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  • 10804: Man kann sich zwar einfach aus dem Staub machen

Baufinanzierung

Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich
Baufinanzierung ohne Eigenkapital - bis 110% möglich

Man kann sich zwar einfach aus dem Staub machen 21.06.2003    

wenn einem eine bestimmte Situation nicht mehr gefällt, bzw. unangenehme Fragen auftauchen.
Für mich ist es interessant trotzdem nochmals einige Gesichtspunkte anzusprechen, wieso es schon wichtig ist, warum bei dem unten beschriebenen Fall eine so erhebliche Kaufpreisdifferenz entstand.
a: Der Wert entspricht nicht dem Objektwert:
Folge:
Die bisherigen Käufer wurden besch...eiden gesagt übervorteilt und die ganze Berechnungsgrundlage für die Finanzierung (Beleihungswert) passt nicht mehr. Die Folgen sind bekannt, besonders bei einer evtl. Zwangsversteigerung und möglicherweise hohem eingesetzten Eigenkapital.
b: Der Wert enstpricht dem Objektwert:
Vermutung:
Dem Verkäufer brennt der Hut und die vorfinanzierende Bank wartet auf ihr Geld. Schlimm aber nicht existenzbedrohend (für die Bank)
Die Handwerker sehen ihr Geld nicht, da ja die notwendige Kohle nicht zusammenkommt. Schlimm, weil evtl. existenzbedrohend für den Handwerker.
Für beide Fälle muß ich meinen Argwohn einem potentiellen Käufer mitteilen, da mir ja keine weiteren Auskünfte zur Verfügung stehen, bzw. der Fragesteller plötzlich mauert. Gäbe es einen ganz legalen Grund, bräuchte er ihn ja nur zu nennen.
Wenn man dann noch erkennen muß, daß die vorgegebene berufliche Qualifikation einige Zweifel aufkommen läßt (wozu braucht z. B. ein ausgebildeter Bilanzbuchhalter bei einer so einfachen Sache, wie einer eigenen familiären Budgetberechnung einer einfachen Baufinanzierung einen Steuerberater bzw. einen Finanzexperten?
Nix für ungut, aber man möchte halt mal auch Erklärungen, die logisch nachzuvollziehen, bzw. aufzuklären sind.

Name:

  • Alfred Witzgall
  • E-Mail-Adresse anzeigen
  1. Variante c 21.06.2003    

    Hallo Herr Witzgall,
    ergänzend möchte ich noch eine mögliche Variante C aufzeigen (ist keine Unterstellung!):
    es gibt einen 3. inoffiziellen (illegalen) Wert ....
    Ich habe mich zunächst auch über das Stoppen des Beitrages durch den Fragesteller geärgert, es dann aber als unreife Handlung abgehakt. Handelte es sich um einen Faker, Grünschnabel oder doch nur naiven Fragesteller? Auf alle Fälle sollte er froh über unser unbequemes Nachbohren sein, zeigt es doch die Schwächen seiner Überlegungen auf und er hat es mit handfesten Experten zu tun.
    Fachliche Schwächen waren erkennbar bei der Aussage zur Steuerklassenwahl und mangelnde Kenntnis der Fördermöglichkeit. Wenn man gerade Bilanzbuchhalter geworden ist, hat man sich erst kürzlich intensiv mit dem Steuerrecht beschäftigt, da ist es nur ein kleiner Schritt zum Eigenheimzulagengesetz. Oder ist der Bilanzbuchhalter etwa nur eine innerbetriebliche Bezeichnung?
    Viele Grüße

    Name:

    • Marion Daffner
  2. der bilanzbuchhalter ... 21.06.2003    

    ist vielleicht der neue archetyp der "schlauen"? ;-))
    ihr habt das gut gemacht - alle!
    wer a bisserl hirn im kopf hat, erkennt seine schweinchen am gang...
    und die fallen bei ach-so-tolle-gute-freunde-geschäften!

    Name:

    • Markus L. Sollacher
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. gut gewürztes Schweinchen 21.06.2003    

    Hallo,
    es ist ja nicht so, dass diese Fragen nicht Spass machen würden. Sie fordern es geradezu heraus, die Schwächen herauszuarbeiten und festzunageln. Ich habe ja auch um den heißen Brei herumgeredet und bin nicht zu direkt geworden, denn die Möglichkeit, dass es sich doch nur um Naivität handelt besteht ja immer noch (der klassische Restzweifel).
    Noch ganz kurz zur Steuerklassenwahl:
    Wählt man nach Heirat statt 1 und 1 die 4/4 ergibt sich unterjährig kein Unterschied, wohl aber bei 3/5. Die Wahl der Steuerklasse kann aber manchmal nicht nur rein wirtschaftlichen Überlegungen folgen, so wäre ich als schlechterverdienender Partner nicht immer mit der Steuerklasse 5 einverstanden.
    Der größte Vorteil des Splittingtarifs besteht bei alleinverdienenden Ehegatten, der geringste Vorteil, nämlich gar keiner, bei gleichverdienenden Ehegatten. Den Vorteil bei unserem Fragesteller müsste man natürlich erst mal berechnen, man sollte ihn aber bei nicht zu großen Einkommensunterschieden nicht überschätzen und letztendlich zählt nicht der unterjährige Vorteil sondern die Endabrechnung über die Einkommensteuererklärung.
    Viele Grüße

    Name:

    • Marion Daffner
  4. Für einen Experten bin ich noch viel zu blöd 22.06.2003    

    da möchte ich schon noch mehr können. Eher bin ich der festen Überzeugung, daß z. B. ein Bilanzbuchhalter schon eine gehörige Menge Wissen mehr intus hat, als ich. Deshalb bin ich auch etwas stutzig geworden.
    Ein Frischgebackerner dieser Zunft will einen Fastkollegen (Steuerberater) konsultieren, da grummelts dann erst einmal bei mir im Bauch. Das macht wahrscheinlich die Gnade des Alters ;-)
    Ich stelle mir ja nur vor, ich erleben einen derartigen Fall, nur das ich den Nachbarn (der 49000 € mehr berappen soll) als Kunden hätte. Da würd ich ja glatt mit explodieren.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. Phantasie 22.06.2003    

    Einer meiner ersten Gedanken: Schlechter Geschäftsmann, der ein Haus für 49.000 € weniger hergibt. Natürlich gibt es dafür Erklärungen, die ich auch angedeutet habe. Der Fragesteller hätte es ja nur erläutern brauchen, ihm sollte als Bilanzbuchhalter klar sein, dass dies ein wichtiger Punkt ist.
    So bleibt auch noch der Verdacht, Käufer und Verkäufer könnten gemeinsame Sache machen (meine Variante 3), was mich bezüglich des angeblichen Berufs des Fragestellers noch mehr entsetzt. Da kann man nur hoffen, dass der Arbeitgeber ausreichend Sicherheitsmechanismen in den sensiblen Bereichen eingebaut hat.
    Das traue ich mich jetzt schreiben, da ich doch den Fakeverdacht habe.
    Viele Grüße und einen schönen Sonntag

    Weiterführende Links:

    • http://www.../35/13022/

    Name:

    • Marion Daffner

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