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Eigenheimzulage  -  Neujahrsfalle
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage  -  Neujahrsfalle

Liebe Forumsuser,
ich möchte hier nochmal eine Frage zur Eigenheimzulage stellen.
Wir möchten noch in diesem Jahr (voraus. 2. Dez. Woche) in unser neues Einfamilienhaus einziehen. Fertigstellung und Bezug wären damit ja beide in 2004. Kann ich den Antrag auf Eigenheimzulage nun bereits im November stellen, oder erst nach erfolgtem Einzug? Würde den Antrag eigentlich ganz gerne jetzt abgeben, um keine Probleme mit der Neujahrsfalle zu bekommen. Denn wenn wir z.B. am 15.12. einziehen und ich erst dann den Antrag abgeben, habe ich die Befürchtung, dass er evtl. nicht mehr in den verbleibenden paar Arbeitstagen bearbeitet wird und wir dann ein Opfer der Neujahrsfalle werden  -  oder zählt dann das Datum des Eingangs im Finanzamt? Wie sollen wir uns in dieser Situation am besten verhalten?
Für eine kurze Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
  1. Eingangsdatum

    zählt bei solchen Dingen. Allerdings glaube ich (vorsicht Laienmeinung!) dass der Antrag durchaus später (nach dem 31.12) gestellt werden kann, da Sie ja die Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen Ihre Steuererklärung ja auch nicht am 31.12 abgeben. Nur ummelden müssen Sie sich vorher.
  2. Link nachschieb

    evtl. hilft der Link
  3. einen habe ich noch

    noch ein Link (bin jetzt auch neugierig geworden). Im Zweifelsfall einfach bei Ihrem Finanzamt nachfragen ...
  4. Antrag darf erst NACH Einzug gestellt werden

    Foto von Oliver Kettig

    Antrag darf erst NACH Einzug gestellt werden!
    Am besten den Antrag schon vorbereiten und dann bei Einzug am 15.12. am 16.12. abgeben ;-)
    Grüße
  5. Zusammengefasst

    In diesem Jahr umziehen UND bei Einwohnermeldeamt ummelden und nach Umzug UND Ummeldung beantragen.
    Nochmal zur Neujahrsfalle. In diese tappen Sie nur, wenn das Haus bei a) Neubau 2004 schon bewohnbar ist bzw. b) bei Altbau Nutzen/Lasten 2004 nach Kauf auf sie übergegangen sind, Sie aber nicht einziehen, sondern erst 2005. Dann verlieren Sie den Anspruch für 2004
  6. Nochmal zur Sicherheit

    Erst einmal vielen Dank für die bisherigen, sehr hilfreichen Antworten.
    Ich möchte nur noch einmal zusammenfassen, ob ich das auch so richtig verstanden habe:
    • wir ziehen am z.B. 10.12.2004 in unser neues Einfamilienhaus ein
    • wir melden uns in der Gemeinde um
    • anschließend stellen wir den Antrag ans FA, wobei es letztendlich unerheblich ist, ob der Antrag noch in 2004 oder erst im Jan. 2005 beim FA eingeht.

    Wichtig ist also nur, dass die Fertigstellung und der (tatsächliche) Einzugstermin noch in 2004 ist, dann kann der Antrag auch erst in 2005 beim FA eingehen  -  soweit korrekt?
    Mal 'ne andere Frage:
    Anhand welcher Unterlagen lässt sich das FA eigentlich nachweisen, wann ein Haus "fertiggestellt" ist?

  7. Baufertigstellungsanzeige

    Soweit ich das von hier aus beurteilen kann, liegen Sie richtig. Auf den Homepages der Finanzämter gibt es auch überall FAQs dazu. Die sagen alle nur AB wann man beantragen kann, da wird nirgendswo davon gesprochen BIS wann man MUSS. Also sollte das kein Problem sein. Beim Bauamt muss man (bzw. der Bauleiter) eine Baufertigstellungsanzeige einreichen (soweit ich das weiß)
  8. Ne, ne, läuft anders herum

    Nach FA-Sicht ist "beziehbar" grob gesag: Alles außer Tapeten und Fußbodenbelägen ist fertig. Also, das FA geht davon aus, das es zumutbar ist, Wände und Fußböden auch erst zu erstellen, wenn man schon drin wohnt, wichtig nur alle Ver- und Entsorgungsmedien sind betriebsbereit und das Haus ist beheizbar.
    Ich denke mal, im Zweifel werden Handwerkerrechnungen geprüft und im Anschluss bei den Handwerkern angerufen, wann diese fertig waren. Die Fertigstellungsanzeige ist dem FA egal.

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