wir wollen uns unbedingt noch die Eigenheimzulage nach altem Recht sichern, sind aber insgesamt in unseren Bau-Vorbereitungen leider noch nicht soweit, dass wir schon einen fertigen Bauplan für unser vorhandenes Grundstück vorliegen haben. Auch besteht bisher bewusst noch kein Vertrag mit einer Baufirma. Um Hektik und daraus resultierende Fehlentscheidungen zu vermeiden wollten wir uns damit Zeit lassen bis Fruejahr 2003.
Das Liebste wäre uns natürlich jetzt einfach, wir könnten fristgerecht einen Antrag stellen und anschließend in Ruhe über die Finanzierung, Baufirma etc. entscheiden.
Daher meine konkreten Fragen zu der 'Bauantrag vor 31.12.02'-Frist:
(1) Muss für ein Einreichen des BauAntrags bereits ein Vertrag mit einem Bauträger oder einer Baufirma bestehen? Spielt eine Baufirma da ggf. überhaupt mit (Bauplan- und -Antrag ausarbeiten und stellen ohne Vertrag)?
(2) Können nach dem Einreichen noch Änderungen an dem Bauantrag vorgenommen werden, ohne dass das dann als neuer Bauantrag mit neuem Eingangsdatum gewertet wird?
(3) Falls ja, sind die Änderungen in ihrem Ausmaß begrenzt, oder können wir theoretisch sogar einen grundlegend anderen Plan (eines anderen Architekten/Bauträgers z.B. ) als _Änderung_ nachreichen und trotzdem zählt das Eingangsdatum des ersten Antrags?
(4) Können evtl. sogar mehrere konkurrierende Bauanträge zeitgleich für ein einziges Grundstück gestellt und die Entscheidung, welcher Antrag realisiert wird, später gefällt werden?
Leider habe ich bisher zu dieser Problematik von verschiedener Seite widersprüchliche Infos erhalten und bin verwirrt.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Gruß,
