Eigenheimzulage beantragen: Fristen, Voraussetzungen & Zeitpunkt nach Kaufvertrag?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage beantragen: Fristen, Voraussetzungen & Zeitpunkt nach Kaufvertrag?
wir möchten eine Eigentumswohnung kaufen und haben dazu jetzt die folgende Frage.
Der Kaufvertrag wird in Kürze unterschrieben, der Einzug erfolgt aber erst Anfang Dezember, da die jetzigen Eigentümer bauen und erst dann ausziehen.
Nun die Frage:
Wann müssen wir die Eigenheimzulage beantragen? Vor dem Kaufvertag? Nach dem Kaufvertrag, aber vor Einzug? Nach Kaufvertrag, nach Einzug?
Die Frage ist für uns deshalb von Bedeutung, weil wohl im Gespräch ist, dass es die Zulage ab Januar nicht mehr geben wird und wir halt erst im Dezember einziehen können.
Schon mal im Voraus vielen Dank für Infos hierzu.
Gruß,
PB
-
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Die Eigenheimzulage wurde für Käufe nach dem 31.12.2005 abgeschafft. Da Ihr Kaufvertrag in Kürze unterzeichnet wird, gehe ich davon aus, dass Sie keine Eigenheimzulage mehr beantragen können.
Sollte der Kaufvertrag jedoch noch vor dem 31.12.2005 datiert sein, ist der Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Maßgeblich ist das Datum des Kaufvertrags und der Einzug. Der Antrag musste innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Kaufvertrag und dem Einzug gestellt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie das Datum Ihres Kaufvertrags. Informieren Sie sich bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt über aktuelle Fördermöglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum, da die Eigenheimzulage nicht mehr existiert.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Eigenheimzulage
- Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum in Deutschland, die bis Ende 2005 gewährt wurde. Sie wurde durch andere Förderprogramme ersetzt.
Verwandte Begriffe: Wohnungsbauprämie, KfW-Förderung, Wohnraumförderung - Kaufvertrag
- Ein Kaufvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, einer anderen Partei das Eigentum an einer Sache zu übertragen. Im Kontext von Immobilien regelt er die Bedingungen des Kaufs einer Immobilie.
Verwandte Begriffe: Notarvertrag, Auflassungsvormerkung, Eigentumsübertragung - Förderprogramm
- Ein Förderprogramm ist eine staatliche oder private Initiative, die finanzielle oder andere Unterstützung für bestimmte Zwecke bietet. Im Bereich Wohnen und Bauen gibt es verschiedene Förderprogramme für den Erwerb, Bau oder die Sanierung von Immobilien.
Verwandte Begriffe: Zuschuss, Kredit, Subvention - KfW-Bank
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank, die zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für verschiedene Vorhaben vergibt, darunter auch für den Bau oder Kauf von Wohneigentum.
Verwandte Begriffe: Förderbank, zinsgünstiger Kredit, Investitionsförderung - Wohnungsbauprämie
- Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Bausparer, die einen Bausparvertrag abschließen und regelmäßig einzahlen. Sie wird als Zuschuss zu den Bauspareinlagen gewährt und kann für den Bau oder Kauf von Wohneigentum verwendet werden.
Verwandte Begriffe: Bausparen, Bausparvertrag, staatliche Förderung - Finanzamt
- Das Finanzamt ist eine Behörde, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Es ist auch Ansprechpartner für Fragen zur Eigenheimzulage und anderen steuerlichen Aspekten im Zusammenhang mit Wohneigentum.
Verwandte Begriffe: Steuererklärung, Einkommensteuer, Steuerbescheid - Einzug
- Der Einzug bezeichnet den Zeitpunkt, an dem eine Person oder Familie eine Wohnung oder ein Haus bezieht und dort ihren Lebensmittelpunkt einrichtet. Bei der Eigenheimzulage war der Einzug ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Förderhöhe.
Verwandte Begriffe: Bezugsfertigkeit, Wohnsitz, Umzug
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum, die bis Ende 2005 gewährt wurde. Sie sollte Familien und Einzelpersonen den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. - Gibt es eine Nachfolgeförderung für die Eigenheimzulage?
Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage wurden andere Förderprogramme eingeführt, wie beispielsweise die Wohnungsbauprämie oder zinsgünstige Kredite der KfW-Bank. Informieren Sie sich über aktuelle Förderprogramme, die für Sie in Frage kommen könnten. - Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Wohnraumförderung?
Die benötigten Unterlagen variieren je nach Förderprogramm. In der Regel sind der Kaufvertrag, Nachweise über Eigenkapital, Einkommensnachweise und gegebenenfalls Baupläne oder Energieausweise erforderlich. Informieren Sie sich bei der zuständigen Förderstelle über die genauen Anforderungen. - Wo kann ich mich über aktuelle Förderprogramme informieren?
Informationen zu aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie bei der KfW-Bank, den Landesförderinstituten, Verbraucherzentralen oder einem unabhängigen Finanzberater. - Was ist bei der Beantragung von Förderprogrammen zu beachten?
Achten Sie auf die Einhaltung der Antragsfristen und die Erfüllung der Fördervoraussetzungen. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Förderung zu erhalten. - Kann ich mehrere Förderprogramme gleichzeitig nutzen?
Die Kombination von Förderprogrammen ist oft möglich, aber nicht immer. Informieren Sie sich genau über die jeweiligen Förderbedingungen und lassen Sie sich beraten, welche Kombination für Ihre Situation am sinnvollsten ist. - Was passiert, wenn ich die geförderten Immobilie vor Ablauf der Förderfrist verkaufe?
In diesem Fall kann es zur Rückforderung der Fördergelder kommen. Die genauen Bedingungen sind im Fördervertrag festgelegt. - Wie wirkt sich die Förderung auf meine Steuererklärung aus?
Einige Förderprogramme können steuerliche Vorteile bringen, während andere als Einkommen versteuert werden müssen. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, wie sich die Förderung auf Ihre Steuererklärung auswirkt.
🔗 Verwandte Themen
- Wohnungsbauprämie
Informationen zur staatlichen Förderung für Bausparer. - KfW-Förderprogramme
Überblick über die zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse der KfW-Bank für den Wohnungsbau. - Regionale Förderprogramme
Informationen zu den Förderangeboten der einzelnen Bundesländer. - Steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf
Hinweise zu Grunderwerbsteuer, Grundsteuer und anderen steuerlichen Belastungen. - Finanzierungsplanung für den Immobilienkauf
Tipps zur Erstellung eines Finanzierungsplans und zur Auswahl des passenden Kredits.
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Eigenheimzulage: Gültigkeit ab 2004 – Info-Quelle unbekannt
Woher haben Sie die Info, dass
es die Eigenheimzulage ab Januar 2004 nicht mehr geben wird? Was machen die, die mitten in der Bauphase sind und in 2004 einziehen wollen? -
Info Eigenheimzulage: Kollege als Quelle – Unbestätigt!
Ich habe es von einem Kollegen gehört Woher ...
Ich habe es von einem Kollegen gehört. Woher er die Info hat weiß ich leider nicht. -
Kaufvertrag: Notartermin entscheidend für Eigenheimzulage!
Auf Termin des Notarvertrags achten und Infos zur Neujahrsfalle einholen
Selbst wenn die Eigenheimzulage geäendert werden sollte, wird es bei Kauf wohl immer auf den Termin des notariellen Kaufvertrages ankommen. Dieser Stichtag sollte entscheiden, welche gesetzliche Regelung anzuwenden ist. Wenn eine eventuelle Gesetzesänderung rückwirkende Folgen haben sollte, würde es unser Kanzler Schröder nicht überleben!
Ansonsten suchen Sie hier im Forum mal die Infos zum Stichwort " Neujahrsfalle" und machen sich bei Steuerberater/Finanzamt schlau, damit sie eventuell nicht ein Jahr ELZ verschenken.Alles ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
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Eigenheimzulage: Subventionsabbau – Ruhe bewahren!
Es eichelt wieder
Hallo,
kaum ist die Änderung der Eigenheimzulage zum 01.01/04.2003 gekippt, was viele noch gar nicht mitbekommen haben, denkt Herr Eichel schon wieder über Subventionsabbau, bei vorgezogener Steuerreform nach. Natürlich gehört auch die Eigenheimzulage dazu.
Bitte nur Ruhe bewahren, Augen auf und nicht in ein Sommerloch fallen, denn da kommen wieder eine Menge Verunsicherungen auf.
Wichtig ist, dass Beginn der Eigennutzung (Einzug) und Übergang Nutzen, Lasten im selben Jahr erfolgen und das EigZulG anwendbar ist. Und noch spricht nichts gegen die Anwendbarkeit, Herr Eichel denkt laut.
Viele Grüße -
Antrag Eigenheimzulage: Zeitpunkt nach Einzug wählen!
Antragszeitpunkt
Hallo,
hatte ich vergessen: Sobald Sie eingezogen sind (und alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind). Dann möglichst schnell, aus wirtschaftlichen Gründen.
Viele Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Eigenheimzulage: Fristen, Voraussetzungen und Zeitpunkt optimieren
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Beantragung der Eigenheimzulage, insbesondere die Fristen und Voraussetzungen nach dem Kaufvertrag einer Eigentumswohnung. Ein wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt des Notarvertrags, der für die anzuwendende gesetzliche Regelung entscheidend sein kann. Es wird auch die mögliche Änderung der Eigenheimzulage und deren Auswirkungen auf laufende Bauprojekte thematisiert. Der Antragszeitpunkt sollte nach Einzug und Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die Information zur Gültigkeit der Eigenheimzulage ab 2004, wie im Beitrag Eigenheimzulage: Gültigkeit ab 2004 – Info-Quelle unbekannt erwähnt, ist unbestätigt und sollte kritisch hinterfragt werden. Es ist ratsam, sich auf offizielle Quellen zu verlassen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Kaufvertrag: Notartermin entscheidend für Eigenheimzulage! betont die Bedeutung des Notartermins für die Anwendung der gesetzlichen Regelung zur Eigenheimzulage. Dies ist ein wichtiger Stichtag, der beachtet werden sollte.
💰 Zusatzinfo: Es wird diskutiert, dass Herr Eichel über einen Subventionsabbau nachdenkt, was auch die Eigenheimzulage betreffen könnte, wie im Beitrag Eigenheimzulage: Subventionsabbau – Ruhe bewahren! erwähnt. Es ist ratsam, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.
👉 Handlungsempfehlung: Nach dem Einzug und der Erfüllung aller Voraussetzungen sollte der Antrag auf Eigenheimzulage schnellstmöglich gestellt werden, wie im Beitrag Antrag Eigenheimzulage: Zeitpunkt nach Einzug wählen! empfohlen wird. Es wird empfohlen, sich beim Steuerberater oder Finanzamt über die aktuellen Regelungen und Fristen zu informieren.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Eigenheimzulage, Antrag". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Bausumme im Bauantrag zu niedrig? Welche Kosten gehören dazu? Auswirkungen auf Eigenheimzulage & …
- … Bausumme, Bauantrag, Nebenkosten, Erschließungskosten, Bodengutachter, Statiker, Eigenheimzulage, Kostenberechnung, Korrektur …
- … Bauantrag, Baukosten, Eigenheimzulage, Finanzierung, …
- … Bausumme im Bauantrag zu niedrig? Nebenkosten, Eigenheimzulage & Korrektur …
- … Im Bauantrag ist die Bausumme deutlich kleiner als in der Kostenberechnung angegeben. …
- … Weiterer Grund: wir bekommen die Eigenheimzulage nicht voll, da sie im Bauantrag zu gering angegeben wurde. …
- … Die Bausumme im Bauantrag muss alle relevanten Kosten berücksichtigen, um korrekt zu sein. Dazu gehören: …
- … Eine zu geringe Bausumme im Bauantrag kann negative Folgen haben, insbesondere bei der Eigenheimzulage. Diese wird …
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- … ? Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Bausumme im Bauantrag sorgfältig und gleichen Sie diese mit Ihrer detaillierten Kostenberechnung ab. Kontaktieren …
- … Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Bausumme und müssen im Bauantrag berücksichtigt werden.Verwandte Begriffe: Anschlusskosten, Infrastrukturkosten, Netzkosten. …
- … Eigenheimzulage …
- … Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von …
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- … Bauantrag …
- … Der Bauantrag ist ein formelles Antragsverfahren, das bei …
- … Frage: Welche Kosten gehören zur Bausumme im Bauantrag?Antwort: Zur Bausumme gehören die reinen Baukosten, Architektenhonorare, Ingenieurleistungen (Statik), Baugenehmigungsgebühren, …
- … Frage: Was passiert, wenn die Bausumme im Bauantrag zu niedrig angegeben ist?Antwort: Eine zu niedrig angegebene Bausumme kann …
- … zu Problemen bei der Eigenheimzulage führen, da diese oft auf Basis der Bausumme im Bauantrag berechnet wird. Zudem kann es bei späteren Kontrollen zu Nachforderungen …
- … Frage: Kann man die Bausumme im Bauantrag nachträglich korrigieren?Antwort: Ja, in der Regel ist eine Korrektur des Bauantrags möglich. Dies sollte jedoch in Absprache mit der zuständigen …
- … Kosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Bausumme und müssen im Bauantrag berücksichtigt werden. …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauvertrag Zahlungsbedingungen prüfen: Risiken, Vorleistung & Alternativen zum Schutz?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Eigenheimzulage Ersterwerber: Anspruch, Fristen & Stolpersteine bei Kauf 2003?
- … Eigenheimzulage: Anspruch als Ersterwerber (Kauf 2003) …
- … Eigenheimzulage für Ersterwerber mit Kaufvertrag von 2003: Welche Fristen gelten? Was …
- … ist bei Bauantragstellung zu beachten? Jetzt informieren! …
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- … Eigenheimzulage Ersterwerber: Anspruch, …
- … Liebe Forianer, ich habe eine spezielle Frage zur Eigenheimzulage, konnte leider bisher keinen vergleichbaren Fall finden. Also: …
- … den Vertrag zum besagten Zeitraum abgeschlossen haben, möchten wir auch die Eigenheimzulage zu damaligen Verhältnissen in Anspruch nehmen. Ist es hierfür von Nöten, …
- … Lasten und Pflichten durchführen? Welche Rolle spielt das Datum der Bauantragstellung? Welche Stolpersteine muss ich noch befürchten. Das Finanzamt hat mir …
- … dass Sie als Ersterwerber mit einem Kaufvertrag von 2003 Fragen zur Eigenheimzulage haben. Die Eigenheimzulage wurde für ab 2006 begonnene Baumaßnahmen abgeschafft, aber …
- … Wichtig für Ihren Anspruch ist das Datum des Bauantrags bzw. der Baugenehmigung. Maßgeblich ist, dass der Bauantrag vor dem …
- … Die Eigenheimzulage wurde in der Regel für einen Zeitraum von acht Jahren gewährt. …
- … Fall prüfen zu lassen. Halten Sie alle relevanten Unterlagen (Kaufvertrag, Bauantrag, etc.) bereit. …
- … Eigenheimzulage …
- … Die Eigenheimzulage war eine …
- … Bauantrag …
- … Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der …
- … den Bau oder die Änderung eines Gebäudes zu erhalten. Der Bauantrag enthält alle relevanten Informationen über das geplante Bauvorhaben.Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baubehörde, …
- … Welche Fristen sind bei der Eigenheimzulage für Ersterwerber zu beachten?Die relevanten Fristen hängen vom Datum des …
- … Bauantrags und dem Einzugsdatum ab. Generell galt die Eigenheimzulage für einen Zeitraum von acht Jahren. Es ist wichtig, die spezifischen Fristen für Ihren Fall zu prüfen, da die Eigenheimzulage für ab 2006 begonnene Baumaßnahmen abgeschafft wurde. …
- … Eigentumswohnung verzögert?Verzögerungen beim Bau können Auswirkungen auf den Anspruch auf Eigenheimzulage haben. Es ist wichtig, dass die wesentlichen Voraussetzungen (Bauantrag vor …
- … Welche Unterlagen sind für den Antrag auf Eigenheimzulage erforderlich?In der Regel sind der Kaufvertrag, der Bau …
- … antrag bzw. die Baugenehmigung, Nachweise über die Baukosten und ggf. Nachweise über …
- … Gibt es Einkommensgrenzen für die Eigenheimzulage?Ja, es gab Einkommensgrenzen für die Eigenheimzulage. Diese Grenzen variierten …
- … die Eigentumswohnung vermietet wird, kann dies Auswirkungen auf den Anspruch auf Eigenheimzulage haben. In der Regel entfällt der Anspruch, wenn die Wohnung nicht …
- … Kann die Eigenheimzulage auch für den Kauf eines gebrauchten Hauses beantragt werden …
- … Die Eigenheimzulage konnte grundsätzlich auch für den Kauf eines gebrauchten Hauses beantragt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren. Entscheidend war, dass …
- … Was ist der Unterschied zwischen Eigenheimzulage und Wohnungsbauprämie?Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau …
- … Wo finde ich weitere Informationen zur Eigenheimzulage?Weitere Informationen zur Eigenheimzulage finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums …
- … Wohnungsbauprämie: Voraussetzungen und AntragstellungInformationen zur staatlichen Förderung für Bausparer. …
- … Eigenheimzulage 2003: Kaufvertrag – Eigentumsübergang irrelevant! …
- … Um die Eigenheimzulage in der bisherigen Form zu erhalten, muss der Steuerpflichtige noch …
- … Förderzeitraum beginnt. Erfolgt z.B. der Eigentumsübergang erst in 2005, wird die Eigenheimzulage in der jetzigen Form (2.556 Grundzulage für einen Neubau / 1.278 Grundzulage …
- … Eigenheimzulage: Fristen, Stolpersteine & Anspruch bei Kauf 2003 …
- … 💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Eigenheimzulage für Ersterwerber mit Kaufvertrag aus 2003. Entscheidend für den Anspruch …
- … notariellen Kaufvertrags in 2003. Der Eigentumsübergang ist für die Gewährung der Eigenheimzulage unerheblich. Die Einhaltung der Einkommensgrenze und die Nutzung als Hauptwohnsitz sind …
- … ✅ Zusatzinfo: Laut Eigenheimzulage 2003: Kaufvertrag – Eigentumsübergang irrelevant! ist für die Gewährung der Eigenheimzulage nach altem Recht der Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags entscheidend, nicht …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Bei der Bauantragstellung und der Fertigstellung der Eigentumswohnung sind Fristen zu beachten, um den Anspruch auf Eigenheimzulage nicht zu gefährden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem …
- … 2003 und kontaktieren Sie das Finanzamt, um Ihren individuellen Anspruch auf Eigenheimzulage zu klären. Beachten Sie die relevanten Fristen und Voraussetzungen für Ersterwerber. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag als Generalübernehmer: Risiken, Kosten & Vertragserfüllungsbürgschaft?
- … Architektenvertrag, Generalübernehmer, Bauvertrag, Vertragserfüllungsbürgschaft, Baukosten, Bauplanung, Bauantrag, Architekt …
- … Wir haben im Dezember 2003 einen Bauantrag über einen Architekten einreichen lassen, mit dem wir in diesem Jahr bauen möchten. In der Eile der verblieben Zeit (Eigenheimzulage noch erhalten) im Dezember 2003 beschränkten wir uns auf die …
- … Hausplanung und den Bauantrag durch den Architekten. Diese Leistung haben wir auch auf sein Drängen hin sofort bezahlt (4750,00 ). Der Vertrag sollte dann in diesem Jahr geschlossen werden, wobei sein Honorar Teil des Gesamtpreises (119.100,00 inkl. Gas-Fußbodenheizung und kompletter Fliesen im gesamten Erdgeschoss) ) für einen Bungalow mit 111 m 2 sein sollte. Bereits im ersten Gespräch bot er uns eine Vertragserfüllungsbürgschaft an, mit der er bei uns sicherlich großes Vertrauen schaffte. Inzwischen hatten wir bereits mehrfache Besprechungen wegen des Werkvertrages und der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung); Änderungen, die wir gemeinsam besprochen hatten wurden jedoch nur teilweise umgesetzt. Der Architekt möchte auch keinen Architektenvertrag mit uns schließen, sondern einen Werkvertrag, in dem er als Generalübernehmer auftritt (er besteht darauf). …
- … 3. Können wir uns alle Pläne, Statik, Berechnungen, Maße und Mengenangaben herausgeben lassen, falls wir den Vertrag nicht unterschreiben werden? Uns liegt bisher nur der genehmigte Bauantrag vor, ohne weitere Angaben. …
- … Die Planung für den Bauantrag (Zeichnungen, Berechnungen, Statik) muss er Ihnen vollständig zur Verfügung stellen. Diese …
- … GRZ, Wohnfläche, Nachweis EnEVAbk. usw. gemeint, also Berechnungen, die zum Bauantrag gehören. Selbstverständlich keine Massenermittlungen für LVAbk.'s. Die kosten wieder. …
- … Wenn der Bauantrag eingereicht ist, läuft ihm ja schließlich nichts davon. Und die bisherige …
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