falsches Fenster ausgebaut
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
falsches Fenster ausgebaut
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10 % von was?
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Ausbau des falschen Fensters
Ausbau des falschen Fensters
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warum überhaupt was bezahlen?
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Versichert?
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Wenn ich die Fragestellerin richtig verstanden habe
Wenn ich die Fragestellerin richtig verstanden habe
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Der Schreiner hat eine Rechnung für ...
Der Schreiner hat eine Rechnung für ...
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Der Einbau eines neuen Badfensters kostet Sie nichts!
Hallo und guten Morgen,
in unserem Haus sollten zwei Fenster erneuert werden. Die Arbeiten waren sauber ausgeführt, aber das Badezimmerfenster wurde ausgebaut obwohl es nicht ausgetauscht werden sollte. Da kein neues vorhanden war, wurde es wieder geklebt und eingebaut. Die Firma bietet mir einen Nachlass von 10 % an. Wie soll ich Verfahren? Wir haben das Fenster nicht beschädigt und 10 % sind mir zu wenig.
Vielen Dank Hallo Daniela,
da müssten Sie schon mit mehr Informationen rüber kommen z.B. eine genaue Beschreibung was und wo und wie "geklebt" wurde etc.
Gruß Das Fenster wurde ausgehängt und der Rahmen wurde zersägt, dieser Rahmen wurde mit Silikon wieder verklebt und eingesetzt. Außerdem oben und unten mit Silikon abgedichtet. Das Fenster wurde wieder eingesetzt. Es kam ein Angebot über ein neues Fenster, inklusive Ausbau, Einbau und Entsorgung und davon wurden 10 % Nachlass gewährt. Der Handwerker der die Baustelle leitete meinte, dass er mit dem Chef redet und wir das neue Fenster mit 50 % Nachlass bekämen. Die Firma hat einen Schaden verursacht und muss den vorherigen Zustand wieder herstellen, aber nicht "geklebt" sondern normgerecht. Es wäre höchstens über einen Mehrwert und "neu für alt" zu reden. Eine ordendliche Firma ist gegen solche Fehler versichert. Entweder die Firma regelt das selbst und kostenlos oder es ist eine Angelegenheit für Sachverständige. Vorsicht bei der Beweissicherung damit nicht eine Mitschuld konstruiert wird. Wohl eher nicht Herr Kirschner, eine Versicherung für einen Fall wie beschrieben wäre wie ein Lottogewinn.
Ansonsten haben Sie nicht unbedingt unrecht.
Gruß möchte der Tischler auf den Preis der "richtig eingebauten" Fenster einen Preisnachlass von 10 % anbieten um den Schaden bzw. Minderwert (versehentlicher Ausbau + Wiedereinbau eines unvollständig reparierten Fensters) abzugelten. Einen Gutachter lohnt das wohl nicht. Schließe mich aber Herrn Kirschner an: Es wäre besser gewesen auch dort ein neues Fenster einzubauen (zum Selbstkostenpreis) statt einen alten geflickten Rahmen wieder einzusetzen. Das wieder eingebaute alte Fenster ist nach der "Reparatur" jetzt noch weniger Wert als vorher. Der Schreiner hat eine Rechnung für die bisher geleistete Arbeit geschickt, und in einem zweiten Brief hat er sich für den Auftrag bedankt und uns ein Angebot für das Badezimmerfenster auszuwechseln geschickt. Und auf dieses Badezimmerfenster gibt er uns einen Nachlass von 10 %. Es wurde aber mit keinem Wort erwähnt, dass dieser Schaden von Ihm verschuldet wurde. Als wenn wir einen neuen Auftrag erteilen wollen. Er sollte das ja nicht ausbauen.
Sein Problem!
Fordern Sie den Unternehmer auf den Ursprungszustand - nötigenfalls durch Erneuerung des Badfensters auf seine Kosten - wieder herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
was eine Aufregung ...
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Im Angebot/Auftrag war alles laut Aufmaß bezeichnet
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seltsam
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Tja, 2/3 der Zeit war ich ...
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Ich verstehe eines nicht. Zum einen schreibst ...