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Eigenheimzulage, wieder spezielle Fragen
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage, wieder spezielle Fragen

Eigenheimzulage wann beantragen/ welche Regelung gilt für mich 19.05.05
Hallo.
Ich habe Ende 2002 einen Bauantrag gestellt, welcher auch genehmigt wurde (wohnhaft in Rheinland-Pfalz). Der Antrag ist 4 Jahre gültig.
Leider haben wir es finanziell noch nicht geschafft, das Haus zu bauen. Aktuell befinden wir uns aber in der "heißen Phase" (besonders im Bezug auf die Finanzierung).
Nun die Fragen: Für mich gelten ja noch die alten Einkommensgrenzen (als Single 81.807 € im Jahr und Vorjahr) sowie die alten Förderbeträge (ohne Kinder bei Neubau 2556 € pro Jahr), oder?
Jetzt die eigentlichen Fragen: wann und wo (beim Finanzamt?) kann ich die Eigenheimzulage beantragen? Wir planen das Haus evtl. dieses Jahr fertigzustellen und auch direkt einzuziehen. Könnte ich die Eigenheimzulage auch schon beantragen, bevor das Haus fertiggestellt ist? (z.B. wenn wir es doch nicht dieses Jahr schaffen, das Haus fertigzustellen)
Welche Jahre gelten bezüglich des maximalen Einkommens (Jahr der Antragstellung des Bauantrages und Vorjahr, oder Jahr und Vorjahr der Antragstellung auf Eigenheimzulage oder Jahr und Vorjahr des Einzuges)?
Es gilt ja auch nicht das Bruttoeinkommen, sondern der "Gesamtbetrag der positiven Einkünfte", oder? (durch entsprechend hohe Werbungskosten ist das Einkommen entsprechend zu schmälern!?)
Wo kann ich die entsprechenden Gesetze zur Eigenheimzulage einsehen?
Es wundert mich sehr, dass nicht mal der Anruf beim Finanzamt richtige Klarheit über das Thema verschafft. Irgendwer muss doch in der Lage sein, mir die definitiv zu sagen, was ich beachten muss, um die Eigenheimzulage zu bekommen (möglichst mit entsprechenden Gesetzestexten belegt)
Bin über jede Hilfe bzw. Tipps/ Kniffe sehr dankbar.
Noch was: Ich hatte den Bauantrag damals alleine gestellt, jetzt würden wir aber zu zweit bauen. Wie ist hier die rechtliche Lage? Könnte es sein, dass die Änderung auf zwei Bauherren oder kleine Änderungen am Haus zu einem Neuantrag und damit zur Bewertung nach der aktuellen, schlechteren Rechtslage (weniger Förderung, niedrigere Einkommensgrenzen) führen würde?
Ab wann würde es sich um einen Neuantrag (mit neuem Datum! , also nicht mehr 2002) handeln?
Wie würde es z.B. aussehen, wenn wir heiraten (dann wären die Einkommensgrenzen ja entsprechend höher). Könnten wir dann als Ehepaar die Förderung beantragen (obwohl ich damals als alleiniger Bauherr den Bauantrag gestellt habe)?
Wäre es auch möglich, dass ich Bauherr bin und meine Freundin die Eigenheimzulage auf das Bauvorhaben beantragt (weil sie in jedem Fall unter der Einkommensgrenze liegt). Oder muss sie dafür als "Mitbauherrin" im Bauantrag genannt sein?
MfG
Christian Müller
  • Name:
  • Christian Müller
  1. Herr Müller, Herr Müller

    Guten Tag
    Zunächst mal so als Feststellung: Der Großteil Ihrer zahlreichen Fragen (wenn nicht sogar alle) wurde in diesem Forum schon einmal gestellt und beantwortet. Auch mit Quellenangaben für Sie zum Nachlesen, welche Gesetze wo zu finden sind. Oder wann wer wo frühestens welche Anträge mit welchen Unterlagen stellen kann. Dazu gibt es ganz oben rechts die Suchfunktion. Oder schauen Sie direkt im Unterforum "Baufinanzierung" rein, was bisher zu diesem Fragenkomplex schon geschrieben wurde.
    Bleiben dann noch Antworten offen, einfach nochmals fragen.
    Und dann noch ein Vorschlag: Wenn so zahlreiche Fragen gestellt werden, wäre eine Durchnummerierung angebracht. Das erleichtert die Beantwortung, muss dann doch die jeweilige Frage nicht nochmals erwähnt werden.
    Gruß
  2. Hallo Herr Fuchs.

    Ich habe in der Tat zunächst die Suchfunktion genutzt und nach dem Stichwort Eigenheimzulage gesucht. Ich habe auch die ersten 400 Treffer gelesen (zumindest die meisten davon), allerdings war keiner der geschilderten Szenarien genau mit meinem Fall zu vergleichen. Jeder Fall ist halt irgendwie ziemlich speziell (zum Teil nur minimale Unterschiede, die aber drastische Folgen haben können), und muss gesondert betrachtet werden.
    Wäre schön, wenn man irgendwo die genaue Gesetzeslage nachlesen könnte. Ich werde mich in jedem Fall mal mit einem Steuerberater zusammensetzen (in der Hoffnung dass er mir weiterhelfen kann).
    Mit der Fragen durchnummerieren muss ich Ihnen recht geben. Das erleichtert die Antworten natürlich sehr.
    Also nochmal (ohne die Fragen, welche bereits beantwortet sind):
    Hallo.
    Ich habe Ende 2002 einen Bauantrag gestellt, welcher auch genehmigt wurde (wohnhaft in Rheinland-Pfalz). Der Antrag ist 4 Jahre gültig.
    Leider haben wir es finanziell noch nicht geschafft, das Haus zu bauen. Aktuell befinden wir uns aber in der "heißen Phase" (besonders im Bezug auf die Finanzierung).
    Nun die Fragen:
    1.) Für mich gelten ja noch die alten Einkommensgrenzen (als Single 81.807 € im Jahr und Vorjahr) sowie die alten Förderbeträge (ohne Kinder bei Neubau 2556 € pro Jahr), oder?
    Jetzt die eigentlichen Fragen:
    2.) Wo kann ich die entsprechenden Gesetze zur Eigenheimzulage einsehen?
    Es wundert mich sehr, dass nicht mal der Anruf beim Finanzamt richtige Klarheit über das Thema verschafft. Irgendwer muss doch in der Lage sein, mir die definitiv zu sagen, was ich beachten muss, um die Eigenheimzulage zu bekommen (möglichst mit entsprechenden Gesetzestexten belegt)
    Bin über jede Hilfe bzw. Tipps/ Kniffe sehr dankbar.
    3.) Noch was: Ich hatte den Bauantrag damals alleine gestellt, jetzt würden wir aber zu zweit bauen. Wie ist hier die rechtliche Lage? Könnte es sein, dass die Änderung auf zwei Bauherren oder kleine Änderungen am Haus zu einem Neuantrag und damit zur Bewertung nach der aktuellen, schlechteren Rechtslage (weniger Förderung, niedrigere Einkommensgrenzen) führen würde?
    Ab wann würde es sich um einen Neuantrag (mit neuem Datum! , also nicht mehr 2002) handeln?
    4.) Wie würde es z.B. aussehen, wenn wir heiraten (dann wären die Einkommensgrenzen ja entsprechend höher). Könnten wir dann als Ehepaar die Förderung beantragen (obwohl ich damals als alleiniger Bauherr den Bauantrag gestellt habe)?
    5.) Wäre es auch möglich, dass ich Bauherr bin und meine Freundin die Eigenheimzulage auf das Bauvorhaben beantragt (weil sie in jedem Fall unter der Einkommensgrenze liegt). Oder muss sie dafür als "Mitbauherrin" im Bauantrag genannt sein?
    Gruß.
    Christian Müller
  3. Antwort von Bauherr (Laie)

    Antworten zu 1) und 2) finden sich wirklich in den alten Beiträgen in diesem Forum (Eigenheimzulage oder Förderung sind ebenfalls gute Suchbegriffe).
    Zu den Fragen 1) und 2) kann ich Ihnen darüber hinaus noch den untenstehenden Link Ihres Finanzministeriums empfehlen. Da steht alles über Neu- und Altregelung und Einkommensgrenzen erklärt.
    Interessant auch die FAQ der Oberfinanzdirektion Hannover.

    3) bis 5) sind wohl eher rechtliche Fragen, inwieweit der Bauherr und spätere Eigentumsverhältnisse rechtlich zusammenhängen. Hier sollten Sie einen Fachmann konsultieren, da diese Frage sehr speziell ist. Ihnen sollte in jedem Fall klar sein, dass das Anrecht einzelner Personen auf Eigenheimzulage (und deren Höhe) an die jeweilig anteiligen Eigentumsverhältnisse geknüpft ist.
    Laienantwort eine Bauherren.

    • Name:
    • Herr Ste-297-Sün
  4. Noch eine BH-Meinung

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo,
    dann versucht's noch ein Bauherr, Licht ins Dunkel zu bringen:

    3) Ob Änderungen der Planung einen Neuantrag notwendig machen, hängt von den konkreten Umständen ab. Bei uns war z.B. eine Lageänderung des Hauses um 15 cm problemlos als Textur (=Änderung des Bestandsantrags) möglich, bei umfassenderen Änderungen muss das nicht stimmen. Ergo: Bauamt befragen. Die müssen auch wissen, ob Ihr Deine Freundin nachträglich zur Mit-Bauherrin machen könnt.

    4) Heiraten und gemeinsam Eigenheimzulage beantragen geht sicher.

    5) Geht ziemlich sicher nicht (zu alten Eigenheimzulage-Bedingungen), da Deine Freundin in diesem Falle das Haus von Dir kaufen müsste. Das hat mein Vorredner SteSün (Stefan?!) ja völlig zutreffend beschrieben. Die Eigenheimzulage-Höhe hängt an den Eigentumsverhältnissen.
    Laienmeinung
    Grüße

  5. Vielen Dank

    für die Antworten. Bin jetzt schon einige Schritte weiter.
    Ich werde mich in jedem Fall mal mit einem Steuerberater sowie mit dem Bauamt in Verbindung setzen und hoffe, dass dann alle restlichen Unklarheiten beseitigt werden.
    Gruß.
    Christian
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