Teilverkauf einer Eigentümergemeinschaft
BAU-Forum: Baufinanzierung
Teilverkauf einer Eigentümergemeinschaft
Ich halte 50 % eines 2-Familienhauses in Form einer Eigentümergemeinschaft. Nun möchte der Miteigentümer seinen Anteil verkaufen, ich möchte meinen Anteil jedoch behalten. Meine Fragen:
Habe ich ein Vorkaufsrecht beim Verkauf des Anteils meines Miteigentümers?
Kann mein Miteigentümer mich zu einem Verkauf meines Anteils zwingen?
Was ist der schlimmste Fall, der eintreten könnte?
Wer hat hierzu Erfahrungen und möchte mir diese berichten?
Mit freundlichem Gruß,
-
Was bin ich?
Eine Eigentümergemeinschaft kann aus einer Ehe, einer Erbengemeinschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft vertraglichen Beziehungen etc. begründet sein. Mit 3 Zeilen hier ein Problem darzustellen nach dem Motto " ich sag mal zunächst nichts weiter und lass die Anderen raten" hilft nicht weiter. Trotzdem aber einen Vorschlag. Gehen Sie zu einem NOTAR (er berät Sie im Gegensatz zu einem Anwalt zunächst kostenlos) dann sind Sie informiert und können IHRE Entscheidung treffen. Viel Glück! -
Wohnungseigentümergemeinschaft
Danke für die Antwort! Ich denke mal, wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft (ich bin mit dem Mitbesitzer weder verheiratet, noch verwandt noch verschwägert!) oder besser gesagt eine Haus- und Grundstückseigentümergemeinschaft. Es gibt 2 separate Darlehensverträge mit der Bank über jeweils den 50 % des igentums allerdings mit gesamtschuldnerischer Haftung. Hilft das weiter? Denn genau das ist mein Problem: Ich tappe noch im Dunkeln, welche Faktoren hier sonst noch eine Rolle spielen und würde mich freuen, hier Tipps dazu zu lesen. Mit freundlichem Gruß, -
Vertragsbeziehungen müssen doch bestehen!
Hallo Herr Reinhold, auch mit Ihren weiteren Informationen kann ich hier leider keine präzise Aussage treffen. Sie müssen doch aber Verträge besitzen, die diese Eigentümergemeinschaft begründen. Dort müssten auch so wichtige Dinge wie z.B. ein Vorkaufsrecht, Kauf- bzw. Verkaufsverpflichtung an den anderen Miteigentümer usw. geregelt sein. Wenn Sie Glück haben, kann Ihnen auch die Bank Auskunft geben, da die Finanzierung ja im Wesentlichen Aufgrund der zugrundeliegenden Verträge erfolgt ist. Ohne Gewähr gehe ich davon aus, dass Sie als Gesamtschuldner auch ablöseberechtigt sind.d.h. wenn Sie die Kredite bezahlen, gehören Ihnen auch die Grundpfandrechte. Nochmals mein Tipp, gehen Sie zu einem Notar und KEINEN Rechtsanwalt. Die Chance, das Sie einen kompetenten Anwalt erwischen sind in der Regel schlecht. -
kein Vertrag = keine Beziehung?
Hallo! Habe ich ohne Vertrag keine Beziehung? Nein, im Ernst, es gibt keine vertragliche Regelung der Wohnungseigentümergemeinschaft, keine vereinbarte oder ins Grundbuch eingetragene Sondernutzung oder Teilung. Den Vertrag habe ich zu einer Zeit abgeschlossen, als ich noch jung, unerfahren und blauäugig war. So richtig jung bin ich jetzt nicht mehr ... Ich nehme mir Ihren Rat zu Herzen und wende mich an einen Notar. Und an das BGBAbk. und das Wohnungseigentümergesetz ... Vielen Dank für die Info, A. REinhold -
Witzgall.. kein Witz und trotzdem kommt mir die Galle hoch ...
wenn ich so einen Unsinn lese über das Verhältnis Rechtsanwalt / Notar und auch noch verbunden mit der Behauptung der RA, der sowieso keine Ahnung hat, würde erst einmal abzocken. Toll, wirklich toll. Ich glaube ich werde meine Teilnahme in diesem Forum beenden. Das muss ich mir wirklich nicht antun.
Geholfen wurde dem Fragesteller natürlich auch nicht, sonst hätte man ihm sagen können, dass ein Miteigentumsanteil im Rahmen einer Bruchteilsgemeinschaft grunds. veräusserbar ist (Ausnahmen möglich) und auch ein gesetzliches Vorkaufsrecht ihm nicht zusteht, er also auf seinen Vertrag verwiesen ist. Maßgeblich ist dasbei der Gesellschaftsvertrag, da es sich nach der Beschreibung um ein kleines Bauherrenmodell handeln dürfte.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
nee, lieber hier bleiben
Hallo Herr Schotten,
ich kenne nichts von Juristerei, andere anscheinend auch nicht, deshalb auch kein Beitrag zu der Frage, aber " ruhig Brauner ", dass haben wir alle hier schon durchgemacht. Den Fachwirt Fachwirt sein lassen und gut ist. Wer, außer Ihnen, soll denn hier auf uns aufpassen? Wo ich doch schon zu dusselig bin, anonym zu bleiben. Und nur auf Baurechtler der anderen Art zu verlassen, nee, ich bin ja auch froh und dankbar, wenn ich sachlich korrigiert werde. Also bitte, schön hierbleiben und aufpassen.
MfG
Stefan Ibold -
Na bleiben wir mal sachlich ... Herr Rechtsanwalt
Ein Forumsteilnehmer stellt ein Problem dar, worauf ich ihm geantwortet habe, er müsse doch irgendwelche Vertragsbeziehungen eingegangen sein. Er schreibt unter der Überschrift: Kein Vertrag = keine Beziehung? Und dann, ... den Vertrag habe ich zu einer Zeit abgeschlossen, als ich noch ... Ich kann ihm also nur raten, sich an einen guten Juristen zu wenden. Die besten Juristen (Preis-Leistungsverhältnis) die ich kenne sind für mich in diesen Fällen Notare. In über 30 Jahren beruflicher Tätigkeit (Bank/Finanzen, Eheschließungen, Hausbau, Scheidungen, Zwangsversteigerungen, in den Sand gesetzte Geldanlagen, außerdem noch in weit über 100 Gerichtsverfahren als ehrenamtlicher Richter (Schöffe) ist mir noch KEIN EINZIGER Rechtsanwalt begegnet, der das jeweilige, nötige juristische Wissen hatte um den jeweiligen Fall sorgfältig und präzise abzuwickeln. Alle hatten aber hervorragende Kenntnisse auf dem Gebiet der BRAGO und der Berechnung von Streitwerten. Nun hätte aber Herr Schotten die Ausnahme von dieser Regel werden können. Aber auch er schreibt u.a. : ... grundsätzlich veräußerbar (Ausnahmen möglich) ... er also auf seinen Vertrag verwiesen ist. Maßgeblich dabei ist der Gesellschaftsvertrag, da es sich ..., handeln dürfte. Kann jetzt jemand hier einen elementaren Unterschied ausmachen? Es hilft mir hier schon weiter Herr Ibold, wenn ich bei einzelnen Beiträgen die Berufsangabe der Forumsteilnehmer erfahren kann. Für meinen Beruf muss ich mich nicht schämen. -
Ausgerechnet
Sie verlangen sachlichen Umgangsstil, schämen sich aber nicht einen ganzen Berufsstand pauschal zu verurteilen, den Sie aus eigener Sachkunde nicht im Ansatz zu beurteilen befähigt sind =>das ist ignorant und unverschämt. Mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Herr Schotten, bleiben Sie dem Forum bloß erhalten!
Ist zwar nicht zur Frage des Fragestellers, aber Herr RA Schotten, Sie werden sich doch wohl nicht von einem Bankfachwirt, der sich anscheinend für den besseren Juristen hält, beeindrucken lassen. Es ist für das Forum ungemein wichtig, einen guten Juristen als Teilnehmer zu haben, der wirklich die kompetenten Antworten geben kann. Hier im Forum werden rechtlich oft so unsinnige Antworten in rechtlicher Hinsicht abgegeben, dass es manchmal schon weh tut. Ich glaube nicht, dass ich die Qualität der Arbeit eines Bankfachwirts so unbedingt beurteilen kann. Aber wenn ein Bankfachwirt meint, die Qualität der Arbeit von Juristen beurteilen zu können, so glaube ich das auch nicht. Außerdem ist nicht überall in Deutschland der Notar hauptberuflich tätig, Herr Witzling! In Niedersachsen zum Beispiel sind die Notare Anwaltsnotare, also auch Rechtsanwälte. Wenn einige Leute meinen, Berufsstände über einen kam scheren zu müssen, kann man das ja wohl nicht ernst nehmen. Schwarze Schafe gibt es überall, mal mehr, mal weniger. Aber wenn man sich vorher informiert, hat man durchaus Chancen, die schwarzen Schafe zu meiden. -
Sorry, Herr Witzgall!
Das Verfälschen Ihres Namen war ein Versehen! Entschuldigung! -
Verzeihung ...
Es liegt mir fern, einen ganzen Berufsstand pauschal zu verurteilen. Ich kenne eine Menge guter Juristen. Wenn Sie Herr Schotten ein guter Anwalt sind, brauchen Sie doch nicht zu bellen. -
Kurzes Gedächtnis
Herr Witzgall,
weil ich ein guter Anwalt bin und dies auch für die meisten meiner Kollegen in Anspruch nehme, lasse ich Ihre überzogenen Floskeln nicht unwidersprochen. Ich erinnere:
"In über 30 Jahren beruflicher Tätigkeit (Bank/Finanzen, Eheschließungen, Hausbau, Scheidungen, Zwangsversteigerungen, in den Sand gesetzte Geldanlagen, außerdem noch in weit über 100 Gerichtsverfahren als ehrenamtlicher Richter (Schöffe) ist mir noch KEIN EINZIGER Rechtsanwalt begegnet, der das jeweilige, nötige juristische Wissen hatte um den jeweiligen Fall sorgfältig und präzise abzuwickeln. Alle hatten aber hervorragende Kenntnisse auf dem Gebiet der BRAGO und der Berechnung von Streitwerten. "
Wenn das keine pauschale Verurteilung ist, was sonst?
Jetzt kennen Sie also doch auf einmal gute Juristen. Dann lassen Sie künftig Aussagen wie vorstehend wiederholt. Solche Aussagen sind hier im Forum - wie aber auch generell - fehl am Platz. Mit schwarzen Schafen einer jeden Branche haben wir alle zur genüge Erfahrung gemacht.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Ok. Ich sehe's ein ...
dass ich wohl über das Ziel hinausgeschossen bin. Aber kann es nicht sein, dass zwar jeder Rechtsanwalt auch Jurist, aber nicht jeder Jurist auch Rechtsanwalt ist? Da ich nunmehr auch Ihnen " begegnet bin" kann ich natürlich auch meine von Ihnen beanstandete Behauptung nicht mehr aufrechterhalten, denn nun habe ich ja einen guten Anwalt kennengelernt. Nun kurz aber auch ehrlich gemeint: Ihre Beiträge in diesem Forum sind tatsächlich mehr, als ich sonst gewohnt bin in dieser öffentlichen Form anzutreffen. Ich für meinen Teil werde versuchen, mich mit solchen Aussagen wie von Ihnen beanstandet zurückzuhalten. Ich erkenne an, dass es hier eine gewisse Grundmannschaft gibt, die viel Zeit aufwenden, um Ratschläge abzugeben. Vielleicht darf ich aus meiner Berufserfahrung trotzdem den einen oder anderen Ratschlag beisteuern. Die sachlichen Beiträge ausgewertet waren sich die Ratgebenden ja bei den entsprechenden Fragen im Grunde einig. z.B. hier: Verträge irgendeiner Art müssen doch existieren usw. Ich würde mich wie viele Andere auch freuen, wenn Sie dem Forum erhalten blieben. Aber einen habe ich noch zum Schmunzeln: Heute kommt ein Kunde mit einem Brief vom Rechtsanwalt seiner Bank zu mir. Der Kunde hatte die Bank aufgefordert ihm die Buchungen auf dem Darlehenskonto für das Jahr 2001 zu erklären, bzw. Buchungen beanstandet. Sehr geehrter ... wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, beträgt die monatliche Zinsrate für Ihr Darlehen 443,03. Von der Mieterin wird eine monatliche Zahlung von 331,21 DM geleistet, der Restbetrag von 132,43 DM wird von Ihrem Konto abgebucht. (Ich wiederhole: 331,21+132,43=443,03) Weiter: Wir haben keinen Anlass anzunehmen das diese Berechnung nicht den tatsächlichen monatlichen Aufwendungen entspricht. ETWAIGE Fehler, DIE WIR NICHT ERKENNEN KÖNNEN, müssten SIE uns nachweisen. Ende des Briefes. Also nichts für ungut MfG -
Für DM 20.61
und auf 35 Zeilen nur Dünnpfiffrührerei, das alles nach dreißig Jahren Schöffenrichterschaft. Armes Deutschland. Paul Nagel -
Unhöflichkeit auch hier?
Also ich muss mich wundern. Ich versuche meinen Kindern Höflichkeit beizubringen, z.B. mit dem Spruch Intelligenz hat man oder nicht, dafür ist keiner verantwortlich. Unhöflichkeit ist unverzeihbar, da sie nicht nur von schlechter Erziehung zeugt. Also liebe Leute, haltet euch doch zumindest an die höflichen Grundregeln und bleibt sachlich. Gerne können Sie auch ihre evtl. mondbedingte Fehde gegenseitig per E-Mail ausführen, aber nicht hier im Forum. Absolut im Vordergrund sollte die Frage stehen, mehr nicht. Was soll der Fragesteller denn denken, wenn er einen denkt, einen Privatkrieg angefacht zu haben. Also entweder konkret Antworten (die Frage nach Details ist allerdings berechtigt) oder nur lesen. Und dann aber die Höflichkeit wahren. -
"BIG BROTHER" im Forum ...
ist aber zuweilen auch mal ganz interessant, auch wenn es (leider) dem Fragesteller nicht weiterhilft. Aber es entsteht ein Bild der Charaktere. Ein "Maler Kempf" z.B. setzt inmitten einer "heißen Debatte" seinen fragebezogenen Beitrag und unterbricht damit das "Gerangel". Herr Fahrenkrog ist auch eher von Gemüt.
So kann man Reaktionen auf eigene Fragen und Antworten leichter bewerten, wenn man weiß, wer's geschrieben hat und man dessen Art und Weise schon woanders kennengelernt hat und ob es sich lohnt, drauf einzugehen.
Aber grundsätzlich haben Sie Recht, Herr Fahrenkrog. Seitenhiebe inmitten einer Themendebatte, in der man mit Interesse hinterherliest und diese plötzlich von Emotionen unterbrochen wird, sind echt störend. -
Zur Berufsangabe
Die Frage war weiter oben. Klicken Sie einfach auf den Namen oder den Link zur Homepage. Oder sollen wir wie m.s. anfangen? -
Ohne Emotionen Herr Nagel
beträgt dieser "nur 20,61 DM" Differenzbetrag z.B. über die Zeit einer Baufinanzierung mit 30 Jahren monatlich vorschüssig gezahlt, zu 6 % p.a. verzinst nach Schwaighofer (WinZins4,0) 20.178,29 DM.
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