meine Hausbaufirma will für die Errichtung eines Einfamilienhaus eine Abtretungserklärung mit dem folgendem Wortlaut:
"Die Finanzierungsnehmer/Bauherren treten hiermit unwiderruflich ihren Anspruch auf die Auszahlung von €
Eine anderweitige Verwendung und Verfügung des v.g. Darlehensbetrages besteht nicht.
Die
Der Auszahlungsauftrag gilt hiermit gegenüber der
Wir
Die Auszahlungsvoraussetzungen sind bis auf den nachgewiesenen Baufortschritt bereits jetzt gegeben. Insbesondere bestätigen wir die Auszahlungsvoraussetzung zur Darlehensauszahlung in Form der bereits erfolgten Grundbuchlichen Sicherstellung. Diese ist durch eine eingetragene Grundschuld oder ersatzweise durch eine gegebene Notarbestätigung erfolgt.
Die Auszahlungsvoraussetzung Baufortschrittsanzeige ist eingehalten, wenn eine durch die Darlehensnehmer eingereichte und zur Zahlung freigegebene Teilrechnung als Nachweis des Baufortschrittes vorliegt. Eine Auszahlung ohne Zustimmung des Darlehensnehmer ist ausgeschlossen. Die Zustimmung kann im Streitfall nur durch das Votum eines Gutachters gem. § 641 a BGBAbk. erfolgen. "
Ist das so üblich und welche Folgen kann das für uns haben? Gibt vielleicht auch bessere Möglichkeit der Hausbaufirma eine entsprechende Sicherheit zu geben?
Vielen Dank vorab
und viele Grüße
Jochen

