Verhalten normal/ärgerlich/sanktionierungsbedürftig?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Verhalten normal/ärgerlich/sanktionierungsbedürftig?
Wir sind gerade dabei "anschlusszufinanzieren". Hierbei wechseln wir den Finanzierungsparter, der auch schon längst in desn Startlöchern steht. Einzig an der Valutenbescheinigung hapert (e) es bislang. Diese hatten wir Ende Oktober dem alten Finanzierungsinstitut (Darlehensvertrag lief Mitte 11/04 aus) zugesandt mit der Bitte um Vervollständigung und Weiterleitung an den neuen Fianzierungspartner). Nach einigem Nachfragen und Drängeln haben wir über die Weihnachtsfeiertage endlich die Bescheinigung erhalten und konnten sie damit erst "zwischen den Jahren" an den neuen Finanzierungspartner weiterreichen. Konsequenz hieraus: rd. 2 Monate "Verzögerung" mit den "alten, schlechten" Konditionen. Habe ich hier irgend welche Sanktionierungsmöglichkeiten oder kann ich mich einfach nur ärgern (oder sollte ich selbst dies bleiben lassen, weil branchenüblich)?
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Einer hat geschlampt..
Wenn ich davon ausgehe, dass Ihr Euren alten Kredit fristgemäß gekündigt hattet, den neuen Kredit termingemäß beantragt habt, ist es für die Banken doch kein Problem mit exakter, abgestimmter Valuta (Wertstellung) zu buchen. Habe ich das richtig begriffen, oder mach ich nen Denkfehler? -
Etwas deutlicher
Fakten: "altes" Darlehen lief aus zu Mitte November. "Alte" Bank war rechtzeitig schriftlich darüber informiert dass wir ihr (wenige Wochen vor Ablauf erhaltene) Folgeangebot nicht annehmen wollen. Darlehensverträge mit neuem Finanzierungspartner waren auch rechtzeitig geschlossen (Ende Okt.) Zusammen mit den neuen Verträgen erhielten wir das Valutenformular, welches wir der "alten" Bank zuschickten. Als Anfang Dez. immer noch nichts passiert war, haben wir dort angerufen und erhielten die Info, das Formular wäre nicht auffindbar, wir sollten es nochmals zufaxen. Zurück erhielten wir dann Ende Dez. nicht die ausgefüllte Faxkopie, sondern das Ende Okt. zugeschickte Original. Ich glaube, damit ist Nachweis genug erbracht, dass dort jemand geschlampt hat. Es stellt sich mir nur die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, einen Aufstand zu machen. Oder muss ich der Bank für diesen doch so aufwendigen Vorgang (musste der Sachbearbeiter doch bescheinigen, dass in der gesamten Laufzeit keine Zins- und Tilgungsrückstände bestanden) durchaus mehrere Wochen Zeit einräumen 😉 Natürlich muss ich mir anrechnen lassen, nicht früher/häufiger insistiert zu haben. Aber eigentlich sollten doch meine Pflichten mit dem rechtzeitigen Einreichen des Formulars erledigt sein. -
Kann ja auch so gewesen sein ...
Der Darlehensnehmer teilt seiner Bank mit, dass er zu deren neuen Konditionen nicht verlängern will. Diese Absichtserklärung kriegt zunächst der Kreditsachbearbeiterer. Da es in der Bank womöglich üblich ist, den Kunden noch mal anszusprechen, kriegt der Beraterverkäufer/Außendienstler etc. einen Wisch, den Kunden evtl. nochmals darauf anzusprechen (lief ja bis jetzt alles prima, keine neue Arbeit mehr da ja das Kreditprojekt bereits bekannt etc.)
Der Beraterverkäufer/Außendienstler etc. hat infolge des von Hans Eichel und Kollegen erdachten neuen Alterseinkünftegesetzes mit der hohen Nachfrage nach Lebensversicherungen eher Interesse an deren Provisionen, als an einem Blechorden für einen verlängerten Kredit.
Der Vorgang bleibt (samt Fax und entspr. Unterlagen) eben liegen.
Auf Nachfrage des Kunden beim Kreditsachbearbeiter und dessen Nachfrage beim Beraterverkäufer/Außendienstler etc. wird dann festgestellt, dass der Vorgang noch nicht erledigt ist. Es wird (kurz) mit den Schultern gezuckt und sich dem Willen des Kunden lieblos hingegeben.
Hätte so sein müssen:
Im Darlehensvertrag steht, ob und mit welcher Frist (i.d.R. 3 Monate) der Kredit gekündigt werden muss, wenn keine Neuvereinbarung über den Zins getroffen wird. Ohne Neuvereinbarung läuft er in der Regel zu normalen, kurzfristigen Konditionen weiter.
Ist der Kredit gekündigt, teilt die Bank dem Darlehensnehmer mit, zu welchem Zeitpunkt der Kredit fällig und wie hoch der Ablösungsbetrag ist. Von diesem Fälligkeitsdatum wird die neue Bank in Kenntnis gesetzt, damit sie die Kreditvaluta mit der entsprechenden "Wertstellung" überweisen kann.
Fazit:
Es muss also ganz genau in den Kreditvertrag geschaut werden, ob und welche Kündigungsfrist zu beachten ist.
War (wie ich annehme) oben wie üblich eine 3 monatige Kündigungsfrist vereinbart, hätte der Kredit (Zinsablauf laut Angabe ca. 15. Nov) z.B. entsprechend im September gekündigt werden müssen. Ist er gekündigt worden, war er entsprechend fällig und hätte zu diesem Zeitpunkt abgelöst werden müssen.
War er nicht gekündigt, sondern die Bank "nur so" informiert bestand das Kreditverhältnis für mich noch so lange, bis die alte Bank sich "bereiterklärt" hat, die Restschuld anzunehmen. Dann war es wieder nicht geschlampt, sondern eher kulant, da ja von der Information (zu den angebotenen Konditionen nicht zu verlängern) bis zur eigentlichen Ablösung weniger als 3 Monate vergingen.
Ein Blick in den Darlehensvertrag wäre in 30 Sekunden erledigt, so bleibt halt leider nur wenn und könnte 😉 -
Wie war es denn nun wirklich?
würd mich schon noch interessieren.
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