Beleihungswert erhöhen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Beleihungswert erhöhen
Guten Tag,
ich habe das Folgende Problem:
vor ca. 14 Jahren habe ich ein Eigentumswohnung gekauft und diesen mittlerweile auch abbezahlt. Der Kaufpreis war relativ gering weil es vermietet war und der Mieter nur sehr schwer zu kündigen war.
Später zog der Mieter aus und ich konnte zu den Marktüblichen Mietpreisen die Wohnung vermieten.
Für ein Neues Darlehen bei der Bank möchte ich nun Die Wohnung als Sicherheit beleihen. (Hypothek)
Für die Beleihungswertermittlung wird aber das damalige Kaufpreis herangezogen, so das der Beleihungswert natürlich recht gering ausfällt.
Meine Frage:
Wie kann ich der Bank klar machen das die Wohnung eigentlich nun Viel mehr Wert ist als damals?
Mit freundlichen Grüßen
S. Aydin
ich habe das Folgende Problem:
vor ca. 14 Jahren habe ich ein Eigentumswohnung gekauft und diesen mittlerweile auch abbezahlt. Der Kaufpreis war relativ gering weil es vermietet war und der Mieter nur sehr schwer zu kündigen war.
Später zog der Mieter aus und ich konnte zu den Marktüblichen Mietpreisen die Wohnung vermieten.
Für ein Neues Darlehen bei der Bank möchte ich nun Die Wohnung als Sicherheit beleihen. (Hypothek)
Für die Beleihungswertermittlung wird aber das damalige Kaufpreis herangezogen, so das der Beleihungswert natürlich recht gering ausfällt.
Meine Frage:
Wie kann ich der Bank klar machen das die Wohnung eigentlich nun Viel mehr Wert ist als damals?
Mit freundlichen Grüßen
S. Aydin
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Vermutlich gar nicht ...
Werter Fragesteller
Es liegt alleine im Ermessen der Bank, wie diese den Wert einer Immobilie einschätzt.
Ein Wertgutachten ist recht teuer und muss von der Bank nicht anerkannt werden.
Hier hilft - wenn überhaupt - nur verhandeln. -
Die Bank wird sich was dabei denken
Zum Beispiel, Herr Aydin, dass es keine Rolle spielt, ob damals der Mieter noch in der Wohnung wohnte oder - heute - Sie als Eigentümer.
In beiden Fällen ist es nicht einfach, die Immobilie im "Ernstfall" zu veräußern/versteigern, da sie nicht leer steht.
Sollten in der Zwischenzeit auch keine Maßnahmen ergriffen worden sein, um den Wert der Immobilie zu erhalten oder zu verbessern (ständige Renovierung) dürfen Sie nicht vergessen, dass auch in diesen 14 Jahren ein Wertzuwachs nicht automatisch erfolgt bzw. erfolgen muss.
Gruß -
war der Kaufpreis ... so relativ gering
sagt nichts weiter aus.