ich habe da mal eine kurze Frage für die ich z.Z. keine Antwort finde.
So wie es nun ja aussieht, soll die Eigenheimzulage nächstes Jahr (2005) noch bestehen bleiben. Nun wollte ich dieses Jahr nicht schnell schnell noch einen Bauantrag stellen, nur um mir die Eigenheimzulage zu sichern und dann trotzdem keine solide Finanzierung des Hauses zu besitzen. Nun ist es so, dass ich nächstes Jahr (2005) oder vielleicht erst 2006 mit dem Bau eines Einfamilienhaus beginnen werde oder bezogen auf die Finanzierung erst 2006 beginnen kann. Nun würde ich die Eigenheimzulage doch noch gerne mitnehmen (ist ja denke ich verständlich 🙂.
Nun meine Frage: Was muss ich nun tun um die Eigenheimzulage noch zu bekommen.
Muss ich:
- a) lediglich den Bauantrag im Jahr 2005 einreichen und dann kann ich auch erst 2006 mit dem Bau beginnen?
- b) ich muss 2005 den Bauantrag einreichen und auch 2005 mit dem Bau beginnen.
Das wäre schon mal wichtig für mich zu wissen und eine weitere Frage ist:
Wie lange besteht ein Anspruch auf Eigenheimzulage nach Bauantragsgenehmigung/Baubeginn.
Ich wäre Euch für Rat in dieser Frage sehr sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen