Hallo,
wir haben mit einem renommierten Fertighaushersteller (Fertighäuser und Objektbau) einen Vertrag für ein Fertighaus geschlossen (im Juni 2008). Bei dem Objekt wird auf das vorhandene alte Erdgeschoss 1 1/2 neue Stockwerke aufgesetzt. Wie gesagt im Juni wurde der Vertrag geschlossen und ein Festpreis wurde vereinbart. 2 Monate nach Vertragsschluss hat der Hersteller dann aber festgestellt, dass er den benötigten Brandschutz (Klasse 3 Bayern) leider übersehen hat, obwohl ihm alle Gegebenheiten (Nachbargebäude, Gebäudegröße etc.) seit Monaten bekannt waren.
Jetzt möchte er natürlich von uns die Mehrkosten haben, obwohl ja alles bekannt war und er uns ja auch ein genehmigungsfähiges Haus liefern muss. Außerdem wurde der (unverbindliche) Liefertermin Dezember 2008 natürlich auch nicht eingehalten.
Hier jetzt die Frage: kann er von uns tatsächlich diese Mehrkosten verlangen, oder ist er verpflichtet das zu übernehmen, da ihm alles seit Januar 2008 bekannt war (mehrere Termine vor Ort).
Vielen Dank für die Antworten.
PS: Offensichtlich wurde er von seinem freien Handelsvertreter nicht über alle Punkte aufgeklärt.
"Fehlplanung" eines Fertighauses - Festpreis trotz Mehrkosten gültig oder nicht
BAU-Forum: Fertighaus
"Fehlplanung" eines Fertighauses - Festpreis trotz Mehrkosten gültig oder nicht
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Was steht im Vertrag? ...
Was steht im Vertrag? könnte mir vorstellen, es gibt da so nen Passus " Mehrkosten Aufgrund behördlicher Auflagen" und so ...
was sagt die Baubeschreibung? -
Behördliche Auflagen
Hallo,
diese Klausel gibt es so nicht. Würde hier aus meiner Sicht auch nicht greifen, da es hier um keine nachträglichen behördlichen Auflagen gab, sondern die bayerische Bauordnung bei einem Gebäude dieser Größe die Gebäudeklasse 3 zwingend vorschreibt. Der Hersteller baut ca. 120 Fertighäuser im Jahr und er ist im Objektbau tätig, insofern muss er die entsprechenden Richtlinien kennen und bei seiner Planung auch beachten. Ich bestell mir ja auch nicht bei Audi ein Auto und hinterher sagen die, die Lichtanlage und die Sicherheitsgurte kosten noch extra.
Aus meiner Sicht haben die das Bauvorhaben einfach schlicht weg zu wenig geprüft und dann zu spät diese Dinge erkannt. Man muss auch sagen, dass der ganze Ablauf nach der Vertragsunterzeichnung schlichtweg eine einzige Katastrophe gewesen ist.
Gruß
Dieselhund -
Was steht im Vertrag? ...
Was steht im Vertrag? und in der Baubeschreibung? Möglich ist ja auch, dass Sie nicht genügend gelesen haben bevor sie unterschrieben haben. Was Ihnen versprochen worden ist, ist eine Sache, was auf dem Papier steht, eine andere. Das Forum ist voll davon ... -
Richtig gelesen
Sowohl meine Frau als auch ich haben uns den Vertrag sehr genau durchgelesen. Wir haben ein schlüsselfertiges Haus (Ausstattung ist genau definiert) von diesem Hersteller bestellt. -
und
was steht im kleingedruckten? (ganz unten oder auf der Rückseite) -
Richtig gelesen - die Zweite
Nochmal wir können lesen und haben auch alles dementsprechend fixiert. -
Sie sind blutiger Laie ...
Sie sind blutiger Laie das soll nicht abwertend sein. Aber: wenn man Ihre eigenen Sätze mal auseinandernehmen würde, dann wissen Sie gar nicht, was Sie bestellt haben.
Und da sind wir bei dem schönen Satz von JT: jeder bekommt das was er verdient, oder bestellt hat.
Und dann auch noch das:
PS: Offensichtlich wurde er von seinem freien Handelsvertreter nicht über alle Punkte aufgeklärt.
Und das ausweichen auf direkte Fragen gibt mir recht, z.B. hier:
diese Klausel gibt es so nicht
Aha, was für eine Klausel dann?
weiter:
Würde hier aus meiner Sicht
warum fragen sie denn? Sie erwarten hier Expertenrat, und wir sind alle schon ein paar Tage länger im Geschäft, Sie können davon ausgehen, dass wir wissen wie der Hase läuft, Sie auch?
weiter:
keine nachträglichen behördlichen Auflagen
muss ja auch nicht sein. Es reicht schon, wenn es in der Baubeschreibung nicht drin steht.
und deswegen ist dieser Passus so wichtig.
btw. wissen Sie auch, wie die Rechtsprechung schlüsselfertig definiert?
Trotzdem viele Grüße -
Richtig gelesen #3
Sie müssen um einen Vertrag lesen zu können sicher kein Abitur haben. Zum Verstehen reicht aber Abitur nicht aus, dazu braucht es mindestens juristische Grundkenntnisse ...
Egal was der Vertreter zugesagt hat, es bedarf (immer) der schriftlichen Zusage des Lieferunternehmens.
Beratungstermin beim Baurechtsanwalt vereinbaren, etwas Geld mitnehmen aber am Besten ganz wenig Hoffnung!
Gruß -
Richtig gelesen #4 ...
Wenn Sie alles richtig gelesen, verstanden und gedeutet haben, verstehe ich die Frage nicht.
Wenn die Frage berechtigt ist, müssen Zweifel am eigenen Leseverständniss oder Inhaltsverständniss bestehen.
DANN sollte man die Arroganz im Koffer lassen.Gehen Sie zu einem Baurechtsanwalt (mit dem von Ihnen so intensiv gelesenen Vertragswerk) und bitten Sie den um seine Meinung.
Oder zahlen Sie einfach nicht und warten ab, was der Richter zu Ihrem Leseverstandniss sagt. -
Wird
problematisch, weil:
Sie haben einen Werkvertrag über die Errichtung eines Hauses geschlossen. Welche Leistungen Ihnen der Unternehmer im Gegenzug schuldet, ist in der Bau- / Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) definiert.
Die Genehmigungsplanung ist wohl - wie üblich - ebenfalls Gegenstand der vom Unternehmer zu erbringenden Leistung. Wohl gemerkt: Diese Planung setzt erst nach Vertragsabschluss ein.
Im Zuge dieser Planung wird nun festgestellt, dass das was Sie in Auftrag gegeben haben, so nicht zulässig ist.
Gibt fröhliches Streiten. -
Danke
Hallo zusammen,
sorry ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Hatte schon mal jemanden einen ähnlichen Fall hätte ich wohl ehr schreiben sollen.
Bzgl. den Bemerkungen: Laien, nicht richtig gelesen, arrogant etc. :
Der Vertrag wurde bereits von einem Fachanwalt für Baurecht geprüft, seiner Aussage nach sind wir hier eindeutig im Recht. Wie es nachher vor Gericht ausgeht weiß man trotzdem nicht. Der Anwalt ist übrigens ein Freund von uns, insofern will er nicht nur Geld mit uns verdienen.
Mein Frau ist selbst Juristin insofern überlesen wir hier gar nichts, sondern wissen genau was wir unterschrieben haben.
Ich selbst bin Verkaufsleiter und mache Verträge für ein Auftragsvolumen von 30 Mio. im Jahr insofern gehe ich mit solchen Dingen auch nicht leicht fertig um.
Wenn ich hier mehrmals schreibe, dass wir wirklich alles durchgelesen haben, dann sollte man mir das schon glauben und mich nicht als arrogant bezeichnen. Und eine langjährige Tätigkeit auf einem Gebiet garantiert nicht immer, dass man auch wirklich weiß wie der Hase läuft.
Wie gesagt ich wollte eigentlich nur nachhören, ob jemand schon einmal ähnliche Fälle hatte. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
Damit möchte ich das Thema aber auch beenden. Nochmals danke für alle Kommentare.
MfG
Dieselhund -
eindeutig im Recht ...
Wie so oft kommen die relevanten Infos recht spät ...
Wenn Sie eindeutig im Recht sind lt eigener Einschätzung und der eines hoffentlich kompetenten Anwaltes, dann verstehe ich die Frage nicht:
Eine Frage wie es anderen ergangen ist hilft Ihnen hier nicht weiter, da nicht jeder Fall gleichgelagert ist. -
"Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere" ist zwar eine gern genommern Spruch. Meines Erachtens ist das aber im Wesentlichen so weil in den meisten (?) Fällen Wunschdenken und Realität auseinander liegen. Und die Vorbereitung lausig ist! Wir konnten beispielsweise einen Verkehrsrechtsprozess fast komplett drehen, weil ich als einziger der Meinung war, dass meine damalige Frau nicht schuld war ...
Wenn die Rechtslage richtig beurteilt ist und die Vorarbeit/Darstellung vor Gericht stimmt darf da nichts schiefgehen ...
Gruß
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