Balkontür-Austausch im Altbau: Rahmenbreite ungleichmäßig – Mangel, Rechte & Vorgehen?
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Balkontür-Austausch im Altbau: Rahmenbreite ungleichmäßig – Mangel, Rechte & Vorgehen?

Guten Tag,

in unserem Altbau 1968 (Bundesland Bayern) wurde Ende November u.a. eine neue einflügelige Kunststoff-Terrassen-Tür eingebaut.

Von der Innenansicht ist die Tür in Ordnung und lässt sich gut öffnen und schließen. Von der Außenansicht ist der Rahmen links 5,5 cm, rechts 6,5 cm breit und oben am Sturz nur 2 cm breit. Der Rahmen sieht somit nicht einheitlich umlaufend aus, was mich sehr stört.

Es wurde die Abnahme schriftlich verweigert und eine Mängelbeseitigung / Austausch von mir gefordert.

Der Fensterbauer meint, die Türe wäre akzeptabel und ein Austausch wegen Unverhältnismäßigkeit abgelehnt.

Es wurde mir, allerdings nur mündlich, ein 10 %iger Nachlass oder eine kostenlose Insektenschutztür angeboten.

Inzwischen ist die Rechnung eingetroffen.

Nun meine Frage:

Habe ich eine Chance den Austausch der Tür zu erreichen und wie müsste ich vorgehen? Oder muss/ sollte ich einen Nachlass akzeptieren, wenn ja, was wäre angemessen?

Über Ihre Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank.

Susa

Anhang:

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  • Name:
  • Susa
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Achten Sie auf Anzeichen von Zugluft oder Feuchtigkeit im Bereich der Tür. Dies könnte auf eine mangelhafte Abdichtung hindeuten.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie nach dem Einbau einer neuen Balkontür in Ihrem Altbau (Baujahr 1968) eine ungleichmäßige Rahmenbreite festgestellt haben. Dies kann tatsächlich einen Mangel darstellen.

    🔴 Gefahr: Ein nicht fachgerecht eingebauter Rahmen kann zu Undichtigkeiten und in der Folge zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen.

    • Mangelanzeige: Setzen Sie den Fensterbauer schriftlich in Verzug und fordern Sie zur Mängelbeseitigung auf. Beschreiben Sie den Mangel (ungleiche Rahmenbreite) detailliert und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
    • Sachverständiger: Bei Uneinigkeit kann ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, um den Mangel zu beurteilen und ggf. ein Gutachten zu erstellen.
    • Rechtliche Schritte: Wenn der Fensterbauer die Mängelbeseitigung verweigert, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt für Baurecht kann Sie hierbei beraten.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos) und kontaktieren Sie umgehend den Fensterbauer, um eine Lösung zu finden. Ziehen Sie bei Bedarf einen Sachverständigen hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mangel
    Eine Abweichung der erbrachten Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Ein Mangel berechtigt den Auftraggeber zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Minderung.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Nacherfüllung, Garantie.
    Nacherfüllung
    Das Recht des Auftraggebers, vom Unternehmer die Beseitigung eines Mangels zu verlangen. Die Nacherfüllung umfasst die Mängelbeseitigung oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Minderung.
    Minderung
    Das Recht des Auftraggebers, den Kaufpreis zu reduzieren, wenn ein Mangel an der Leistung vorliegt und die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Nacherfüllung.
    Abnahme
    Die Erklärung des Auftraggebers, dass die Leistung des Unternehmers vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Nacherfüllung.
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkunde, die in der Lage ist, Baumängel zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Bausachverständige werden häufig in Streitfällen hinzugezogen.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Gutachten, Beweismittel.
    Inverzugsetzung
    Die schriftliche Aufforderung an den Auftragnehmer, eine Leistung innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen oder einen Mangel zu beseitigen. Die Inverzugsetzung ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Fristsetzung, Schadensersatz.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn der Fensterbauer die Mängelbeseitigung ablehnt?
      Setzen Sie dem Fensterbauer schriftlich eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung. Kündigen Sie an, dass Sie nach Ablauf der Frist die Mängelbeseitigung durch ein anderes Unternehmen auf Kosten des Fensterbauers durchführen lassen werden oder den Kaufpreis mindern. Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu.
    2. Welche Rechte habe ich bei einem Mangel an der Balkontür?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung). Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    3. Wie lange habe ich Zeit, einen Mangel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Mängel sollten jedoch unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden.
    4. Kann ich den Austausch der Tür verlangen, wenn die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig teuer ist?
      Ja, wenn die Kosten für die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig hoch sind, kann der Fensterbauer die Nacherfüllung verweigern. In diesem Fall haben Sie das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an der Leistung einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    6. Wie dokumentiere ich den Mangel richtig?
      Fertigen Sie Fotos des Mangels an. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Feststellung. Beschreiben Sie den Mangel detailliert in einem Mängelprotokoll. Lassen Sie das Protokoll von Zeugen unterschreiben.
    7. Was bedeutet "Abnahme" der Leistung?
      Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die Leistung des Unternehmers vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    8. Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger kann den Mangel fachlich beurteilen und ein Gutachten erstellen. Das Gutachten kann als Beweismittel in einem Rechtsstreit dienen.

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  2. Balkontür-Mangel: Rahmenbreite – Kulanzangebot vs. Klage

    kommt drauf an
    was vereinbart wurde.

    Solange nicht ausdrücklich eine gleichmäßige Ansichtsbreite vereinbart wurde, sind die Chancen eher schlecht. Die 10 % erscheinen als relativ großzügiges Friedesangebot.

    Welche Möglichkeiten bleiben:

    • a) zahlen
    • b) Zahlen unter Berücksichtigung des Nachlasses
    • c) nichts tun und abwarten bis man verklagt wird
    • d) klagen auf Mangelabstellung

    c) und d) kosten Zeit, Geld und Nerven und haben nur geringe Erfolgsaussichten.

  3. Balkontür-Rahmen: Ungleiche Breite – Handwerkskunst vs. Fehler

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    man muss nicht ...
    man muss nicht vertraglich vereinbaren, dass die Rahmen außen die gleiche Ansichtsbreite haben. Das gehört zur Handwerkskunst. Zu meiner Zeit hatten die Handwerker noch genug Ehrgefühl dazu zu stehen und einen Fehler einzugestehen und den zu beseitigen. 10 %? Ich lach mich tot. Es fragt sich aber trotzdem, ob es keine Gründe für die Ausführung gibt o der ob der Meister sich einfach nur vermessen hat oder die Monteure einfach nur gepennt haben. Zumindest die gleiche Ansicht der aufrechten Rahmen sollte sehr wahrscheinlich durch die Art der Montage möglich sein. Das kann man aber anhand dieser Bilder nicht sicher beurteilen. Dazu müsste man mal den Bodenanschluss etc. sehen.

    Erwähnte ich schon, dass die "Außenabdichtung" eine Katastrophe ist? Ich will gar nicht wissen, was sie innen (nicht) gemacht haben.

  4. Balkontür-Einbau: Gleichmäßige Rahmen – Standard oder Vereinbarung?

    Gleichmäßige Ansichtbreite nicht selbstverständlich?
    Danke für die Antwort. Kann ich als Auftraggeber nicht voraussetzen, dass das Fenster/Tür so eingebaut wird, wie es normalerweise auszusehen hat und gelten die vorhandenen weiteren Fenster auf dieser Hausseite/Haus nicht als Referenz?
  5. Balkontür-Rahmen: Frage zum Verständnis der Antwort

    Foto von

    Hä?
    Entweder verstehe ich diese Frage nicht oder Sie haben meine Antwort nicht verstanden?
  6. Altbau-Balkontür: Rahmen – Falsches Aufmaß als Ursache?

    Falsch gemessen?
    Es ist ein Altbau und die Tür wurde sicherlich mit eingebauter alter Tür gemessen. Dabei hat der Ausmesser (Meister? , Geselle?) nicht den Rohfußboden ausmessen können. Der Einbau erfolgte nun über das Maß am Boden, das "Zu viel" wurde oben abgeschnitten. Jetzt könnte der Streit sein, warum beim ausmessen der Boden nicht aufgestemmt war. So ist das halt bei einem Altbau. Seien sie froh dass der Meister nicht sagt: Das guckt sich mit der Zeit weg. 10 % Nachlass ist üppig.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  7. Balkontür-Laibung: Rahmen angleichen – Malerarbeiten als Lösung?

    Foto von wiki

    Die 10 % nehmen und vom Maler anputzen/-spachteln lassen!
    An der äußeren Türlaibung wurde nichts verändert? Und die Laibung ist gleichmäßig und rechtwinklig? Mit APU-Leiste für KHR 😉
  8. Balkontür-Montage: EnEV-Richtlinie – Kompriband & Abdichtung?

    Herr Ries habe noch eine Frage
    Hallo Herr Ries, Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Montage ist angeblich im Altbau nach EnEVAbk. Richtlinie erfolgt. Um den Rahmen war eine Art Kompriband (Anschlagband/ Fugenband), dieses wurde nach dem Verschrauben des Rahmens mit einer Art Föhn erwärmt und hat sich ausgebreitet und durch die umlaufenden Fugen konnte man nicht mehr durchsehen. Dann seitlich innen und außen Acryl und unten Silicon.

    Ist das nicht korrekt?

    Der Fensterbauer ist eigentlich eine große, gute angesehene Firma). Der Ausmesser hat mir gesagt, dass links und rechts am Rahmen der Tür eine Verbreiterung dran muss, da die alte Holz-Terrassentür (Standardmaß" mit Holz und Rigips ins Mauerwerk eingepasst wurde, auch oben.

    Meines Erachtens wurde beim Ausmessen\Planen der Tür nicht beachtet, dass der Rahmen innen auch hätte verlängert werden müssen. Somit verschwindet der äußere obere Rahmen 2/3 hinter dem Sturz und es schauen nur noch die besagten 2 cm hervor.

    Was soll ich unternehmen, einen Ausbau und eine neue Tür lehnt der Geschäftsführer wegen Unverhältnismäßigkeit ab? Das Aussehen ist zumutbar und in Ordnung. Er sagte ich würde keinen Sachverständigen finden, der dies als Mangel bezeichnen würde.

    Welcher Kürzungsbetrag wäre denn angemessen oder habe ich eine Chance eine neue Tür zu erstreiten?

    LG Susa

  9. Balkontür-Abdichtung: Silikon – Fehlerhafte Ausführung?

    Foto von

    Das kommt drauf an ...
    Das kommt drauf an was das für ein Kompriband war. Es gibt welche zur Fugenabdichtung, und welche als Ersatz für den Fugenschaum. In beiden Fällen gehört da kein Silikon draufgeschmiert und schon gar kein Acryl. Und am allerwenigsten gehört Silikon zur Abdichtung des unteren Fußpunktes.

    Lassen Sie mich raten: die Tür steht auf den Fliesen des Balkons und die Fuge wurde liebevoll mit Silikon zugekleistert? Ist nicht so toll. Vielleicht haben Sie noch mehr Bilder für uns? Auch von innen?

    Es liegt ein Fehler vor, auch wenn er "nur" optischer Natur ist, aber Fenster gehören so eingebaut, dass man den Rahmen umlaufend an den aufrechten Seiten und oben quer in gleicher Breite sieht. Es sei denn, das geht nicht, wegen der Anschläge oder was weiß ich.

    Ich denke schon, dass Sie einen SV fänden, der das auch so sieht. Aber lohnt sich ein Rechtsstreit? Zur Minderung: da bin ich kein Freund von. Was nutzen Ihnen 150 €, ich denke darum dreht es sich, wenn Sie sich das Leben lang über die Tür ärgern. Ich habe Gerichtsakten gesehen, da ging es um einen Türschnäpper oder um die Ausführung einer Dichtstofffuge. Ich weiß nicht, ob ich an Ihrer Stelle vor Gericht ginge, das muss jeder selbst entscheiden.

    Und zum SV: alleine zum Thema Abdichtung mit spritzbarem Dichtstoff, wie Sie ihn fotografiert haben, schreibt ein SV gut und gerne 5 DINAbk. A 4 Seuten zusammen, wenn es sein muss. Stellen Sie mal noch 'n paar Fotos ein.

  10. Balkontür-Details: Bilder – Schlagregendichtes Band & Acryl

    Weitere Bilder zur Terrassentür
    Hallo Herr Ries, Vielen Dank für Ihre Mühe. Hier weitere Bilder. Ich denke, das außen am Rahmen auch noch ein Schlagregendichtes Kompriband (Anschlagband/ Fugenband) zwischen Rahmen und Fassade aufgebracht wurde und darauf dann das Acryl.

    Und ja die Türe wurde auf die vorhandenen Fliesen gestellt. Ob und was da vorher unter den Rahmen kam, kann ich nicht sagen. Es wurde dann am Boden innen und außen mit Silicon abgespritzt.

    LG Susa

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  11. Balkontür-Anschluss: Mangelhafte Ausführung – Bodenabdichtung prüfen!

    Foto von

    Das ist jenseits von Gut und Böse ...
    Das ist jenseits von Gut und Böse hätte aber schlimmer kommen können. Wenn die Tür dem Regen ausgesetzt ist, ist der untere Anschluss sehr mies. Sind die Fugen ausgeschäumt und das Dichtband ist nur von außen zu sehen?

    Aber es nützt ja nix.

    > Die Abmessung der Tür ist wegen der ungleichmäßig in's Lichte springenden Ansichtsflächen der Rahmen fachlich nicht korrekt ausgeführt worden. Das ist ein optischer Fehler.

    Führen Sie deswegen einen Gerichtsstreit? Ich denke nicht.

    > Die Ausführung der Abdichtung ist ebenfalls fachlich nicht korrekt ausgeführt worden. Das ist ein technischer Fehler. Zumindest hätte der Meister drauf hinweisen müssen, dass die Bodenabdichtung der Tür ggf. durch einen Dachdecker hätte vorgenommen werden müssen, aber den Rahmen einfach auf den Boden stellen und versiegeln reicht nicht aus.

    > Dichtstoff hat auf dem Kompriband nichts zu suchen.

    Das sind zwei technische Fehler.

    Reden Sie mit dem Fensterbauer unter diskretem Hinweis auf den fachlichen Fehler der Abdichtung, fragen Sie ihn wie er gedenkt die Fußpunktabdichtung halbwegs dauerhaft zu erstellen (da müssten die Fliesen raus und die Tür an die wasserführende Abdichtungsebene angeschlossen werden, mit geeigneten Profilen an der Türunterkante und unter Zuhilfenahme eines Dachdeckers). Wenn das erfolgt ist, denken Sie über den Nachlass nach. Andernfalls, und meiner Empfehlung nach erst dann, über einen Sachverständigen.

  12. Balkontür-Austausch: Dank für die Argumentationshilfe

    Vielen Dank.
    Hallo Herr Ries, Vielen Dank für Ihre Mühe. Es ist wirklich super, dass es dieses Forum gibt. Als Laie fühlt man sich doch etwas ausgeliefert.

    Dank Ihnen habe ich jetzt weitere Argumente.

    LG Susa

  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Balkontür-Austausch im Altbau: Rahmenbreite – Mangel oder Stand der Technik?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine ungleichmäßige Rahmenbreite bei einer neuen Balkontür im Altbau einen Mangel darstellt. Es wird erörtert, ob eine gleichmäßige Ansichtsbreite vertraglich vereinbart sein muss oder zur Handwerkskunst gehört. Zudem werden mögliche Ursachen wie falsches Aufmaß und die korrekte Ausführung der Abdichtung thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Balkontür-Abdichtung: Silikon – Fehlerhafte Ausführung? ist die Verwendung von Silikon zur Abdichtung, insbesondere am unteren Fußpunkt, oft fehlerhaft und kann zu Problemen führen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Balkontür-Laibung: Rahmen angleichen – Malerarbeiten als Lösung? schlägt vor, kleinere Unebenheiten durch Malerarbeiten an der Laibung auszugleichen, um ein optisch ansprechenderes Ergebnis zu erzielen.

    🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Balkontür-Anschluss: Mangelhafte Ausführung – Bodenabdichtung prüfen! betont die Wichtigkeit einer korrekten Bodenabdichtung, insbesondere bei Schlagregenbelastung, um Schäden zu vermeiden. Hier sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Vereinbarungen mit dem Fensterbauer zu prüfen und gegebenenfalls ein Gutachten einzuholen, um den Mangel fachlich bewerten zu lassen. Der Beitrag Balkontür-Mangel: Rahmenbreite – Kulanzangebot vs. Klage gibt Hinweise zu möglichen Vorgehensweisen bei Mängeln.

    Die Diskussion zeigt, dass beim Austausch von Balkontüren im Altbau verschiedene Aspekte zu beachten sind, von der Rahmenausführung über die Abdichtung bis hin zur Einhaltung der EnEVAbk.-Richtlinien. Eine sorgfältige Planung und Ausführung sind entscheidend, um Mängel und Folgeschäden zu vermeiden. Die Beiträge bieten wertvolle Informationen und Lösungsansätze für Betroffene.

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