Neue Eigenheimzulage - Bauantrag in 2002 - Bebauungsplan noch nicht durch
BAU-Forum: Baufinanzierung
Neue Eigenheimzulage - Bauantrag in 2002 - Bebauungsplan noch nicht durch
Wir haben am 20.12.2002 den Bauantrag durch unseren Architekten beim Bauamt gestellt. Dieser wurde laut Architekt nicht nach vereinfachtem Genehmigungsverfahren, sondern mit einer verlängerten Frist von 6 Wochen beim Bauamt gestellt.
Hintergrund hierfür ist, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Baugebiet noch nicht durch ist. Hier hat der Kreis innerhalb der Einspruchsfrist bedenken zur Entwässerung angemeldet. Den Notarvertrag über das Grundstück und den Rohbau mit dem Bauunternehmer haben wir am 23.12.2002 gemacht - natürlich mit Berücksichtigung dieser Umstände. Das Bauamt sagt jetzt, wenn die Einwände des Kreises nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Eingang des Bauantrages entsprochen werden können und der Regierungspräsident den Bebauungsplan bis dahin nicht abzeichnet hat, wird der Bauantrag ungültig und muss neu gestellt werden. Das würde ja wohl die Eigenheimzulage nach neuer Förderung bedeuten oder?
Ist der Sachverhalt OK? Was kann ich noch tun? Ist das Eigenheimzulagengesetz durch den Bundesrat?
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Hintergrund hierfür ist, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Baugebiet noch nicht durch ist. Hier hat der Kreis innerhalb der Einspruchsfrist bedenken zur Entwässerung angemeldet. Den Notarvertrag über das Grundstück und den Rohbau mit dem Bauunternehmer haben wir am 23.12.2002 gemacht - natürlich mit Berücksichtigung dieser Umstände. Das Bauamt sagt jetzt, wenn die Einwände des Kreises nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Eingang des Bauantrages entsprochen werden können und der Regierungspräsident den Bebauungsplan bis dahin nicht abzeichnet hat, wird der Bauantrag ungültig und muss neu gestellt werden. Das würde ja wohl die Eigenheimzulage nach neuer Förderung bedeuten oder?
Ist der Sachverhalt OK? Was kann ich noch tun? Ist das Eigenheimzulagengesetz durch den Bundesrat?
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