Liebe Leser,
wir sind momentan dabei, unser Fertighaus von einem renommierten
deutschen Hersteller erstellen zu lassen.
Das Haus ist bereits aufgestellt, die Treppen sind montiert, die Rohinstallation [ Sanitär / Heizung / Elektro ] ist abgesehen von einigen Mängeln abgeschlossen, der Estrich ist komplett eingebracht.
Die Eigenleistungen Malerarbeiten [ ca. 5000 € ] und Trockenbau [ ca. 8000 € ] werden von uns momentan erbracht.
Wir wurden nun gemäß Zahlungsplan [ BGBAbk.-Werkvertrag ] zur Zahlung
von 90 % der Gesamtsumme aufgefordert. Die restlichen 10 % [ =
ca. 20000 € ] sind nach der Bezugsfertigkeit fällig.
Folgende Gewerke müssen noch ausgeführt werden:
Einbau aller 9 Türen, zusätzlich eine Glastüre
Fliesenarbeiten komplett [ hochwertige Fliesen ]
Bodenbelagsarbeiten komplett [ Kork und Parkett ]
Fertigstellung - Sanitärinstallation [ inkl. aller hochwertigen Sanitärobjekte ]
Fertigstellung - Heizungsinstallation [ komplette Inbetriebnahme ]
Fertigstellung - Elektroinstallation [ incl. des kompletten
UV ]
Komplette Montage des Edelstahlschornsteines
Treten wir Aufgrund dieses Umfanges an noch auszuführenden
Gewerken [ = ca. 20000 € ] mit der Begleichung der
Teilsummen nicht eindeutig in Vorleistung?
Ist es zulässsig, den Bauherren in Vorleistung treten zu
lassen?
Was passiert, falls der Fertighausanbieter insolvent wird?
Wir bitten um rasche Antworten, da die ganze Sache eilt ...
Vielen Dank für alle Antworten!
Jochen
Vorleistung des Bauherren bei Teilzahlungen
BAU-Forum: Fertighaus
Vorleistung des Bauherren bei Teilzahlungen
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Hallo Jochen!
Waren Sie sich über die Zahlungsmodalitäten nicht klar als Sie den Vertrag unterschrieben haben? Wenn dort die Fristen dargelegt waren muss Ihnen die kommende Überzahlung nebst fehlender Absicherung doch bewusst gewesen sein! Als Laie würde ich mal sagen: Vertrag ist Vertrag!
Interne Fundstellen
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- Bauchecklisten und Bauprüflisten - Estricharbeiten
- … Folge dessen sind unnötige Streitigkeiten zwischen Bauherrn und den beteiligten Gewerken über die Notwendigkeit eines (natürlich kostenpflichtigen) Anschliffes …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bilanz des Bauträgers prüfen
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt will Scherbenhaufen hinterlassen
- … An Eigenleistung (Heizung, Innensanierung) haben wir schon 50 000 als Vorleistungen investiert. …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - KfW Standard nicht erreicht - Schadensersatzanspruch?
- … *Der Bauherr? …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauvertrag - Zahlungsbedingungen schlecht für uns?
- … habe, kommt es mir vor als würden wir damit ziemlich in Vorleistung gehen, oder? Welche Höhe der Raten sind angemessen? …
- … Bauherrenantwort. …
- … Beschäftigt sich exakt mit dem gleichen Thema und schildert auch ein bisschen, was passieren kann (bzw. passiert ist), wenn du zu sehr in Vorleistung gehst.. …
- … des Baufortschrittes definieren sowie die anfallenden Kosten, sodass sie nicht in Vorleistung gehen und nach jeder Stufe kündbar sein. Da wär mir wohler. …
- … aus Ihrer Sicht als katastrophal zu bezeichnen. Sie gehen massiv in Vorleistung, zahlen also für Leistungen, die nicht erbracht wurden. …
- … wie es läuft, wenn ich anspreche, dass wir zu viel in Vorleistung gehen für meinen Geschmack und dass ich auf einen Fertigstellungstermin bestehen …
- … nützt so eine Vertragserfüllungsbürgschaft auch was, wenn wir zu viel in Vorleistung gegangen sind und unser Generalübernehmer dicke Backen macht? Lt. dem Link …
- … wie es läuft, wenn ich anspreche, dass wir zu viel in Vorleistung gehen für meinen Geschmack und dass ich auf einen Fertigstellungstermin bestehen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Haftpflichtversicherung für den Architekten
- … nach Informationen gesucht, aber nichts gefunden. Weiß jemand, ob wir als Bauherren überhaupt etwas zu tun haben mit der Architektenhaftpflicht? Sind die …
- … Tolles Forum übrigens, hatte als Bauherr schon zig Fragen, aber bin erst jetzt hierher gekommen ... …
- … er Geldsorgen hat und seine notwendigen Versicherungsbeiträge zahlen muss. Der Kunde/Bauherr braucht aber nur die Forderungen aus seinem Vertrag nach der Honorarverordnung …
- … Handtuch werfen, können Fehler leicht auf diesen geschoben werden, und der Bauherr sitzt unter Umständen auf dem Trockenen. Ein unabhängiger Bauüberwacher (ebenso immer …
- … hier sicherlich noch einiges auffangen. Aber es ist das Geld des Bauherren - und ich wollte nur auf Gefahren hinweisen. Kennen sie …
- … Er weiß offensichtlich nicht, dass der A. grundsätzlich in Vorleistung geht, A. darf also über die gesamte Planungs und Bauzeit zum …
- … nach 4 Wochen Zahlungsfrist bereits weitere große Teile seiner Leistung in Vorleistung erbracht hat. …
- … was am Beitrag säuerlich war, war sicherlich der Tipp, dass der Bauherr eine wirtschaftsauskunft einholen soll. naja, das kann im eifer des gefechts …
- … finde ich eigentlich ganz vernünftig, so praktiziere ich es mit meinen Bauherren auch. 1. rate nach Bauantrag, 2. nach Ausführungsplanung bzw. Ausschreibung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bitte nicht hauen: Zahlungsplan
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statiker bezahlen oder nicht?
- … einer Baugenehmigung. Also: Bauantragsplanung erstellt, prüffähige Rechnung vorgelegt, Zahlung durch den Bauherren. Punkt. …
- … geprüft werden kann (Gründe lassen wir mal außen vor), muss der Bauherr auch nicht zahlen. das Bestellte ist immerhin nicht geliefert worden! …
- … Genehmigung abzuwarten, könnten sie auf die Fälligkeit keinen Einfluss nehmen. Der Bauherr könnte ja die Bauabsicht verlieren und nicht einreichen oder sagen, er …
- … Ich denke, der Bauherr ist gefordert, sich zur Genehmigungsfähigkeit Gedanken zu machen, wenn der Architekt …
- … Abnahme seiner Leistung verlangt. Wenn es nach Werkvertragsrecht geht, ist der Bauherr zur Abnahme verpflichtet und kann sich nicht dahinter verstecken, er könne …
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- … Nachbesserung Rückforderungsansprüche entstehen können ist klar. Dass der Architekt / Ingenieur aber Vorleistung und darüber hinaus Finanzierung bis zum St. -Nimmerleinstag leisten soll, während …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauunternehmen schließt. Ist der Rohbau gefährdet!?
- … bei normalen werkverträgen ist der Unternehmer immer in Vorleistung. wie wollen sie ihre einbehalte begründen? sie schaden einem unternehmen mit …
- … ihrer Ängstlichkeit. sollten sie in Vorleistung treten sichern sie sich mit einer Erfüllungsbürgschaft. …
- … wenn verunsicherte und ängstliche Bauherren von Architekten so naiv beraten werden sehe ich die …
- … Da liegt für den Bauherrn der Hase im Pfeffer. …
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