Balkontüre Austausch da Rahmen nicht einheitlich
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Balkontüre Austausch da Rahmen nicht einheitlich

Guten Tag,

in unserem Altbau 1968 (Bundesland Bayern) wurde Ende November u.a. eine neue einflügelige Kunststoff-Terrassen-Tür eingebaut.

Von der Innenansicht ist die Tür in Ordnung und lässt sich gut öffnen und schließen. Von der Außenansicht ist der Rahmen links 5,5 cm, rechts 6,5 cm breit und oben am Sturz nur 2 cm breit. Der Rahmen sieht somit nicht einheitlich umlaufend aus, was mich sehr stört.

Es wurde die Abnahme schriftlich verweigert und eine Mängelbeseitigung / Austausch von mir gefordert.

Der Fensterbauer meint, die Türe wäre akzeptabel und ein Austausch wegen Unverhältnismäßigkeit abgelehnt.

Es wurde mir, allerdings nur mündlich, ein 10 %iger Nachlass oder eine kostenlose Insektenschutztür angeboten.

Inzwischen ist die Rechnung eingetroffen.

Nun meine Frage:

Habe ich eine Chance den Austausch der Tür zu erreichen und wie müsste ich vorgehen? Oder muss/ sollte ich einen Nachlass akzeptieren, wenn ja, was wäre angemessen?

Über Ihre Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank.

Susa

Anhang:

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  • Name:
  • Susa
  1. kommt drauf an

    was vereinbart wurde.

    Solange nicht ausdrücklich eine gleichmäßige Ansichtsbreite vereinbart wurde, sind die Chancen eher schlecht. Die 10 % erscheinen als relativ großzügiges Friedesangebot.

    Welche Möglichkeiten bleiben:

    • a) zahlen
    • b) Zahlen unter Berücksichtigung des Nachlasses
    • c) nichts tun und abwarten bis man verklagt wird
    • d) klagen auf Mangelabstellung

    c) und d) kosten Zeit, Geld und Nerven und haben nur geringe Erfolgsaussichten.

  2. man muss nicht ...

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    man muss nicht vertraglich vereinbaren, dass die Rahmen außen die gleiche Ansichtsbreite haben. Das gehört zur Handwerkskunst. Zu meiner Zeit hatten die Handwerker noch genug Ehrgefühl dazu zu stehen und einen Fehler einzugestehen und den zu beseitigen. 10 %? Ich lach mich tot. Es fragt sich aber trotzdem, ob es keine Gründe für die Ausführung gibt o der ob der Meister sich einfach nur vermessen hat oder die Monteure einfach nur gepennt haben. Zumindest die gleiche Ansicht der aufrechten Rahmen sollte sehr wahrscheinlich durch die Art der Montage möglich sein. Das kann man aber anhand dieser Bilder nicht sicher beurteilen. Dazu müsste man mal den Bodenanschluss etc. sehen.

    Erwähnte ich schon, dass die "Außenabdichtung" eine Katastrophe ist? Ich will gar nicht wissen, was sie innen (nicht) gemacht haben.

  3. Gleichmäßige Ansichtbreite nicht selbstverständlich?

    Danke für die Antwort. Kann ich als Auftraggeber nicht voraussetzen, dass das Fenster/Tür so eingebaut wird, wie es normalerweise auszusehen hat und gelten die vorhandenen weiteren Fenster auf dieser Hausseite/Haus nicht als Referenz?
  4. Hä?

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    Entweder verstehe ich diese Frage nicht oder Sie haben meine Antwort nicht verstanden?
  5. Falsch gemessen?

    Es ist ein Altbau und die Tür wurde sicherlich mit eingebauter alter Tür gemessen. Dabei hat der Ausmesser (Meister? , Geselle?) nicht den Rohfußboden ausmessen können. Der Einbau erfolgte nun über das Maß am Boden, das "Zu viel" wurde oben abgeschnitten. Jetzt könnte der Streit sein, warum beim ausmessen der Boden nicht aufgestemmt war. So ist das halt bei einem Altbau. Seien sie froh dass der Meister nicht sagt: Das guckt sich mit der Zeit weg. 10 % Nachlass ist üppig.
  6. Die 10 % nehmen und vom Maler anputzen/-spachteln lassen!

    Foto von wiki

    An der äußeren Türlaibung wurde nichts verändert? Und die Laibung ist gleichmäßig und rechtwinklig? Mit APU-Leiste für KHR ;-)
  7. Herr Ries habe noch eine Frage

    Hallo Herr Ries, Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Montage ist angeblich im Altbau nach EnEVAbk. Richtlinie erfolgt. Um den Rahmen war eine Art Kompriband (Anschlagband/ Fugenband), dieses wurde nach dem Verschrauben des Rahmens mit einer Art Föhn erwärmt und hat sich ausgebreitet und durch die umlaufenden Fugen konnte man nicht mehr durchsehen. Dann seitlich innen und außen Acryl und unten Silicon.

    Ist das nicht korrekt?

    Der Fensterbauer ist eigentlich eine große, gute angesehene Firma). Der Ausmesser hat mir gesagt, dass links und rechts am Rahmen der Tür eine Verbreiterung dran muss, da die alte Holz-Terrassentür (Standardmaß" mit Holz und Rigips ins Mauerwerk eingepasst wurde, auch oben.

    Meines Erachtens wurde beim Ausmessen\Planen der Tür nicht beachtet, dass der Rahmen innen auch hätte verlängert werden müssen. Somit verschwindet der äußere obere Rahmen 2/3 hinter dem Sturz und es schauen nur noch die besagten 2 cm hervor.

    Was soll ich unternehmen, einen Ausbau und eine neue Tür lehnt der Geschäftsführer wegen Unverhältnismäßigkeit ab? Das Aussehen ist zumutbar und in Ordnung. Er sagte ich würde keinen Sachverständigen finden, der dies als Mangel bezeichnen würde.

    Welcher Kürzungsbetrag wäre denn angemessen oder habe ich eine Chance eine neue Tür zu erstreiten?

    LG Susa

  8. Das kommt drauf an ...

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    Das kommt drauf an was das für ein Kompriband war. Es gibt welche zur Fugenabdichtung, und welche als Ersatz für den Fugenschaum. In beiden Fällen gehört da kein Silikon draufgeschmiert und schon gar kein Acryl. Und am allerwenigsten gehört Silikon zur Abdichtung des unteren Fußpunktes.

    Lassen Sie mich raten: die Tür steht auf den Fliesen des Balkons und die Fuge wurde liebevoll mit Silikon zugekleistert? Ist nicht so toll. Vielleicht haben Sie noch mehr Bilder für uns? Auch von innen?

    Es liegt ein Fehler vor, auch wenn er "nur" optischer Natur ist, aber Fenster gehören so eingebaut, dass man den Rahmen umlaufend an den aufrechten Seiten und oben quer in gleicher Breite sieht. Es sei denn, das geht nicht, wegen der Anschläge oder was weiß ich.

    Ich denke schon, dass Sie einen SV fänden, der das auch so sieht. Aber lohnt sich ein Rechtsstreit? Zur Minderung: da bin ich kein Freund von. Was nutzen Ihnen 150 €, ich denke darum dreht es sich, wenn Sie sich das Leben lang über die Tür ärgern. Ich habe Gerichtsakten gesehen, da ging es um einen Türschnäpper oder um die Ausführung einer Dichtstofffuge. Ich weiß nicht, ob ich an Ihrer Stelle vor Gericht ginge, das muss jeder selbst entscheiden.

    Und zum SV: alleine zum Thema Abdichtung mit spritzbarem Dichtstoff, wie Sie ihn fotografiert haben, schreibt ein SV gut und gerne 5 DINAbk. A 4 Seuten zusammen, wenn es sein muss. Stellen Sie mal noch 'n paar Fotos ein.

  9. Weitere Bilder zur Terrassentür

    Hallo Herr Ries, Vielen Dank für Ihre Mühe. Hier weitere Bilder. Ich denke, das außen am Rahmen auch noch ein Schlagregendichtes Kompriband (Anschlagband/ Fugenband) zwischen Rahmen und Fassade aufgebracht wurde und darauf dann das Acryl.

    Und ja die Türe wurde auf die vorhandenen Fliesen gestellt. Ob und was da vorher unter den Rahmen kam, kann ich nicht sagen. Es wurde dann am Boden innen und außen mit Silicon abgespritzt.

    LG Susa

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  10. Das ist jenseits von Gut und Böse ...

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    Das ist jenseits von Gut und Böse hätte aber schlimmer kommen können. Wenn die Tür dem Regen ausgesetzt ist, ist der untere Anschluss sehr mies. Sind die Fugen ausgeschäumt und das Dichtband ist nur von außen zu sehen?

    Aber es nützt ja nix.

    > Die Abmessung der Tür ist wegen der ungleichmäßig in's Lichte springenden Ansichtsflächen der Rahmen fachlich nicht korrekt ausgeführt worden. Das ist ein optischer Fehler.

    Führen Sie deswegen einen Gerichtsstreit? Ich denke nicht.

    > Die Ausführung der Abdichtung ist ebenfalls fachlich nicht korrekt ausgeführt worden. Das ist ein technischer Fehler. Zumindest hätte der Meister drauf hinweisen müssen, dass die Bodenabdichtung der Tür ggf. durch einen Dachdecker hätte vorgenommen werden müssen, aber den Rahmen einfach auf den Boden stellen und versiegeln reicht nicht aus.

    > Dichtstoff hat auf dem Kompriband nichts zu suchen.

    Das sind zwei technische Fehler.

    Reden Sie mit dem Fensterbauer unter diskretem Hinweis auf den fachlichen Fehler der Abdichtung, fragen Sie ihn wie er gedenkt die Fußpunktabdichtung halbwegs dauerhaft zu erstellen (da müssten die Fliesen raus und die Tür an die wasserführende Abdichtungsebene angeschlossen werden, mit geeigneten Profilen an der Türunterkante und unter Zuhilfenahme eines Dachdeckers). Wenn das erfolgt ist, denken Sie über den Nachlass nach. Andernfalls, und meiner Empfehlung nach erst dann, über einen Sachverständigen.

  11. Vielen Dank.

    Hallo Herr Ries, Vielen Dank für Ihre Mühe. Es ist wirklich super, dass es dieses Forum gibt. Als Laie fühlt man sich doch etwas ausgeliefert.

    Dank Ihnen habe ich jetzt weitere Argumente.

    LG Susa


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