Erstattung der Mehrwertsteuer für Bauherren?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Erstattung der Mehrwertsteuer für Bauherren?
Hallo,
folgendes Angebot habe ich heute bei eBay gefunden:
"Durch eine Gesetzeslücke zwischen deutschem und EU - Recht ist es für jeden Eigentümer möglich, die Mehrwertsteuer vom Staat sofort erstattet zu bekommen. Diese Gesetzteslücke wurde erst jetzt puplik und wird sicherlich nicht lange bestehen. Hier ersteigern Sie eine ausführliche Anleitung wie Sie die erforderlichen Schritte durchführen.
Es sind lediglich zwei Behördengänge und wenige Formulare notwendig. Diese können Sie problemlos selbst bewältigen.
Selbstverständlich sind wir gerne bereit, die Formalitäten für Sie zu erledigen. Je nach Aufwand berechnen wir Ihnen 8 - 15 % vom erstatteten Gesamtbetrag.
Voraussetzungen sind, dass Sie ein selbstgenutztes Objekt (Haus / Wohnung) kaufen oder bauen, und dieses Objekt innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht verkaufen oder vermieten werden.
Bei Baukosten aus Vorjahren (d.h. Kosten vor 2003) muss die Erstattungsfähigkeit überprüft werden.
Der Anspruch auf Eigenheimzulage entfällt nicht.
Beispiel: Sie haben 200.000,00 € investiert und können so ca. 25.000,00 € vom Staat erstattet bekommen. Was Sie mit diesem Geld machen, bleibt Ihnen überlassen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung.
Dieses Verfahren wurde von uns bereits mit großem Erfolg getestet.
Gesetzliche Absicherung durch EUGH-Urteil vom Mai 2003"
Was ist davon zu halten? Gibt es diese Gesetzeslücke wirklich?
Freundliche Grüße
Ulf
folgendes Angebot habe ich heute bei eBay gefunden:
"Durch eine Gesetzeslücke zwischen deutschem und EU - Recht ist es für jeden Eigentümer möglich, die Mehrwertsteuer vom Staat sofort erstattet zu bekommen. Diese Gesetzteslücke wurde erst jetzt puplik und wird sicherlich nicht lange bestehen. Hier ersteigern Sie eine ausführliche Anleitung wie Sie die erforderlichen Schritte durchführen.
Es sind lediglich zwei Behördengänge und wenige Formulare notwendig. Diese können Sie problemlos selbst bewältigen.
Selbstverständlich sind wir gerne bereit, die Formalitäten für Sie zu erledigen. Je nach Aufwand berechnen wir Ihnen 8 - 15 % vom erstatteten Gesamtbetrag.
Voraussetzungen sind, dass Sie ein selbstgenutztes Objekt (Haus / Wohnung) kaufen oder bauen, und dieses Objekt innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht verkaufen oder vermieten werden.
Bei Baukosten aus Vorjahren (d.h. Kosten vor 2003) muss die Erstattungsfähigkeit überprüft werden.
Der Anspruch auf Eigenheimzulage entfällt nicht.
Beispiel: Sie haben 200.000,00 € investiert und können so ca. 25.000,00 € vom Staat erstattet bekommen. Was Sie mit diesem Geld machen, bleibt Ihnen überlassen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail zur Verfügung.
Dieses Verfahren wurde von uns bereits mit großem Erfolg getestet.
Gesetzliche Absicherung durch EUGH-Urteil vom Mai 2003"
Was ist davon zu halten? Gibt es diese Gesetzeslücke wirklich?
Freundliche Grüße
Ulf
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Urteil
Hallo,
Steuerberatung über eBay?
Verfahren "getestet"?
Hier ein Link zu einem EuGH-Urteil vom Mai 2003, das möglicherweise im eBay-Angebot gemeint ist.
Wer will kann die Anwendbarkeit auf den eigenen Fall mit dem Steuerberater seines Vertrauens diskutieren.
Viele GrüßeWeiterführende Links:
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Tatsächlich
Diese Gesetzeslücke gibt es tatsächlich, ist aber im Prinzip keine Gesetzeslücke, sondern eine Folge der komplizierten Gesetzgebung. Aber so einfach wie in der Frage beschrieben ist es nicht. Denn zuerst einmal muss das Gebäude hergestellt worden sein (mit ordnungsgemäßen Rechnungen mit Vorsteuerausweis) oder von einem Träger erworben werden der die Mehrwertsteuer ausweisen kann (99,9 % der Erwerbsfälle von Altbauten werden hier wohl scheitern). Des weiteren muss ein Teil des Gebäudes umsatzsteuerpflichtig vermietet sein (unternehmerische Nutzung mindestens 10 %). Erst jetzt kommt das EU-Recht zum Tragen, dass eine Option des Selbstgenutzten Teiles zum umsatzsteuerlichen "Unternehmensbereich" zulässt. Sind alle Voraussetzungen vorhanden, dann kann die in "Rechnung gestellte" Vorsteuer (Mehrwertsteuer) vom Finanzamt erstattet werden. In den Folgejahren wird allerdings der "Nutzwert der selbstgenutzten Wohnung" der Umsatzsteuer unterworfen.