Hallo!
Wir haben im juli 2010 den Kaufvertrag für ein Scanhaus unterschrieben. Alle nötigen Unterlagen liegen vor und auch die Baugenehmigung ist seid über 4 Wochen da. Und wurde vor 11 Tagen mitgeteilt, das der Auftrag an die Bodenplattenfirma gegeben wurde und diese sich kurzfristig melden würden. Wir haben jetzt bie der Firma angerufen und diese hatte weder Auftrag noch Unterlagen für unsere Bodenplatte vorliegen. Scanhaus reagiert darauf mit zeitschindener Hinhaltetechnik. Nicht nur bei uns, sondern bei sehr vielen Kunden . (siehe Facebook) Angeblich wurde es versäumt die Firma rechtzeitig zu informieren. Hintergrund für diese Vorgehensweise ist das man im letzten Jahr sehr viele Werbeaktionen machte und nun mit den damit verbundenen Aufträgen nicht hinterherr kommt. Wenn man seinen Unmut äußert, wird man sogar darauf hingewiesen wie günstig Scanhaus baue. Muss ich mir sowas gefallen lassen als Bauherr? Durch diese Verzögerungen kommen unnötige Bereitstellungszinsen auf uns zu. Ach wir bauen in Mecklenburg Vorpommern.
Mit freundlichen Grüßen Birgit Stüwe
Hinhalten durch die Baufirma
BAU-Forum: Fertighaus
Hinhalten durch die Baufirma
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Nun ja,
man kann nicht alles haben. 100 % günstig und 100 % ohne Risiko.
Vorschlag: Wenn das jetzt schon so anfängt, dann sollten Sie vielleicht überlegen, wie das weitergeht.
Firma könnte Bankrott gehebn, kann natürlich auch alles gut werden. Können wir hier nicht sagen.
Haben Sie einen eigenen Bauleiter? Vermutlich nein. Wie wäre es, den Vertrag beim Fachanwalt prüfen zu lassen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Keine Rechtsberatung, nur Laienmeinung. -
Was hat das Eine ...
Was hat das Eine mit dem anderen zu tun? Nüscht. Entscheidend ist, was in Ihrem Vertrag steht. Thema Baubeginn, Verzögerung, verspätete Fertigstellung, Schadenersatz ...
Ist also ein reines Anwaltsthema ... -
Vermutlich
wird gar nichts von Fertigstellungsterminen und Vertragsstrafen bei deren Nichteinhaltung im Vertrag stehen. Das wird die Firma schön rausgelassen haben. Und da Sie nur auf den Preis geschaut haben und sich den Anwalt bzgl. Vertragsprüfung gespart haben, müssen Sie auch weiterhin darauf hoffen, dass alles gut wird.
Ob und wie Sie dennoch in absehbarer Zeit zu einem Baubeginn und evtl. sogar nachträglich zu einem verbindlichen Terminplan kommen, das kann Ihnen nur ein Baurechtsanwalt nach Durchsicht Ihrer Verträge erklären.
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