Vertragserfüllungs- & Gewährleistungsbürgschaft: Höhe in % der Bausumme? Kosten & Vergleich
In diesem Forum sind Sie: Baufinanzierung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Bei Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften sind 5% bzw. 2-3% der Auftragssumme üblich. Bauträger müssen Avalgebühren zahlen und die Bürgschaft oft 1:1 in Geld hinterlegen. Die Gewährleistung beträgt i.d.R. 5 Jahre, was hohe finanzielle Vorleistungen erfordert. Die Absicherung durch Bürgschaften sollte im Verhältnis zu den Abschlagszahlungen und Rückhalten in der Bauphase stehen.
Vertragserfüllungs- & Gewährleistungsbürgschaft: Höhe in % der Bausumme? Kosten & Vergleich
Als Sicherheit möchte ich auf eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft) vom Bauunternehmer nicht verzichten.
Auf wieviel Prozent der Gesamtkosten beläuft sich in der Regel die Vertragserfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft) (5 Jahre).
Jeweils 100 % wären laut Bauträger nicht finanzierbar.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine Bürgschaft darf ohne selbstschuldnerische Haftung, unverzügliche Auszahlungspflicht bei Insolvenz und Ausstellung durch eine BaFin-überwachte deutsche Bank oder Versicherung akzeptiert werden.
🔴 KRITISCH: Ein Verzicht auf eine wirksame Vertragserfüllungsbürgschaft führt beim Ausfall des Bauträgers zum Totalverlust aller Vorauszahlungen – kein Vertrag darf ohne diese Sicherheit unterzeichnet werden.
⚠️ WICHTIG: Die Vertragserfüllungsbürgschaft muss mindestens 5 %, die Gewährleistungsbürgschaft mindestens 3 % der Bausumme betragen – 100 %-Bürgschaften sind rechtlich nicht erforderlich und praktisch unmöglich.
⚠️ WICHTIG: Der Bürgschaftstext muss schriftlich im Bauvertrag festgelegt und vor Vertragsabschluss von einem auf Bau- und Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich empfehle, die Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft auf 5% der Bausumme festzulegen. Diese sichert die Fertigstellung des Bauvorhabens ab.
Für die Gewährleistungsbürgschaft sind 5% der Bausumme üblich, um Mängel nach der Bauabnahme abzudecken. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich die genauen Bedingungen der Bürgschaften vom Bauträger schriftlich geben und prüfen Sie diese sorgfältig.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Bauherr möchte bei einem schlüsselfertigen Neubauprojekt mit einem Bauträger auf Nummer sicher gehen und fordert eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft. Dies ist grundsätzlich ein sehr vernünftiger und sicherheitsbewusster Ansatz, der vor finanziellen Schäden durch Insolvenz oder mangelhafte Leistung des Bauträgers schützt. Die Aussage des Bauträgers, dass eine Bürgschaft über 100 % der Bausumme nicht finanzierbar sei, ist jedoch fachlich korrekt und marktüblich. In der Praxis sind Bürgschaften in Höhe von 100 % der Auftragssumme für Bauträger kaum zu erhalten, da dies deren Kreditlinien bei Banken übermäßig belasten würde.
✅ Zustimmung: Die Forderung nach einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist absolut richtig und schützt den Bauherrn vor erheblichen Risiken. Die Skepsis gegenüber dem Verzicht auf diese Sicherheit ist fachlich vollkommen berechtigt.
⚠️ Korrektur: Die Vorstellung, dass sowohl die Vertragserfüllungs- als auch die Gewährleistungsbürgschaft jeweils 100 % der Bausumme betragen müssten, ist unrealistisch. Üblich sind für die Vertragserfüllungsbürgschaft 5-10 % der Auftragssumme und für die Gewährleistungsbürgschaft ebenfalls 5-10 % der Abrechnungssumme. Eine 100 %-Bürgschaft ist in der Baubranche unüblich und würde den Bauträger tatsächlich in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
➕ Ergänzung: Die Kosten für eine Bürgschaft liegen in der Regel zwischen 1 % und 3 % des Bürgschaftsbetrages pro Jahr. Bei einer 5-jährigen Gewährleistungsbürgschaft über 5 % der Bausumme (z.B. 25.000 Euro bei 500.000 Euro Bausumme) wären das etwa 1.250 bis 3.750 Euro Gesamtkosten. Diese Kosten trägt der Bauträger, werden aber oft auf den Gesamtpreis umgelegt.
👉 Handlungsempfehlung: Verhandeln Sie mit dem Bauträger eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 5-10 % der Bausumme und eine Gewährleistungsbürgschaft über 5 % der Abrechnungssumme für 5 Jahre. Lassen Sie sich die genauen Konditionen schriftlich im Bauvertrag zusichern. Beauftragen Sie zudem einen unabhängigen Bausachverständigen zur Begleitung des Bauprojekts, der die Abnahmen und die Einhaltung der Gewährleistungsfristen überwacht. Verzichten Sie keinesfalls auf die Bürgschaft, sondern passen Sie die Höhe an die marktüblichen Standards an.
KI-Analyse (Qwen)
Bei schlüsselfertigem Bauen mit einem Bauträger ist eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eine zentrale Sicherheitsmaßnahme für den Bauherrn – sie schützt vor Insolvenz, Leistungsverweigerung oder Mängeln des Unternehmers.
✅ Zustimmung: Ihre Forderung nach einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist juristisch fundiert und entspricht der gängigen Praxis gemäß § 650f BGBAbk. sowie den Empfehlungen der Verbraucherzentralen und der Bauherrenschutzbund e.V.
➕ Ergänzung: Die Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt typischerweise 5–10 % der vertraglichen Bausumme, während die Gewährleistungsbürgschaft (für die 5-jährige Mängelhaftung) üblicherweise 2–5 % umfasst – beide sind grundsätzlich getrennt zu bewerten und dürfen nicht pauschal auf 100 % bezogen werden.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauträgers, 100 % seien "nicht finanzierbar", ist irreführend: Bürgschaftshöhen beziehen sich nicht auf die Finanzierung, sondern auf die Risikoabsicherung; eine 100%-Bürgschaft wäre weder marktüblich noch rechtlich erforderlich – sie wäre zudem praktisch unmöglich zu stellen.
➕ Ergänzung: Die Bürgschaft muss von einer inländischen, von der BaFin beaufsichtigten Bank oder Versicherung ausgestellt sein, darf nicht auf Widerruf lauten und muss ausdrücklich die selbstschuldnerische Haftung sowie die unverzügliche Auszahlung bei Eintritt des Versicherungsfalls (z. B. Insolvenz) regeln.
🔴 Gefahr: Ein Verzicht auf eine wirksame Bürgschaft oder eine unzureichende Form (z. B. bloße Haftungserklärung ohne Bankgarantie) führt zu erheblichen finanziellen Risiken – bis hin zum Totalverlust der geleisteten Vorauszahlungen bei Bauträgerinsolvenz.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich eine von einer BaFin-überwachten Institution ausgestellte, selbstschuldnerische Bürgschaft mit mindestens 5 % für die Vertragserfüllung und 3 % für die Gewährleistung (5 Jahre); lassen Sie den Bürgschaftstext vor Vertragsabschluss durch einen auf Bau- und Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft zwingend erforderlich ist.
- Alle stimmen darin überein, dass 5 % für die Vertragserfüllungsbürgschaft üblich und ausreichend ist.
- Alle betonen die Notwendigkeit einer 5-jährigen Gewährleistungsfrist und die Trennung der beiden Bürgschaftsarten.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt ausschließlich 5 % für beide Bürgschaften; DeepSeek und Qwen geben jeweils Spannen an (5–10 % für Vertragserfüllung, 2–5 % für Gewährleistung).
- Qwen nennt 3 % als Mindesthöhe für die Gewährleistungsbürgschaft, DeepSeek spricht von 5 %, GoogleAI bleibt bei 5 % – Abweichung liegt in der unteren Bandbreite.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt konkrete Kostenschätzungen (1–3 % pro Jahr) und betont die Umlegung auf den Gesamtpreis.
- Qwen ergänzt zwingende formale Anforderungen: BaFin-Aufsicht, kein Widerruf, explizite Regelung zur unverzüglichen Auszahlung.
- GoogleAI verzichtet auf formale und rechtliche Spezifika – liefert lediglich prozentuale Vorgaben.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI unterlässt jede kritische Einordnung der 100 %-Forderung – DeepSeek und Qwen widersprechen dieser Forderung klar und betonen ihre Unmöglichkeit und Unüblichkeit; die sicherere Einschätzung („unrealistisch / praktisch unmöglich“) wird priorisiert.
- Qwen korrigiert die Aussage des Bauträgers „nicht finanzierbar“ als irreführend (Risikoabsicherung ≠ Finanzierung), während DeepSeek sie als „fachlich korrekt“ einstuft – Vorsichtsprinzip: Qwens Einschätzung wird bevorzugt, weil sie juristisch präziser ist.
👉 Empfehlung:
- Vertragsabschluss erst nach schriftlicher Zusicherung beider Bürgschaften im Vertragstext – unter Einbeziehung der formalen Mindestanforderungen gemäß Qwen.
- Keine Akzeptanz von Pauschalformulierungen – jeder Bürgschaftsvertrag muss einzeln geprüft werden.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Notwendigkeit selbstschuldnerischer Bürgschaft ✅ Alle Modelle bestätigen: zwingend erforderlich – kein Verzicht zulässig. Höhe Vertragserfüllungsbürgschaft ⚠️ Konsens bei mindestens 5 %; DeepSeek und Qwen erlauben bis zu 10 % – 5 % ist marktüblich und ausreichend. Höhe Gewährleistungsbürgschaft ⚠️ GoogleAI und DeepSeek: 5 %; Qwen: 2–5 %, mindestens 3 % – Konsens bei 5 % als sicherste, praktikable Basis. 100 %-Bürgschaft ❌ DeepSeek und Qwen widersprechen klar – GoogleAI ignoriert das Thema; KI-Konsens: unrealistisch, unüblich, rechtlich nicht erforderlich. Formelle Bürgschafts-Anforderungen ✅ Qwen und DeepSeek ergänzen GoogleAI: BaFin-Aufsicht, kein Widerruf, unverzügliche Auszahlungspflicht – Konsens durch Qwen und DeepSeek als verbindlich. 👉 Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie im Bauvertrag zwei getrennte, selbstschuldnerische Bürgschaften – mindestens 5 % für Vertragserfüllung und mindestens 5 % für Gewährleistung (5 Jahre), beide ausgestellt durch eine BaFin-überwachte deutsche Institution; jeder Bürgschaftstext ist vor Vertragsunterschrift juristisch prüfen zu lassen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende oder unwirksame Vertragserfüllungsbürgschaft Gesamter Verlust aller gezahlten Vorauszahlungen bei Bauträgerinsolvenz – bis zu 100 % finanzieller Totalverlust. 🔴 Risiko Bürgschaft ohne selbstschuldnerische Haftung Keine direkte Auszahlung bei Insolvenz – Rechtsstreit, lange Wartezeiten, mögliche Ablehnung durch Bürgschaftsträger. 🔴 Risiko Ungeprüfter Bürgschaftstext mit unklaren Auszahlungsbedingungen Auszahlung trotz Insolvenz wird verweigert; bürokratische Hürden, Fristversäumnisse, Rechtsunsicherheit. 🔴 Risiko Verwendung einer nicht baufin-aufsichtsrechtlich zugelassenen Bürgschaftsquelle Bürgschaft rechtlich nicht wirksam – keine Einziehung möglich; gerichtlich nicht durchsetzbar. 🔴 Risiko Mischung oder Verwechslung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft im Vertrag Keine klare Haftungszuordnung – bei Mängeln nach Abnahme fehlt Schutz; Vertragserfüllungsschutz entfällt bei Bauabbruch. ✅ Chance Wirksame 5-%-Vertragserfüllungsbürgschaft Sicherstellung der Fertigstellung – bei Bauträgerausfall springt die Bank ein und finanziert den Restbau über einen neuen Bauträger. ✅ Chance 5-jährige Gewährleistungsbürgschaft mit 5-%-Höhe Sicherstellung der Mängelbeseitigung ohne Rechtsstreit – direkter Zugriff auf Mittel bei Verweigerung durch Bauträger. ✅ Chance Verhandlung von bürgschaftsbedingten Zusatzleistungen (z. B. Bauherren-Begleitung) Frische Sicht durch neutrale Fachkraft – frühzeitige Mängelerkennung, Dokumentation für späteren Schadensersatz. ✅ Chance Vertraglich festgelegte, vorab geprüfte Bürgschaftsform Rechtssicherheit für alle Phasen – vermeidet böse Überraschungen bei Abnahme, Gewährleistung oder Insolvenz. ✅ Chance Transparente Bürgschaftskosten (1–3 % p. a.) im Vertrag Keine versteckten Nachforderungen – Planungssicherheit für Gesamtkosten, keine Kostenverschiebung nach Vertragsabschluss. Orientierungshilfen
- Keine Unterschrift ohne Bürgschaft: Unterzeichnen Sie den Bauvertrag erst, wenn schriftliche, getrennte Zusicherungen für Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft mit mindestens 5 % der Bausumme vorliegen – beide mit selbstschuldnerischer Haftung.
- Formale Prüfung beauftragen: Beauftragen Sie vor Vertragsabschluss einen auf Bau- und Verbraucherrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beider Bürgschaftstexte – insbesondere auf BaFin-Aufsicht, Widerrufsklausel und Auszahlungspflicht bei Insolvenz.
- Bank- oder Versicherungsnachweis einfordern: Fordern Sie vom Bauträger den aktuellen Nachweis der Bürgschaftsinstitution – mit offizieller BaFin-Registernummer und aktueller Genehmigungsurkunde.
- Kosten transparent halten: Vereinbaren Sie schriftlich, dass die Bürgschaftskosten (1–3 % p. a.) im Gesamtpreis enthalten sind – keine Nachforderungen nach Vertragsunterzeichnung zulassen.
- Bauherren-Begleitung frühzeitig klären: Vereinbaren Sie im Vertrag die Option einer unabhängigen Bauherren-Begleitung durch einen Bausachverständigen – besonders für Abnahmen und Mängelkontrollen.
- Dokumentationssicherung: Sammeln Sie alle Bürgschaftsunterlagen (Vertragskopie, Bürgschaftsurkunden, Prüfprotokolle) in einer eigenen, chronologisch sortierten Akte – digital gesichert und physisch archiviert.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die ein Bauträger dem Bauherrn stellt, um die ordnungsgemäße Erfüllung des Bauvertrags zu gewährleisten. Sie deckt finanzielle Schäden ab, die dem Bauherrn entstehen, wenn der Bauträger seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Verwandte Begriffe: Gewährleistungsbürgschaft, Bausicherheit, Bauvertrag.
- Gewährleistungsbürgschaft
- Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert den Bauherrn gegen Mängelansprüche nach der Bauabnahme ab. Sie deckt die Kosten für die Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Bauabnahme, Gewährleistung.
- Bausumme
- Die Bausumme ist die gesamte vertraglich vereinbarte Summe für die Errichtung eines Bauwerks. Sie umfasst alle Kosten, einschließlich Material, Arbeitslohn und Nebenkosten. Verwandte Begriffe: Gesamtbaukosten, Baufinanzierung, Kostenvoranschlag.
- Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die Gebäude anschließend verkauft. Er übernimmt die Planung, Finanzierung und Durchführung des Bauprojekts. Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Projektentwickler, Generalunternehmer.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Gläubiger (Bauherr) den Bürgen (Bank) direkt in Anspruch nehmen, ohne vorher den Hauptschuldner (Bauträger) zu belangen. Dies vereinfacht und beschleunigt die Durchsetzung von Ansprüchen. Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Ausfallbürgschaft, Garantie.
- Bauabnahme
- Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauträger an den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Übergabe, Mängelprotokoll, Gewährleistung.
- Gewährleistungsfrist
- Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Bauträger für Mängel am Bauwerk haftet. In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke in der Regel fünf Jahre. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Verjährung, Bauvertrag.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Bauherrn ab, falls der Bauträger seinen Verpflichtungen aus dem Bauvertrag nicht nachkommt, beispielsweise bei Insolvenz oder Bauverzögerungen. Die Bürgschaftssumme wird im Vertrag festgelegt und dient als Sicherheit für die Fertigstellung des Baus. - Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?
Die Gewährleistungsbürgschaft deckt Mängel ab, die nach der Bauabnahme innerhalb der Gewährleistungsfrist (meist 5 Jahre) auftreten. Sie dient als Sicherheit für den Bauherrn, falls der Bauträger die Mängel nicht beseitigt. - Wie hoch sollte die Vertragserfüllungsbürgschaft sein?
Üblicherweise beträgt die Vertragserfüllungsbürgschaft 5% der Bausumme. Dies sollte ausreichend sein, um die Mehrkosten einer möglichen Ersatzvornahme abzudecken. - Wie hoch sollte die Gewährleistungsbürgschaft sein?
Auch die Gewährleistungsbürgschaft beträgt in der Regel 5% der Bausumme. Dies dient zur Absicherung von Mängelbeseitigungskosten. - Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Bauherr den Bürgen (meist eine Bank) direkt in Anspruch nehmen, ohne vorher den Bauträger verklagen zu müssen. Dies beschleunigt die Durchsetzung von Ansprüchen. - Welche Vorteile bieten Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften?
Sie bieten dem Bauherrn finanzielle Sicherheit, falls der Bauträger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Mängel auftreten. Dies minimiert das finanzielle Risiko beim Bauvorhaben. - Was passiert, wenn der Bauträger insolvent geht?
Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers kann der Bauherr die Vertragserfüllungsbürgschaft in Anspruch nehmen, um die Mehrkosten für die Fertigstellung des Baus durch ein anderes Unternehmen zu decken. - Wie lange gilt die Gewährleistungsbürgschaft?
Die Gewährleistungsbürgschaft gilt in der Regel für die Dauer der Gewährleistungsfrist, die meist 5 Jahre beträgt.
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Gewährleistungsbürgschaft: 2-3% üblich – Bauträger-Absicherung
100 % ist viel zu hoch
Öffentliche Auftraggeber sichern die Vertragserfüllung mit 5 %, die Gewährleistung mit 2-3 % der Auftragssumme ab. Bedenken Sie, dass der Bauträger zum einen eine Avalgebühr von 1-2 % p.a. für die Bürgschaft bezahlt und, was erheblicher ist, diese durch Hinterlegung in Geld rückabsichern muss, sehr häufig sogar 1:1. Da die Gewährleistung i.d.R. 5 Jahre beträgt, muss ein Bauträger 5 Jahresumsätze absichern. Läge der Prozentsatz wesentlich höher als die 3 %, müsste der Bauträger eine gewaltige Summe zur Absicherung der Bürgschaften hinterlegen. So liquide ist keiner, dann hätte er es nämlich nicht nötig, sich in diesen harten Zeiten mit Bauen rumzuärgern.
Praktikabel und wahrscheinlich in Ihrem Fall durchsetzbar sind m.E. 10 % bei der Vertragserfüllung und 3-5 % bei der Gewährleistung. Weitere nicht vorab vereinbarte AbzAbk.üge während der Bauphase, z.B. Rückhalte bei der Bezahlung der Abschlagsrechnungen, sind dann ohne Grund nicht möglich. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Vertragserfüllungs- & Gewährleistungsbürgschaft: Bausumme, Kosten & Vergleich
💡 Kernaussagen: Bei Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften sind 5% bzw. 2-3% der Auftragssumme üblich. Bauträger müssen Avalgebühren zahlen und die Bürgschaft oft 1:1 in Geld hinterlegen. Die Gewährleistung beträgt i.d.R. 5 Jahre, was hohe finanzielle Vorleistungen erfordert. Die Absicherung durch Bürgschaften sollte im Verhältnis zu den Abschlagszahlungen und Rückhalten in der Bauphase stehen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß Gewährleistungsbürgschaft: 2-3% üblich – Bauträger-Absicherung sichern öffentliche Auftraggeber die Vertragserfüllung mit 5 % und die Gewährleistung mit 2-3 % der Auftragssumme ab. Dies dient als Vergleichswert für private Bauherren.
💰 Kosten: Bauträger tragen Avalgebühren von 1-2 % p.a. für die Bürgschaft und müssen diese oft durch Hinterlegung von Geld absichern, was die Liquidität des Unternehmens beeinflusst. Diese Kosten sollten bei der Beurteilung der Angebote berücksichtigt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Höhe der Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft im Verhältnis zu den Abschlagszahlungen und Rückhalten während der Bauphase prüfen. Eine zu hohe Bürgschaft kann den Bauträger unnötig belasten und sollte vermieden werden. Es empfiehlt sich, Angebote verschiedener Bauträger zu vergleichen und die Konditionen der Bürgschaften genau zu prüfen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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