Hat jemand Erfahrung mit der Gewährleistung
BAU-Forum: Fertighaus

Hat jemand Erfahrung mit der Gewährleistung

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Rudi
  1. Himmel Herrgott noch Eins!

    Foto von Markus Reinartz

    Zu den Fakten: Wir haben am 10.05.2011 in Mannheim, einen Hausvertrag mit XXX unterschrieben. Der Vertrag beinhaltet Malerarbeiten Qualitätsstufen 2. unter anderem legten wir Wert auf "Versiegelung aller nicht verfliesten Innenecken mit einem Acrylat" Am 01.08.2012 wurde unser XXX abgenommen. Im Dezember 2012 stellten wir fest, dass in etlichen Innenecken hässliche aufgeplatzte Stellen auftraten. Wöchentlich kamen neue hinzu. Es ist eindeutig, dass keine Acrylverfugung stattgefunden hat! Vom Haushersteller wurden wir abgespeist: Es handelt sich um keine Gewährleistungsanspruch, da die Wartungsfugen einer laufenden Überwachung durch den Bauherrn unterliegt. Da lachen doch die Hühner. Fakt ist, dass die Ausführende Firma geschlampt hat und der Bauleiter von XXX nicht seine Aufsichtspflicht erfüllt hat.

    Wie komme ich zu meinem Recht?

    Rudi, Remchingen in Baden Württemberg Gehen Sie mal drei Meter zurück und knipsen Sie noch einmal und stellen Sie dann erneut das Foto ein. Also in Sachen Fotos, nooooooochmal, wie bei der Bundeswehr der Staber zum Schützen!
    Es ist wichtig zu wissen, wo sich die Risse befinden. Gebäudeinnenecken, Gebäudeaußenecken, von der Innenwand zur Gebäudeaußenwand in der Innenecke, im Dachbereich in den Anschlussbereichen des Holzdachstuhles? Oder wo!
    ... September, Oktober, November, Dezember, schön, nach nur vier Monaten und dann hat man mit der so genannten Mängelhaftung (Gewährleistung) nichts mehr zu tun, Klasse, dann mache ich das demnächst auch so, aber nun mal Spaß beiseite, so kommt der Bauträger da nicht raus.
    Fugenausbildung nach DINAbk. 18540 ist allgemein anerkannte Regel der Technik und eine derartige Fugenausbildung sehe ich da nicht. (Dauerelastische) Fugen sind zwar Wartungsfugen (nach DIN 52460) aber dennoch müssen sie zuvor korrekt ausgebildet werden bzw. korrekt ausgebildet wurden. Die einfache Rausrede des Bauträgers wird nicht wirklich funktionieren.
    Nach der DIN 52460 gilt:
    "die Wartungsfuge ist einer starken chemischen oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. "
    "Die Wartungsfuge unterliegt nicht der Gewährleistung üblicher Verfugungsarbeiten. Dies hat zur Konsequenz, dass die Wartungsfuge bereits vor der Ausführung benannt und festgelegt sein muss. Insofern müsste ein Käufer explizit darauf hingewiesen werden, wo derartige Wartungsfugen denn dann schlussendlich vorliegen, oder diese Abwälze der Mängelhaftung auf den Auftraggeber und Kunden dementsprechend im Vertrag formuliert werden muss (z.B. Silikonfugen und Acrylfugen sind Wartungsfugen ... "
    Wie ist dies in Ihrem Vertrag formuliert?
    Allerdings würde ich jetzt nicht auf allen Ihrer Fotos die gleiche Meinung vertreten, die Sie vertreten. Auf manchen Fotos sieht es so aus, als wenn etwas hinein gespritzt worden wäre. Man meint, man könne eine Rundung sehen, so als wenn jemand (der Maler) mit dem Finger etwas abgezogen (das Acryl) hätte.
    Es kann aber doch auch für Sie als Laien kein Problem darstellen feststellen zu können, ob eine Acrylverfugung vorliegt oder nicht. Nehmen Sie sich mal einen Flach-Schraubenzieher und fangen Sie mal an einer eher verdeckten und nicht gleich sichtbaren Stelle zu popeln an der Fuge. Wenn das sich anfühlt wie ein Kaugummi den Sie von der Straße versuchen abzupopeln, dann wird wohl Acryl drinnen sein in der Fuge.

  2. Wie Hr. Reinartz schon geschrieben hat ...

    Wie Hr. Reinartz schon geschrieben hat ...
  3. Danke für die Antwort

    Danke für die Antwort

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  4. Keine Falschlieferung!

    Foto von Markus Reinartz

    wenn nichts im Vertrag steht, kommt der Bauträger/Generalunternehmer mit einem nachträglichen Verweis "es handle sich um Wartungsfugen" wohl nicht aus der Haftung. Wie ich annehme handelt es sich hier um gerissene Trockenbauanschlüsse im Dachgeschoss. Diese sind auf Setzungen des jungen Dachstuhls zurück zu führen. Aus der aktuellen Rechtsprechung in meiner Umgebung (Berlin / Brandenburg) kenne ich einige Entscheidungen, dass ein einmaliges Nacharbeiten der dauerelastischen Fugen im Trockenbau zum Gewährleistungsumfang des Generalunternehmer/Bauträger gehört. Es empfiehlt sich, diese Arbeiten ca. 1 Jahr nach Bezug vorzunehmen, dann sollte ein Großteil der Setzungen abgeschlossen sein. So wird bei uns in der Umgebung geurteilt, wenn im Bauvertrag nicht ausdrücklich die Fugen als Wartungsfugen benannt sind und der Bauherr darüber aufgeklärt wurde, dass Sie anfänglich großen Bewegungen und deshalb anfänglich auch einem großen Rissrisiko ausgesetzt sind. Nur bei einer solchen Belehrung geht das Gericht dann auch davon aus, dass der Bauherr sich mit den Nacharbeiten abfinden muss oder die dauerelastische Verfugung evtl. erst nach einem Jahr anbringen lässt. Erst einmal Danke für die schnellen Antworten :-)

    Bei den Ecken handelt es sich um Innenecken in mehreren Räumen: EGAbk.  -  Haustechnikraum, alle Ecken zur Decke und an Innenecke zur Außenwand EG  -  Duschbad, Ecke zur Außenwand EG  -  Flur, Ecke zur Hausmitte EG und OGAbk.  -  Treppenhaus OG  -  Schlafzimmer, Ecke zur Dachschräge und Giebelseite OG  -  Gästezimmer, Ecke zur Hausmitte OG  -  Diele, Ecke in der Hausmitte OG  -  Bad, Ecke zur Hausmitte (nicht Außenwand)

    Man kann in alle Ecken, mit einem Dünnen Karton fühlen, dass keine Fugen ausgefüllt sind. Den Popeltest habe ich durchgeführt. Wie auch schon Manuel sichtbar bestätigte sich, dass bei den Aufgebrochenen Fugen nichts zu popeln gibt. Also kein Acryl verwendet. Bei den Fugen welche nicht aufgebrochen sind ist Acryl Fühlbar. Ich hatte auch schon einen Bekannten (gelernter Maler) vor Ort und er stellte auch fest, dass kein Auffüllung der betroffenen Ecken vorhanden ist.

    Im Vertrag ist nichts von Wartungsfugen zu lesen.

    In der AGB steht: Für Verschleiß ... von Silikon und sonstige Erneuerungsfugen wird keine Haftung übernommen, es sei denn die Ware wurde Fehlerhaft geliefert. Und genau das ist es unserem Fall: Die Ware Innenecken wurde Fehlerhaft geliefert. Rudi Sondern eine sodann überhaupt nicht Lieferung.
    Wie ich schon sagte, damit wird der Bauträger nicht durchkommen.
    Sie brauchen allerdings professionelle Hilfe, alleine werden Sie es sicher nicht schaffen da durchkommen zu können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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