Bei der Abnahme unserer Eigentumswohnung haben ...
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Bei der Abnahme unserer Eigentumswohnung haben ...

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • gekum
  1. Nachtrag Foto Fenstermängel

    Nachtrag Foto Fenstermängel

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    • Name:
    • gekum
  2. Schon einmal nachgesehen?

    Foto von Markus Reinartz

    Bei der Abnahme unserer Eigentumswohnung haben wir diverse Mängel an den verbauten Fenstern (innen weiß gestrichene Holzfenster mit Aluvorsatzschale außen) festgestellt und dem Bauträger im Protokoll festhalten lassen. Weitere nicht sofort festgestellte Mängel wurden nachgemeldet. Meines Erachtens handelt es sich dabei teilweise um gravierende Schönheitsfehler wegen mangelnder Sorgfalt und fehlender handwerklicher Qualität.

    So sind z.B. alle Schrauben in den Fensterteilen (nicht Flügeln) weder vorgebohrt noch versenkt wurden, wodurch jede Schraube das Fensterholz gesprengt hat, Wassereintritt mit den bekannten Folgen vorhersehbar ist

    Teilweise ist das verwendete Holz gesplittert, morsch, unlackiert, schlecht lackiert, in vielen Fällen in den Ecken nicht abgedichtet, zu kurz geschnitten mit unakzeptablen Spalten, ungehobelt und ungeschliffen. Fotos nur ein Teil der Mängel. Das gilt ebenso für alle Fensterbretter (zu kurz, Hohlkehle bei der mangelhaften Abdichtung, Oberkante-Fenster überhaupt nicht abgedichtet). Nach einer ersten Besichtigung mit dem Fensterlieferanten ist dieser der Meinung, das seien keine bzw. zu akzeptierende "Mängel" bei Holzfenstern. Lege ich jetzt hier einen zu strengen Maßstab an oder riskiere Folgeschäden bei Akzeptanz? Was ist sinnvoll? Bei der Abnahme unserer Eigentumswohnung haben ... ... wir diverse Mängel an den verbauten Fenstern (innen weiß gestrichene Holzfenster mit Aluvorsatzschale außen) festgestellt und dem Bauträger im Protokoll festhalten lassen. Weitere nicht sofort festgestellte Mängel wurden nachgemeldet. Meines Erachtens handelt es sich dabei teilweise um gravierende Schönheitsfehler wegen mangelnder Sorgfalt und fehlender handwerklicher Qualität. So sind z.B. alle Schrauben in den Fensterteilen (nicht Flügeln) weder vorgebohrt noch versenkt wurden, wodurch jede Schraube das Fensterholz gesprengt hat, Wassereintritt mit den bekannten Folgen vorhersehbar ist Teilweise ist das verwendete Holz gesplittert, morsch, unlackiert, schlecht lackiert, in vielen Fällen in den Ecken nicht abgedichtet, zu kurz geschnitten mit unakzeptablen Spalten, ungehobelt und ungeschliffen. Fotos nur ein Teil der Mängel. Das gilt ebenso für alle Fensterbretter (zu kurz, Hohlkehle bei der mangelhaften Abdichtung, Oberkante-Fenster überhaupt nicht abgedichtet). Nach einer ersten Besichtigung mit dem Fensterlieferanten ist dieser der Meinung, das seien keine bzw. zu akzeptierende "Mängel" bei Holzfenstern. Lege ich jetzt hier einen zu strengen Maßstab an oder riskiere Folgeschäden bei Akzeptanz? Was ist sinnvoll? Ob die Fenster an einem Montag gefertigt worden sind?
    Das alles und auch nicht in der Summe der vielen kleinen Mängel müssen Sie nicht akzeptieren.
    Wenn Sie die Mängel in das Abnahmeprotokoll aufgenommen haben, stellt sich mir die Frage, ob Sie sich auch ein Minderungsrecht für vorhandene und nicht beseitigte Mängel ebenso im Abnahmeprotokoll haben vorbehalten?
    Ohne Erwähnung im Abnahmeprotokoll verwirken Sie womöglich ihr Recht zu Minderung!
    Beauftragen Sie jemand sachkundigen der Ihnen uunter die Arme greift.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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