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  • 11296: Benötige Hilfe zum Thema Sondertilgung

Baufinanzierung

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Benötige Hilfe zum Thema Sondertilgung 24.11.2004    

Hallo,
ich habe vor drei Jahren ein Hypothekendarlehen über 100.000 DM aufgenommen mit einem nom. Zinssatz v. 4,86 (5,11 eff), 16 % Tilgung und fünf Jahren Laufzeit.
Die Monatliche Annuität beträgt 1738,33 DM (889 euro).
Eine Sondertilgung bis zu 20.000 DM wurde vereinbart!
Text der Sondertilgungsklausel:
Entegegen der vorstehenden Ausschließungsklausel zur Sondertilgung wird vereinbart, daß eine Rückzahlung bis zu 20.000,-- DEM innerhalb der Zinsfestschreibungszeit möglich ist.
Die Mindestsumme je Sondertilgung beträgt 10.000,-- DEM/5000,-EUR. Den jeweiligen Rückzahlungsbetrag wird der Darlehensnehmer seperat der Bausparkass - Darlehensgeber - anzeigen. Bei Ausübung der Option der Option einer vorzeitigen Rückzahlung während der Zinsbindung verändert sich der vorgenannte "anfängliche effektive Jahreszins".
(das ist alles, was im Vertrag über Sondertilgung steht)
So, nun habe ich im vergangenen Monat 5000 Euro sondergetillgt und habe nun ein Schreiben bekommen, dass zum 1.12.2004 aufgrund meiner Sondertilgung die monatliche Rate auf 572 euro angepaßt wird! (?)
Ich verstehe das Ganze nicht, denn Sinn und Zweck einer ST ist für mich, früher meine Schulden loszuwerden. Es war nie meine Absicht die Annuität zu verringern.
Der Darlehensgeber sieht das allerdings anders und der Sachbearbeiter sagt lediglich: Das machen wir immer so.
Ich kann das gar nicht glauben. Leider fehlen mir die schlagenden Argumente, da ich auf dem Gebiet eher Laie bin.
Für mich ist es völlig logisch, das eine ST eine Laufzeitverkürzung zur Folge hat, für die Gegenseite ist dies etwas völlig Unlogisches.
Wer kann mier helfen? Das kann doch nicht sein, dass die sich das so auslegen, wie die es gerade brauchen.

Name:

  • BOris
  1. Vielleicht ein Missverständnis 24.11.2004    

    Geldgeber sind es gewohnt, die Tilgung eher zu strecken, als zu verkürzen. Wenn eine feste Annuität vereinbart wurde, bestehen Sie einfach darauf. Natürlich ist dann nach einer Sondertilgung der Tilgungsbeitrag noch höher. Verweisen Sie auf Ihren Vertrag und prüfen Sie aber auch, ob Ihren Vorstellungen auch wirklich vertraglich nichts im Wege steht. Bei Annutitätendarlehen ist eher die Rate fix. So ist es auch übliche Praxis, daß z. B. nach Ablauf von Zinsfestschreibungen, die Annuität beibehalten wird und der Tilgungssatz analog der ersparten Zinsen steigt.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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