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Einkommen zu hoch. Trotzdem Eigenheimzulage?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Einkommen zu hoch. Trotzdem Eigenheimzulage?

Gibt es eine Möglichkeit bei knapper Überschreitung der Einkommensgrenze (verheiratet ohne Kinder) dennoch die Eigenheimzulage zu erhalten?
  • Name:
  • Ralf Urban
  1. Mal vorrübergehend weniger Überstunden machen.

    Dann verschenken Sie 1 oder max. 2 Jahre Förderung, können diese aber dann immerhin noch 6 Jahre in Anspruch nehmen. Allerdings hatten Sie dann auch weniger Einkommen  -  mal gegenrechnen.
    Aber ist bei 160 TDM netto/Jahr (bzw. 320 TDM/2 Jahre) eine solche Gratwanderung überhaupt nötig?
    • Name:
  2. Kann ich nicht glauben ...

    @JR: Woher haben Sie diese Beträge? Wenn das stimmt, gebe ich Ihnen die Hälfte der Förderung ab. Wenn nicht, zahlen Sie dann?
    ;-))
    • Name:
    • Gerd Hoffmann
  3. Wir liegen unterhalb dieser Einkommensgrenze.

    Nöö Gerd, ich habe nichts abzugeben. Mal im unten angegebenen Link blättern.
    • Name:
  4. EigZulG § 5 Einkunftsgrenze

    Bei den genannten Beträgen handelt es sich um den "Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes des Erstjahrs zuzüglich des Gesamtbetrags der Einkünfte des vorangegangenen Jahrs (Vorjahr) ".
    Das ist m.E. mitnichten das Nettoeinkommen.
    • Name:
    • Gerd Hoffmann
  5. Ist wohl das zu versteuernde Einkommen

    und somit weder Brutto noch Nettogehalt. Einfach mal den Einkommensteuerbescheid der letzten Jahre anschauen. Dort steht dann auch irgendwo das zu versteuernde Einkommen. Denke ich mal. Oder sehe ich das falsch.
  6. Kommt sicher auf den Einzelfall an.

    Vorab: das ist meine Meinung, keine Steuer- oder Rechtsberatung (Steuerberatung, Rechtsberatung).
    Mal als Idee: wie wär's denn mit getrennter Veranlagung, wenn einer unterhalb der "einfachen" Einkommensgrenze liegt? Der muss natürlich auch Eigentümer des Objekts sein. (Glaube, den Tipp mal irgendwo gelesen zu haben)
    Am besten aber mal Steuerberater fragen.
  7. Mal ganz grob

    vom Brutto die Werbekosten abziehen, ergibt Gesamtbetrag der Einkünfte. Ist als solcher auf dem Einkommensteuerbescheid ausgewiesen.
    Falls Sie knapp drüber liegen, unbedingt mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens sprechen, vielleicht lässt sich für 2001 noch was machen, evtl. auch noch für 2000 falls noch nicht abgegeben (die Steuererklärung).
    • Name:
    • Daria Santini
  8. Seid wann werden Überstunden bezahlt ;-)

    Foto von Andrea Leidenbach

    auch Sonderzahlungen lassen sich, wenn man mit dem AG redet oft ins neue Jahr verschieben.
    Wir haben noch nach der alten Förderung abgeschlossen, da wurde jedes Jahr das Einkommen überprüft, fällt wohl bei der neuen weg, ob es so gerechter wird?
  9. Stimmt Frau Leidenbach

    die Überprüfung erfolgt nur einmal. Ob das gerecht ist, darüber kann man sicher geteilter Meinung sein, wie so oft.
    Die Einkommensgrenzen sind aber im Gegensatz zu früher sehr stark gesunken. Da wurde die Förderung auch bei eher fürstlichen Einkommen gezahlt, ob das nun wieder sozial war ...?
    • Name:
    • Daria Santini
  10. @Daria ot

    Foto von Andrea Leidenbach

    ich gestehe, die Einkommensabhängig war für uns viel Vorteilhafter, da die Zulage auch am Einkommen gebunden war.
    Die Einkommensgrenzen bei drei Kindern finde ich jetzt nicht fürstlich hoch, aber wie alles im Leben relativ ;-), der Vorteil, wenn man seine Finanzierung nicht darauf baut, das Loch fällt auch weg, bekommt man sie ist es ein netter Urlaub.
    "Ungerecht" finde ich, das die Niedrigenergiehauszulage und Ökozulage daran gebunden sind, die hätte ich schon gerne gehabt, habe mich halt nicht ausreichend vorher informiert, Pech, anders gebaut hätte ich trotzdem nicht.
    Will hiermit aber keine Grundsatzdiskussion eröffnen.
  11. Alternativen

    Entweder Einkommen in die Zukunft verlagern, Werbungskosten kurzfristig erhöhen, oder getrennte Veranlagung prüfen (Eigenheimzulage versus Splitting). Infos in diversen Steuerratgebern oder Steuerberater fragen.
    • Name:
    • RLC
  12. @Andrea zwar auch OT

    aber ich glaube, Sie haben mich falsch verstanden. Vor 99 lag die Einkommensgrenze bei 480 TDM /2 Jahre. Auch mit drei Kindern doch nicht schlecht, und ohne Kinder doch fürstlich, oder nicht?
    Gerechter ist es trotzdem geworden, die neue Regelung erhöht die Einkommensgrenze pro Kind (bis glaube ich 3 insgesamt) um TDM 60. Das gab es vorher nicht.
    Bzgl. anderen Zulagen ... da gebe ich Ihnen uneingeschränkt recht.
    Habe gelesen, dass Sie ins neue Haus gezogen sind ... auf diesem Weg von mir alles alles Gute und viel Glück, Ihnen und Ihrer Familie.
    Allen auch ein glückliches neues Jahr und vor allem Gesundheit!
    • Name:
    • Daria Santini
  13. St. Florian

    Jetzt habe ich endlich verstanden, was "gerecht" ist: wenn's den Anderen trifft ...
    • Name:
    • Gerd Hoffmann
  14. Steuerberater

    sollte hier weiterhelfen können. Wahrscheinlich reicht es aus negative Einkünfte, z.B. durch eine Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds, Windparks, Schifffonds, etc. zu erzielen.
    • Name:
    • Michael
  15. Immobilienfond, Schiffsfonds, Windparks

    für mich die einfachste Art mit dem Steuerspartrieb sein Vermögen zu verringern.
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