Gesetze über Baumaterialien
BAU-Forum: Fertighaus

Gesetze über Baumaterialien

Liebe Forenteilnehmer,
es geht um das leidige Thema 'Güte von Baustoffen' (beim
Bau eines Einfamilienhauses, nicht unbedingt Fertighaus ). Es gibt ja ohne Ende Prüfsiegel, Zertifikate, Gutachter (2 Gutachter, 3 Meinungen ) und was auch immer. Ich habe eher
den Eindruck, dass Zertifikate etc. Marketingsinstrumente sind.
Meine Frage: Gibt es eigentlich Gesetze, die vorschreiben,
mit was man ein Häuschen bauen darf? Konkret: NRW Baurecht.
Um es übertrieben darzustellen: Ich wäre 'Künstler' und baue mir ein Haus aus Coladosen ...
Klar, Baugenehmigung ist erforderlich, aber was dann?
Was passiert, wenn kein Iso, EN, DINAbk. etc. Stoff verwendet wird
/wurde?
Beste Grüße
Peter
  • Name:
  • Peter
  1. Hallo Peter, Bauprodukte sind gemäß Landesbauordnungen geregelt, nicht ...

    Hallo Peter,
    Bauprodukte sind gemäß Landesbauordnungen geregelt, nicht geregelt oder sonstige Bauprodukte.
    Gemäß:
    (DIBt Mitteilungen; Sonderheft Nr. 33 vom 4.10.2006), Augabe 2006/1 gilt:
    "Geregelte Bauprodukte sind in der Bauregelliste A Teil 1 bekannt gemacht (Normen).
    Nicht geregelte Bauprodukte benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung/Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall. "
    z.B. sind Wärmedämmverbundsysteme nicht geregelt und jedes System benötigt somit eine bauaufsichtliche Zulassung. Liegt diese Zulassung nicht vor, darf dieses System nicht angewendet werden.
    Weiter gilt:
    "Geregelte und nicht geregelte Bauprodukte dürfen verwendet werden, wenn ihre Verwendbarkeit in dem für sie geforderten Übereinstimmungsnachweis bestätigt ist und sie deshalb das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen.
    Sonstige Bauprodukte sind Produkte, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt, die jedoch nicht in der Bauregelliste A enthalten sind. An diese Bauprodukte stellt die Bauordnung zwar die gleichen materiellen Anforderungen, sie verlangt aber weder Verwendbarkeits- noch Übereinstimmungsnachweise; sie sind deshalb auch nicht in der Bauregelliste erfasst. "
    Ein Teil der Norm, die "Stoffnorm" und die bauaufsichtliche Zulassung schreiben auch genau vor, woraus diese Baumaterialien bestehen dürfen (und aus nichts anderem). Und der Teil der Norm, der die Ausführung beschreibt und auch wieder die bauaufsichtliche Zulassung regeln, wie diese Baumaterialien zu verarbeiten sind.
    Wird dies nicht eingehalten, liegen Mängel vor. Bei dem Beispiel mit dem Wärmedämmverbundsystem kann es sogar ein wesentlicher Mangel sein, wenn nämlich die Standsicherheit nicht eingehalten wird. Und dann kann die Abnahme verweigert werden oder, theoretisch, der Abriss des Systems verlangt werden.
    Wenn Sie konkrete Probleme haben, sollten Sie einen Gutachter beauftragen. Der kann dann speziell zu Ihren Problemen Entscheidungen treffen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
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