Grunderwerbsteuer auf Gebäude bei Grundstückskauf und -tausch
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grunderwerbsteuer auf Gebäude bei Grundstückskauf und -tausch

Meine Frau und ich wollen in einem Neubaugebiet von der Gemeinde ein Grundstück mit 260 m² Größe erwerben (11,50 m x 22,50 m), wobei der längere Teil des Grundstücks in Ost-West-Ausrichtung mit Ostanbindung liegt. Im Vorfeld haben wir uns nun erkundigt, wem das unmittelbar nördlich anschließende Grundstück (16,50 m x 22,50 m) gehört (ein Bekannter hat uns vorgeschlagen, doch mit diesem Eigentümer ggf. einen Tausch von Grundstücksanteilen zu vereinbaren  -  auf diese Weise hätten beide die Möglichkeit, einen Südgarten anzulegen). Dieses Grundstück gehört nun aber bereits einem Bauträger, der allerdings zu dieser Aktion bereit wäre. Er hat vorgeschlagen, dass er im Falle unserer Zustimmung kurzfristig auch die Grundstücke neu vermessen lassen würde (28 m x 9,25 m für uns im Westteil und 28 m x 13,25 m für den Bauträger im Ostteil). Der Bauträger hat ebenfalls vorgeschlagen, dass man die gesamte Grundstücksfläche insgesamt halbieren könnte (jeweils 28 m x 11,25 m), da wir auf diese Weise auch noch ein etwas größeres Grundstück bekämen. Hierfür müssten wir ihm dann einen kleinen Grundstücksteil abkaufen.
Wie ist denn nun der gesamte Vorgang aus Grunderwerbsteuersicht zu beurteilen?
a.) Müssten wir evtl. 2x Grunderwerbsteuer (1x für Kauf von Gemeinde und 1x für den vom Tausch betroffenen neuen Grundstücksanteil) zahlen?
b.) Da uns der Bauträger nun auch ein Angebot zur Erstellung unseres Hauses machen möchte  -  Ist dann auf den Gebäudeanteil auch Grunderwerbsteuer fällig, wenn wir anschließend mit diesem Bauträger auch unsere Doppelhaushälfte bauen würden? Ist hier noch die notwendige sachliche Trennung gegeben? Was müsste man ggf. beachten, um die Trennung sicherzustellen?
c.) Gilt das ggf. auch für den Fall, dass wir unsere Grundstücksfläche noch vergrößern, indem wir wie vom Bauträger vorgeschlagen noch einen Teil des anderen Grundstücks zusätzlich erwerben?
Recht schwierig zu beschreiben, ich hoffe aber, dass man es verstehen kann. Könnt Ihr mir vielleicht dabei weiterhelfen?
  • Name:
  • Christian
  1. Rechtlich unverbindlich, aus dem Bauch heraus

    • a) Ja, spätestens wenn sich Ihr Grundstück noch vergrößert

    b) Das weiß Ihr Finanzamt besser, wahrscheinlich auch hier ja, da ein wirtschaftlicher Zusammenhang vermutet werden wird (Bauträger verkauft/tauscht nur bei Bauvertrag).
    c) quasi schon beantwortet
    d) Hatten Sie nicht gefragt, sollten Sie aber beachten: Was wird mit Kosten der Teilung, diese sind auch nicht unerheblich!


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