Rechtmäßigkeit der Makler-Courtage bei Parteilichkeit des Maklers zugunsten des Verkäufers?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Rechtmäßigkeit der Makler-Courtage bei Parteilichkeit des Maklers zugunsten des Verkäufers?
Was uns jedoch aufstößt ist die Tatsache, dass der Makler eindeutig parteiisch auf Seiten der Verkäuferin steht bzw. stand. Nicht nur, dass er offensichtlich ein Freund der Familie zu sein scheint. Beim Notartermin hatte er auch - anstelle der Verkäuferin - den Vertragstext vorliegen und ist diesen - für die Verkäuferin - durchgegangen. Er tat auch kund, diesen zuvor mit der Verkäuferin besprochen zu haben.
Außerdem hat er der Verkäuferin schon vor Vertragsabschluss geraten, sie solle uns die Schlüssel für das Haus auf keinen Fall geben, bevor der gesamte Kaufpreis auf ihrem Konto eingegangen sei. (Der Vertrag wurde im September geschlossen und da war das Haus auch schon komplett geräumt und die Dame umgezogen. Gezahlt werden sollte aber erst jetzt im Dezember, weil wir zunächst unsere Mietwohnungen kündigen mussten und die Doppelbelastung von Miete und Kreditabtragung nicht tragen konnten.)
Abgesehen davon, dass uns all das damals bei Vertragsschluss schon etwas bitter aufgestoßen ist (so von wegen: WIR bezahlen den Mann und er ist mehr für die andere Seite tätig), ist es jetzt zum Eklat gekommen. Zahl- und Übergabetermin war am 15.12.01 (Samstag). Wir hatten auch eine schriftliche Bestätigung der Bank (en) (wir haben über zwei Institute finanziert), dass die Auszahlung erfolgen würde. Aber die eine Bank hat geschlampt und deren Geld (etwas mehr als die Hälfte) war am 15. noch nicht auf dem Konto der Verkäuferin. Die ließ - und lässt nach wie vor (heute - Montag, der 17,- wurde der Rest telegrafisch angewiesen, wird laut Auskunft unserer Bank wohl auch heute noch dem Konto der Verkäuferin wertgestellt, erscheint bei der aber gebucht möglicherweise erst morgen) - nicht mit sich reden, von wegen, dass sie doch kein Risiko mehr trägt und uns den Schlüssel geben kann, weil die Bank die Auszahlung doch bestätigt hat. "Der Makler hat das so gesagt". Demnach werden wir den Schlüssel jetzt wohl erst morgen (Dienstag, 18.) oder übermorgen (Mittwoch, 19.) bekommen.
Die alte Dame weiß es kaum besser. Eindeutig reagiert sie so nur auf Anraten des Maklers. Zwar ist dieses Vorgehen vertragsmäßig eindeutig okay (weil Besitzeinräumung eben erst nach Kaufpreiszahlung), aber mit gesundem Menschenverstand total unlogisch. Wir sind dadurch bei einer ursprünglichen Renovierungs- und Umzugsplanung von genau 9 Tagen um 4 oder sogar 5 Tage zurückgeworfen und für uns ist das ein ganz schönes Drama.
Natürlich werden wir der Bank gegenüber Ansprüche geltend machen, aber richtig sauer sind wir eigentlich auf den Makler, weil der die alte Dame durch seine "Beratung" entsprechend verunsichert hat. (Mal ganz abgesehen davon, dass er ihr vielleicht auch mal den Unterschied zwischen Wertstellung und Buchung von Zahlungseingängen auf Konten hätte erklären sollen, wenn er das alles schon so genau nimmt.)
Darum würden wir uns vor allem gerne an diesem "rächen". Die Frage ist nun: Hat er a) dadurch möglicherweise gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen? und b) hat er insoweit nicht möglicherweise eine (unparteiische) Verwalterrolle auf Seiten der Verkäuferin ausgeführt, was uns zur Rückforderung der Maklercourtage berechtigen würde?
Für letzteres spricht unserer Ansicht nach auch noch die Tatsache, dass die Verkäuferin einen Bekannten mit der Schlüssel- und Haus-Übergabe beauftragt hat, der uns außerdem noch mitgeteilt hat, dass sie zudem den Makler auch bei der Übergabe dabei haben will.
Hat irgendwer schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann was dazu sagen, ob diese Vorgehensweise des Maklers schon Verwaltertätigkeit ist, die zur Rückforderung der Courtage berechtigten könnte?
-
Wer hat Ihnen..
den Floh ins Ohr gesetzt das ein Makler unparteiisch sein muss. Der Makler wurde von der Frau beauftragt und handelt im Ihren Sinne. Das ist auch die Aufgabe des Maklers. -
mal ehrlich Herr möller, ...
was würden Sie denn tun, wenn Sie auf der anderen Seite des Portomonais stehen würden?
Wenn vertraglich festgelegt ohne Kohle keine Schlüssel, dann ist das eben so, fertig. Sie können sich vertragsgemäß an Ihr Kreditinstitut halten und denen Dampf machen.
Die Beweisbarkeit, dass sich der Makler der Rechtsberatung schuldig gemacht hat, wird wohl schwer zu führen sein, mal abgesehen davon, eine Beratung gem. seines Berufsbildes wird er wohl vornehmen dürfen.
So - und nun die Juristen an die Front.
MfG
Stefan Ibold
PS: ist keine Rechtsberatung, sondern pers. Meinung des Verfassers. -
der Meinung bin ich auch,
-
Der Makler
hatte eine Auftraggeberin, die alte Dame, und vertritt m.E. in erster Linie deren Interessen. Er ist ja kein Notar.
Wie dem auch sei, auch wenn er gegen bestehendes Recht verstoßen haben sollte.. können Sie etwas beweisen? -
Der Makler ...
Der Makler hat sich meines Erachtens vollkommen korrekt verhalten. Das Geld ist noch nicht da! Das ist ein Fakt, und warum sollte der Verkäufer in dieser Hinsicht ein noch so geringes Risiko eingehen.
Wenn Sie sich aus eigenen Gründen nur eine kurze Frist für die Renovierung einräumen (können), so können Sie die Verantwortung hierfür nicht auf den Verkäufer abwälzen.
Um ehrlich zu sein finde ich, dass der Makler für die alte Dame einen guten Job gemacht hat. Das ist zwar eine Härte für Sie, aber man sieht den Menschen leider nicht an, ob sie vorhaben zu betrügen. -
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Meinungsäußerungen Nach ...
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Meinungsäußerungen. Nach wie vor sehen wir das Ganze aber etwas anders. Zum einen haben wir ja einen Auftrag mit dem Makler unterzeichnet, nach welchem wir ihm auch die Courtage schulden. Dementsprechend waren wir wohl (auch) Auftraggeber und nicht (nur) die Verkäuferin.
Und was die Sache mit der Bezahlung angeht: Ein Risiko gibt es für die Verkäuferin ja gar nicht mehr, denn die Bank hat schon schriftlich bestätigt, ausgezahlt zu haben. Es geht hier nur noch um den Bankweg und die Dusseligkeit der Bank der Verkäuferin (die nämlich der Verkäuferin telefonisch bis heute - Montag - nicht mal bestätigen kann, dass die erste Hälfte des Kaufpreises eingegangen ist, obwohl das sogar schon am Samstag auf dem Kontoauszug erschien.)
Und das mit der Unparteilichkeit eines Maklers leiten wir ab aus den Grundsätzen der Wohnungsvermietungsmakler gemäß Wohnungsvermittlungsgesetz, wonach der Makler eben kein Verwalter oder dem Vermieter sonst Nahestehender sein darf, wenn er eine Provision haben will.
Trotzdem nochmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. -
mal eine dumme Frage:
Ihre Bank verzögert die Zahlung und Sie wollen sich am Makler rächen? Treten Sie Ihre Bank in den Allerwertesten, aber doch nicht den Makler! Seine Ratschläge waren - finde ich - völlig korrekt. Was Sie verlangen, ist ein persönliches Entgegenkommen der Gegenseite (Schlüsselübergabe obwohl das Geld noch nicht komplett auf dem Konto ist). Und dafür dass die Gegenseite auf eine - nach meiner Einschätzung (bin nur Bauherr!) - rechtlich vollkommen korrekte Abwicklung (Ware gegen 100 % Geld) beharrt, dafür wollen Sie dem Makler eins auswischen?
Ich bin wirklich kein Makler-Freund, Ihre Haltung erscheint mir zwar zunächst verständlich (weil's ärgerlich ist für Sie), aber bei näherer Betrachtung der Fakten ist sie hier sicherlich ziemlich unangebracht. -
So ganz falsch liegt der Fragesteller nicht nach meiner Meinung
OLG Schleswig Az. U 10/90
Textauszug:
Der Makler hat keinen Anspruch auf die Provision, wenn er in einer Interessenkollision zum Vertragsgegner seines Auftraggebers befangen ist, in der Regel durch einen Gesellschaftsvertrag oder durch sonstige vertragliche Beziehungen, wenn diese Interessenbildung derart institutionalisiert ist, dass sie den Makler als ungeeignet für die dem gesetzlichen Leitbild entsprechende Tätigkeit erscheinen lässt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der vom Mieter beauftragte Makler nicht nur in rein freundschaftlichem Kontakt zum Vermieter steht, sondern diesen auch sachverständig bei Abrechnungsfragen und anderen Fragen berät und darüber hinaus gewisse Betreuungstätigkeiten an Immobilien des Vermieters vornimmt: Zitat Ende
Ob man sich am Makler "rächen" muss war sicher nicht so gemeint. Aber man kommt sich schon ein bisschen besch ... vor. -
welche Bank arbeitet und
bucht schon am Samstag? Sofern die Wertstellung eingehalten wird, denke ich können Sie der Bank kein Verschulden nachweisen.
Dass eine Auszahlungsbestätigung zur Schlüsselübergabe reicht, hätten Sie m.E. gesondert vereinbaren müssen. -
Vielleicht sollten..
sie mal vor der eigenen Haustüre kehren. Sie haben in Ihrer Planung überhaupt keinen Spielraum vorgesehen. Jetzt ist halt leider was dazwischen gekommen (Wochenende) und alle anderen haben nun Schuld. Der Makler weil er seiner Auftraggeberin was geraten hat, die Bank der das Wochenende dazwischen gekommen ist. Und ein Verzug von einem Tag (Zahlung) kann doch jetzt wirklich kein Drama sein. Und zum Makler, warum darf der kein freundschaftliches Verhältnis zum Auftraggeber haben und zudem seinem Geschäft nachgehen.
Herby -
Na Herby
das ist ja wohl etwas hart. Die näheren Umstände für die kurzfristige Planung kennen wir ja nicht. Und wenn so ein Betrag tatsächlich einen Tag zu spät gezahlt wird, dazu noch durch Verschulden einer Bank, also das finde ich schon gravierend.
Problem wird aber wohl sein, irgendjemandem, sei es Bank oder Makler, etwas nachzuweisen. Da zählen Eindrücke, die man gewinnt nun mal nicht. -
Bankbestätigung ist doch sicherer als Kontoauszug
oder noch nie etwas von einem Überweisungsrückruf gehört, z.B. wegen Irrtum etc.
Der Makler hatte sicherlich auch Verpflichtungen gegenüber Herrn Möller. Ob ein Interessenkonflikt vorliegt ist erst im Streitfall zu klären. Dann aber auch keine Maklergebühr.
Die umfangreichere Tätigkeit hat der Makler ja für die Verkäuferin erbracht. Vielleicht hat diese auch noch Provision gezahlt. Wer weis? .
Maklergebühr gehört abgeschafft und Aufwand nach Stunden berechnet. -
@Daria Santini
Wir leben in einem sehr technisierten Staat und fallen immer alle aus den Wolken wenn irgend mal was nicht sofort klappt. Wenn man wichtige Dinge plant muss man auch eine Sicherheit mit einplanen. Ich habe auch vor einem halben Jahr ein Haus gekauft und immer eine Zeitreserve von einigen Tagen eingeplant. Es arbeiten in den Unternehmen halt Menschen und es kann aus irgend einem Gründ immer zu einem Verzug kommen. Bis diese Sache hier ausdiskutiert wurde ist das Geld eh aufm anderen Konto. Wo ist da hier das Problem? . Nicht immer so verkniffen sehen.
Herby -
Ja Herr Witzgall
1. Überweisungsrückrufe, davon habe ich schon gehört, am Tag des Erreichens der Habenvaluta aber m.E. nicht mehr möglich
2. die schriftliche Bestätigung einer Bank 'dass eine Auszahlung erfolgen wird' ist nichts Wert, sofern sie keinen bürgschafts- bzw. garantiecharakter hat
3. Wer die Maklerprovision bezahlt, ist Vereinbarungssache, teilweise regionale Usancen möglich. Generell ist es dem Makler doch nicht verboten, von beiden Seiten zu kassieren, einzig: er muss vorher darauf aufmerksam machenn, ansonsten braucht man nicht zu zahlen.
Und: bevor ich wg. unerlaubter Rechtsberatung gerächt werde, alle von mir in diesem Thread veröffentlichten Aussagen sind persönliche Meinungsäußerung, keine Rechtsberatung. -
Übergabetermin
Zur Rechtmäßigkeit eines Maklervertrages kann ich nichts sagen, aber wer an einem Samstag einen Übergabetermin vereinbart, und Übergabe gegen Kaufpreiszahlung, der hätte sicherstellen müssen, das der Kaufpreis spätestens am letzten Bankarbeitstag, hier der 14.12.2001, dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Hierfür ist der Käufer zuständig. Üblicherweise Verfahren die Banken so, das wenn ein Samstag angegeben wird, am nächst möglichen Bankarbeitstag gutgeschrieben wird, also in diesem Fall Montag, der 17.12.2001, wenn sie nichts anderes mit Ihren Banken vereinbart haben, ist diesen noch nicht einmal etwas vorzuwerfen, außer evtl. zu wenig das Prozedere mit Ihnen besprochen zu haben.
Wir haben zumindest genauso Verfahren, erst als der Kaufpreis unserem Konto gutgeschrieben war, hat der Käufer die Schlüssel bekommen. Alles andere ist zweitrangig.
Was lernen wir: Besser kein Übergabetermin an einem Samstag. -
Blitzüberweisung!
Falls Sie nochmal ein Haus kaufen, dann überweisen Sie den Betrag als Blitzüberweisung, das kostet sie höchstens 50 DM Extragebühren und stellt sicher, dass die Gelder noch am gleichen Tag auf dem vereinbarten Konto eingehen. Die Banken weisen die Kunden meistens nicht auf diese Möglichkeit hin, weil sie gerne noch ein wenig mit den Geldern verdienen wollen (Hallo, das ist eine höchst bösartige Vermutung von mir, IHRE Hausbank macht so was natürlich nie und nimmer nicht! , man kann das ja auch gar nicht nachweisen)
Am Verhalten des Maklers, wie geschildert, sehe ich nichts unzulässiges. Als Jurist füge ich hinzu: Da ich aber den Einzelfall zu wenig kenne, kann ich auch dazu nicht eindeutig Stellung nehmen. So
Außerdem zahlt die Verkäuferseite meistens doch auch noch Maklergebühren. -
@Herby
wo das Problem ist, haben wir ja alle gelesen. Wie es genau dazu kam, weiß nur der Fragesteller.
Und.. verkniffen sehe ich nichts, ich weiß die Vorteile eines 'technisierten' Landes sehr wohl zu schätzen, ich kenne es es auch anders. Und dass hier auch Menschen arbeiten weiß ich und es ist gut so. Ich beschwere mich auch nicht, dass mein Zug ständig Verspätung hat, umgeleitet wird und mir kein Mensch Bescheid gibt, wann es weiter geht, wahrscheinlich weil es kein Mensch weiß. Stattdessen begebe ich mich mit meinen Zugbekanntschaften ins Bistro und mache bei einem Prosecco das Beste draus.
So, das ist aber nun sehr OT und deswegen noch einen schönen Abend und schöne Weihnachten und dem Fragesteller alles Gute im neuen Haus und ich drücke die Daumen, dass es mit der Renovierung und dem Umzug doch noch eben so klappt.
Daria Santini -
Ende der Diskussion :)
Nochmal tausend Dank für die vielen Anregungen, Ideen, Tipps und Aufmunterungen. Wir haben dieses Forum sehr genossen am heutigen Tage. Nach wie vor sind wir sehr verärgert über "unseren" Makler. Und nur abschließend noch zu den neueren Anregungen:1) Wir hatten den Banken gesagt, sie sollten zum 14. (Freitag) überweisen, um sicher zu gehen.
2) Wir haben auch Blitzüberweisungen gemacht, weil unsere Bank uns dazu geraten hat. Leider hat es deren Partnerbank - von der die andere Hälfte kommen sollte - aber eben aus irgend einem Grund komplett vergessen. Und im übrigen: Auch die Blitzüberweisung unserer Bank - getätigt am Freitag - kam auf dem Konto der Verkäuferin erst am Samstag zum Vorschein. (Natürlich mit Wertstellung zu Freitag.)
3) Das mit der "Doppel-Makelung" (Sowohl Käufer als auch Verkäufer zahlen Provision) haben wir zwischenzeitlich auch rausgefunden, dass es so etwas in anderen Regionen gibt. Hier bei uns (NRW) ist das aber nicht üblich. Die Verkäuferin hat in unserem Fall keine Provision an den Makler gezahlt. (Genau darum sind wir ja auch so sauer, dass dieser dann mehr für die als für uns gearbeitet hat.)
Zum guten Schluss aber: Der Übergabemensch rief vor ca. 2 Stunden von der Arbeit aus an und teilte mit, das Geld sei eingegangen und wir treffen uns um 21:45 Uhr am Haus zur Schlüsselübergabe. Tapeten, Farbe etc. ist jetzt im Auto und wir hoffen auf das Beste, dass nicht doch noch in letzter Sekunde (wieder) was dazwischen kommt.
Nochmal vielen Dank für alle Anregungen und vor allem Anteilnahme! -
Dann schöne..
Weihnachten im neuen Haus
Herby
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