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  • 11561: Verzugskosten: Was fällt hier alles drunter?

Baufinanzierung

Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich
Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich

Verzugskosten: Was fällt hier alles drunter? 04.10.2005    

Hallo,
wir haben ca. 10 Monate Verzug bei unserem Häuschen. Rechtlich ist das soweit wasserdicht, weil wir den einzugstermin im KV festgehalten haben. Der Bauträger kennt diesen Anspruch auch an.
Nun steht demnächst die Abrechnung der Verzugskosten an. Ich sehe auch Punkte wie Rechtsanwaltskosten, Zahlung von Kreditzins und Bereitstellungszins als Verzugskosten an (immerhin konnten wir das Haus in der Zeit nicht nutzen und die entsprechenden Kosten muss der Bauträger meiner Meinung nach tragen).
Gibt es denn eine Liste, bzw. besser ein Urteil auf das ich mich bei der Argumetation beziehen kann?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß, Ch. Schaller
Bundesland: Bayern https://bau.net/forum/liste-baurecht.htm

Name:

  • Ch. Schaller
  1. Sind nicht genau dafür die Verzugskosten geplant? 04.10.2005    

    Wir haben auch eine Vertragsstrafe/Verzugskosten vereinbart. Aber eigentlich genau aus dem Grund, um Kreditzins etc. abzudecken. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden? http://www.smile-to-me.de

    Name:

    • Mario Noack
  2. Wir haben im Vertrag nicht explizit Verzugskosten vereinbart. ... 04.10.2005    

    Wir haben im Vertrag nicht explizit Verzugskosten vereinbart. Wir haben lediglich einen Einzugstermin vereinbart. Nach meinem Verständnis muss der Bauträger nun alle Kosten tragen, die daraus resultieren, dass er den Vertrag nicht eingehalten hat.
    Meine Frage ist daher: Welche Kosten fallen darunter? Sind Kreditzinsen und Verzugszinsen enthalten?
  3. Jetzt wird es klarer 04.10.2005    

    Also grundsätzlich würde ich mich (Laienmeinung) jetzt auf einen Streit einstellen. Wenn keine Vertragsstrafe vereinbart war, würde ich als Firma nicht zwingend freiwillig zu einer solchen Zahlung bereit sein. Generell würde ich hier alle Kosten zurechnen, die Ihnen durch den Verzug entstanden sind, also Kreditkosten. Rechtsanwalt zählt hier sicher nicht dazu. Hierzu ist es jedoch zwingend, dass sie die Firma korrekt in Verzug gesetzt haben. Ist das überhaupt geschehen? http://www.smile-to-me.de

    Name:

    • Mario Noack
  4. Wir haben uns nach Verzug durch einen Anwalt ... 04.10.2005    

    Wir haben uns nach Verzug durch einen Anwalt beraten lassen. Dieser hat in einem offiziellen Schreiben den Verzug festgestellt.
    Meine Argumentation ist, dass alle Kosten, die mir durch den Verzug entstehen auch vom Bauträger zu zahlen sind. Bei Verzugzinsen ist es leichter, weil die ja nur durch Verzug entstanden sind.
    Für die allgemeinen Kreditzinsen argumentiere ich so, dass ich vom Haus ja gar nichts habe solange ich nicht abgenommen hab und Kreditkosten über den vereinbarten Fertigstellungstermin bis zum Abnahmetermin daher nicht zu tragen hab.
  5. vergleichende Aufstellung 04.10.2005    

    In dem Falle würde ich mir eine Aufstellung machen, welche Kosten Haus und Wohnung theoretisch und in der Theorie verursacht hätte und nun verursacht haben. Dann wird schnell klar, was finanziell Sache ist und dies würde ich als Basis heranziehen. Ansonsten schaue mal hier:
    http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0 http://www.smile-to-me.de

    Name:

    • Mario Noack
  6. so ähnlich will ich rangehen. Danke! ... 04.10.2005    

    so ähnlich will ich rangehen.
    Danke!
  7. @Noack, 04.10.2005    

    Guten Tag, Sie irren, wenn Sie meinen, man müßte den Verzug explizit erklären. Wenn eine gesetzte Frist abläuft, ist man automatisch in Verzug - auch wenn es keiner "geschrieben" hat.
    Also Vorsicht ...
    Verzugskosten müssen auch nicht "vereinbart" werden. Damit würden Sie das ganze BGBA aushebeln - und da stoßen Sie bei den Gerichten auf taube Ohren.

    Name:

    • Frank P. Taschner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  8. Schon klar 05.10.2005    

    Klar ist man in Verzug, wenn die Fristen abgelaufen sind. Aber nicht jeder Bauherr ist sich automatisch der Tatsache bewußt, dass er eine Frist ordentlich setzen muss. Alles andere ist Aushandlungssache vor Gericht. Meine Sichtweise als Bauherr ist auch so, dass ich zwar mir einen schönen Anspruch für Verzug ausmalen kann, aber sofern ich den nicht vertraglich vereinbart habe, wird kaum eine Firma bereit sein, diesen einfach so rauszurücken. Und vor Gericht endet meist alles im Vergleich... http://www.smile-to-me.de

    Name:

    • Mario Noack
  9. Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Stiefel 06.10.2005    

    (dafür muß man woanders 3 Euro in ein Phrasenschwein stecken ;-)
    Sie haben doch schon einen Anwalt. Der hat den Verzug auch schon "offiziell" festgestellt (was immer man darunter verstehen mag)
    Haben Sie denn schon mit Ihrem BT geredet? Was bietet der denn an? Mit einem Schreiben des Rechtsanwalts wirft man schon mal ein Messer. Der BT wird sich nicht dafür bedanken.
    Entweder Ihr Anwalt kanns, oder Sie welchseln den Anwalt. Es kann auch sein, daß Sie weitere Anwälte finden, welche es nicht können. Das ist einfach so. Aber.....es gibt auch Ausnahmen, welche die Regel bestätigen. d. h. richtig gute Anwälte. So ne Suche kann richtig teuer werden. Also selbst mit BT reden und Kompromiß finden (je undeutlicher evtl. Kosten formuliert sind, desto weniger Aussichten, oder streiten = Nerven, Zeit, Geld.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  10. Vorsicht 06.10.2005    

    Foto von Martin Halbinger

    Nicht immer, wenn ein Termin überschritten wird, ist dafür der Vertragspartner zu belangen. Haben Sie die "Schuldanerkenntnis" schriftlich und vorbehaltlos?
    Darüber hinaus, ist es Ihre Pflicht den Schaden gering zu halten.
    ob die Kreditzinsen anerkannt werden stelle ich mal in Frage, die längere Mietzahlung der alten Wohnung bzw. der Mietverlust (bei eigener Wohnung) dürfte unstritig sein.

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de/

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