkannt und kann die benötigte Kreditsumme reduzieren. Die Bewertung der Muskelhypothek sollte realistisch erfolgen, um die Finanzierung nicht zu gefährden.
    5. Was ist bei der Finanzierung von Modernisierungskosten zu beachten?
      Bei der Finanzierung von Modernisierungskosten ist es wichtig, die Gesamtkosten realistisch einzuschätzen und verschiedene Finanzierungsoptionen zu prüfen. Neben einem klassischen Baukredit können auch spezielle Modernisierungskredite oder Förderprogramme in Frage kommen. Es ist ratsam, sich von einem unabhängigen Finanzberater beraten zu lassen, um die passende Finanzierung zu finden.
    6. Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?
      Neben dem Kaufpreis fallen beim Immobilienkauf verschiedene Nebenkosten an, wie z.B. die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Gerichtskosten für die Eintragung ins Grundbuch, sowie gegebenenfalls die Maklercourtage. Diese Nebenkosten können je nach Bundesland und individueller Situation unterschiedlich hoch sein und sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Kaufpreis und Gesamtpreis?
      Der Kaufpreis ist der reine Preis für die Immobilie selbst. Der Gesamtpreis umfasst zusätzlich alle Nebenkosten, die beim Kauf anfallen, wie z.B. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls die Maklercourtage. Der Gesamtpreis ist die Summe, die der Käufer tatsächlich für den Erwerb der Immobilie aufwenden muss.
    8. Wie finde ich das beste Finanzierungsangebot?
      Um das beste Finanzierungsangebot zu finden, sollten Sie verschiedene Angebote von Banken und Kreditinstituten einholen und vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Zinssatz, sondern auch auf die Konditionen, wie z.B. die Laufzeit, die Tilgung und die Möglichkeit von Sondertilgungen. Ein unabhängiger Finanzberater kann Ihnen helfen, die verschiedenen Angebote zu bewerten und die passende Finanzierung zu finden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Nebenkosten beim Immobilienkauf
      Eine Übersicht über alle zusätzlichen Kosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen.
    • Finanzierungsmöglichkeiten für Modernisierung
      Welche Kredite und Förderprogramme gibt es für die Renovierung?
    • Maklervertrag: Rechte und Pflichten
      Was Sie bei der Beauftragung eines Maklers beachten sollten.
    • Grunderwerbsteuer sparen
      Tipps und Tricks, um die Steuerlast beim Immobilienkauf zu senken.
    • Eigenleistung beim Hausbau
      Wie Sie durch Eigenleistung Kosten sparen können.
  2. Maklercourtage & Grunderwerbsteuer: Nur auf Kaufpreis!

    Nach meinem Rechtsverständnis
    fallen Courtage, Grunderwerbssteuer auf die im notariellen Kaufvertrag genannte Summe an und das ist dann ohne Modernisierungs/Renovierungskosten. Die spinnen wohl, so was von Abzocke, lass dir bloß nicht übertölpeln!
  3. Maklercourtage: Berechnungsgrundlage bei Modernisierungskosten

    Foto von Hans Dittmer

    Kaufen Sie die Wohnung denn komplett modernisiert ...
    Die Wohnung hat einen Kaufpreis von 115.000 €. Deshalb fällt eine Maklercourtage auch nur auf den Kaufpreis an.
    Die einzige Ausnahme: Die Modernisierungskosten sind Bestandteil des Gesamtkaufpreises.
  4. Grunderwerbsteuer: Auch auf Modernisierung bei Immobilienkauf?

    Wohnung wird durch mich modernisiert/renoviert
    Also die Wohnung wird durch mich modernisiert.
    Muss ich also die Grunderwerbssteuer wirklich auf die 150.000,- € zahlen?
    Der Notar und die Maklercourtage sind aber sicher nur auf die 115.000 oder?
    Alles andere wäre mir völlig neu.
  5. Grunderwerbsteuer, Notar, Gericht: Berechnungsgrundlagen erklärt

    Foto von

    Worauf muss man Grunderwerbssteuer, Notar u. Gerichtskosten bezahlen
    Grunderwerbssteuern sind auf den Kaufpreis zu zahlen (115.000)
    Notar- und Grundbuchkosten (Notarkosten, Grundbuchkosten) fallen einmal für den Kaufvertrag 115.000 € an. Des weiteren sind für die Grundschuldbestellung Notar- und Grundbuchkosten (Notarkosten, Grundbuchkosten) an. Hier ist die Bemessungsgröße die Höhe der Grundschuld.
    Maklercourtage fällt nur auf den Kaufpreis an.
  6. Kaufpreis vs. Darlehen: Berechnung von Nebenkosten

    Super danke!
    Also dann alles von 115.000,-
    Und die Grundbuchsachen von Darlehensbetrag 125.000,-
    Und nicht wie Sparkasse alles 150.000,- ... diese Schlawiner!
    Muss ja echt aufpassen wie ein Luchs kehr ...🙂
    Danke für die Hilfe!
  7. Sparkassen-Berechnung: Gesamtinvestition vs. Darlehensbetrag

    Ziel
    Hallo,
    ich habe mir die Frage durchgelesen. Mir ist eines nicht klar. Was soll denn von der Sparkasse berechnet werden? Die Gesamtinvestition? Der Darlehensbetrag? Nebenkosten werden gerne pauschal noch mal draufgeschlagen. Das ist dann aber als Annäherung zu verstehen.
    Gerichtskosten und Grunderwerbsteuer werden von der Sparkasse nicht festgesetzt und auch nicht erhoben und auch die Bemessungsgrundlage dafür.
    Viele Grüße
  8. Bemessungsgrundlage: Wer legt sie fest?

    nicht
    ... und auch NICHT die Bemessungsgrundlage dafür.
  9. Notarkosten: Nicht von der Sparkasse festgelegt

    Notarkosten
    Und die Notarkosten natürlich auch nicht.
    Viele Grüße
  10. Maklercourtage: Erhöhung durch künstlichen Kaufpreis?

    Sparkasse
    Nein natürlich werden die o.a. Nebenkosten nicht von der Sparkasse festgesetzt sondern lediglich die Courtage.
    Bloß wenn sie den Kaufpreis künstlich auf 150.000 aufbähen erhöht sich Ihre Courtage, meine übrigen Nebenkosten und somitauch der Darlehensbetrag dementsprechend um über 3000 €.
  11. Berechnung durch Sparkasse: Welcher Zweck?

    Zweck
    Noch mal gefragt, denn das ist aus den Beiträgen noch nicht klar geworden.
    Für welchen Zweck stellt die Sparkasse die Berechnung auf?
    Vielen Dank
  12. Darlehensermittlung: Sparkasse als Verkäufer und Darlehensgeber

    Zweck
    ach so, dann war ich da wohl nicht so präzise.
    Die Sparkasse verkauft das Objekt und ist gleichzeitig auch der Darlehensgeber.
    Die Berechnung dient also der Ermittlung des Darlehensbetrages und somit der monatlichen Belastung.
  13. Kaufpreis-Problem: Klärung für korrekte Berechnung

    Da gibt es offensichtlich ein Problem
    zwischen Ihrem Kaufpreis und dem der Sparkasse.
    Wenn Sie das geklärt haben, ergibt sich alles andere aus den vorherigen Beiträgen.
    Ein Blick in den notariellen Kaufvertrag (wenn schon vorhanden) schafft Klarheit.
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Maklercourtage & Grunderwerbsteuer bei Immobilienkauf: Modernisierungskosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob Maklercourtage und Grunderwerbsteuer auch auf Modernisierungskosten bei einem Immobilienkauf anfallen. Es wird geklärt, dass die Grunderwerbsteuer und Notarkosten sich grundsätzlich auf den Kaufpreis beziehen, es sei denn, die Modernisierungskosten sind im Gesamtkaufpreis enthalten. Die Sparkasse spielt eine Doppelrolle als Verkäufer und Darlehensgeber, was zu Unklarheiten in der Berechnung führen kann.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Sparkasse den Kaufpreis nicht künstlich erhöht, da dies die Maklercourtage und andere Nebenkosten unnötig in die Höhe treiben kann, wie im Beitrag Maklercourtage: Erhöhung durch künstlichen Kaufpreis? erläutert wird.

    💰 Zusatzinfo: Die Notar- und Grundbuchkosten fallen sowohl für den Kaufvertrag (basierend auf dem Kaufpreis) als auch für die Grundschuldbestellung (basierend auf der Höhe der Grundschuld) an, wie im Beitrag Grunderwerbsteuer, Notar, Gericht: Berechnungsgrundlagen erklärt dargelegt wird.

    📊 Fakten/Zahlen: Im konkreten Fall beträgt der Kaufpreis der Eigentumswohnung 115.000 €, während zusätzlich 35.000 € für Modernisierungskosten anfallen. Die Frage ist, ob die Grunderwerbsteuer auf 115.000 € oder 150.000 € berechnet wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den genauen Zweck der Berechnung durch die Sparkasse, wie im Beitrag Berechnung durch Sparkasse: Welcher Zweck? gefordert wird. Ein Blick in den notariellen Kaufvertrag kann ebenfalls Klarheit schaffen, wie im Beitrag Kaufpreis-Problem: Klärung für korrekte Berechnung empfohlen wird. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Anbieter, um die besten Konditionen für die Finanzierung zu erhalten.

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