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  • 11298: EigZulG § 5 Einkunftsgrenze

Baufinanzierung

Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich
Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich

EigZulG § 5 Einkunftsgrenze 25.11.2004    

Hallo,
Ich habe ein paar spezielle Fragen zu der Einkunftsgrenze. Nach EigZulG § 5 werden die Gesamteinkünfte des Erstjahres und des Vorjahres herangezogen. Mal angenommen ich stelle den Antrag auf Eigenheimzulage im April 2005. 2004 habe ich 35000 € Brutto verdient. Im Mai 2005 erhalte ich eine Gehaltserhöhung, lasse mir Überstunden ausbezahlen oder wechsle den Job mit einem höheren Gehalt. Wird nun der Zeitraum Mai 2003 - April 2005 oder der Zeitraum Jan. 2004 - Dez. 2005 herangezogen? Wenn Jan. 2004 - Dez. 2005 gilt, wie geht das Finanzamt in diesem Fall vor? Wird auf Basis des Bruttogehalts von April 2004 die Einkünfte für 2005 geschätzt wodurch ich noch Eigenheimzulage erhalten würde, oder werden am Ende des Jahres die tatsächlich aufgetretenen Einkünfte herangezogen, womit die Eigenheimzulage hinfällig wird?
Kann ich bereits dieses Jahr die Eigenheimzulage stellen, obwohl sich mein Haus noch im Rohbau befindet, Dachstuhl wird demnächst erstellt? Die Heizung wird dieses Jahr definitiv nicht mehr eingebaut!
Vielen Dank im voraus

Name:

  • Marco
  1. Kalenderjahre 25.11.2004    

    Foto von Oliver Kettig

    Es zählt das KALENDERjahr des Einzugs und das des Vorjahrs. Noch in der Zukunft liegende Beträge werden geschätzt (z.B. auf der Basis von aktuellen Lohnabrechnungen) Ich gehe aber davon aus, dass das nachträglich dann nochmal kontrolliert wird, wenn man seine Einkommenssteuererklärung abgibt (geht ja ans selbe Finanzamt).
    EHZ wird nach Einzug beantragt, nicht vorher. Bei Ihrem Bautenstand: keine Chance!
    Grüße vom Laien

    Name:

    • Oliver Kettig
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. ist aber schlecht... 25.11.2004    

    danke, dann muss ich wohl auf die Gehaltserhöhung verzichten. Was Überstunden angeht kann ich sicherlich eine Vereinbarung mit meinem Chef treffen.
    Das Finanzamt kontrolliert garantiert nach!
    Habe folgenden Link gefunden...
    Gruß, Marco

    Weiterführende Links:

    • http://cdl...74_L20.pdf
  3. Das wird Ihren Chef aber freuen... 25.11.2004    

    Foto von Oliver Kettig

    Im Ernst: wegen der EHZ auf Gehaltserhöhung verzichten? Kann sinnvoll sein (kommt auf Ihre konkreten Zahlen an). Bedenken Sie aber auch, dass die EHZ nach 8 Jahren aufhört, Ihre Gehaltserhöhung aber (im Idealfall, wenn Sie Ihren Job behalten) weiter wirkt.
    Grüße

    Name:

    • Oliver Kettig
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. brutto oder netto? 25.11.2004    

    Hm, ich dachte immer es wird das Nettoeinkommen für die EHZ zugrunde gelegt? Nach diesen Zahlen dürfte ich die auch nicht bekommen.... bekomme sie aber :-)))

    Name:

    • Lars Zucker
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. Nicht brutto, nicht netto, sondern positiv 25.11.2004    

    Foto von Oliver Kettig

    @Lars Zucker: Unter welches Recht fällt Ihre EHZ, d.h. wann war Bauantrag/EHZ-Beantragung? Zum 1.1.04 sind die Einkommensgrenzen gesenkt worden (70000 ledig/ 140000 verheiratet, jemals bezogen auf 2 Jahre). Zudem werden nur noch positive Einkünfte gerechnet. Negative Einkünfte, z.B. Verluste aus Vermietung werden also nicht abgezogen.
    Persönlicher Tipp für den Fragesteller: Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen um satte 30000 pro 2 Jahre. Könnte zumindest für 2005 noch klappen ;-)
    Grüße

    Name:

    • Oliver Kettig
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  6. kann man schon drauf verzichten... 25.11.2004    

    Die Gehaltserhöhung wird sebstverständlich verschoben auf 2006, da ist die Einkunftsgrenze nicht mehr relevant. Außerdem gibt es bei uns sowieso jedes Jahr nur 40 - 50 € im Monat mehr. Ich denke darauf kann ich schon verzichten... Da ist mir die EHZ mehr Wert.
    Gruß Marco
  7. Hast Du schön erklärt Oliver! 25.11.2004    

    Gut gemacht. Und hier ein Link dazu:
    Gruß
    Klaus

    Weiterführende Links:

    • http://www...z-.457.htm

    Name:

    • Klaus Fuchs
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.wobau2000.de
  8. noch im grünen Bereich 25.11.2004    

    Hallo Oliver,
    ich habe nun in meinen Unterlagen nachgeschaut und gerechnet. Der Bauantrag war Ende Dezember 2003. Ich bekomme daher noch die EHZ nach der alten Regelung (81.807 € in 2 Jahren). 2004 werde ich genau 40.836 € Brutto inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld verdienen (=> 81.672 in 2 Jahren). Für eine Gehaltserhöhung in 2005 bleibt also nicht viel Spielraum. Ich versuche jedoch mit meinem Chef ein Abkommen zu vereinbaren, so dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld erst 2006 überwiesen werden. Überstunden kann ich entweder abfeiern oder lasse sie mir ebenfalls erst 2006 ausbezahlen. Somit müsste ich auf die Gehaltserhöhung nicht verzichten.
    Den Kinderbonus kann ich leider nicht in Anspruch nehmen, da keine vorhanden!
    Gruß Marco
  9. @Herr Kettig 26.11.2004    

    ach so, wußte nicht das sich da etwas geändert hat. Habe in 2002 die EHZ beantragt. Naja, der Steuerverdreher :-)

    Name:

    • Lars Zucker
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  10. Einkommensgrenze und Schamgrenze liegen wohl sehr eng 27.11.2004    

    beieinnander?

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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