Moin Allerseits,
aus gegebenem Anlass muss ich hier mal wieder um Rat ersuchen. Wir haben derzeit ein Darlehen (100 k&euro😉 bereitliegen und noch nicht in Anspruch genommen. Jetzt ergibt sich aber die Möglichkeit ein besseres Darlehen abzuschließen.
Jetzt stell ich mir die Frage, ist es möglich aus dem bestehenden, aber noch nicht genutzten Darlehen, auszusteigen?
Gruß und Dank,
Sascha
Darlehen kündigen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Darlehen kündigen
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Das geht aus Ihren Kreditverträgen hervor
Die Verpflichtungen aus dem Vertrag beginnen ja nicht erst mit der Abnahme des Kredites. -
Rechte & Pflichten
Sie können nicht aus dem "Darlehen aussteigen", sondern haben einen Vertrag abgeschlossen. Dieser bindet beide Parteien des Vertrages. Wenn, wie Alfred Witzgall schon richtig anmerkte, der Text Ihres Vertrages nichts anderes hergibt, ist es egal, ob Sie schon Teile des Darlehens ausgezahlt bekamen oder nicht.
Stellen Sie sich doch einfach mal den umgekehrten Fall vor. Billig, pardon, günstig finanziert und die Zinsen steigen. Dann kommt die Bank auf die Idee sich nun ihrerseits die Frage zu stellen, den Vertrag nicht mehr einhalten zu wollen.
Und genau deshalb gibt es Verträge, nämlich um beiden Seiten Rechte & Pflichten aufzuerlegen. Soll das geändert werden, müssen beide wieder zustimmen.
Finanzfreundliche Grüße -
Danke ...
Danke hätte vielleicht einfach mal die AGBs lesen sollen 🙂
Ich bin im Moment auch etwas verärgert über meine Bank, aber ich bin zuversichtlich, das lässt sich wieder regeln.
Gruß und Dank,
Sascha
Interne Fundstellen
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- … Bestandteil des Fertighausvertrags war oder ob ein separater Architektenvertrag geschlossen wurde. Zudem ist relevant, ob Sie die Ablehnung des Darlehen …
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- … Frage: Was bedeutet "gekoppelter Vertrag" in diesem Zusammenhang?Ein gekoppelter …
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- … Rücktritt vom HausbauvertragInformationen …
- … zu den Voraussetzungen und Folgen eines Rücktritts vom Hausbauvertrag. …
- … Anfechtung eines BauvertragsGründe und Vorgehensweise bei der Anfechtung eines Bauvertrags. …
- … Ihr möglicher neuer Chef sagt - Hier ist der Vertrag, natürlich mit Probezeit. …
- … Gehalt, nö wieso. War doch Probezeit. Stand doch im Vertrag, dass Sie gekündigt werden können. …
- … Darlehensablehnung: Architekt haftet nicht für Förderkriterien! …
- … genau lesen, bevor ihr antwortet. Der Fragesteller schreibt: Leider wurde der Darlehensantrag wegen Nichterfüllen von Förderkriterien abgelehnt . …
- … Architekten-Haftung: Ablehnungsgründe beim Darlehen prüfen! …
- … Zusatzkosten: Wer trägt die Kosten für den 2. Darlehensantrag? …
- … Architekt nur für eine genehmigungsfähige Planung; und dies mit Einschränkungen. Mit Darlehenszusagen, die individuell verabredet werden können (selbstverständlich) - rate aber jedem …
- … Vertragsprüfung: Inklusivplanung im Fertighausvertrag definieren! …
- … wir haben im Frühjahr einen Vertrag für ein frei planbares Fertighaus unterschrieben (inklusive Planungsleistung des Architekten) …
- … => Wer hat hier mit wem einen Vertrag? BH mit BU/Generalunternehmer/Generalübernehmer oder was auch immer. Dann …
- … Der Vertrag war an die Darlehenszusage der L-Bank (Familienförderdarlehen) gekoppelt, …
- … d.h. bei Ablehnung des Darlehens ist der Vertrag nichtig …
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- … Hier hat jeder Blödsinn gemacht, der Architekt keinen brauchbaren klaren Vertrag, der BH ein eigenwilliges eher nicht vorhandenes Finanzierungskonzept, die Hausfirma einen …
- … dämlichen Vertrag, der offenbar keine Entschädigung/Kostenerstattung bei Rücktritt vorsieht und der Verkäufer viele Versprechungen. Da können viele Anwälte lange streiten oder: …
- … Fertighausvertrag: Kostenerstattung bei Planungsänderung? …
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- … den 2. Darlehensantrag? aufgeworfen. Hier ist entscheidend, wer den Anstoß für den zweiten Antrag gegeben hat und ob diesbezüglich Vereinbarungen getroffen wurden. Eine transparente Kommunikation über die entstehenden Kosten ist unerlässlich. …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Gutachterkosten bei Baumängeln: Wer zahlt nach Bauabnahme? Kosten, Vorgehen & Rechte
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- … bei Beginn des deinem RA erteilten Mandates eine Rechtsschutzversicherung hattest (mit Vertragsrechtsschutz), dürfte diese für die Kosten der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukostenexplosion ohne Änderungen: Ursachen, Risiken & Finanzierungslösungen?
- … NachtragEine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des Bauvertrags, die zu zusätzlichen Kosten führen kann. Nachträge sollten schriftlich vereinbart …
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- … (natürlich mit fachlicher Unterstützung durch den Architekt), da er eben der Vertragspartner ist. Beim Bauträger beauftragt der Bauträgerund nicht der Bauherr. Irgendwie …
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- … Bauvertrag: Architekt krank – Holzbaufirma als Notlösung …
- … nicht gesehen und auf Rückrufe konnte man ewig warten) den weiteren Vertrag fertig gemacht und großzügiger Weise die beiden Pos 5 und 6 …
- … Er ist nur einfach nicht erschienen, um den weiteren Vertrag zu machen. …
- … zu einem ENDPREIS (ob man (n) am Ende das bekommt, das vertraglich (oder das nach den DINAbk. / a.a.R.d.T.) geschuldet ist, ist immer …
- … auch eine Frage der eigenen Bau- und Vertrags-Überwachung. …
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