ich lese hier schon eine Weile mit und konnte viele hilfreiche Informationen aus diesem Forum gewinnen. Vielen Dank dafür.
Nun zu meinem Problem. Im Zuge meiner Haussanierung baue ich neue Fenster ein. Die Rahmen und Scheiben wurden gesondert beauftragt. Die Scheiben wurden direkt beim Glashersteller bestellt.
Bei der Anlieferung der Scheiben waren 2 Scheiben beschädigt. Eine Reklamation wird nun nicht anerkannt.
Es handelt sich um eine P4A Scheibe, P4A/16/4 Floatglas. Dabei ist das äußere Glas der P4A Seite innerhalb des Randverbundes an einer Ecke gebrochen. Die innere Scheibe zum Abstandhalter ist intakt. Der Hersteller argumentiert nun, dass der Defekt im eigebauten Zustand nicht sichtbar ist und statisch sowie funktionell nicht relevant sei.
Ist das funktionell wirklich unkritisch? Da die Scheibe retourniert wurd, kann ich jetzt nicht sagen, ob ich das Glas so drehen kann, dass sich der Defekt nicht zwischen den Tragklötzen befindet.