Hallo
Wenn im Oktober mit der Bank ein Finanzierungsvertrag geschlossen wurde und der Kaufvertrag fürs Eigenheim zum 1.1.2006 unterschrieben wird, tappt man dann in die so genannte Neujahrsfalle? Würden wir somit nur 7 Jahre Eigenheimzulage bekommen, oder gibt es dann die 8 Jahre volle Eigenheimzulage?
Gruß und danke
Neujahrsfalle?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Neujahrsfalle?
-
Nö,
Die Finanzierung interessiert dabei überhaupt nicht (es sei denn du zahlst bar und hast keine Finanzierung abgeschlossen. Das ist aber ein anderes Thema).
Die Falle würde zuschnappen, wenn du zum, sagen wir mal 28.12. kaufst, aber erst im Januar einziehst.
Ich hätte allerdings erst zu Montag 2.1. den Übergang in den Vertrag schreiben lassen. Ist aber auch ein völlig anderes Thema. -
Parteien-Falle
Ich möchte niemanden zum unüberlegten Handeln animieren, wenn ich mir aber über den Erwerb einer Immobilie so sicher bin, dass ich schon im Oktober die Finanzierung abschließe, würde ich im Dezember, spätestens am 31.12.05, kaufen.
Wenn dann das Theater in Berlin durch ist, sieht es dann wohl so aus, das SPD (die schon die Eigenheimzulage kippen wollte, aber im Bundesrat gescheitert ist) und CDU (die laut Wahlprogramm u.a. auch die Eigenheimzulage abschaffen wollen und den Bundesrat dominieren) gemeinsam regieren.
Quizfrage: Welche Förderung könnte sich zur zeitnahen Streichung anbieten - Richtig - Eigenheimzulage und welches Datum - auch Richtig - 01.01.!
Ich befürchte diesmal wird es ernst.
Sollten Sie den Kauf wegen Überschreitung des Einkommens verschieben wollen, das sich ggf. im kommenden Jahr negativer, aber für die Eigenheimzulage günstiger gestaltet, was z.B. durch den Arbeitsausfall der Partnerin bei Geburt eines Kindes gegeben wäre, sollten Sie dringend einen Steuerberater konsultieren, ob man dann nicht lieber für den restlichen Zeitraum (7 Jahr) die Eigenheimzulage plus dann ggf. Kinderzulage in Anspruch nimmt, statt ganz leer auszugehen. -
Zweite Parteienfall
Ein zweiter Grund ist die bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung. Die SPD hat bereits angekündigt, dass sie bereit ist in diesem Punkt der CDU nachzugeben.
Kein Wunder, im Prinzip würde es wohl jede Partei gerne tun, aber keine will dafür Schuld sein. So kann die SPD nun den schwarzen Peter der CDU zuschieben und hat trotzdem mehr Geld um den Haushalt (mit) zusanieren. -
OT @KK
Hallo Frau Klimt,
"im Prinzip würde es wohl jede Partei gerne tun"
Es wird Sie überraschen, aber es gibt Parteien, die eine MwSt-Erhöhung für falsch halten. Und man kann sich dabei sogar noch aussuchen, ob man gelbe, grüne oder rote Krawatten vorzieht
Aber ansonsten haben Sie natürlich Recht. Wichtig ist dann aber, dass das Rechnungsdatum auch noch vor dem 31.12. liegt (immer angenommen, dass die MwSt-Erhöhung zum 1.1. in Kraft tritt).
Grüße -
MwSt ...
trifft aber nur die Nebenkosten wie Maklergebühr und Notargebühren. Der Hauskauf selbst ist nicht mit MwSt belegt ist (dafür gibt es die Grunderwerbssteuer). Aber es wurde ja auch nicht gesagt, dass das ein HausKAUF (Gebraucht-Immobilie) ist, sondern nur, dass ein Vertrag zum 1.1. unterschrieben wird. Kann ja auch ein Bauträgervertrag sein (da interessiert die MwSt. allerdings). Dann schlägt aber der zeitpunkt der Leistungserbringung zu (also Rechnungslegung). Dann ist auch egal ob 31.12. oder 1.1. wenn die Rechnung erst im August kommt.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Neujahrsfalle, Eigenheimzulage". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus - Förderung für Niedrigenergiehaus
- … über 8 Jahre gezahlt. Beantragt wird er beim Finanzamt mit der Eigenheimzulage. …
- … der Fertigstellung an, nicht des Einzugs. Der sollte aber, wegen der Neujahrsfalle immer im Jahr der Fertigstellung (oder Anschaffung) liegen, sonst geht für …
- … da es sich um die Eigenheimzulage und damit verbunden Niedrigenergiehauszulage handelt und dies eine Sache des Finanzamtes …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Frage zur Eigenheimzulage
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Sachlage Eigenheimzulage (Eigenheimzulage) für Geburt 2. Kind
- … Sachlage Eigenheimzulage (Eigenheimzulage) für Geburt 2. Kind …
- … - wir haben am 20.12.2005 den Bauantrag gestellt, haben somit Anspruch auf Eigenheimzulage …
- … uns auf die neue Adresse ummelden) und dann den Antrag zur Eigenheimzulage stellen, bekommen wir dann 8 Jahre mal 2850 (1250+800+800) …
- … Neujahrsfalle …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage: Erstjahr / Neujahrsfalle
- … Eigenheimzulage: Erstjahr / Neujahrsfalle …
- … b) Tappe ich auch in die Neujahrsfalle , wenn die Übergabe erst in 2007 erfolgt? …
- … mit dem jeweiligen Vorjahr statt), für das Sie das erste Mal Eigenheimzulage beantragen. So ist es ja möglich, innerhalb des Förderzeitraums innerhalb der …
- … 8 Jahre auch später Eigenheimzulage zu beantragen, wenn das Einkommen in der Zwischenzeit unter die Grenzen gesunken ist. …
- … Ich verstehe die ges. Regelungen nämlich so, dass nicht das Jahr (Erstjahr) maßgeblich ist, in dem ich erstmalig die Eigenheimzulage beantrage (z.B. 2007), sondern das Jahr der Anschaffung (hier: 2005, …
- … Weiter zielte meine Frage darauf ab, ob der Anspruch auf die Eigenheimzulage möglicherweise komplett verloren gehen könnte, da ein Einzug möglicherweise erst im …
- … > die Eigenheimzulage beantrage > (z.B. 2007), sondern das Jahr der …
- … Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage ab dem Jahr in Anspruch nehmen (Erstjahr), in dem die Summe …
- … > auf die Eigenheimzulage möglicherweise komplett verloren gehen …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Auswirkung auf Eigenheimzulage bei Einzug vor "Übernahme der Pflichten und Lasten" ...
- … Auswirkung auf Eigenheimzulage bei Einzug vor Übernahme der Pflichten und Lasten ... …
- … wir sind vor Weihnachten in unseren Neubau gezogen obwohl dieser noch nicht vollständig fertig war, da wir unsere Wohnung zum Jahreswechsel gekündigt hatten. Die Übergabe der Pflichten und Lasten fand jedoch erst in der 1. KWAbk. statt. Das OGAbk. war schon bezugsfertig. Ein Arbeitskollege meinte das wir dadurch ein Jahr Eigenheimzulage verlieren könnten. Hat er Recht mit dieser Behauptung. Kannte in …
- … diesem Zusammenhang nur die berühmt, berüchtige Neujahrsfalle , die aufuns ja nicht zutrifft. …
- … ich hoffe nur, Sie haben sich auch 2005 umgemeldet. Denn so haben Sie die Eigenheimzulage für 2005 gerettet, die, zumindest wenn jemand die Bewohnbarkeit in …
- … 2006 umgezogen wären, weg gewesen wäre. Das wäre dann die klassische Neujahrsfalle gewesen. So haben Sie alles richtig gemacht und können den Antrag …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Jetzt bauen, nächstes Jahr einziehen, ein Jahr Eigenheimzulage verloren?
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage ab 2006: Was ist es denn: Neubau oder was?
- … Eigenheimzulage ab 2006: Was ist es denn: Neubau oder was? …
- … Kann ich denn nun erst auch in 2006 (bei Einzug) die Eigenheimzulage mit Kinderzuschuss beantragen und verliere ich ein Jahr Förderung? …
- … noch mit 8 vollen Jahren rechnen auch wenn zum 1.1.06 die Eigenheimzulage abgeschafft wird? …
- … Eigenheimzulage zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung. Sie beantragen die Eigenheimzulage bei Einzug und …
- … ähhhh - ich weiß immer noch nicht ob ich in die Neujahrsfalle tappe oder nicht. Bezugsfertig ist das Haus erst 2006. …
- … nundas erste Jahr (2005) die Eigenheimzulage? …
- … keine neujahrsfalle …
- … eine Neujahrsfalle gibt es meines Wissens nach nur beim Kauf von Eigentumswohnungen, …
- … Wenn Sie glauben ein Jahr Förderung zu verlieren oder gar keine Eigenheimzulage zu bekommen, dann finden Sie sich damit ab. Wenn Sie es …
- … das eine ist, ob überhaupt ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, das andere jedoch, ob ich 8 oder 7 Jahre lang …
- … diese Eigenheimzulage beziehe. …
- … Wegen der geltenden Regeln. Ich habe meinen Bauantrag im Dez 2003 eingereicht, habe 2004 zu bauen begonnen und bin Ende 2004 eingezogen. Eigenheimzulage-Antrag Dez 2004. Eigenheimzulage für zwei Jahre gab es im …
- … Eigenheimzulage …
- … die Neujahrsfalle gibt es auch im Herstellungsfall. …
- … Neujahrsfalle Neubau …
- … Falls die erworbene Wohnung Aufgrund erheblicher Mängel nicht bewohnbar ist und erst einmal instand gesetzt werden muss, so wird dadurch nicht der Beginn des 8-jährigen Förderzeitraums hinausgeschoben. Die Förderung beginnt auch in diesem Fall mit der Anschaffung , also mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten gemäß Kaufvertrag. Sie beginnt nicht erst in dem Jahr, in dem die Mängel behoben worden sind, also nicht wie bei Bauherren mit der Fertigstellung . Falls Sie im Jahr der Anschaffung die Wohnung nicht beziehen können, geht Ihnen leider ein Jahr der Förderung verloren. Die Durchführung von Baumaßnahmen und Renovierungsarbeiten stellt keine Form der Eigennutzung dar, für die bereits eine Eigenheimzulage gewährt wird (BFH-Urteil vom 29.1.2003, BStBl. 2003 II S. 565). …
- … beginnt nämlich erst mit dem Jahr des Einzugs. Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für die Jahre des Förderzeitraums, in denen das Objekt …
- … STEUERRAT: Vorsicht vor der Neujahrsfalle! Damit Ihnen keines der 8 Förderjahre verloren geht, beachten Sie bitte …
- … verlieren. Dies erscheint mir auch aus historischer Sicht sinnvoll. Als die Eigenheimzulage aufgelegt wurde, wurde ein Haus nämlich nicht im Eiltempo gebaut. Vor …
- … dass das Datum des Bauantrag die Regeln für den Erwerb der Eigenheimzulage festlegt. Vielmehr (und das steht im ersten Posting von Frau Sus-595-Hel) …
- … Jahr tatsächlich und nachweisbar weiter zu machen, sonst gibt es keine Eigenheimzulage! …
- … Ist diese Klippe umschifft, gilt für die Neujahrsfalle das oben gesagte. …
- … Sonderfall des teilfertigen Gebäudes kommt aber es für die Anwendung des Eigenheimzulagengesetzes in beiden Fällen auf das Datum des Kaufvertrages an. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage 2005 (Nachweis per Meldebescheinigung und dessen Kontrolle)
- … Eigenheimzulage 2005 (Nachweis per Meldebescheinigung und dessen Kontrolle) …
- … 1. Ist es möglich sich noch 2005 im Einwohnermeldeamt umzumelden mit dem Ziel die vollen 8 Jahre Eigenheimzulage auszuschöpfen? …
- … Kann ich Renovierungskosten (Rechnungen) allgemein noch nach dem Einzug für die Eigenheimzulage geltend machen? …
- … Habe ich dann mit Einbußen bei der Eigenheimzulage (geänderte Gesetzeslage) zu rechnen? …
- … Ehrliche Hilfe für die Erschleichung von Eigenheimzulage …
- … vom Gesetzgeber Änderungen/Streichungen der Eigenheimzulage anstehen, will ich auch nichts falsch machen. …
- … * Kauf 2005 und Verzicht auf 1 Jahr Eigenheimzulage, …
- … b) Habe ich mit Einbußen bei der Eigenheimzulage durch die anstehende Änderung der Gesetzeslage zu rechnen? …
- … in 2006 wäre sicherlich die schlechteste Lösung dann doch lieber die Neujahrsfalle ;-) …
- … im Schacht mit der Eigenheimzulage. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Neujahrsfalle bei Altbausanierung
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage Neujahrsfalle bei Kauf ETW?
- … Eigenheimzulage Neujahrsfalle bei Kauf ETW? …
- … Hallo, kurze Frage zur Eigenheimzulage und Neujahrsfalle. Ein Freund ist gerade etewas verwirrt. Klar …
- … ist der Fall als BH: Bauantrag heute, Eigenheimzulage wird nach Regelung für dieses Jahr, Fertigstellung im Dezember, Einzug im Dezember => 8 Jahre Förderung, Fertigstellung im Dezember, Einzug im Jan. => Neujahrsfalle => 7 Jahre Förderung. …
- … -://www.google.de/search?hl=de&c2coff=1&q=zweifelsfragen+eigenheimzulage&meta= …
- … ungerecht: Wie soll ein Wohnungskäufer denn (wenn's anders wäre) der Neujahrsfalle entgehen? …
- … Rechtslage zum ZEITPUNKT DES ÜBERGANGS VON NUTZEN usw., d.h. wenn die Eigenheimzulage vorher abgeschafft wird, bekommt man dann gar keine! Der Zeitpunkt von …
- … Anschaffung zählt das Datum des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag enthält für die Eigenheimzulage zwei wichtige Zeitpunkte: …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Neujahrsfalle, Eigenheimzulage" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Neujahrsfalle, Eigenheimzulage" oder verwandten Themen zu finden.