Streif  -  kostenloser Rücktritt nach erfolgloser Grundstücksuche verwehrt
BAU-Forum: Fertighaus

Streif  -  kostenloser Rücktritt nach erfolgloser Grundstücksuche verwehrt

Hallo Zusammen,
ich habe im Oktober 2005 einen Vertrag zu einem Streif Fertighaus unterzeichnet. Das versprochene Grundstück war dann plötzlich weg und die Grundstückssuche in den letzten Monaten blieb erfolglos.
Nun bin ich von den Vertrag auf Basis der erfolglosen Grundstückssuche zurückgetreten. Der kostenlose Rücktritt wird aber nun verwehrt.
Zusätzlich haben sich die vorher so netten Vertreter der Firma als wahrlich unfreundliche Zeitgenossen herausgestellt und sind mit unglaublichen Anschuldigungen auf mich zugekommen, sodass ich mich wohl einem Rechtsstreit gegenüber sehe.
Wer hat; und oder kennt jemanden, der ähnliche Erfahrungen mit einem Rücktritt von Verträgen der Firma Streif hat.
Vielen Dank für jede Rückmeldung.
Grüße aus München
  • Name:
  • Lutz
  1. Luftschloss?

    Hallöchen!
    Anscheinend war der Vertrag doch an ein bestimmtes Grundstück gekoppelt, oder?
    ("Das versprochene Grundstück war dann plötzlich weg und die Grundstückssuche in den letzten Monaten blieb erfolglos. ")
    Klar will die Firma Ihnen gerne ein Häuschen bauen. Aber wo? Also wenn das Grundstück weg ist und die Firma dennoch auf eine Vertragserfüllung pocht, sei die Frage erlaubt: Wo bauen?
    Oder hätte das Grundstück doch unabhängig vom Bauträger erworben werden sollen? Wenn ja: Haben Sie eine Rücktrittsklausel in Ihrem Vertrag?
    Gruß Thomas
  2. Interessiert mich auch

    Wer hat das Grundstück angeboten Streif oder irgend ein Dritter?
  3. Streif-Rücktrittsrecht

    Leider sind die Angaben von Lutz aus München nicht korrekt. Es waren insgesamt drei Grundstücke da. Das erste war leider schon weg, ein zweites irgendwann auch und ein drittes hätte nur der Zusage des Kunden bedurft. Angeblich konnte kein Kontakt zum Verkäufer hergestellt werden, mit dem wir fast täglich korrespondiert haben. Ein Anruf bei uns hätte gereicht und der Grundstückskauf hätte funktioniert. Wir haben drei mal geplant und kalkuliert. Der Kunde muss aber auch mitwirken.
    Wenn ein Kunde trotz aller gemeinsamer Bemühungen kein geeignetes Grundstück findet, kommt er auch bei uns kostenlos aus dem Vertrag vorbehaltlich Grundstück wieder heraus.
    Gerhard Schicker, Partnerunternehmen von Streif, MH Poing
  4. Lustige Grundstückssuche

    Sehr interessant,
    ich lese mal zwischen den Zeilen:
    da gibt es einen Interessenten für ein Grundstück, das gibt es aber nur mit Vertrag vom Fertighauslieferanten. Käufer ist heiß auf das Grundstück und unterschreibt fragwürdigen Vertrag der offensichtlich nicht an dieses eine Grundstück, sondern an irgendein Grundstück im Raum München gekoppelt ist. Käufer hat Verstand zeitweilig abgeschaltet und unterschreibt blind. Verkäufer freut sich über armes Opfer und vergibt Grundstück natürlich woanders hin, der Käufer hängt ja jetzt an der Angel. Jetzt werden andere (evtl. schlechtere) Grundstücke angeboten die dem Käufer nicht zusagen. Fertighausfirma freut sich, denn jetzt gibt es Geld ohne nennenswerte Leistung. Achja ... 2 mal umgeplant, mir kommen die Tränen. Das nennt sich normalerweise Akquise und ist in den laufenden Kosten einer Firma drin. Es wird wohl keine Ausführungsplanung gewesen sein Herr Schicker oder?
    Lutz: Kann nur den Gang zum Rechtsanwalt empfehlen. Genau lesen was im Vertrag steht. Sie werden doch wohl nicht etwa Blanko einen Vertrag für irgendein Grundstück unterschrieben haben.
    Unglaublich,
    Gruß,
  5. Erfahrung Bauherr mit Firma ST ... " Ein Haus voller Leben"

    Moin zusammen,
    wir haben im Jahr 2003 einen Vertrag mit der Firma Streif geschlossen, Umfang die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung. Die Firma Streif bedient sich zur endgültigen Projektierung eines "Freien Architekten". Dieser müsste dann den Bauantrag einreichen und die notwendige Bodenplatte, nicht Leistungsumfang des Vertrages, planen und die Ausführung überwachen. Trotz lückenloser Zuarbeit durch uns als Bauherren war der von der Firma beauftragte Architekt nicht in der Lage, 5 maliges Nachbessern des Bauantrages, einen wohlmöglich genehmigungsfähigen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einzureichen. Das Bauamt sieht natürlich einen berechtigten Unterschied zwischen Ein- und Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus) wenn dies im Bebauungsplan festgeschrieben ist.
    Nach knapp einem 3/4 Jahr vergeblicher Versuche einen positiven Baubescheid zuerhalten, sahen wir uns gezwungen den Vertrag mit der Firma zu kündigen. ERFOLGLOS!
    Es vergingen einige Tage, vorher mäßiger Schriftverkehr, da erhielten wir eine Endrechnung in Höhe von ca. 20 % der geplanten Bausumme von der Firma Streif. Eine Bemusterung oder genaue Planung für unser Haus hatte noch nicht stattgefunden.
    Wir waren gezwungen nach einer anwaltlichen Beratung das Bauvorhaben mit der Firma durchzuführen. (Aufgrund der Kosten)
    Trotz zusätzlicher Beratung durch eine Bausachverständigen und täglicher Anwesenheit während der Bauphasen liegen wir mit der Firma im Rechtsstreit Aufgrund vorhandener "Ungeklärtheiten".
    Wir sind glücklich über die Investition, Kosten für einen Bausachverständigen, sonst wären wir noch nicht einmal eingezogen in unser "Traumhaus".
    Es ist traurig, dass es nur empfehlenswert ist, zum Vertragsabschluss als "geliebter Vertragspartner/Kunde" einen Anwalt und Bausachverständigen in Begleitung zu haben.
    Noch trauriger ist es, ab Baubeginn Tag und Nacht auf der Baustelle verbringen zu müssen um evtl. Fehler, Mängel oder gar fatalere Sachen zu bemerken und diese dann schriftlich mit einer ca. 1,5 jährigen Ausdauer zu Papier zu bringen. Ein Ende ist wahrscheinlich nicht in Sicht.
    Da wir aber positiv eingestellt sind, denken wir dass es sich nur um ein Missverständnis handeln kann und sich Alles ins Positive kehrt. Die ca. 4000 € Kosten zur Durchsetzung des Rechts sollen ja schließlich nicht umsonst gewesen sein.
    Wir wären dankbar über evtl. ähnlich gelagerte Bauvorhaben um über den Stand in unserer Sache die Betroffenen in Kenntnis zu setzen. Evtl. Austausch der Erfahrungen und der Punkte die evtl. betroffen sind.
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