Ablehnung der Eigenheimzulage  -  was kann man tun?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Ablehnung der Eigenheimzulage  -  was kann man tun?

Hallo zusammen,
vor 3 Monaten haben ich mir zusammen mit meiner Lebenspartnerin ein schönes gemütliches Eigenheim (Baujahr 1998) gekauft. Zusammen (wie sind noch nicht verheiratet) sind wir je zu 50 % Eigentümer. Nun haben wir auch die Eigenheimzulage beantragt. Jetzt ist es so, das meine Freundin einen negativen Bescheid vom Finanzamt bekommen hat  -  leider verdient sie ca. 3500 € im Jahr zu viel und kommt somit über die erlaubte Einkommensgrenze von 40903,50 (=50 % von 81807 €).
Gibt es denn nun Möglichkeiten trotzdem an die Eigenheimzulage zu kommen, ohne dafür gleich Kinder in die Welt setzen zu müssen? Hat jemand einen Tipp für uns?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Stefan
  • Name:
  • Stefan
  1. Wer soviel verdient

    und kinderfeindlich eingestellt ist, muss von seiner Kohle den Steuerberater schon selbst bezahlen!
  2. AW: Wer soviel verdient

    Vielen Dank für diesen qualifizierten Kommentar von Bernd  -  hilft mir sehr gut weiter :-)
    Ich möchte trotzdem noch kurz einen Kommentar zufügen:
    • Wer soviel verdient ...  -  also wer den Immobilienmarkt im Oberbayern kennt weiß, das trotz eines scheinbar höheren Gehalts das ganze sehr schnell durch die hohen Lebenserhaltungskosten und Immobilien-Preise relativiert wird. Dadurch bleibt es auch uns nicht erspart jeden € zweimal umzudrehen.
    • kinderfeindlich ...  -  wir möchten Kinder  -  keine Frage  -  aber aus rein finanziellen Gründen ist es die nächsten Jahre erforderlich, das beide Einkommen gesichert sind.
  3. Schon wieder ich

    Mich hat die Fragestellung geärgert, weshalb ich eben mal provoziert habe. Das an Kinder jetzt unmittelbar nach dem Erwerb nicht mehr zu denken ist, ist mir schon klar. Noch dazu, wenn Deine Freundin quasi Hauptverdienerin ist. Hilft Euch denn die Hochzeit nicht weiter? Dies dürfte zumindest ab dem Folgejahr also 2004 bei einer Zusammenveranlagung und Neubeantragung helfen, wenn ich das Gesetz richtig verstehe. Würde mir hier aber wirklich professionelle Hilfe holen.
    Wenn ich so das Gesetz lese verdient Deine Freundin auch nicht ca. 48.000 € in einem, sondern in zwei Jahren oder? Das ist für Bayern dann eher wenig.
  4. An sich ...

    hat Bernd die Frage doch vollständig und korrekt beantwortet, denn es wird da wohl nur ein Steuerberater helfen können, das "Letzte Bisschen Zu viel" irgendwo unterzubringen.
    Nebenbei kommen meine Frau und ich in München mit ~25 t€-Netto/Jahr aus. Wenn Sie Ihren Lebensstil anpassen, bekommen Sie auch Kinder unter.
    Grüße
    Sascha
  5. Prüfen Sie auch die steuerreduzierende Wirkung

    von Windkraft- / Filmfonds.
    Am besten Finanzberater/Bankberater/Steuerberater dafür hinzuziehen!
  6. Schiffe

    Hallo,
    Schiffe nicht vergessen ;-). Aber Achtung, es zählen nicht nur steuerliche Vorteile. Besonders wenn sich Lebensmodelle ändern, können andere Kriterien wie z.B. Liquidierbarkeit usw. wichtiger sein. Und bei Steuersparmodellen muss erst mal Kapital eingesetzt werden, das man meist für den Immobilienerwerb gedacht oder als Rücklage eingeplant hat.
    Noch ist nichts verloren. Der Bescheid des Finanzamtes erging Aufgrund einer Einkünfteprognose für das Jahr 2003. Sollte sich diese nachträglich nicht bestätigen und die Einkunftsgrenze unterschritten werden, ist der Bescheid zu ändern.
    Steuern Sie zusammen mit einem Steuerberater den Gesamtbetrag der Einkünfte für das Jahr 2003. Vielleicht gibt es Werbungskosten, an die man noch nicht gedacht hat:
    Bei Steuersparmodellen bitte ich Sie, alle Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) sowie Chancen und Risiken zu überprüfen. Die Ehe ist übrigens auch ein Steuersparmodell :-)
    Viele Grüße
  7. Steuersparmodelle sind die modernen Verbrechen am Steuerzahler

    Beim Immobilienfond mit dem kleinen Supi-Markt hat plötzlich der Mieter Dingelmän die Nase voll, keine Anschluss-Miete mehr. Der Nachmieter ist ein Türke der mit Autoteilen handelt und die Miete um 70 % reduzieren möchte. Die fremdfinanzierten Anteile der inzwischen arbeitslosen Fondszeichner können aus den laufenden Einnahmen nicht mehr finanziert werden. Entweder Zuschuss aus der (gebeutelten) eigenen Tasche oder Ausstieg. Dann ist der Fondsanteil statt der gedachten 100 TDM nur noch 16 TDM Wert. Hoppela, da hat man doch offensichtlich den ImmobilienWert zu optimistisch eingeschätzt. Die Mitwirkungsmöglichkeit der Gesellschafter wird durch den Geschäftsführer abgewürgt. Nachfragen werden mit rotzfrechen Briefen beantwortet, Anträge abgelehnt. Da kein Geld mehr, auch keine Kohle für juristische Schritte. Die Adressen der Mitleidenden werden (Datenschutz) nicht herausgerückt. Bei Nichtzahlung der Monatsraten aber anwaltliche Mahnung bzw. Zwangsvollstreckung im Auftrag aller 165 Fondszeichner das bringt mehr Kohle für den juristischen Handwerker (nicht selten auch guter Studienfreund/Golfkumpel oder Finca-Nachbar des Geschäftsführers auf Mallorca) aufs Konto.
    Windmühlen hat schon Don Quichote bekämpft, offensichtlich macht der Schlagschatten so blöde, dass niemand merkt, dass diese weder eine Bereicherung für die Landschaft sind, noch einen ökologischen Nutzen haben. Den in der Pampa erzeugten Strom, kann man ja nicht im umweltfreundlichen Jutesäckchen zum Verbraucher tragen.
    Schiffsbeteiligungen sichern das Erwerbsniveau koreanischer Werftarbeiter und verschönern die Bilanzen deren Arbeitgeber.
    Leider muss der Schiffseigner zu meinetwegen 50000 € dann eines Tages erfahren, dass sein Kahn nunmehr nicht mehr zu den nachgefragten Schiffsgrößen gehört, dadurch die versprochene Ausschüttung von 9,5 % ausfallen muss. Außerdem sei die Schifffahrt wegen der Weltwirtschaftskrise sowieso in einer Scheiß-Zwickmühle und wegen des momentanen Überangebotes an Tonnage bzw. nicht nachgefragten Schiffs-Klassen (zu denen unser Kahn bedauerlicherweise gehört) wäre beim Verkauf noch nicht einmal der Fremdfinanzierungsanteil zu decken.
    Als kleiner Trost liegt dem Schreiben dann noch ein Prospekt eines neuen, wesentlich moderneren Containerschiffes bei, welches zu absoluten Toppreisen noch bei irgendeiner Cheng-Tschung-Peng Werft ergattert werden konnte. Eine Beteiligung daran wäre ein Riesendeal, da eine Ausschüttung von ixypsilon Prozent in Aussicht gestellt werden kann. Ein kleiner, beiliegender Werbewimpel der Reederei für den Schreibtisch soll jeden Tag ob der womöglich entgangenen Steuersparmöglichkeiten Druck ausüben.
    Steuersparmodelle sind überhaupt nicht kompliziert.
    Ich beteilige mich z.B. an einer Immobilie mit 150 T€, welche ich ohne Steuersparmodell für 100 T€ haben könnte.
    Wenn jetzt jemand sagt, dass ist doch Blödsinn.
    Ist es auch ...! , es gibt Steuersparmodelle also nur, weil sie keiner versteht.
    Ergo ..., würden Politiker Steuersparmodelle verstehen, gäbe es auch keine.
    So wartet dann ein mir bekannter Abgeordneter noch immer darauf, dass sein Containerschiff endlich die prospektierte Ausschüttung bringt. Das Schiff ist aber seit bereits 6 Monaten Off-Hire.
  8. Gesamtbetrag der Einkünfte, / ZVE und Tibet ...

    • Falls das hier entgangen sein sollte: Die Eigenheimzulage ist an die Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte gekoppelt und nicht an das zu versteuernde Einkommen.

    D.h. die meisten Steuersparmodell greifen nicht.

    • Noch was zum Kommentar von Herrn Jähn: Ihr Statement ist ein klassischer Ausdruck für die Neidgesellschaft, die in Deutschland existiert. Menschen, die durch ihre Qualifikation und ihren Einsatz mehr leisten als andere und es in der Folge auch besser bezahlt bekommen, werden mit Neid statt Anerkennung bedacht. Es kommt die Einstellung zum Ausdruck, dass steuerliche Vergünstigungen nur für die Leistungsschwachen gelten sollten. Zahlen sollen es die Leistungsstärkeren, d.h. letztlich verlangen Sie, dass Sie von Ihrem besser verdienenen Nachbar subventioniert werden.
    • Idiotischerweise ist die Steuergesetzgebung hier ähnlich aufgebaut. Viele meine Bekannten haben ihr Baugrundstück von den Eltern bekommen (das waren alles mal Wiesen, die dann Bauland wurden). LAKRA und Eigenheimzulage wurden selbstredend gewährt, da diese nur die persönliche Leistung messen und nicht, ob ein Großteil der Mittel bereits geschenkt wurde. Bestraft wird also ausschließlich die persönliche Leistung und nicht die Tatsache, ob wesentliche Mittel ohne eigene Leistung zugeflossen sind. Deswegen sitzt Deutschland auch so in der Sch ... Dabei will ich um Gottes Willen nicht denen den Mund reden, die Vermögenssteuer wieder einführen wollen (wie so oft in den Heftchen von Deutschlands Leistungsverweigerern Nummer Eins, den Gewerkschaften, zu lesen). Der Bund sollte die Mittel entweder allen gewähren oder niemandem.
    • Zu den Kindern: Eine kinderfeindliche Bemerkung kann ich bei Stefan nicht entdecken. Wobei es absolut OK ist, die Eigenheimzulage kinderabhängig zu machen. Letztlich werden Unsummen an Geld in die Ausbildung und Erziehung gesteckt (das beginnt schon mal beim Bauen mit den Kinderzimmern) und ohne eine neue Generation kollabiert der Staat. Ich habe übrigens drei Kinder.
    • Vielleicht als Tipp für Stefan: Wollten Sie oder Ihr Partner nicht schon immer mal Osttibet entdecken? Oder was anderes Fernes? Nutzen Sie die Zeit, bevor die Kinder da sind. Danach können Sie solche Träume einige Zeit auf Eis legen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass er Sie ein halbes Jahr befreit und Sie danach wieder anfangen können. Wenn Sie von Ihrem Trip zurückkommen, haben Sie sicher so wenig verdient, dass Sie die Eigenheimzulage bekommen (zumindest noch die letzten 7 Jahre). Ob Sie danach wieder mehr verdienen, ist egal. Die Eigenheimzulage bleibt. Da springt die Tibetreise locker raus (Asien ist günstig ...)
    • Das wäre zumindest mein Steursparmodell mit hohem Freizeitwert :-)

    Viele Grüße!

  9. Tibet?

    Hallo Herr Walter,
    Zitat: "Falls das hier entgangen sein sollte: Die Eigenheimzulage ist an die Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte gekoppelt und nicht an das zu versteuernde Einkommen.
    D.h. die meisten Steuersparmodell greifen nicht. "
    Ist das so zu verstehen, dass das Ergebnis aus Steuersparmodellen beim zu versteuernden Einkommen abgezogen wird?
    Falls es Ihnen entgangen sein sollte :-), ich habe in meinem Beitrag bereits auf den Gesamtbetrag der Einkünfte hingewiesen und auch auf die Möglichkeit der Steuerung desselben durch Werbungskosten, bzw. der Höchstgrenze durch Heirat. Nur ein Steuerberater kann sich ein Gesamtbild von der steuerlichen Situation der Freundin des Fragenden machen und treffendere Vorschläge unterbreiten. Allerdings bin ich der Meinung, dass ein sogenanntes Steuersparmodell keine Empfehlung sein sollte.
    Viele Grüße
  10. Sicher komplex ...

    • @Frau Daffner: Ich wollte Ihnen nicht auf die Füße treten :-). Steuersparmodelle sind sicher heikel. Hier könnte es sich allerdings durchaus lohnen, da man nur ein Modell bräuchte, das ein Jahr lang sozusagen 3.500 € auf später verlagert. Selbst wenn die 3.500 € weg sind, wird das durch die Eigenheimzulage wohl wieder kompensiert.
    • Vielleicht war ich zu unklar: Klar kann man seine Einkünfte durch Erzeugung von Werbungskosten reduzieren. Aber es brächte zum Beispiel nichts, einfach dem gemeinnützigen Verein zur Betreuung BAU.DE-Suchtkranker eine Spende von 3.500 € zukommen zu lassen, obwohl dadurch das ZVE runtergeht.
    • Ich würde in dieser Situation sofort den Steuerberater aufsuchen. Dessen Honorar drückt zwar leider den Gesamtbetrag der Einkünfte ebenfalls nicht, aber wenigstens das ZVE ...

    Viele Grüße!

  11. Nachtrag: Heiraten ...

    Nachtrag: Heiraten ist, da stimme ich Ihnen zu Frau Daffner, eine wirklich wirksame Idee. Netterweise wird man (so war's zumindest damals bei mir) für das ganze Jahr zusammen veranlagt, auch wenn man erst ganz am Ende des Jahres sich traut ...
  12. @Thomas Walter

    Hallo Herr Walter,
    war kein Problem, ich hatte ja auch den Smiley gesetzt!
    Zu Steuersparmodellen:
    1. Landläufig zählen dazu die Modelle, bei denen anfangs negative Einkünfte erzielt werden und unter Berücksichtigung verschiedener Einschränkungen die Summe der Einkünfte mindern. OT: ich bezeichne z.B. gerne auch die Veräußerung von Wertpapieren außerhalb der Spekulationsfrist als Steuersparmodell, denn eine Capital Gains Tax wie in USA oder UKAbk. gibt es bei uns noch nicht bzw. wurde im Frühjahr im Bundesrat verhindert.
    2. "Lohnendes Modell". Diese Überlegung habe ich bewusst zurückgehalten, denn das ist ein geschenktes Argument für jeden Anlageberater, schließlich geht es um "Entweder/Oder". Aber der Schuss kann auch nach hinten losgehen, wenn der horizontale Verlustausgleich nicht möglich ist. Außerdem sind diese Modelle mit sehr vielen unbekannten Größen ausgestattet. Daher mein Hinweis diese Modelle streng zu prüfen. Wie oben schon geschrieben gibt es eine Reihe anderer Möglichkeiten, ein Steuersparmodell muss es wirklich nicht sein. In diesem Fall ginge es auch "nur" um eine Altbauförderung für einen Miteigentumsanteil ohne Kinderzulage. Möglicherweise nicht einmal für den ganzen Zeitraum, sondern nur bis die Voraussetzungen für die Gewährung (z.B. durch Heirat, Einkommensminderung, Kinder ...) erfüllt werden. Da rechnet sich die Investition zur Minderung der Einkünfte wahrscheinlich nicht.
    3. "Sofort zum Steuerberater" stimme ich Ihnen zu, Herr Walter. Es geht auch darum, den erlassenen Eigenheimzulage-Bescheid innerhalb der Einspruchsfrist auf sachliche und formelle Richtigkeit zu überprüfen und eventuell fristgerecht Einspruch einzulegen. Vielleicht sind damit schon sämtliche Maßnahmen zur Steuerung der Einkünfte hinfällig.
    Viele Grüße

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