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  • 10728: Bad 1. lagig beplankt

Fertighaus

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Bad 1. lagig beplankt 30.09.2012    

Hallo, wir haben ein Fertighaus aus dem Jahr 2008 von Bien Zenker, jetzt sind Fugen im Badezimmer gerissen und dadurch ist ein großer Schaden entstanden da das Holz nass geworden ist und schimmelt. Ein bekannter hat uns darauf hingewiesen das unser Bad nur 1.lagig beplankt ist. Vorschrift wäre doppelt beplanken. Ausbau hat Firma Bien Zenker gemacht, also nicht Eigenleistung. Im Vertrag bzw. Leistungsbeschreibung steht nichts von doppelt beplankt. Dies soll angeblich aber eine Norm sein und müsste auch nicht im Vertrag stehen. Jetzt sind wir verwirrt und suchen Erfahrungen bzw. Meinungen. Danke im Voraus!

  1. Erstens... 30.09.2012    

    ... der Bekannte erzählt Blödsinn. Zweitens: mit Fugen gerissen was ist damit gemeint? Die Fugen in den Ecken der Platten (was für Platten? Gipsfaser/Gipskarton?) Wer war als Nachfolgegewerk (also Fliesen usw.) verantwortlich?

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  2. Die Fugen zwischen den Fliesen in ... 30.09.2012    

    ... der Dusche sind gerissen.Hat man leider nicht gleich gesehen. als die fliesen abgeschlagen wurden, hat der bekannte Fliesenleger gesagt das eine Doppelbeplankung nötig sei.bzw Norm ist.

  3. Wusst ichs doch... 30.09.2012    

    ... und die Fliesenarbeiten hat denn wohl auch der Bekannte gemacht?

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  4. Abdichtung 30.09.2012    

    Das könnte auch an einer fehlenden Abdichtung unter den Fliesen liegen.Im Duschbereich muss die Wand vor dem Fließen wasserdicht gemacht werden um solche Schäden zu vermeiden. Das macht der Fliesenleger.

    Name:

    • Karsten Zänkert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. Alte Petze!... 30.09.2012    

    ...:-)

    Das wollt ich doch grad so schön herauskitzeln...:-)

    Logo ist die fehlende/falsche Abdichtung die Ursache für den Feuchtigsschaden.

    Die geballte Form Wissen dazu gibts hier:

    WWW

    Nachtrag: link repariert

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  6. Meine eigentliche Frage ist nicht bezüglich ... 30.09.2012    

    ... auf den Schaden sondern ob es wirklich eine Norm gibt die besagt das Bäder doppelt beplankt werden müssen_?= Angeblich weil bei extremen Temperaturen es passieren kann das die Fliesen reisen. Die Ursache für den Schaden spielt hier keine Rolle.

  7. Neien... 30.09.2012    

    ... zum zweiten Mal,...

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  8. Gips muss unter Fliesen nicht abgedichtet werden! 30.09.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Es gibt auch keine Norm, derentsprechend in einem häuslichen Bad eine 2-lagige Beplankung gefordert würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  9. Gips muss unter Fliesen nicht abgedichtet werden! 30.09.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Bei Gipsputz ist keine Abdichtung in häuslichen Bädern unterhalb von Fliesen erforderlich. Das werden Sie wohl für die Gipskartonbauplatten in den Herstellerrichtlinien oder Verarbeitungsrichtlinien in Erfahrung bringen können, ob eine Abdichtung erforderlich ist oder nicht. Einfach mal googlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  10. Ich habs mal für Sie gemacht! 01.10.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Hier können Sie alles nachlesen!

    WWW

    und hier

    WWW

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  11. Danke für die Antworten! Haben mit der ... 01.10.2012    

    ... Danke für die Antworten! Haben mit der Firma Knauf telefoniert, nach deren Ausage ist das Doppelt beplanken oder nicht abhängig von Abstämden der Holzkonstruktion, zb. bei bei 62,5 MUSS doppelt beplankt werden, da bei extremen Temperaturen die Fliesen reisen können.Bei 45,5 reicht eine 1.lagige Beplankung. Dies soll im DINA 18 181 Tab. 2 geregelt sein. Jetzt bin ich noch mehr verwirrt.

  12. Merr Markus Reinartz, vielen Dank für die ... 01.10.2012    

    ... Merr Markus Reinartz, vielen Dank für die Links, jetzt kommt bei mir eine zweite Frage auf! Sind grüne Platten in Bädern vorgeschrieben? Bei uns wurden in beiden Bädern normale GKP montiert.

  13. abnahme 2008? 01.10.2012    

    Foto von TB

    somit gelten die anforderungen von dah! und nicht von 2010 - wie im Link! Lesen sie das Blatt der Bautechnik vom 4/2008 Baugewerbe aktuell - (Klarstellung) Trockenbau in Feuchträume ... Desweiteren das MB Verbundabdichtungen - hier z.B. 1.1 4 Absatz entgegen dem 5 absatz.... hier aber das 7 Wort.....

    • he was will der, werden sie sich fragen?

    Es gelten die anforderungen zum Zeitpunkt der Abnahme, und hier z.b. die obigen niederschriften - von dehnen man ausgehen kann, das sie a.a.R.d.T. sind, die besargen, zum teil genau das gegenteil, was weiter oben in anderen Beiträgen geschrieben wurde.....

    • Haben sie mal ihren Vertragpartner kontaktiert? Was sagt er, wenn sie auf die Sachen oben hinweisen?

    Er ist begeistert, und sagt eine Schadensübernahme natürlich sofort zu.... - würde mich wundern.... was machen sie dann? Gericht, Rechtsanwalt, Beweissicherungsverfahren, 8 Jahre dauer? Oder wie geht es dann weiter?

    • Zur verwierrung! MAn kann auch bei 60cm abstand einlagig beplanken, wenn es die "dicke" ist...
    • Wie wurden die Platten befestigt? wie verspachtelt? Wie sieht die Kantenausbildung der Platten aus? Abdichtung wurde angesprochen..... Bilder?

    Name:

    • TB
  14. Köstlich! 01.10.2012    

    danke Herr Bulka für die beeindruckende Darstellung! ;-) ...und dann gibt es ja auch noch 125cm breite Platten. Einlagiger Stoß in der Dusche auf einer Holzunterkonstruktion ist für mich potentiell schadensträchtig. Vielleicht lag die Fliesenfuge ja auch noch direkt darüber?

    Aber den anomymen Fragesteller interessiert ja die Ursache nicht! Er hat offensichtlich schon die Bestätigung der Nachbesserung durch den FH-Anbieter und will jetzt von uns nur noch wissen, ob er darauf bestehen kann, dass jetzt doppelt beplankt wird. Stimmt's? ;-)

    Sorry!

    Name:

    • Uwe Michael Filusch
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  15. Nein Bien Zenker habe ich nicht ... 01.10.2012    

    ... Kontaktiert, weil die Fliesen ja in Eigenleistung verlegt wurden. daher dachte ich hat der Haushersteller nichts mit dem schaden zu tun.

  16. Sorry, bin leider ein wenig mit ... 01.10.2012    

    ... dem ganzen überfordert. Da ich als Frau wirklich keine Ahnung vom Bau und Vorschriften habe. Den Schaden habe ich der Versicherung gemeldet, ob sie es bezahlt ist noch nicht klar. Da aber jetzt viele bekannte ihre Meinungen äußern, z.b Bad muss doppelt beplankt werden. Knauf hat ebenfalls gesagt das doppelt beplankt werden muss. Oder die grünen Platten müssen drauf. Ich bin total verwirrt. Soll ich Bien Zenker um Stellungnahme bitten, und was soll ich denen denn schreiben?

    P.S: Wie Super dases diesen Forum gibt.!Danke an alle!

  17. Habe jetzt mal in dem Vetrag ... 01.10.2012    

    ... geschaut, steht Innenwände werden mit 125 mm Starken Gkp beplankt. Steht nichts das Bad mit imprägnierten bzw. doppelt beplankt wird. Also habe ich keine Ansprüche bzw. hat die Firma auch nichts falsch gemacht?

  18. Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt! 01.10.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    So wie Sie selbst bereits äußerten sind Sie mit der Situation total überfordert. Beauftragen Sie jemanden der Ihnen unter die Arme greift.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  19. Nein hat sie nicht... 01.10.2012    

    ...

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  20. erkläutern sie doch mal Eigenleistung.... 01.10.2012    

    Foto von TB

    wurden die Fliesenarbeiten, und Verspachtelungsarbeiten von ihnen selber gemacht, oder haben sie einen dritten (nicht sie, nicht der Hausbauer...) beauftragt?

    Bilder würden mich dennoch interessieren!

    Ansonsten könnte man ja auch davon ausgehen, dass der Ständerabstandt im Bad so gewählt wurde, dass einen einlagige Beplankung ausreicht....

    Sieht bis jetzt aber schlecht aus..... Man kann also Gratulieren, dass sie, weil sie ein wenig sparen wollten, jetzt einen viel viel viel (man könnte das Wort nicht oft genug schreiben) grösseren (kostenintensiveren) Schaden haben! Wenn die Versicherung schlecht drauf ist, könnte sie wohl sagen: Hier wurde nicht ordentlich gebaut, was einen viel höheres Risiko darstellt, somit können wir leider die Kosten nicht übernehmen....

    Aber der SV oben kann ihnen bei der Durchsetztung ihrer Interressen gegenüber der Versicherung bestimmt helfen, wenn er der Meinung ist, das man Gips - nicht vor Feuchtigkeitseinwirkung schützen muss, Holz mal ganz abgesehen, besonders was darüber damals noch als Anforderungen waren..... Also jetzt wohl Hölzer raus, und neue hinein, doppelt beplanken, und ohne Abdichtung weitermachen..... wenn ich das oben richtig verstanden habe.... Ich hoffe, man merkt den Unterton....! ;-))

    Name:

    • TB
  21. Fliesenarbeiten wurden von Verwandten , Freunden ... 01.10.2012    

    ... durchgeführt. Die Abstände betrage 56 cm. Abgedichtet wurde alles fachmännisch! Bien Zenker meint, bei einem geplanten Bad geht man nicht gleich davon aus das es gefliest wird. Im Vertrag steht 125 mm Gipskarton, fertig! Niemand hat mich darauf hingewiesen das doppelt beplankt werden muss....;-((

  22. Bäder werden in Deutschland üblicherweise gefliest. 01.10.2012    

    Oder widerspricht Jemand? Die Ausrede Ihres Hausbauers ist haarsträubend! Sooo billig war das Haus doch sicher auch nicht, oder? Vom Preis her, meine ich.

    Name:

    • Torsten Stodenberg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.stodenberg-schwedenhaus.de
  23. Nein, billig war es nicht,dachte ... 01.10.2012    

    ... Bien Zenker steht für Qualität

  24. Es zählen doch nur Fakten... 01.10.2012    

    ... und keine emotionalen Ausbrüche.

    Lt. Lieferbeschreibug sind 12,5 mm (bestimmt keine 125 mm..:-) ) GKB anzubauen. Punkt. Haben die das gemacht? Ja. Punkt. Vertrag erfüllt. Punkt.

    Zitat: die Abdichtung wurde fachmännisch durchgeführt. Womit? Silikon?

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  25. Punkt..... 02.10.2012    

    Foto von TB

    laut Anforderung müsste der Ständerabstand aber dann geringer sein! Punkt die Prüfungspflicht der weiterarbeitenden "Handwerker" wurde wohl nicht erfüllt! Punkt: Wie entstand dann der Wasserschaden, wenn die Abdichtung "Ordnungsgemäss" gemacht wurde... Punkt: Bilder fehlen weiterhin! Punkt: ist die Befestigung der Platten nach den Anforderungen der Plattenhersteller gemacht worden? Abstände Boden usw.... Punkt... und so weiter....

    Name:

    • TB
  26. @ Bulka 02.10.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo Herr Bulka,

    sollten Sie mit Ihrem Beitrag .....

    ..... Aber der SV oben kann ihnen bei der Durchsetztung ihrer Interressen gegenüber der Versicherung bestimmt helfen, wenn er der Meinung ist, das man Gips - nicht vor Feuchtigkeitseinwirkung schützen muss

    mich gemeint haben, so ist bzw. war hier Gipsputz gemeint. Den Link in dem zu finden ist was und wie Rigipsplatten anzubringen sind, hatte ich eingestellt.

    Irgendwie war ich beim Verfassen des Beitrags an den versenden Button gekommen und die Überschrift kann man ja nicht mehr ändern. Komischer Weise stand dann auch zwei mal hinter einander der gleiche Beitrag drin, weswegen ich die beiden Sätze dann auf zwei Beiträge verteilt korrigiert habe aber wie gesagt, die Überschrift kann man ja nicht korrigieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  27. Was wollt Ihr eigentlich immer von der Versicherung?... 02.10.2012    

    ... Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser? Bestimmt nicht. Schaden aufgrund mangelhafter Ausführung? Schon eher.

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  28. Mangelhafte Ausfuehrung, das ich nicht lache! 02.10.2012    

    So ein Blödsinn. Es war keine Mangelhafte Ausführung. Solche laienhaften Aussagen von Leuten die keine Ahnung haben, haben hier nichts zu suchen. Und nur zur Info: Wenn Sie ein Loch in die Wand bohren und dabei ein Wasserrohr beschädigen ist das ein Versicherungsschaden! Und keiner wird Ihnen sagen das Sie zu blöd sind ein Loch in die Wand zu machen.

  29. Damit kann ich gut leben... 02.10.2012    

    ... ich hab ja kein nasses und verschimmeltes Bad....

    Schlimm ist nur, daß hier ein Hersteller angegriffen wird, weil die Eigenleister zu schädelig sind

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  30. Also 1: Es handelt sich um ... 02.10.2012    

    ... Fertighaus. Nur für die, die nicht wissen was das ist aber meinen ihren Senf hier dazu geben zu müssen. Alle nassen und verschimmelten Materialien können problemlos rausgeschnitten werden. Was ich bereits erledigt habe. Es gibt also nichts von all dem mehr im Haus. Und mit der Versicherung ist auch alles geklariert. Zur Info: es gibt einen Fachausdruck und der lautet : Alle durch wärmetragende Flüssigkeiten verursachten Schäden werden übernommen (aber auch hier gibt es Ausnahmen). Aber all das hat hier nichts zu suchen!

    Geht nur darum doppelt beplankt oder nicht? Hat der Hersteller vergessen es zu machen oder einfach nur vergessen mitzuteilen das er nicht gem. der Norm vertigt? Kann auch der Grund dafür sein.

  31. Der Fragesteller hat bestimmt längst aufgegeben, oder ? 02.10.2012    

    Mal ein paar Grundlagen zusammengefasst: 1.) Grundsätzlich ist in Bädern 2lagig zu beplanken bei verwendung von Standardabständen 62,5 cm. 2.) Grundsätzlich sind in Bädern dann beide Plattenlagen grüne Platten zu verwenden. 3.) Eine Abdichtung nach DINA 18195 ist nicht erforderlich, wohl aber ein sog. Feuchteschutz, da es sich bei Gips und Holz um feuchteempfindliche Unterkonstruktionen handelt. Unter Feuchteschutz versteht man allgemein eine Streichabdichtung. Wie und wo eine solche Verbundabdichtung auszuführen ist, kann dem ZDBA-Merkblatt "Verbundabdichtungen" entnommen werden.

    Außnahmen von diesen Grundsätzen sind nur unter besonderen Bedingungen zulässig.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  32. Nicht ganz richtig... 02.10.2012    

    ... und nicht ganz falsch:

    Lt DINA 18181 dürfen GK-Platten in Räumen mit ZEITWEISE hoher Luftfeuchte (= z.B Bäder Anm. d. Schreibers) verbaut werden. VORZUGSWEISE (Originalwort a. d. DIN 18181) sind imprägnierte Platten zu verwenden.

    • **

    So und nu fröhliches Hauen und Stechen. MfG

    Zitat: Ralf Dühlmeyer

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  33. Häusliche Bäder sind immer abzudichten! 02.10.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Egal was in irgendeiner DINA steht.

    Man beachte das Urteil des Landgerichts München aus 2001.

    WWW

    Und jetzt kann das "Hauen und das Stechen" weiter gehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  34. Da wir aber keine amerikanische Gerichtsbarkeit haben 03.10.2012    

    steht es jedem Gericht frei eigene Entscheidungen auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu fällen und NICHT vom LG München abzuschreiben ;-)

    Nun, davon abgesehen ist das besagte Urteil im März 2001 gefällt worden. Da hat bestimmt kein Richter mehr auf die damals druckfrische Fassung der DINA 18195 : 2000-08 Rücksicht genommen, die nunmehr seit über 12 Jahren zusammen mit den stets fortgeschriebenen ZDBA-Merkblättern über Verbundabdichtungen die Abdichtungsregeln für Bäder darstellt. Da gibt es heutzutage eigentlich gar kein Hauen und Stechen mehr. Es gibt eindeutige R.d.T. an die wir Fachleute uns zu halten haben. Gewerbliche Bäder und auch private Bäder mit Bodenablauf sind vollständig abzudichten (nach DIN 18195). Wohnungsbäder ohne Bodenablauf bedurfen zumindest eines Feuchteschutzes (Alternativabdichtung), wenn feuchteempfindliche Unterkonstruktionen vorhanden sind.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  35. Ja Herr Tilgner, ich sehe das dem Grunde nach ähnlich wie Sie! 03.10.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Das mit dem Hauen und Stechen hatte ich hier auch nur aus den Beiträgen abgelesen und den Satz lediglich weiter verwendet. Sie wissen doch sicherlich, dass mir wohl eher an einer fachlichen Diskussion -als an einem Hauen und Stechen- gelegen ist. Dennoch kann es ja nicht sein, dass nach so kurzer Zeit -wenn ich das Recht in Erinnerung habe seit 2008- alles durchnässt ist und die Fugen gerissen und etc., was weiß ich nicht noch alles. Die Vorgaben der DINA 18195 sind denke ich klar und von Ihnen ja auch schon bereits angesprochen worden. Trotzdem wissen wir ebenfalls, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht unbedingt deckungsgleich mit den DIN Normen sind. Und in dem vorliegend -vom Fragesteller- geschilderten Fall, würde ich sicherlich in einem von mir zu erstattenden Gutachten zu dem Ergebnis, Mangel behaftet kommen. Das Fugen ausbröseln spricht ggf. -abgesehen von weiteren oder neben weiteren möglichen Ursachen- sicherlich für eine zu weit auseinander angeordnete Konstruktion. Sicherlich wird es sich hier um einen BGBA Vertrag mit einer 5-jährigen Mahngelhaftung handeln. Dabei ist es unerheblich ob Normen oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind oder nicht, weil die negative Beeinträchtigung (der Durchfeuchtungsschaden und das der Fragesteller Geld in die Hand nehmen muss um diese Durchfeuchtung zu beseitigen) bereits eingetreten ist. Somit ist die Konstruktion natürlich mangelhaft -jedenfalls auf der Basis der hier beschriebenen Symptome.

    Mit freundlichen Grüßen

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  36. Ein Gutachter der Versicherung war zwischenzeitlich ... 03.10.2012    

    ... da. Schaden wird von der Versicherung getragen. Schaden entstand nicht wegen mangelhafter abdichtung oder etc. Laut Gutachter hätte das Bad bei den Holzabständen, doppelt beplankt werden müssen. Dadurch enstanden die Risse in der Fuge. Leider kann man dem Haushersteller nichs vorwerfen, da im vertrag steht: Innenwände werden mit 12,5 mm Gipskartonplatten beplankt.

  37. Na sag ich doch! 03.10.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Nach den vertraglichen Vereinbarungen Mangelfrei jedoch nach dem, wass dann kam (Fliesenleger) Mangelhaft. Mhhh, blöd dann nur, wenn das Freunde und Bekannte waren, die diese Arbeiten ausgeführt haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  38. so weit... 03.10.2012    

    ... war ich schon 36 Beiträge früher....

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  39. Der Bauherr ist immer der Dumme? 03.10.2012    

    Wenn also ein Auftragnehmer (als normalerweise Sachkundiger) eine unsolide und schadensträchtige Ausführung anbietet und der Auftraggeber nimmt diese durch seine Unterschrift an, weil er es als Laie nicht besser weiß und dem Anbieter vertraut, dann darf dieser Anbieter das so ausführen und der Kunde hat den schwarzen Peter? Ich dachte immer, dass die allgemein anerkannten RdT verpflichtende Grundlage jedes handwerklichen Handelns sind und nicht abhängen von der zufälligen Kenntnis oder Unkenntnis des Auftraggebers, mindestens bei privaten Bauherrn! Es darf doch wohl nicht sein, dass ich meinem Kunden wissentlich oder auch unwissentlich Mist andrehe, und dann ist der Kunde noch selber schuld! Da sträuben sich mir ja sämtliche rechtsstaatlichen Haare!

    Name:

    • Torsten Stodenberg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.stodenberg-schwedenhaus.de
  40. Na, nu haust Du aber auf die Kacke... 03.10.2012    

    ....

    :-) wo bleiben denn Deine Schweden-Sprüche?. OK, ich helf Dir mal: In Schweden wurden die Bäder schon abgedichtet, da wusste man hierzulande noch nicht mal, dass es sowas gab, sondern befand sich noch in der Steinzeit. Hab grad noch mal nachgeschaut: wir haben 1996 schon mit der Altro-Matte abgedichtet. So, und jetzt mal deutlich: ob da denn ein Ständerwerk 45 cm oder 62cm hat, das ist sowas von schnurzpiepegal, das Zeugs hält dicht. Und bisher wurde sich ja zum Thema Abdichtung außer das war alles fachgerecht, nicht geäußert.

    Ansonsten weisst Du genausogut wie ich, wie schön das in den Hochglanzprospekten aussieht, und wie in der Realität. Bist doch nicht gerade von den Baumwollfeldern gekommen, oder?..;-)

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://www.berg-schwedenhaus.de/
  41. Na was heißt das, der Bauherr ist der Dumme! 03.10.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Der Bauherr hat doch lediglich das Haus in einer gewissen -in der Baubeschreibung beschriebenen- Grundausstattung gekauft und hat die Wahl, die Restarbeiten entweder von Fachpersonal oder aber auch von Laien ausführen zu lassen. Letzteres ist sicherlich nicht immer die günstigste Variante. Es heißt nicht umsonst "der arme Mann baut teuer", dies deswegen, weil meist kein Geld da ist um es ordentlich ausführen zu lassen.

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  42. die Versicherung möchte ich auch haben.... 03.10.2012    

    Was die wohl gesagt hätte wenn doppelt mit 12,5er GK (nicht grün) beplankt gewesen wäre und es trotzdem in der Wand nass wurde.

    Name:

    • Karsten Zänkert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  43. Immer um den heißen Brei herum, die Herren? 04.10.2012    

    "Laut Gutachter hätte das Bad bei den Holzabständen, doppelt beplankt werden müssen. Dadurch enstanden die Risse in der Fuge. Leider kann man dem Haushersteller nichs vorwerfen, da im vertrag steht: Innenwände werden mit 12,5 mm Gipskartonplatten beplankt."

    Das hatte ich natürlich gemeint, und das war auch nicht schwer zu erkennen. Von Durchfeuchten ist dabei nicht die Rede. Und ich meine eben, dem haushersteller kann man sehr wohl diese minderwertige Ausführung vorwerfen, er kann sich nicht mit dem Vertrag herausreden, den er dem Bauherrn auf's Auge gedrückt hatte. Das hatte ich ja eben begründet.

    Ein Auftragnehmer hat die allg. anerkannten Regeln der Technik IMMER einzuhalten - Punkt! Seit wann soll das nicht mehr gelten?

    Name:

    • Torsten Stodenberg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.stodenberg-schwedenhaus.de
  44. Kann man nicht Herr Stodenberg 04.10.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Der Hersteller hat genauestens das geliefert, was vereinbart war. Hinsichtlich der Ständerabstände bleibt zu sagen, dass der Fliesenleger dies hätte sehen müssen, bevor er die Wände mit Fliesen belegt. Sollte der Fragesteller klagen, prophezeie ich schon jetzt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben wird, weil der Hersteller genau das geliefert hat, was im Vertrag vereinbart war. Der wird sagen, dass der Fragesteller vor hatte, die 2. Lage selbst aufzubringen, womt er auch bei Gericht sehr gute Chancen auf Erfolg hat.

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  45. Der Fliesenleger kann ja nicht riechen ... 04.10.2012    

    ... ob das Bad doppelt beplankt ist oder nicht.( Wände waren ja fertig verspachtelt, mit dem blauen Zeug gestrichen und ich den Ecken war irgend ein Band von Knauf) Genauso konnte er schlecht durch die Gkp durchschauen um den Abstand der Holzbalken zu sehen.

  46. Doch, kann er schon! 04.10.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    Im Zuge eines sorgfältig arbeitenden Fliesenlegers, hat eben gerade der darauf zu achten. Anhand der Schrauben kann er schon sehen, wie weit die Ständer auseinander stehen. Dann hätte er fragen können. Zumal sicherlich zu diesem Zeitpunkt als gefliest werden sollte der Vertrag und sicher auch die Baufirma oder zumindest der Bauleiter der Baufirma noch greifbar war. Zur Not einfach nur einmal mit z. B. einem Schraubenzieher prüfen wie dick die Platten sind.

    Markus Reinartz

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    • Markus Reinartz
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    • https://svb-reima.de/
  47. Bin anderer Meinung 04.10.2012    

    "Wände waren ja fertig verspachtelt, mit dem blauen Zeug gestrichen und ich den Ecken war irgend ein Band von Knauf"

    Eben! Die Wände waren vom Hersteller zum Fliesen oder meinetwegen anders Beschichten fertig übergeben worden. Ob der Fliesenleger das Problem hätte erkennen müssen, ist eine ganz andere Frage. Der Hersteller ist bei dem Bau insgesamt der Hauptausführende gewesen. Bei einem bekannten Markenhersteller muss sich mindestens der Bauherr darauf verlassen können, dass keine solche Falle hinterlassen wird, die nicht einmal der Handwerker des Folgegewerks erkannt hat. Die Ausrede, der Bauherr habe angeblich die 2. Lage selbst aufbringen wollen, verfängt hier nicht.

    Übrigens können solche Erfahrungen vermieden werden, wenn man von Anfang an, am besten schon beim Vertrag, einen eigenen Sachkundigen mit ins Boot holt.

    Name:

    • Torsten Stodenberg
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    • http://www.stodenberg-schwedenhaus.de
  48. Macht ja nichts Herr Stodenberg, 04.10.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    wenn Sie anderer Meinung sind. Aber habe ich denn da jetzt etwas verpennt, ich dachte es gab keine Abdichtung, also war doch nichts überstrichen oder wie war das, das werde ich wohl noch einmal lesen müssen. Wenn das so wäre, dass die Wände mit einer Streichabdichtung gestrichen gewesen wären, dann würde ich Ihnen Recht geben. Dann muss oder sollte man wohl davon ausgehen können, dass die Ständer ordnungsgemäß angeordnet worden sind.

    Allerdings gibt es gerade in Richtung Abdichtung aus dem letzten Jahr ein Urteil, wonach z. B. -in dem Fall- der Putzer für eine vom Rohbauer nicht eingebaute Abdichtung haftet. Das gleiche gibt es für den Landschaftsbauer, der den Untergrund auf dem er Pflastert zu prüfen hat. Sodann also fachkundig gearbeitet wird, sind bestimmte Prüfungsmöglichkeiten, -Mechanismen und -Abläufe einzuhalten.

    Einfach nur drauf fliesen und Augen zu und durch isssss nich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

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    • Markus Reinartz
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