Guten tach auch
wir wollen bauen und haben als Laien noch Fragen.
Ich werde demnächst ein unbebautes Grundstück (ca. 1000 m²) in einer gutbesiedelten Wohnsiedlung bekommen (vorzeitiges Erbe).
Wie stell ich jetzt den Wert des Grundstücks fest für eine Finanzierung?
Beim Gutachterausschuss sagte man mir telefonisch das der Wert zwischen 180 - 225 €ur also eher 205 € + Erschließung liegt.
a) Kann ich davon ausgehen, dass das Grundstück bei 205 € ca. 205.000 € Wert ist, oder doch lieber eher niedriger ansetzen oder ist das alles ganz anders?
b) Könnte ich den Wert, bei einer Finanzierung als EKAbk. bei der Bank angeben oder rechnen die nicht den gesamten Wert an und streichen was?
c) Wäre ein Finanzierung überhaupt möglich?
also Grundstück wäre vorhanden. (205.000 €?)
Ich bekomme 1300 € ,
meine Frau bezieht Pension+Kindergeld+Berufsunfähigkeitszusatzrente 2300 €
verheiratet, 1 Kind 14 Monate
Eigenkapital haben wir nicht viel. 2 laufende Lebensversicherung und 2 Bausparverträge, die wir aber nicht mit in die Finanzierung mit einfließen lassen wollen, sondern eher als Reparatur des Hauses zurückbehalten wollen.
Da ich, bis vor einigen Monaten nie bauen wollte, haben wir auch immer gut gelebt (3x im Jahr im Urlaub, Autos, Motorräder etc. ...) als ob es der letzte Tag wäre und deshalb haben wir auch kaum was auf der Kante also "nur" das Grundstück.
Das Häuscken was wir uns ausgesucht haben kostet massiv mit Keller, Garage, Erdwärme, schlüsselfertig rund 195.000 €.
MfG und VD für alle Kommentare
Rainer
Guten tach auch wir wollen bauen und haben ...
BAU-Forum: Baufinanzierung
Guten tach auch wir wollen bauen und haben ...
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ich bitte um Verzeihung habe doch glatt vergessen ...
ich bitte um Verzeihung! habe doch glatt vergessen einen Titel einzugeben, sorry
MfG Rainer -
und das soll jetzt alles anders werden?
Ich meine Ihre Ausgabengewohnheiten. Gut gelebt.. Urlaub.. Autos etc. Das ist jetzt keine Einmischung in Ihre inneren Angelegenheiten. Jedoch ist erfahrungsgemäß eine sofortige Umstellung der Gewohnheiten schwierig. Es führt durchaus zu Problemen in der Beziehung (Familie).
Der Haupteinkommensträger ist Ihre Frau. Sie bekommt Pension bzw. Berufsunfähigkeitsrente. Das Alter haben Sie nicht angegeben. Welche Absicherung hätten Sie, wenn Ihre Frau mit Ihrem Einkommen (die Bezeichnung stammt jetzt nicht von mir) "ausfällt"? -
sehe kein Problem mit Umstellung der Gewohnheiten
Hallo Herr Witzgall
Ich bin 39 Jahre, meine Frau ist 34 Jahre und wir haben eine 14 Monate alte Tochter. Da wir bzw. Ich, erst nie bauen wollte haben wir das Gesparte nicht angelegt in Aktien/Wertpapieren oder Bausparvertrag, sondern haben uns lieber Reisen gegönnt, weil wir am eigenen Leib mitbekommen haben wie schnell es zu Ende gehen kann. Wie gesagt, meine Frau wurde 1997 schwer krank und wurde deswegen schon mit 27 Jahren Pensioniert. Sie hat die Krankheit 2001 überwunden, so das die Ärzte auch grünes Licht für ein Kind gaben.Nun verstarb mein Vater letztes Jahr und ich soll das Grundstück bekommen, von meiner Mutter (soll in den nächsten Tagen überschrieben werden). Da wir seit dieses Jahr auch Probleme mit unseren Vermieter haben (Nebenkostennachzahlung von 98-2000) liegt es nahe selber zu bauen. Wollte nur Klar machen warum wir kaum oder gar kein EKAbk. besitzen außer das Grundstück.
Das ist richtig, das meine Frau der Haupteinkommensträger ist und falls sie ausfallen sollte gibt es noch ihre Lebensversicherungen die einen großen Teil der Schulden abdeckt. Eventuell auch noch Risikolebensversicherung abschließen aber da muss ich mich erst mit meinen Versicherungsfachmann in Verbindung setzten.
MfG und VD Rainer -
o.T. Nebenkosten
Falls die Nebenkostenabrechnung ohne Ihr Verschulden so spät kommt, müssen sie nicht zahlen. In Berlin sind die Gerichte der Meinung, die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres nach dem Abrechnungszeitraum kommen.- Keine Rechtsberatung, nur angelesenes Wissen. -
MfG
Fabian -
Natürlich können Sie das Grundstück als Eigenkapital ansetzen
Nehmen Sie einfach einen Mittelwert. Da Sie das Grundstück nicht mehr bezahlen müssen ist dies auch nach meiner Ansicht nicht mehr so wichtig, da es schon ca. 50 % des Gesamtvolumens ausmacht.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie ca. 12000 € (ich habe mal 5 % Zins und 1 % Tilgung unterstellt) im Jahr stemmen können, dann ist das OK Können Sie noch mehr tilgen, dann tun Sie es.
Natürlich ist dies nur eine grobe Einschätzung, Aufgrund der von Ihnen geschilderten Umstände und Zahlen.
Und ein paar Zahlen abzustimmen ist einfacher, als alle möglichen Wünsche Ziele und Zukunftsplanungen einzubringen. -
Natürlich können Sie das Grundstück als Eigenkapital ansetzen
Nehmen Sie einfach einen Mittelwert. Da Sie das Grundstück nicht mehr bezahlen müssen ist dies auch nach meiner Ansicht nicht mehr so wichtig, da es schon ca. 50 % des Gesamtvolumens ausmacht.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie ca. 12000 € (ich habe mal 5 % Zins und 1 % Tilgung unterstellt) im Jahr stemmen können, dann ist das OK Können Sie noch mehr tilgen, dann tun Sie es.
Natürlich ist dies nur eine grobe Einschätzung, Aufgrund der von Ihnen geschilderten Umstände und Zahlen.
Und ein paar Zahlen abzustimmen ist einfacher, als alle möglichen Wünsche Ziele und Zukunftsplanungen einzubringen. -
o.T. zu Nebenkosten
Davon sind wir auch ausgegangen Herr Haischmann, leider sah der Richter es anders ;-(
2001 ist Verwirkt davon sieht er kein Cent. Aber von 1998 bis 2000 sah der Richter keine Verwirkung an. Er sagte, wir hätten die Nebenkostenabrechnung schriftlich einfordern müssen. Da wir es aber nur mündlich getan haben, haben wir leider die A ... karte gezogen. ;-(Was uns die Bude nun monatlich kostet können wir auch bauen. Es sollte vielleicht sein.
aber danke nochmal für den Hinweis -
womit steht man besser da?
Ich bedanke mich nochmals Herr Witzgall
PS: eine kleine Frage habe ich noch zu Eigenheimzulage
sollte man Sondertilgung oder lieber eine ca. 1 % höhere Tilgung vereinbaren? Womit steht man besser da? Gibt es im Internet irgendwo ein Sondertilgungs-Rechner den man mit Zahlen füttern kann?
MfG und VD
Rainer -
Sie bräuchten einen Treppenrechner
zur Einbeziehung Ihrer Sondertilgung (en). Dazu müssten Sie aber auch wissen wann und wieviel Sie sondertilgen wollen.
Manchen ist es lieber eine höhere Tilgung zu vereinbaren, dass Geld ist dann nämlich zwangsweise (in Sicherheit)
Einen Zusammenhang mit der Eigenheimzulage kann ich hier nicht erkennen.
Sollten Sie die Eigenheimzulage als Sondertilgung vorsehen, können Sie dies nach deren Bewilligung mit in den Kreditvertrag aufnehmen.
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