Liebe Leser,
wir sind momentan dabei, unser Fertighaus von einem renommierten
deutschen Hersteller erstellen zu lassen.
Das Haus ist bereits aufgestellt, die Treppen sind montiert, die Rohinstallation [ Sanitär / Heizung / Elektro ] ist abgesehen von einigen Mängeln abgeschlossen, der Estrich ist komplett eingebracht.
Die Eigenleistungen Malerarbeiten [ ca. 5000 € ] und Trockenbau [ ca. 8000 € ] werden von uns momentan erbracht.
Wir wurden nun gemäß Zahlungsplan [ BGBAbk.-Werkvertrag ] zur Zahlung
von 90 % der Gesamtsumme aufgefordert. Die restlichen 10 % [ =
ca. 20000 € ] sind nach der Bezugsfertigkeit fällig.
Folgende Gewerke müssen noch ausgeführt werden:
Einbau aller 9 Türen, zusätzlich eine Glastüre
Fliesenarbeiten komplett [ hochwertige Fliesen ]
Bodenbelagsarbeiten komplett [ Kork und Parkett ]
Fertigstellung - Sanitärinstallation [ inkl. aller hochwertigen Sanitärobjekte ]
Fertigstellung - Heizungsinstallation [ komplette Inbetriebnahme ]
Fertigstellung - Elektroinstallation [ incl. des kompletten
UV ]
Komplette Montage des Edelstahlschornsteines
Treten wir Aufgrund dieses Umfanges an noch auszuführenden
Gewerken [ = ca. 20000 € ] mit der Begleichung der
Teilsummen nicht eindeutig in Vorleistung?
Ist es zulässsig, den Bauherren in Vorleistung treten zu
lassen?
Was passiert, falls der Fertighausanbieter insolvent wird?
Wir bitten um rasche Antworten, da die ganze Sache eilt ...
Vielen Dank für alle Antworten!
Jochen
Vorleistung des Bauherren bei Teilzahlungen
BAU-Forum: Fertighaus
Vorleistung des Bauherren bei Teilzahlungen
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Hallo Jochen!
Waren Sie sich über die Zahlungsmodalitäten nicht klar als Sie den Vertrag unterschrieben haben? Wenn dort die Fristen dargelegt waren muss Ihnen die kommende Überzahlung nebst fehlender Absicherung doch bewusst gewesen sein! Als Laie würde ich mal sagen: Vertrag ist Vertrag!
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