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Neujahrsfalle?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Neujahrsfalle?

Hallo
Wenn im Oktober mit der Bank ein Finanzierungsvertrag geschlossen wurde und der Kaufvertrag fürs Eigenheim zum 1.1.2006 unterschrieben wird, tappt man dann in die so genannte Neujahrsfalle? Würden wir somit nur 7 Jahre Eigenheimzulage bekommen, oder gibt es dann die 8 Jahre volle Eigenheimzulage?
Gruß und danke
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  • Fragensteller
  1. Nö,

    Die Finanzierung interessiert dabei überhaupt nicht (es sei denn du zahlst bar und hast keine Finanzierung abgeschlossen. Das ist aber ein anderes Thema).
    Die Falle würde zuschnappen, wenn du zum, sagen wir mal 28.12. kaufst, aber erst im Januar einziehst.
    Ich hätte allerdings erst zu Montag 2.1. den Übergang in den Vertrag schreiben lassen. Ist aber auch ein völlig anderes Thema.
  2. Parteien-Falle

    Ich möchte niemanden zum unüberlegten Handeln animieren, wenn ich mir aber über den Erwerb einer Immobilie so sicher bin, dass ich schon im Oktober die Finanzierung abschließe, würde ich im Dezember, spätestens am 31.12.05, kaufen.
    Wenn dann das Theater in Berlin durch ist, sieht es dann wohl so aus, das SPD (die schon die Eigenheimzulage kippen wollte, aber im Bundesrat gescheitert ist) und CDU (die laut Wahlprogramm u.a. auch die Eigenheimzulage abschaffen wollen und den Bundesrat dominieren) gemeinsam regieren.
    Quizfrage: Welche Förderung könnte sich zur zeitnahen Streichung anbieten  -  Richtig  -  Eigenheimzulage und welches Datum  -  auch Richtig  -  01.01.!
    Ich befürchte diesmal wird es ernst.
    Sollten Sie den Kauf wegen Überschreitung des Einkommens verschieben wollen, das sich ggf. im kommenden Jahr negativer, aber für die Eigenheimzulage günstiger gestaltet, was z.B. durch den Arbeitsausfall der Partnerin bei Geburt eines Kindes gegeben wäre, sollten Sie dringend einen Steuerberater konsultieren, ob man dann nicht lieber für den restlichen Zeitraum (7 Jahr) die Eigenheimzulage plus dann ggf. Kinderzulage in Anspruch nimmt, statt ganz leer auszugehen.
  3. Zweite Parteienfall

    Ein zweiter Grund ist die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung. Die SPD hat bereits angekündigt, dass sie bereit ist in diesem Punkt der CDU nachzugeben.
    Kein Wunder, im Prinzip würde es wohl jede Partei gerne tun, aber keine will dafür Schuld sein. So kann die SPD nun den schwarzen Peter der CDU zuschieben und hat trotzdem mehr Geld um den Haushalt (mit) zusanieren.
  4. OT @KK

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Frau Klimt,
    "im Prinzip würde es wohl jede Partei gerne tun"
    Es wird Sie überraschen, aber es gibt Parteien, die eine MwSt-Erhöhung für falsch halten. Und man kann sich dabei sogar noch aussuchen, ob man gelbe, grüne oder rote Krawatten vorzieht ;-)
    Aber ansonsten haben Sie natürlich Recht. Wichtig ist dann aber, dass das Rechnungsdatum auch noch vor dem 31.12. liegt (immer angenommen, dass die MwSt-Erhöhung zum 1.1. in Kraft tritt).
    Grüße
  5. MwSt ...

    trifft aber nur die Nebenkosten wie Maklergebühr und Notargebühren. Der Hauskauf selbst ist nicht mit MwSt belegt ist (dafür gibt es die Grunderwerbssteuer). Aber es wurde ja auch nicht gesagt, dass das ein HausKAUF (Gebraucht-Immobilie) ist, sondern nur, dass ein Vertrag zum 1.1. unterschrieben wird. Kann ja auch ein Bauträgervertrag sein (da interessiert die MwSt. allerdings). Dann schlägt aber der zeitpunkt der Leistungserbringung zu (also Rechnungslegung). Dann ist auch egal ob 31.12. oder 1.1. wenn die Rechnung erst im August kommt.
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